Beiträge von Epaminaidos

    Es muss halt das Gesamtsystem inklusive Fahrer optimiert werden.

    Die Extremfälle sind:

    1. Das System ist viel zu sensibel und warnt an jeder Kreuzung.
    2. Das System warnt überhaupt nicht.

    In beiden Fällen ist das System nutzlos. Und irgendwo dazwischen liegt das Optimum, bei dem die wenigsten Radfahrer überfahren werden.

    Sicherlich keine leicht Optimierungsaufgabe.

    Der Gesetzgeber könnte hier unterstützen, indem bei einer Erkennung das Fahrzeug nur noch Schrittgeschwindigkeit fährt, bis die Alarm vorüber ist. Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen soll ja für LKW demnächst sowieso vorgeschrieben werden (wenn auch mit 7-11 km/h schneller als "Schritt"). Da kann es ja nicht schaden, dass der Abbiegeassistent bei einem Alarm das tatsächlich erzwingt.

    Jahrelang haben Polizei und Ordnungsamt bei Falschparkern die Arbeit verweigert und Falschparker immer und überall akzeptiert. Aber es kommt endlich Bewegung in die Sache. Sehr angenehm :)

    wo man die nicht abstellen darf, dazu entsprechende Sanktionen.

    Leider können die Scooter im Gegensatz zu Autos von jedem Menschen bewegt werden. Die Sanktion kann also eigentlich nur über den Zwang zur Fotodokumentation des Abstellens erfolgen. Später lässt sich nicht mehr (gerichtsfest) nachvollziehen, wer das Gefährt falsch hingestellt hat.

    Feste Stationen sollen es also werden. Während Autos weiterhin praktisch überall stehen dürfen.

    Schade!

    Wobei ich auch keine bessere Idee habe, wie man die Dinger vom Gehweg runter bekommt. Man könnte vorgeben, dass die Dinger auf der Fahrbahn abgestellt werden müssen. Dann wäre aber wohl absehbar, dass jede noch so kleine Lücke zwischen längs parkenden Autos genutzt werden. Zum Ausparken müsste ein Autofahrer dann erstmal Scooter zur Seite räumen.

    Schwierig, schwierig.

    Zitat

    Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.

    Wie soll denn das in der Praxis überhaupt gehen?

    Meine Reisegeschwindigkeit liegt bei ca. 30-35 km/h. So dünn kann sich so ein Rollerfahrer gar nicht machen, dass er mich nicht behindert.

    Und "Behinderung" ist ja äußerst niederschwellig definiert.

    Ganz am Rand: Ich muss echt aufpassen, dass ich als Fußgänger nicht irgendwann mal so einen vom Roller haue. Radfahrer auf dem Gehweg sind ja oft schon die Pest. Aber viele Fahrer dieser Dinger schießen echt den Vogel ab.

    Ich habe auf die schnelle drei Urteile gefunden.

    Hast Du die Links noch?

    Ich meine mich an ein Urteil zu erinnern, in dem die Fahrtenbuchauflage bei Falschparkern ganz grundsätzlich als unverhältnismäßig abgelehnt wurde.

    Ganz allgemein bin ich negativ überrascht, wie schwer sich der Staat damit tut, Fahrtenbücher anzuordnen:

    • Wenn der Bußgeldbescheid zu spät kommt (4 Wochen?), dann ist das Fahrtenbuch schonmal sofort vom Tisch.
    • Wenn die Polizei keine ausreichenden Ermittlungsversuche unternommen hat, darf auch keins angeordnet werden.
    • Und selbst wenn mal eins angeordnet wird, läuft es normalerweise maximal 12 Monate.

    Gerade die Dauer: Selbst bei besonders schweren Verstößen (Unfallflucht) werden gerade mal 3 Jahre angeordnet. Was ein schlechter Witz: Ein Fahrtenbuch dient dem Schutz der Allgemeinheit bei weiteren Verstößen. Und Unfallflucht ist für den einzelnen Verkehrsteilnehmer so selten, dass es in den drei Jahren praktisch zu keinen weiteren Verstößen kommt. Wenn die Allgemeinheit geschützt werden sollte, müsste da eine Null hinten dran.

    Vielleicht ist also deine Argumentation beim nächsten Fall ein wenig schwerwiegender und überzeugender

    Ich wohne an der Grenze zwischen zwei Polizeiabschnitten.

    Beim dem einen hat der Verweis auf die letzte Anweisung der Polizeipräsidentin tatsächlich geholfen. Aber auch erst nach Eskalation an die Wachleitung. Der Kollege vor Ort meinte, Fußgänger könnten doch ein Stück über die Fahrbahn laufen. Und deshalb dürfe er wegen der Verhältnismäßigkeit gar nicht umsetzen.

    Nach der Eskalation haben sie dann aber tatsächlich eine Umsetzung für zwei große LKWs mit Anhänger bestellt. Aber leider nicht durchgeführt, da der Auftragnehmer wohl meinte, er hätte keinen Platz zum Abstellen.

    Bei dem anderen (der hatte das Auto meinem letzten Posting wochenlang auf dem Radweg stehen lassen) konnte ich die neue Anweisung noch nicht ausprobieren.

    Meine Frage bezog sich aber eher darauf, ob mit der (internen) Anweisung tatsächlich eine Ermessensreduzierung auf "quasi Null" einher geht. Die Polizisten, mit denen ich vor Ort diskutiere, sehen das meist anders. Nach eigener Aussage sind sie weiterhin vollkommen und restlos frei in ihrer Entscheidung. Selbst bei komplett blockierten Geh- oder Radwegen ("hier ist ja gerade keiner", "da kann man doch kurz über den Gehweg fahren oder schieben", etc.)

    Der Polizist braucht also nichts mehr zu prüfen, hat quasi keinen Ermessensspielraum mehr, sondern kann und sollte sofort loslegen (mit der Anforderung eines Abschleppwagens).

    Dass Du dazu ausgefragt wirst, war ja zu erwarten :)

    Gibt es diese Ansage in der Form intern tatsächlich?

    Ich diskutiere immer mal wieder mit Polizisten vor Ort wegen blockierten Rad- oder Gehwegen. Und praktisch jedes Mal höre ich das gleiche:

    "Es wird IMMER im Einzelfall entschieden und hier sehe ich jetzt gerade keine Gefährdung. Und deshalb darf nicht nicht umsetzen. Das wäre unverhältnismäßig."

    Die GA ändert nach Aussage der Polizisten daran überhaupt nichts.

    Der anschließende Anruf auf der Wache bleibt auch fruchtlos: "Der Kollege entscheidet das schon richtig"

    Und die anschließende DAB wird normalerweise auch abschlägig beschieden mit exakt der gleichen Begründung:

    Der Kollege muss vor Ort eine konkrete Gefährdung (also einen beinahe-Unfall) beobachten. Sonst darf er nicht umsetzen.

    Falls Du Zweifel bekommst, ob ich bekloppt bin, ein Beispiel:

    Spoiler anzeigen

    Das Fahrzeug blockierte drei Wochen lang einen wesentlichen Teil des ohnehin viel zu schmalen b-pflichtigen Radwegs:

    Umgesetzt wurde es, nachdem auf Twitter ein Kollege aus dem Nachbarabschnitt mitgelesen hat. Dem war das so peinlich, dass er die Umsetzung einfach selbst erledigt hat.

    Mir hat "meine" Verkehrsbehörde sogar eine Markierung eines Radweges mit Radsymbol und Richtungspfeil auf dem Asphalt mit diesem Argument versagt. Ich hatte halt die Hoffnung,der ein oder andere Geisterradler würde stutzig werden, wenn er Pfeile auf sich zeigen sieht...

    Das Problem ist, wo man mit diesen Zusatzschildern aufhört:

    - Soll man HVs künftig bis an die Kreuzung beschildern und nicht nur bis zum 5m-Bereich?

    - Soll man an Bushaltestellen Parkverbote aufstellen? Und an allen Schutzstreifen?

    - Und in allen VBBs? Und an Engstellen?

    - Und muss man jetzt überall Schilder aufstellen, die das halb aufgeschulterte Parken explizit verbieten?

    Das sorgt alles für Verwirrung, wenn dieses Schild mal fehlt.

    Und das war der StVO-Stand zum Zeitpunkt des Rechtsstreits.

    Danke!

    Jetzt macht der Artikel auch plötzlich Sinn. Gut, dass das Gesetzt korrigiert wurde. Und peinlich für die erste Instanz, dass sie die Vorschrift "mit mäßiger Geschwindigkeit" auslegt als "im Einzelfall keine Einschränkung".

    Die Vorinstanz hatte dagegen argumentiert, dass angesichts der „konkreten örtlichen Verhältnisse“ auch eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h erlaubt gewesen wären.

    Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

    Weiß jemand wie der Richter auf die Idee kam, dass dieser Teil aufgrund der "konkreten örtlichen Verhältnisse" nicht gilt?

    Zitat von Ullie

    Vielleicht hat sich die Verkehrsbehörde gedacht, es könne ja nichts schaden, da noch mal extra drauf hinzuweisen

    Genau das sollen Verkehrsbehörden eben NICHT machen: Es sollen keine Verkehrszeichen aufgestellt werden, die bereits in anderen Verkehrsregeln "enthalten" sind. Das verwirrt nur, wenn das zusätzliche (überflüssige) Zeichen mal nicht da ist.

    Wenn die Verkehrsbehörde Sorge hat, dass die Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln nicht kennen, können sie eine erklärende Tafel daneben hängen.

    Die Beschilderung mit der dem Kindergarten ist sowieso illegal. Man kann ja nicht "30 von 6-22 Uhr" in einem Bereich aufstellen, in dem immer "30" gilt.

    Ich versuche mich mal an einer Parallele:

    Ich denke, die meisten hier essen Fleisch. Ich tue es zumindest.

    Dabei weiß doch jeder ganz genau, wie es in der Tierhaltung und bei der Schlachtung zugeht. Trotzdem wird die Wahrheit gerne verdrängt. Viel lieber hofft man, dass das ausgerechnet eigene Steak vorher glücklich über eine Weide gelaufen ist.

    Die Psychologie der Verdrängung dürfte beim beschriebenen Unfall die gleiche sein.

    Was ich an dem Vorgang besorgniserregend finde:

    • Die Polizei bringt den Kindern mal wieder bei, nur mit Sicherheitskleidung aus dem Haus zu gehen.
    • Die Polizei verteilt mit Werbung bedruckte Warnwesten. Sowas hätte die Polizei ablehnen müssen.

    Deswegen hätte es einen Aufschrei der Politik geben müssen. Auf Twitter hat die Polizei ja auch ordentlich Gegenwind bekommen.

    Die Vorwürfe des Rechtsextremismus sind immer für einen Skandal gut. Keine Ahnung, ob das Unternehmen wirklich in die Richtung tendiert. Für die Vorwürfe der Times genügen ja schon zwei Dinge: Ein unerfahrenes Marketing-Team und ein schlecht gesichertes (und inzwischen ungenutztes) Wiki irgendwo auf der Webseite. Bei dem Wachstumstempo des Unternehmens kann ich mir sowohl die versehentliche als auch die absichtliche Variante vorstellen. Wir werden wohl nicht erleben, was tatsächlich dahinter steckt.

    Da wird offensichtlich was man in Hamburg unter "Fahrradpolizei" versteht ...

    Ich bin ja vor Fremdscham fast im Boden versunken, als der Rotlichtradler raushaut: "Warum ärgert Ihr uns? Wir sind doch die Guten!". Das ist GENAU die Einstellung, die Radfahrern immer vorgeworfen wird. Und die hoffentlich praktisch keiner hat.

    Der Rest des Berichts ist ja eigentlich sehr radfahrerfreundlich.

    Aber hatten wir den nicht schonmal?

    Das eigentlich Deprimierende ist, dass die korrekte Ausführung der Arbeiten offensichtlich nicht kontrolliert wird.

    Ist aber in Berlin nicht anders. Da gibt es oft Baustellen in der Leitungsabdeckung (=Radweg), die erbärmlich schlecht verschlossen werden. Und keinen interessiert's.