Beiträge von Epaminaidos

    Spahn macht klar, wo seine Ziele liegen: er orientiert sich quasi nur noch an der Auslastung der Intensivstationen.

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    Anders ausgedrückt: Hätten wir weniger Betten, würde er weniger Menschen sterben lassen. Aber die Betten sind nunmal da. Da kann man sie auch nutzen.

    Maßnahmen wie eine Ausgangssperre müssen ja nicht nur notwendig, sondern auch verhältnismäßig und vor allem geeignet sein, das gewünschte Ziel zu erreichen.

    Die Diskussion über "geeignet" läuft in Deutschland gerade in die völlig falsche Richtung.

    Ausgangssperren haben diverse Effekte, die in verschiedene Richtungen wirken. Aktuell dreht sich die öffentliche Diskussion hauptsächlich um Details bei einzelnen Effekten.

    Dabei gibt es schon längst empirische Studien, die die Effekte von Ausgangssperren am Beispiel anderer Länder untersuchen und eine deutliche Wirkung feststellen. Man sollte eigentlich nur noch über diese Ergebnisse diskutieren: sind die Studien korrekt durchgeführt und auf Deutschland übertragbar?

    Ich gehe davon aus, dass das der Fall ist.

    Eine theoretische Detaildiskussion mit Aerosolforschern bringt in dieser Situation jedenfalls keinen Erkenntnisgewinn mehr.

    Problematischer dürfte die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf mildere Maßnahmen sein. Ich habe kaum Zweifel, dass Ausgangssperren in der aktuellen Pandemie vom Grundsatz her ein verhältnismäßiges Mittel sind. Es könnte aber sein, dass man vorher die Schulen wieder schließen muss, weil das als milderes Mittel angesehen wird.

    Ich kann mich da selbst nicht so richtig entscheiden:

    Darf man eine Ausgangssperre für alle Menschen erlassen, um Schülern den reinen Distanzunterricht zu ersparen?

    In einer idealen Welt, in der es guten Distanzunterricht gibt: wahrscheinlich nicht.

    In Berlin, wo der Distanzunterricht bei uns aus nur 2x 30 Minuten Videokonferenz pro Woche besteht: Schon eher. Aber nur, wenn der Staat erkennbar alle Hebel in Bewegung setzt, um den Distanzunterricht zu verbessern, so dass ausbleibender Präsenzunterricht weniger gravierende Folgen hat.

    Warum es für das BIP schlechter sein soll, wenn 1.000 Pflegekräfte 1.000,- EUR mehr haben, als wenn ein Milliardär 1.000.000,- EUR mehr hat, verstehe ich nicht, sondern ich halte das für ein Märchen.

    So wird es gerne dargestellt. Wenn man dann nach den konkreten Einkommensgrenzen für sowas fragt, liegen die meist überraschend niedrig.

    Da wird regelmäßig bereits die obere Mittelschicht als Zielgruppe genannt.

    Muss auch so sein, wenn das Geld für die geplanten Projekte reichen soll.

    infiziere mich durch Leichtsinn

    Noch ein Nachtrag:

    Was ist mit Arbeitnehmern?

    Ich finde es komisch, dass "leichtsinnige" den öffentlichen Raum in ein Minenfeld verwandeln dürfen sollen, bei dem schon kleine Fehler zu einer schweren Krankheit führen.

    Grundrechte?

    Auch die sind bei einer konsequenten Eindämmung schneller und nachhaltiger wieder hergestellt.

    Denn es gilt als Konsens, dass sich das Virus quasi ungebremst verbreitet, wenn man die Sache einfach laufen lässt.

    Die Frage ist also nicht, ob man das Wachstum irgendwann stoppen muss, sondern nur wann.

    Es gibt also zum Vergleich zwei Szenarien:

    - Wachstum stoppen und halten bei niedrigen Inzidenzen unter 30

    - Wachstum stoppen und halten bei hohen Inzidenzen (über 100 oder sogar noch höher).

    Bei niedrigen Inzidenzen, steht - neben anderen Maßnahmen - noch die Kontaktverfolgung zur Eindämmung zur Verfügung.

    Bei hohen Inzidenzen funktioniert die Kontaktverfolgung kaum noch. Die Maßnahmen zum Stoppen der Verbreitung müssen also schärfer ausfallen als bei niedrigen Inzidenzen. Und zwar dauerhaft.

    Und dann gibt es noch den Schlingerkurs, den unsere Regierung gerade fährt: Laufen lassen, bis es nicht mehr geht und dann draufhauen. Anschließend wieder Laufenlassen und dann wieder draufhauen. Das schränkt die Grundrechte phasenweise (die jetzige "Phase" sind schon 6 Monate) viel stärker ein als konsequentes Halten eines Niveaus.

    Und nur interessehalber: Hältst du es für eine Option, den Klimawandel einfach geschehen zu lassen?

    Das ist das eine der drei Themen, bei dem wir wohl uneingeschränkt einer Meinung sind :)

    Bei den anderen wahrscheinlich von der Tendenz hier, aber nicht in Bezug auf den Zielzustand.

    Aber worin unterscheidet es sich von der Coronapolitik? Mehr Tests, mehr Einschränkungen für Arbeitgeber kosten auch Geld, würden aber Menschenleben retten und könnten dazu beitragen, dass die Situation für alle besser wird (auch für die Wirtschaft).

    Es ist bei Corona wissenschaftlicher Konsens, dass die Gesellschaft mit stärkerer Eindämmung der Infektionen billiger durch die Pandemie kommt. Von den ganzen Toten und Langzeitschäden mal ganz zu schweigen.

    Bei den anderen Themen gilt das so nicht.

    Natürlich gibt es beim Klimanwandel den Konsens, dass es am billigsten ist, jetzt geschlossen und entschlossen zu handeln. Wenn aber jetzt ein einzelnes Land loslegt, läuft es Gefahr, die Kosten zu haben, aber keinerlei Nutzen (wenn die anderen Länder nicht mitziehen und das Klima trotzdem versauen).

    Bei Altersarmut und Pflegenotstand ist es noch fieser, da nach allgemeiner Auffassung höhere Steuern und Abgaben das BIP drücken, also in letzter Konsequenz zu Arbeitslosigkeit führen. Da muss sich eine Gesellschaft überlegen, wie viel Wohlstand sie für Umverteilung hergeben möchte oder sich leisten kann.

    Klimawandel, für Altersarmut oder den Pflegenotstand?

    Wenn ich die Argumente nenne, driftet das hier wahrscheinlich gnadenlos ab. Ich riskiere es mal.

    Das sind nur Argumente, die ich als "valide Argumente" gelten lasse, die die Grundlage für eine konstruktive Diskussion bilden könnten, in der es natürlich Argumente in beide Richtungen gibt.

    Klimawandel: Das ist das Gefangenendilemma mit 200 beteiligten Ländern und hohen Kosten. Würden alle kooperieren, wäre das Ergebnis am Besten. Aber jeder Einzelne (außer China und die USA vielleicht) kann sich die hohen Kosten für die CO2-Vermeidung sparen, ohne dass das Gesamtergebnis nennenswert schlechter wäre.

    Altersarmut und Pflegenotstand: Das kostet Geld, das irgendwo herkommen muss.

    Bei den genannten Politikfeldern fallen mir zumindest objektive haltbare Pro- und Kontra-Argumente ein.

    Da besteht der Unterschied nur in der Gewichtung.

    Bei der aktuellen Corona-Politik fällt mir kein einziges ein, das den aktuellen Kurs unterstützt.

    Die Politik orientiert sich bei den Maßnahmen ja zunehmend weniger an den Folgen für die Menschen, sondern an der Auslastung der Intensivstationen.

    Ich finde diese Politik absolut menschenverachtend.

    Und gerade habe ich den besten Vergleich bisher dazu gefunden:

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    Genau das ist die Politik: Wir haben genug Löschfahrzeuge, also verzichten wir auf genau so viel Brandschutz, dass die Löschfahrzeuge ständig gut ausgelastet sind!

    Dass die Löschfahrzeuge beim Einsatz oft nichts mehr retten können und selbst bei "Erfolg" meist ein schwer beschädigtes Haus zurück lassen, wird ignoriert.

    Man könnte das ganze datenschutzfreundlich in die Corona-Warn-App einbauen und die nötige Kommunikation per Bluetooth statt mit Barcodes realisieren.

    Könnte man machen. Der Bund ist aber leider einfach zu unflexibel dafür.

    Ich habe es einfach aufgegeben, dass da etwas kommt. Es war für mich schon ein Wunder, dass die Corona-Warn-App in 3 Monaten fertig geworden ist.

    Habe die App gerade nach Monaten mal wieder aufgemacht. Sind ja ein paar ganz brauchbare Funktionen dazu gekommen.

    Leider fehlt die für mich wichtigste Funktion weiterhin: eine klare Information, ob die App überhaupt zuverlässig im Hintergrund läuft. Mein Handy ist , wie vermutlich viele andere auch, ziemlich gnadenlos darin, Hintergrundprozesse abzuschießen. Und ich würde gerne kontrollieren, ob die App kontinuierlich läuft oder nicht.

    Gerade beim Öffnen kam erstmal die Meldung "wir gleichen jetzt Ihre Kontakte ab". Es ist ein schlechtes Zeichen, dass die App das nicht schon längst von alleine im Hintergrund erledigt hat.

    Die TAZ berichtet von Fehler der Luca-App.

    Als ich von dieser App gehört habe, hatte ich zwei Fragen:

    - Wie wird sichergestellt, dass die persönlichen Daten richtig sind?

    - Wie wird sichergestellt, dass jeder der irgendwo reingeht, auch den Code mit der App scannt?

    Die Antwort ist jeweils wohl "gar nicht". Eigentlich konnte ich mir die Antworten denken. Aber irgendwie habe ich jedesmal wieder bei solchen Fragen die Hoffnung, dass jemand von den Verantwortlichen darüber nachtgedacht hat.

    Allerdings gehört zur Wahrheit ja auch, dass vielen Geschäften schon heute die analogen Listen oder Terminvereinbarungen vollkommen egal sind.

    Meine Erfahrung beruht auf Kaufhof, Decathlon und Toom:

    Beim Decathlon standen sie wirklich mit einem Handscanner und haben den QR-Code aus der Anmeldung gescannt.

    Kaufhof und Toom haben mich einfach durchgewunken. Da war alles egal.

    Luca könnte die Situation also trotz der offensichtlichen Mängel tatsächlich verbessern.

    Das Experiment aus dem Artikel, bei dem Menschen sich an falschen Orten einchecken, macht mir hingegen nicht so viele Sorgen. Warum sollte man das tun? Es gibt im Alltag keinen Anreiz außer "weil es geht". Das ist jetzt gerade ganz lustig, wird sich aber schnell legen und den Nutzen der App nicht nennenswert weiter beeinflussen.

    Um das zu vermeiden fährt man gegen den Wind los.

    Den besseren Erwartungswert hast Du, wenn Du mit dem Wind losfährst. Dann hast Du den Teil erstmal sicher.

    Und wenn der Wind sich verändert, gibt es gute Chancen, dass der Rückweg dabei leichter wird.

    Man kann natürlich auch Windguru zur Tourenplanung nutzen :)

    Wenn man z.B. einen benutzungspflichtigen "Radweg" rechts liegen lässt und auf der Fahrbahn fährt, wäre das nach dieser Definition auch rücksichtslos.

    Kann man eventuell so sehen. Aber es ist keine der 7 Todsünden. Daher scheidet der 315c schonmal aus.

    Nötigung scheidet ja auch aus, wie Du schon richtig feststellst.

    Und wir wissen nicht, wie eine Strafanzeige in identischer Situation zum LKW-Vorfall abgelaufen wäre.

    Ich habe auch schon Anzeigen mit sehr engen Begegnungen mit dem Gegenverkehr hinter mir. Wurde alles eingestellt.

    Im Netz gibt es auch Videos, bei denen ein Auto auf der Landstraße einen Radfahrer beim Überholen sogar streift (wenn auch nur an der Poolnudel auf dem Gepäckträger). Alles eingestellt. Trotz im Video offensichtlichem Draufhalten: im letzten Moment vor dem Überholen lenkt der Autofahrer klar noch wieder ein Stück nach rechts.

    Juristisch abstrakt besprochen sind beide Fälle für mich exakt das gleiche. In beiden Fällen wurde:

    - eine der 7 Todsünden begangen

    - dabei grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt

    - beinahe ein Unfall verursacht

    Der einzige Unterschied ist das Ausmaß der Gefährdung. Das spielt aber nur noch bei der Strafbemessung eine Rolle.

    Ob das "völlig unbekümmert" erfolgte, müsste aber nachgewiesen werden und da wird es schwierig.

    Da halte ich eher die Definition für problematisch (auch wenn ich sie gebracht habe). Das würde ja bedeuten, dass jemand der träumt härter bestraft wird als jemand, der bewusst draufhält (also eben nicht unbekümmert ist).

    Ich habe nochmal nach Urteilen gesucht, die den Begriff definieren (ist zuverlässiger als Sekundärliteratur).

    Rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB handelt, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt.

    Schon besser: "unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise".

    Also zwei Möglichkeiten für "rücksichtslos":

    - Kennt die Regeln und setzt sich aus eigensüchtigen Motiven darüber hinweg.

    - oder: Blendet aus Gleichgültigkeit gegenüber anderen die eigene Sorgfaltspflicht aus.

    Mir fällt kein Geisteszustand ein, bei dem man so ein Manöver fährt und keine der beiden Varianten erfüllt ist.

    Wenn überhaupt, sollte die Staatsanwaltschaft an der konkreten Gefährdung herumkritteln. Das ist für den LKW-Fahrer mMn Erfolg versprechender.

    Für mich ist das Video einfach kein Fall von Verkehrsgefährdung nach StGB.

    Warum nicht?

    Dafür müssen drei Dinge erfüllt sein:

    - eine der sieben Totsünden

    - "grob verkehrswidrig"

    - "rücksichtslos"

    - konkrete Gefährdung

    Fehler beim Überholen sind eine der sieben Totsünden. Einen Radfahrer so eng zu überholen und wohl sogar zu touchieren ist definitiv auch grob verkehrswidrig. Und eine konkrete Gefährdung ist es auch.

    Ist es rücksichtslos?

    Rücksichtslos handelt, wer sich eigensüchtig oder aus Gleichgültigkeit über allgemeine Gebote der gegenseitigen Rücksichtnahme und über Verkehrsvorschriften hinwegsetzt und völlig unbekümmert um die möglichen Folgen seines Verhaltens einfach drauflos fährt, ohne Bedenken bei sich aufkommen zu lassen.

    Der grün markierte Teil ist ein objektives Tatbestandsmerkmal und erfüllt.

    Der rote ist subjektiv und passiert ausschließlich im Kopf des Täters. Da muss nach dem äußeren Anschein überlegt werden, ob das wohl erfüllt war.

    Warum hat er da trotz Verbot überholt? Um schneller voran zu kommen! Das ist ein eigensüchtiges Motiv.

    ist also auch alles erfüllt.

    Dazu kommt noch die Prüfung von Vorsatz. Das sollte aber ein Gericht machen. Denn auch ohne Vorsatz genügt es für eine Verurteilung nach §315c Abs. 3.

    Für mich ist das ziemlich eindeutig ein 315c. Die Argumente der StA dagegen halten einer Überprüfung auch nicht stand. Das was sie dem Fahrer an positivem unterstellt sind im Wesentlichen jämmerliche Ausreden, die bei Sichtung des Videomaterials sofort in sich zusammenfallen.

    Habe vor ein paar Monaten ein Video gesehen, in dem ein LKW auf der Landstraße bei Gegenverkehr überholt hat. Da ist auch "nichts passiert". Aber er wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt.

    Die Quelle dazu noch:

    https://www.merkur.de/bayern/freyung…r-11780129.html

    Außer einem Schreck für alle Beteiligten ist nichts passiert. Trotzdem wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft nicht eingestellt, sondern der Fahrer wegen versuchten Mordes (!) angeklagt.

    Am Ende gab es 2 Jahre und 3 Monate Haft und 4 Jahre Führerscheinsperre für den LKW-Fahrer.

    Ist schon ziemlich krass:

    Der Fall wurde auch vom Fernsehen aufgegriffen und die Todesangst der Betroffenen groß und breit dargestellt.

    Aber wenn einem Radfahrer ähnliches passiert, interessiert das keine Sau.

    Ich habe mich schon bei der letzten Novelle der STVO gefragt, ob die 1,5m/2m Regel jetzt wirklich ein Fortschritt ist. Sie ist nämlich auch eines, eine sehr billige Möglichkeit für Überholmanöver wie im Video gesehen, ein gefährliches Vergehen lächerlich zu bestrafen.

    Du weißt es wahrscheinlich, ich schreibe es trotzdem:

    Das OwiG verdrängt das StGB nicht. Was vorher eine Straftat war, ist auch weiterhin eine. Und wie die Vergangenheit zeigt, waren unwillige Staatsanwaltschaften auch ohne Owi schon ein Problem.