Das ist eins der Themen, zu denen ich mir noch keine endgültige Meinung gebildet habe. Ich habe lange darüber nachgedacht und auch gezögert, mich dazu zu äußern. Ich bin verwirrt.
Da draußen möchte ich eigentlich immer "bei den Großen mitspielen" (Achtung, leichter Anflug des Radfahrerminderwertigkeitskomplexes!), das heißt: ganz normal ein Fahrzeug führen. Unabhängig von der Abtriebsart. Jetzt frage ich euch: Bei welcher anderen Fahrzeugart darf man - unabhängig von Alter oder Befähigungsnachweis - einfach loslegen?
Ja, das ist dünnes Eis. Es könnte heißen: Kinder U8 dürfen nicht mehr mit dem Fahrrad fahren. Mir fällt aber kein logisches Argument gegen diese Sichtweise ein, wie sehr ich mich auch anstrenge. Bitte helft mir! Das darf einfach nicht sein, dass Kinder nicht mehr Fahrrad fahren dürfen! Sie müssen es ja lernen. Andererseits - das Lernenmüssen gilt ebenso für alle anderen Fahrzeuge, und dafür gibt es Fahrschulen. Es wäre also immer noch ein Privileg, dass die Eltern die Fahrschule erstzen dürften. Vorschlag: Vielleicht könnte man rein äußerlich das "Kinderrad" (im Sinne eines Spielzeugs) kennzeichnen? Fähnchen oder so? Dann wäre es ein gefühlter Sitzroller mit Zusatzantrieb und wäre nach denselben Regeln wie ein Roller zu benutzen.
Wir Eltern müssten dann akzeptiern, dass man keine richtigen Radtouren mit U8-Kindern machen kann. Wir erwarten ja auch nicht, dass die Knirpse mit dem Mofa rumfahren dürfen - warum dann mit dem motorfreien Fahrrad? Beide sind normale Fahrzeuge. Wir wollen doch die Diskriminierung nach Antriebsart gerade nicht haben. Das kann in letzter Konsequenz eben auch diese Folge haben. Oder? Man kann doch immer noch einen Anhänger nehmen, oder vielleicht ein Tandem (uuups, wie wären denn da die Regeln? Vorne? Hinten? Keine Ahnung...)
Fyi: Ich bin Elter. Wir haben die Verkehrserziehung strikt nach den Regeln gemacht. Es war nicht leicht. Kind (U8) fuhr auf dem Gehweg und stieg an Kreuzungen ab, Elter(n) fuhr(en) auf der Fahrbahn oder ganz selten auf dem Pflichtradweg und brüllte(n) die Anweisungen. (Übung für Fortgeschrittene: Es gibt nur einseitig einen Gehweg. Hach, da könnte ich euch Geschichten erzählen...) Vorteil: Das Kind war überglücklich, nach dem 8. Geburtstag endlich auf die Fahrbahn zu dürfen, denn der fußgängerartige Status war vor allem: unbequem. Der 8. Geburtstag war wie eine Befreiung aus dem Ghetto, wie ein Ritterschlag. Und die Nachteile von Rad_weg_en waren nebenbei auch mehr oder weniger selbsterklärt.
Ich bin mir, wie gesagt, noch nicht sicher, wie meine Meinung sein soll. Das Thema finde ich aber zu wichtig, um sich rauszuhalten. Das werden schließlich die neuen #Scheißradfahrer.
Ach ja: Die neue Regelung, die ja in diesem Faden der Aufhänger ist, finde ich einerseits kompliziert, andererseits teleologisch verständlich (s. § 21 Abs. 3 StVO). Fazit: Is mir egal. Oder doch nicht? Gehwege den Fußgängern?