Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs genauso wenig Lust drauf. Da brauchte es erst noch den Widerspruch damit die Staatsanwaltschaft dann doch mal Lust bekam.
Beiträge von Phil
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In Stralsund ja. Überholen mit abdrängen im Kreisverkehr. Die Staatsanwaltschaft wollte erst nicht, nach Widerspruch gab es die Einstellung dann nur noch gegen die Zahlung eines Geldbetrages (~150 Euro), sonst wäre das Verfahren eröffnet worden. Fand ich damals ein weit sinnvolleren Schuss vorn Bug.
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Da hab ich schon andere Erfahrungen gemacht Bei dem Fall kann man sich aber auch ruhig die Arbeit machen, beide Wege zu beschreiten (Owi + Strafanzeige)
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Wegen Gefährdung (315c) und aller weiteren in betracht kommenden Straftatbestände.
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In der Mainpost gab es noch einen Beitrag über die CM Würzburg:
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Mmh, Fahrschule Kienlein scheint den Bundesstraßen-Lance-Armstrong-Beitrag mittlerweile gelöscht zu haben^^
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Naja das Bußgeld für dieses Überholmanöver dürfte doch trotzdem min. 80 Euro + 1 Pkt kosten oder?
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Ich hoffe die übertreiben das mit der Polizei Oo
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Für solche Situationen gibt es passende Goodies:
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Ist die polnische Seite von Usedom. Dort sind benutzungspflichtige Radwege normal. Das zusätzliche Fahrbahn/Straßenverbot steht dort, weil der Radweg ca. 15m parallel zur Fahrbahn verläuft. Diese wurden in den letzten Jahren ge- und ausgebaut. Gerne auch als Zweirichtungsradwege und zusätzlich auf beiden Seiten Zweirichtungsradwege. Diese sind aber, ich bin mir gerade etwas unsicher 10/90/10/90/10 oder 10/100/10/100/10 cm breit.
Auf dem Abschnitt vom geposteten Bild gibt es in Sichtrichtung in Fahrtrichtung links etwa 15m abseits der Fahrbahn einen ca. 3m breiten Zweirichtungsradweg, der aber auch von Fußgängern genutzt wird. Leder alles gepflastert. Gibt schöneres, gibt schlimmeres. Man merkt aber, dass die dort drüben auf der benutzungspflichtiger Radweg-Schiene sind.
Die Pizzerie auf dem letzten von Daniel geposteten Bild kann ich übrigens nur sehr empfehlen. Sehr lecker dort + super P/L. Wer sich traut, der soll sich die 45cm Pizza bestellen.
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Und wenn man denkt, es geht nicht mehr dämlicher, erblinde man am Blicke Münsters:
"Die Unfälle hätten ihre Ursache nicht in verkehrsrechtlichen Anordnungen, sondern im Problem des "toten Winkels"
Seite 8, erster Absatz
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Da die VwV eine Ausnahme fuer Einbahnstrassen nicht kennt, ist der oben zitierte Absatz anzuwenden. Ergo keine Schutzstreifen in zu schmalen Strassen. Die ERA2010 spezifiziert diese Aussage auf 4,50m und auch dort gibt es hiervon keinerlei Ausnahme.
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<p>Die VwV-StVO sagt zum Schutzstreifen folgendes:</p><p>@@@wcf_empty_line@@@</p><p>"Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder" markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. <strong>Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können.</strong>"</p>
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Heute aus Potsdam-Babelsberg. Zwei idiotische Installationen.
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Und genau bei solchen Äußerungen frage ich mich immer wieder, wieso man nicht den gesunden Menschenverstand anwendet und endlich mal den Zwidder zwischen Radweg und Radfahrstreifen ins Spiel bringt. Auf Fahrbahnniveau, aber mit einem 10 - 50 cm breiten Bordstein zur Fahrbahn hin. Viola.
Ach ja: und asphaltiert bitte.