Beiträge von Epaminaidos

    Im Grundsatz, dass die Strafen sehr gering sind, stimme ich mit dem Text überein.

    Allerdings sollte der Autor sich mal schlau machen, dass Totschlag und Mord Vorsatz voraussetzen. Und den vom Autor genannten fahrlässigen Totschlag gibt es gar nicht.

    Im Bereich des Straßenverkehrs geht es fast immer um fahrlässige Tötung. Und das ist in fast allen Fällen auch gut so.

    Ich habe (versehentlich) nicht für einen Pendler gerechnet, sondern für den mittleren Radfahrer, der bei den gezählten Fahrten dabei war. Also 0,4% stürzen in zwei Monaten. Das sind 2,4% pro Jahr bzw. 12% in fünf Jahren.

    Deine Zahlen legen ja noch näher, dass die 0,4% entweder falsch sind oder wir irgendwas noch nicht verstanden haben.

    Ich fand noch eine weitere Zahl im Golem-Artikel interessant:

    Zitat

    Zum Vergleich: Der Ernst-Reuter-Platz in Berlin, ein großer, belebter Kreisverkehr mit mehreren Ampeln, gilt als ein Unfallschwerpunkt für Radfahrer. Dort beträgt die Quote der Fahrradunfälle 0,0018 Prozent.

    Finde ich ziemlich viel. Von 30 Radfahrern, die die Strecke fünf Jahre lang in ihrem Arbeitsweg haben, hat also einer einen Unfall.

    An einem einzigen Kreisverkehr wohlgemerkt, der komplett mit Ampeln und Radwegen ausgestattet ist. Der ganze Rest des Arbeitsweges kommt ja noch dazu.

    Die andere Zahl finde ich schon fast unglaubwürdig:

    Zitat

    Wie gefährlich Straßenbahnschienen für Radfahrer sind, zeigt eine Untersuchung der Universität von Knoxville im US-Bundesstaat Tennessee aus dem Jahr 2014: Über einen Zeitraum von zwei Monaten registrierten die Wissenschaftler 53 Unfälle von 13.247 Fahrradfahrern, was einer Quote von 0,4 Prozent entspricht.

    Was sind das für Schienen? Wieder hochgerechnet auf fünf Jahre stürzt jeder achte Radfahrer einmal in den Schienen (davon ausgehend, dass jeder den Fehler nur einmal macht).

    Der rbb schreibt etwas mehr.

    Kurz zusammengefasst:

    Der 34-jährige war insgesamt schon sieben Jahre im Gefängnis und wollte sich vollgepumpt mit Alkohol und Drogen ohne Führerschein einer Polizeikontrolle entziehen. Bereits aus 400m Entfernung hatte er freie Sicht auf die rote Ampel und die querenden Fußgänger. Er hat trotzdem draufgehalten.

    Nach dem Artikel aus dem Tagesspiegel habe ich noch gezweifelt, ob "versuchter Mord" einem Autounfall gerecht wird.

    Nach dem Artikel aus dem rbb sind alle Zweifel verflogen. Ganz im Gegenteil fehlen mir nun die Worte, um die Tat zu beurteilen.

    Ich persönlich mag diese Markierungsfarbe überhaupt nicht. Schlecht ausgeführt, ist sie bei Nässe, Raureif und Bodenfrost viel schneller rutschig, als der Asphalt und "richtig" ausgeführt, ist sie nicht mehr komfortabel zu befahren.

    Sowas hatte ich auch befürchtet. Ich denke da immer an diese dicken Schichten, bei denen man nicht mehr auf dem Asphalt fährt, sondern einige mm höher. Und wenn die irgendwann so langsam abblättern, kann man kaum noch fahren.

    Diese grüne Schicht schaut aber eigentlich ganz brauchbar aus. Denn es ist wirklich nur eine dünne Schicht Farbe. Wie lange so eine dünne Schicht hält, wird die Zeit zeigen.

    Auf dem Foto sieht sie viel löchriger aus, als sie tatsächlich ist. Das meiste sind einfach Dreck und Wasser von der Straßenreinigung.

    Grün = Hier darfst Du fahren, parken, halten?

    Es geht darum, den Radfahrstreifen optisch stärker von der Fahrbahn zu trennen. Dadurch soll es mehr Überwindung kosten, die Fläche mit dem Auto zu nutzen. Ich könnte mir vorstellen, dass das zumindest kurzfristig tatsächlich hilft. Ob es langfristig wirkt, ist schwer zu sagen.

    Als Nachteil könnte die Trennung als stärker wahrgenommen werden, wodurch eventuell wieder enger überholt wird.

    Ich sehe es positiv: es werden verschiedene Dinge ausprobiert. Und was gut funktioniert, wird dann auch an anderen Stellen gemacht. Und was nicht klappt, wird hoffentlich einfach eingestampft oder zumindest nicht wiederholt.

    Peter: Das ist aktuell nur ein wirklich kurzes Stück. Es beginnt dort, wo ich stehe und das Ende ist nach vielleicht 60 m auf dem Foto sichtbar. Für einen Besuch mit mehr als wenigen Minuten Umweg wäre mir das zu wenig.

    Früher waren die Vorstellungen einfach andere. Da lächelten die Autos sogar auf Schildern.

    Interessant wäre es mal, für wie viele Autokäufer die offensive Front ein Kaufargument ist.

    Ich vermute, dass es nur recht wenige sind (20%? 30%?). Aber da es auf der anderen Seite vermutlich kaum jemanden gibt, der explizit eine freundliche Frontpartie haben möchte, setzt sich das aggressive Design trotzdem durch.

    Zitat

    hat ein Content ID System, das automatisch Inhalte blockiert. Hat aber ca. 60 Millionen € gekostet.

    Auch das ist bei weitem nicht perfekt. Und nebenbei wesentlich günstiger als eine manuelle Kontrolle. Bei 400 Stunden Video, die da jede Minute hochgeladen werden, bräuchten die 100.000 Menschen, die das in Vollzeit sichten. Je nach Tagessatz sind die 60 Mio in wenigen Stunden oder Tagen beisammen.

    Idealerweise sollte man kein Experte für Informatik, Jura oder Datenschutz sein, um ein Forum im Internet zu betreiben.

    Grundsätzlich richtig. Mittelfristig wird man es nur nicht mehr auf einem eigenen Server betreiben, sondern die Dienstleistung irgendwo einkaufen. Inklusive der Gewährleistung, dass die ganzen juristischen Feinheiten eingehalten werden.

    Die Hürde, um so ein System tatsächlich selber zu betreiben, wird immer höher. Das kann eine Einzelperson mittelfristig nicht mehr leisten.

    am Rande: die de-Domain war schon sehr lange eine ziemlich beknackte Idee - den EU-Raum zu verlassen

    Also jetzt ohne die Vorschriften im Detail gelesen zu haben: ich denke nicht, dass eine derart einfache Umgehung legal wäre. Einfach weil es den kompletten Zweck des Gesetzes negieren würde. So nachlässig ist der Gesetzgeber wohl nicht.

    Die werden sich schon die Möglichkeiten schaffen, einen inländischen Betreiber für die Seite verantwortlich zu machen. Irgendwelche Verschleierungsversuche lösen das Problem leider auch nicht. Auf die Dauer möchte wohl kaum jemand eine illegale Seite betreiben. Ich könnte dann zumindest nicht mehr gut schlafen.

    Wie sie es bei ausländischen Betreibern machen möchten, ist eine ganz andere Frage. Die ist aber wohl für die ganzen kleinen Blogger nicht relevant.

    Ich finde es übrigens erschreckend, wie wenig handfestes man zu dem Thema findet. Das ging mir schon bei der DSGVO so: ich wurde von Massen von Ratschlägen erschlagen, auf was man nun alles achten muss. Und es überforderte mich einfach, die korrekten Hinweise aus den Informationsmassen herauszufiltern.

    Das wird vermutlich bei den neuen Gesetzen nicht besser.

    Wenn man dringend irgendwie positiv sehen möchte: Die Industrie wird langsam erwachsen. Und in jeder erwachsenen Industrie ist leider praktisch alles unglaublich kompliziert und man braucht für alles Experten.

    Allerdings sind die kombinierten Streuscheiben erst in Massen aufgetaucht, als die Übergangspflicht für die Mitbenutzung von reinen Fußgängerampeln auslief.

    Das hängt sicherlich ganz extrem vom Wohnort ab. In Berlin ist die Zahl dieser Streuscheiben nach wie vor nahe Null. Und in anderen Städten waren diese Ampeln schon vor 20 Jahren die Standardlösung für Radfahrer. Zumindest war ich damals immer ganz überrascht, wie viele von diesen Dingern rumhängen.

    Es bleibt immerhin noch TBNR 105113. Radfahrer umfahren kostet 35€ und ist keine Straftat.

    "Radfahrer umfahren" geht ja meistens mit einem Sturz einher. Und dann steht gleich noch fahrlässige Körperverletzung im Raum.

    Hätte der Radfahrer einen blauen Fleck abbekommen, hätte die Staatsanwaltschaft zumindest auch das prüfen müssen.

    Ich komme immer noch nicht so richtig über die Auslegung von "rücksichtslos" als rein subjektives Tatbestandsmerkmal hinweg (also nur im Kopf des Fahrers stattfindend). In meinem Sprachgebrauch zeichnet sich rücksichtsloses Verhalten hauptsächlich durch die Außenwirkung aus. Eine Handlung wirkt nach außen entweder rücksichtslos oder nicht. Was dem Handelnden durch den Kopf geht, ist mir da erstmal egal.

    Aber wahrscheinlich müssen die Juristen "grob verkehrswidrig" von "rücksichtslos" abgrenzen. Sind ja zwei Worte, die für Juristen dann auch zwei getrennte Dinge bedeuten müssen. Würde mich mal interessieren, ob der Gesetzgeber das in der Ursprungsfassung (irgendwann zwischen 1964 und 1986) tatsächlich so gemeint hat. Aber das wird sich wohl nicht mehr klären lassen.

    Hmm. Die Frage bringt mich grad echt ins Grübeln. Weil einerseits Schutzstreifen=Fahrbahn, andererseits Radverkehrsanlage(?)....

    Der Wortlaut ist "Radverkehrsführung".

    Der Begriff wird meines Wissens im wesentlichen an zwei Stellen verwendet: Einmal in §37 (Ampeln), einmal in §9 (Abbiegen: Radfahrer müssen der Radverkehrsführung folgen).

    Für mich sind nach der Lektüre sämtliche Malereien speziell für Radfahrer auf der "Fläche zwischen den Borsteinen" Radverkehrsführungen. Sonst würde §9 ja bei Schutzstreifen keinerlei Wirkung entfalten.

    Wirklich sicher kann man sich natürlich erst nach Urteilen sein.

    Zitat

    Als die StVO geändert wurde, waren mit "speziellen Lichtzeichen für den Radverkehr" bestimmt zunächst keine Fußgängerampeln mit halbiertem Piktogramm gemeint.

    Habe viel drüber nachgedacht und bin für mich zu dem Schluss gekommen, dass die auch gemeint waren. Der genaue Wortlaut ist ja: "besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr". Und damit sind diese kombinierten Rad-Fußgängerampeln eben besondere Lichtzeichen (auch) für den Radverkehr.

    Es wäre ja auch Wahnsinn, wenn plötzlich tausende Fußgängerampeln mit Radfahrer-Symbol für diese nicht mehr gelten würden.

    Da sind bestimmt diverse Kreuzungen dabei, bei denen Fahrbahn-Geradeaus und Fahrbahn-Rechts gleichzeitig Grün haben, während eine kombinierte Streuscheibe das Haltesignal für Radfahrer ist.

    Der Radfahrstreifen ist ja kein Teil der Fahrbahn, also eher mit einer durchgehend abgesenkten Bordsteinkante zu vergleichen, richtig?

    Genau aus dem Grund darf man mWn diese Linie eben nicht überfahren, so lange man dem Radfahrstreifen folgen möchte. Denn da er nicht Bestandteil der Fahrbahn und mit Zeichen 237 markiert ist, darf man ihn mWn nur unter den Voraussetzungen verlassen, unter denen man auch einen Hochbordradweg verlassen dürfte.

    für Absatz 2 und 3 ist die "erfüllung" der Voraussetzungen des Abs. 1 nötig.

    Will sagen: wenn man Absatz 1 nicht bejaht, nicht nachweisen kann, ist die Diskussion, ob es nach Absatz 2 zu einem "Versuch" kam oder die Gefahr nach Absatz 3 fahrlässig verursacht wurde, obsolet. :-/

    Einverstanden, was Absatz 3 angeht.

    Sollte es wirklich so einfach sein, sich aus der Sache rauszureden?

    "Rücksichtslos handelt, wer sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lässt und unbekümmert drauflos fährt."

    Im Video ist eine Stelle zu sehen, an der objektiv nichtmal ansatzweise genug Platz für ein Überholmanöver mit 1,5m Abstand ist. Und trotzdem wird überholt. Es ist geradezu ein Paradebeispiel für 315c bei Engüberholern.

    Und da soll sich ein Fahrer einfach rausreden können mit "Upsi, hab mich verschätzt"?

    Wenn das tatsächlich herrschende Meinung ist, ist 315c ein hoffnungslos stumpfes Schwert.