Beiträge von Epaminaidos

    am Rande: die de-Domain war schon sehr lange eine ziemlich beknackte Idee - den EU-Raum zu verlassen

    Also jetzt ohne die Vorschriften im Detail gelesen zu haben: ich denke nicht, dass eine derart einfache Umgehung legal wäre. Einfach weil es den kompletten Zweck des Gesetzes negieren würde. So nachlässig ist der Gesetzgeber wohl nicht.

    Die werden sich schon die Möglichkeiten schaffen, einen inländischen Betreiber für die Seite verantwortlich zu machen. Irgendwelche Verschleierungsversuche lösen das Problem leider auch nicht. Auf die Dauer möchte wohl kaum jemand eine illegale Seite betreiben. Ich könnte dann zumindest nicht mehr gut schlafen.

    Wie sie es bei ausländischen Betreibern machen möchten, ist eine ganz andere Frage. Die ist aber wohl für die ganzen kleinen Blogger nicht relevant.

    Ich finde es übrigens erschreckend, wie wenig handfestes man zu dem Thema findet. Das ging mir schon bei der DSGVO so: ich wurde von Massen von Ratschlägen erschlagen, auf was man nun alles achten muss. Und es überforderte mich einfach, die korrekten Hinweise aus den Informationsmassen herauszufiltern.

    Das wird vermutlich bei den neuen Gesetzen nicht besser.

    Wenn man dringend irgendwie positiv sehen möchte: Die Industrie wird langsam erwachsen. Und in jeder erwachsenen Industrie ist leider praktisch alles unglaublich kompliziert und man braucht für alles Experten.

    Allerdings sind die kombinierten Streuscheiben erst in Massen aufgetaucht, als die Übergangspflicht für die Mitbenutzung von reinen Fußgängerampeln auslief.

    Das hängt sicherlich ganz extrem vom Wohnort ab. In Berlin ist die Zahl dieser Streuscheiben nach wie vor nahe Null. Und in anderen Städten waren diese Ampeln schon vor 20 Jahren die Standardlösung für Radfahrer. Zumindest war ich damals immer ganz überrascht, wie viele von diesen Dingern rumhängen.

    Es bleibt immerhin noch TBNR 105113. Radfahrer umfahren kostet 35€ und ist keine Straftat.

    "Radfahrer umfahren" geht ja meistens mit einem Sturz einher. Und dann steht gleich noch fahrlässige Körperverletzung im Raum.

    Hätte der Radfahrer einen blauen Fleck abbekommen, hätte die Staatsanwaltschaft zumindest auch das prüfen müssen.

    Ich komme immer noch nicht so richtig über die Auslegung von "rücksichtslos" als rein subjektives Tatbestandsmerkmal hinweg (also nur im Kopf des Fahrers stattfindend). In meinem Sprachgebrauch zeichnet sich rücksichtsloses Verhalten hauptsächlich durch die Außenwirkung aus. Eine Handlung wirkt nach außen entweder rücksichtslos oder nicht. Was dem Handelnden durch den Kopf geht, ist mir da erstmal egal.

    Aber wahrscheinlich müssen die Juristen "grob verkehrswidrig" von "rücksichtslos" abgrenzen. Sind ja zwei Worte, die für Juristen dann auch zwei getrennte Dinge bedeuten müssen. Würde mich mal interessieren, ob der Gesetzgeber das in der Ursprungsfassung (irgendwann zwischen 1964 und 1986) tatsächlich so gemeint hat. Aber das wird sich wohl nicht mehr klären lassen.

    Hmm. Die Frage bringt mich grad echt ins Grübeln. Weil einerseits Schutzstreifen=Fahrbahn, andererseits Radverkehrsanlage(?)....

    Der Wortlaut ist "Radverkehrsführung".

    Der Begriff wird meines Wissens im wesentlichen an zwei Stellen verwendet: Einmal in §37 (Ampeln), einmal in §9 (Abbiegen: Radfahrer müssen der Radverkehrsführung folgen).

    Für mich sind nach der Lektüre sämtliche Malereien speziell für Radfahrer auf der "Fläche zwischen den Borsteinen" Radverkehrsführungen. Sonst würde §9 ja bei Schutzstreifen keinerlei Wirkung entfalten.

    Wirklich sicher kann man sich natürlich erst nach Urteilen sein.

    Zitat

    Als die StVO geändert wurde, waren mit "speziellen Lichtzeichen für den Radverkehr" bestimmt zunächst keine Fußgängerampeln mit halbiertem Piktogramm gemeint.

    Habe viel drüber nachgedacht und bin für mich zu dem Schluss gekommen, dass die auch gemeint waren. Der genaue Wortlaut ist ja: "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr". Und damit sind diese kombinierten Rad-Fußgängerampeln eben besondere Lichtzeichen (auch) für den Radverkehr.

    Es wäre ja auch Wahnsinn, wenn plötzlich tausende Fußgängerampeln mit Radfahrer-Symbol für diese nicht mehr gelten würden.

    Da sind bestimmt diverse Kreuzungen dabei, bei denen Fahrbahn-Geradeaus und Fahrbahn-Rechts gleichzeitig Grün haben, während eine kombinierte Streuscheibe das Haltesignal für Radfahrer ist.

    Der Radfahrstreifen ist ja kein Teil der Fahrbahn, also eher mit einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkante zu vergleichen, richtig?

    Genau aus dem Grund darf man mWn diese Linie eben nicht überfahren, so lange man dem Radfahrstreifen folgen möchte. Denn da er nicht Bestandteil der Fahrbahn und mit Zeichen 237 markiert ist, darf man ihn mWn nur unter den Voraussetzungen verlassen, unter denen man auch einen Hochbordradweg verlassen dürfte.

    für Absatz 2 und 3 ist die "erfüllung" der Voraussetzungen des Abs. 1 nötig.

    Will sagen: wenn man Absatz 1 nicht bejaht, nicht nachweisen kann, ist die Diskussion, ob es nach Absatz 2 zu einem "Versuch" kam oder die Gefahr nach Absatz 3 fahrlässig verursacht wurde, obsolet. :-/

    Einverstanden, was Absatz 3 angeht.

    Sollte es wirklich so einfach sein, sich aus der Sache rauszureden?

    "Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und unbekümmert drauflos fährt."

    Im Video ist eine Stelle zu sehen, an der objektiv nichtmal ansatzweise genug Platz für ein Überholmanöver mit 1,5m Abstand ist. Und trotzdem wird überholt. Es ist geradezu ein Paradebeispiel für 315c bei Engüberholern.

    Und da soll sich ein Fahrer einfach rausreden können mit "Upsi, hab mich verschätzt"?

    Wenn das tatsächlich herrschende Meinung ist, ist 315c ein hoffnungslos stumpfes Schwert.

    Hatten wir dieses Video schon?

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Der Autofahrer scheint straffrei zu bleiben:

    https://twitter.com/MateuszMatchch…097964466188288

    Zitat


    Vielleicht würde es aber auch schon genügen, wenn SUV-Fahren nicht mehr als chic gälte, sondern ganz im Gegenteil den meisten Menschen zutiefst peinlich wäre

    Na dann mal los!

    Ich bin morgens immer wieder erschrocken. Da stehe ich in der verkehrsberuhigten Zone und sammele die Schulkinder ein. Und dann kommt ein einzelner Nachbar im XC90 (eins der größten SUVs).

    Da gehen mir die Relationen völlig verloren. Es ist einfach nicht stimmig, dass so ein riesiger PKW quasi menschenleer vorbeifährt. Nur vorne links kann man gerade so noch den Fahrer ausmachen, der in durch die kleinen Fenster kaum zu sehen ist.

    Um die Vorurteile komplett zu machen, sitzt alle paar Tage die Mutter drin und fährt den Sohnemann zur Schule :)

    Da habe ich doch mal ein schönes Foto gesehen, das den Wahnsinn deutlich macht:

    Ein GLS parkt am Fahrbahnrand neben einer A-Klasse. Leider finde ich es nicht mehr :(

    Das Foto am Ende des Artikels zeigt schon einen guten Teil des Problems, das aber nicht auf SUVs beschränkt ist:

    Aggressives Auftreten (zumindest dem Äußeren nach) ist scheinbar modern.

    Foto

    Gerade gefunden: Eine philisophische Abhandlung zum Thema SUV.

    Was für ein pseudointellektuelles fürchterlich einseitiges Geblubber. Der Autor hält sich erst gar nicht dem Versuch auf, alle Seiten zu beleuchten. Statt dessen beginnt er direkt damit, Eigentümern von SUVs alle möglichen bösartigen Eigenschaften zu unterstellen.

    Diese Art der Betrachtung ist Teil des Problems, nicht der Lösung.

    Denn mit der gleichen Betrachtungsweise werden Radfahrer pauschal als arrogante Umweltfreaks, die sich für etwas besseres halten und deshalb die StVO missachten verurteilt.

    Ich finde diese Art der Argumentation fürchterlich. Denn es werden einfach nur Vorurteile und Ressentiments bedient. Das führt nur zu gegenseitiger Missachtung. Niemals zu konstruktiver Veränderung.

    Ich habe nun auch eine Mail an die Polizei geschickt:

    Hier der Artikel.

    Die Frau leitet offensichtlich aus §1 eine allgemeine Benutzungspflicht für Radwege ab. Denn ihr sind offensichtlich die speziellen Regelungen zu den Blauschildern bekannt. Und trotzdem verzapft sie so einen Blödsinn.

    Ich gehe mal positiv davon aus, dass ihr das inzwischen jemand erklärt und sie ihre Ansicht korrigiert hat.

    Ich war auch erstmal sprachlos. Und als ich die Sprache wieder gefunden hatte, ging folgende Mail raus:

    Ich kenne den Vergleich. Erfahrungsgemäß möchten viele es einfach nicht verstehen.

    Eigentlich müsste die Wahrheit ausreichend sein:

    "In beiden Fällen fordert die StVO "ausreichend" Abstand. Und da es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Situationen handelt, sind vollkommen unterschiedliche Abstände "ausreichend".

    In der einen Situation sind zwei Fahrzeuge in Bewegung beteiligt - eins mit 50-70 und eins mit 20-30 km/h. Und obendrein ist der ungeschützte Radfahrer nicht darauf vorbereitet, dass er die nächsten Sekunden exakt geradeaus fahren muss. Ein Windstoß von der Seite im falschen Moment oder eine Unebenheiten, die den Radfahrer etwas von der Linie abbringt, können zum Zusammenstoß reichen. Und der endet dann normalerweise mindestens im Krankenhaus.

    Ganz anders beim Vorbeifahren rechts an der Ampel: das Auto steht und der Radfahrer weiß genau, dass er exakt fahren muss. Und ein Zusammenstoß endet normalerweise nicht im Krankenhaus, sondern mit einem kleinen Blechschaden.

    Da es sich also um zwei vollkommen unterschiedliche Situationen handelt, gelten auch unterschiedliche Abstände."

    Ist halt wesentlich länger als der Baseball-Vergleich.

    Wesentlich kürzer:

    "In beiden Fällen fordert die StVO "ausreichend" Abstand, der der jeweiligen Situation angemessen ist. Probieren Sie einfach beides auf dem Rad aus und entscheiden dann, was Sie jeweils als angemessen empfinden. Es würde mich überraschen, wenn Sie zu einem wesentlich anderen Ergebnis kommen als die Gerichte."

    Hallo zusammen,

    vielleicht weiß der eine oder andere, dass ich seit einem Jahr konsequent Falschparker auf dem Schulweg meiner Tochter anzeige.

    Nach irgendwas um die 200 Anzeigen hatte ich keine Bock mehr, bei der Internetwache Berlin ständig die gleichen Klicks zu machen und die weitgehend gleichen Daten einzugeben.

    Das Ergebnis ist ein Greasemonkey-Skript:

    https://greasyfork.org/de/scripts/371…-polizei-berlin

    Es gewinnt garantiert keinen Schönheitspreis. Aber das war ja auch nicht das Ziel.

    Vielleicht hat ja hier noch jemand Verwendung dafür.

    Voraussetzung ist ein gängiger Browser mit Greasemonkey oder Tampermonkey.

    Und die Auflösung muss ausreichend hoch sein, um nicht in die Mobilansicht zu rutschen.

    Wenn man in diesem konkreten Fall dem Pfeil bis hinter den Bordstein folgt, hat man die Kreuzung aber bereits verlassen und fährt erneut ein.

    Das wird dann aber kompliziert.

    Zuerst wäre also der Status des Stückchens Radweg rechts neben der Fahrbahn zu klären, auf dem der Pfeil ist.

    Wenn es noch zum geschützten Kreuzungsbereich gehört, ist die Sache einfach: Man wartet an der ersten Ampel und darf dann ohne Beachtung der zweiten abbiegen. Ich tendiere zu dieser Auslegung, da man an der Stelle dem Querverkehr bereits im Weg steht.

    Wenn es aber nicht mehr zum geschützten Kreuzungsbereich gehört, stellt sich die Frage, ob die erste Ampel überhaupt gilt. Denn der Radfahrer fährt ja bereits vor der Haltelinie auf den Radweg. Er befährt dann also den geschützten Kreuzungsbereich vor dem eigentlichen Abbiegen gar nicht.

    Hier müsste dann ein Richter auf irgendwelche Ersatzkonstrukte zurückgreifen, dass man eine Ampel nicht künstlich umfahren darf. Keine Ahnung, wie das tatsächlich ausgehen würde.

    In dieser Konstellation müsste man auf grün warten auf den Radweg abbiegen und dort erneut auf grün warten.

    Warum muss man erneut auf grün warten?

    Wenn die eigene Ampel grün ist, darf man mMn auf den querenden Radweg vorfahren und dann unter Beachtung des Verkehrs links abbiegen.

    Begründung: Die neue Ampel gilt in dem Fall nicht.

    Wenn sie nur eine Fußgänger-Streuscheibe hat, gilt sie sowieso nicht.

    Wenn sie eine eine Radfahrer-Streuscheibe hat, gilt sie für Abbieger auch nicht. Denn der Abbieger ist bereits über eine grüne Ampel in den geschützten Kreuzungsbereich eingefahren. Ist er einmal drin, darf er ihn ohne Beachtung weiterer Ampeln auch wieder verlassen. Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn es eine Abbiegerampel für Radfahrer gibt.