Beiträge von Epaminaidos

    beim ordnungswidrig geparkten KFZ warten, bis Person zurückkommt, in der Hoffnung, dass es dann auch die Person ist, die die Karre da abgestellt hat?

    Es geht ja um die Ermittlungen, nachdem der Halter auf dem Anhörungsbogen keine Auskunft über den Fahrer erteilt hat. Dann steht das Auto ja schon woanders.

    Wenn 2 Tage nach dem Falschparken die Ausrede kommt "ach, weiß gar nicht mehr, wer da gefahren ist", dürfte das doch nicht wirklich funktionieren, oder?

    Man wird dem Halter nichts anderes nachweisen können. Die zeitnahe Zustellung hilft dann aber vermutlich bei der Begründung einer eventuellen Fahrtenbuchauflage.

    Da bin ich dann wiederum gespannt: Verhängen die Behörden die künftig wirklich nach dem ersten 1-Punkt-Parkverstoß, bei dem Halter ermittelt werden konnte? Gehen Gerichte da mit?

    Im Kreis Stormarn meint man, durch die gestiegenen Bußgelder auch Mehreinnahmen generieren zu können und man möchte daher mehr Personal einstellen.

    Das erinnert mich ganz spontan an Fischfangquoten:

    Wie viele Fische darf man für maximalen Ertrag fangen?

    Fängt man zu viele, sterben die Fische aus. Fängt man zu wenige, lässt man sich Ertrag entgehen.

    Die zusätzliche Stelle wird im Link aber mit dem zusätzlichen Aufwand begründet, nicht mit den Einnahmen. Denn viele Owis, die bisher nur ein Verwarngeld nach sich ziehen, lösen nun ein anscheinend aufwändigeres Bußgeldverfahren aus.

    Weiß eigentlich jemand, was daran aufwändiger ist?

    Fand ich sehr interessant. Waren eine Argumente für meine nächsten Diskussionen dabei.

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    Aber klar, die müssen das ordentlich bewerten, geht ja schließlich um Menschen / Kinderleben, und da will man jedes Risiko ausschließen.

    Bei der Gruppe der 12-15-jährigen hat es von der Einrichtung bis zur Freigabe durch die EU-Kommission (die nach Empfehlung der EMA entscheidet) genau 4 Wochen gedauert (3. bis 31.5).

    Die Zulassung für Erwachsene Ende 2020 hat sogar nur 3 Wochen gebraucht (1. bis 22.12.).

    Das wirkt eher so, als ob sie jetzt eine "normale" Zulassung anstreben, keine beschleunigte mehr.

    Die EMA möchte sich mehrere Monate Zeit nehmen, um über den Impfstoff für Kinder zu entscheiden:

    Paul-Ehrlich-Institut - Meldungen - Beginn des Bewertungsverfahren zur Zulassungserweiterung des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty für Kinder ab 5 Jahren

    Ich hoffe, diese Aussage ist falsch!

    Edit: auch im Original schreibt die EMA von mehreren Monaten

    EMA starts evaluating use of COVID-19 vaccine Comirnaty in children aged 5 to 11 - European Medicines Agency
    EMA starts evaluating use of COVID-19 vaccine Comirnaty in children aged 5 to 11
    www.ema.europa.eu

    Ich habe mir das jetzt nochmal genauer angeschaut und muss ein klein wenig zurück rudern.

    Die Beschilderung ist durchaus stimmig, wen auch teilweise redundant.

    Wichtig ist folgende Kreuzung:

    Weidenweg · Weidenweg, 10249 Berlin
    Weidenweg, 10249 Berlin
    maps.app.goo.gl

    Der in Ost-West-Richtung verlaufende Weidenweg ist für Radfahrer ganz einfach eine Fahrradstraße.

    Für Autofahrer hingegen besteht er aus zwei Einbahnstraßen. Von der Kreuzung aus je eine Einbahnstraße nach links und eine nach rechts. Jeweils beschränkt auf Anlieger.

    An den Kreuzungen mit besonderem Potential für zu Unrecht durchfahrende Autofahrer ist zusätzlich [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] angebracht.

    Und das westlichste Stück ist in beide Richtungen freigegeben. Auch nur für Anlieger.

    Das sind ganz schön viele Schilder und wechselnde Regelungen für so ein kurzes Stückchen Straße.

    Und für Anwohner mit dem Auto ist es mit ziemlich unpraktischen Umwegen verbunden. Würden Verkehrsregeln anständig durchgesetzt, hätte man es mMn bei der einfachen Fahrradstraße mit "Anlieger frei" belassen können.

    Nur die Gebühren und nicht mal das Bussgeld?

    Ja

    Kann es aus der Perspektive sinnvoll sein, die billigere Option für 55 Euro zu nehmen und auf die 70 Euro plus Punkt zu verzichten?

    Eventuell. Denn die 55 € werden Leute lockerer akzeptieren. Bei einem Punkt werden vermutlich mehr Menschen den Notausgang über die Verweigerung der Aussage suchen.

    Aber während bei ersterem die Verweigerung komplett folgenlos bleibt, muss der Autofahrer bei letzterem zumindest Sorge haben, dass da noch eine Fahrtenbuchauflage nachkommt.

    Keine Ahnung, was in der Praxis überwiegt.

    Ganz am Rand: Ich habe zufällig neulich gelesen, wie die Strafen in GB funktionieren.

    Wen es interessiert:

    Bei Geschwindigkeitsverstößen verstehen die überhaupt keinen Spaß. Bereits eine Überschreitung um 1 mph kostet 100 Pfund und bringt 3 Punkte. Die Punkte bleiben 3 Jahre gültig und bei 12 ist der Führerschein weg.

    Falsches Parken geht ab 80 Pfund los. Wer innerhalb von 14 Tagen zahlt, zahlt nur die Hälfte. Wer gefährdend parkt, zahlt ab 100 Pfund und bekommt auch 3 Punkte.

    Bei Wiederholungstätern wird dann in Tagessätzen gerechnet. Die billigen Verstöße kosten knapp ein Wocheneinkommen.

    Das Problem ist doch, ob der/die/das Zettelhexer*innen dieses auch so sieht.

    Ja, ist es.

    Ein weiteres Problem ist die Feststellung des Fahrers. Wenn der Fahrer die Aussage verweigert, bekommt der Halter einen Kostenbescheid über 28,50 € und das war's. Meiner Meinung nach müsste darauf IMMER unmittelbar die Anordnung eines Fahrtenbuchs für mehrere Jahre folgen.

    Tatsächlich ist aber eine Fahrtenbuchauflage nur sehr eingeschränkt zulässig:

    • Es muss ein relativ schwerer Verstoß sein. Aktuell zählen die Gerichte alle Verstöße, die mindestens einen Punkt nach sich ziehen, dazu.
      • Bei einfachen Parkverstößen kann die Strafe also folgenlos umgangen werden.
      • Bei Parkverstößen mit mindestens einem Punkt ist noch offen, ob Gerichte bei dieser Klassifizierung bleiben oder davon abweichen.
    • Dann muss die Behörde eigene Ermittlungen dazu nachweisen.
    • Bei mittelschweren Verstößen (z.B. solche mit einem Punkt) darf die Auflage regelmäßig nur für 6 Monate erteilt werden.

    Im Ergebnis sehr deprimierend. Und wahrscheinlich werden wir alle nie erfahren, wie häufig Autofahrer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

    Hier gibt es relativ hilfreiche Einschätzungen

    Diese Definition ist mMn enger als die der Rechtsprechung:

    Zitat

    Behinderung bedeutet, einen anderen in dem von ihm beabsichtigten Verkehrsverhalten im Wege einer Willensbeugung nachhaltig zu beeinträchtigen (...)

    Die Formulierung "nachhaltig beeinträchtigen" ist mMn zu scharf. "nachhaltig" ist eine Beeinträchtigung ja nur, wenn sie nicht nur auf den Moment beschränkt ist.

    Ist ein blockierter Radweg eine "nachhaltige Beeinträchtigung"? Ich denke nicht: man steigt kurz ab, schiebt um den Falschparker herum und fährt weiter. Bereits nach wenigen Sekunden ist die Situation vorbei und die Beeinträchtigung nicht nachhaltig.

    Die genannten Beispiele unterstützen das:

    Zitat

    eine Behinderung liegt beispielsweise dann vor, wenn (...) RadfahrerInnen zu nicht ganz ungefährlichen Ausweichbewegungen gezwungen werden

    Ein zur Hälfte blockierter Radweg ist also laut dem Erlass keine Behinderung. Denn man kann ja bequem vorbeifahren.

    Diese Auslegung ist viel zu eng. Gerichte legen die Behinderung viel weiter aus:

    Eine derartige Behinderung ist bereits dann gegeben, wenn Verkehrsflächen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind.

    Ein Radweg ist bereits in seiner Funktion beeinträchtigt, wenn ein Falschparker in ihn hinein ragt. Und das ist dann bereits eine Behinderung.

    Genau so muss es sein.

    Innerorts ist es damit praktisch unmöglich, den Tatbestand "falsches Parken auf Geh- und Radweg" ohne konkrete Behinderung zu verwirklichen.

    Ich befürchte aber, dass die Bußgeldstellen da sehr viel zurückhaltender sein werden.

    Meiner Beobachtung nach werden [Zeichen 267] von Autofahrern seltener ignoriert als [Zeichen 250] oder [Zeichen 260] .

    Dito für Fahrradstraßen.

    Das jeweils beidseitig aufgestellte [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] wirkt wesentlich eindrucksvoller als ein einfaches [Zeichen 244] .

    Vermutlich war das auch der Grund für das Handeln der Bezirksverwaltung.

    Falsch ist es mMn trotzdem.

    Suchbild: Ich sehe ca. 30 Fehler.

    Außerdem ist [Zeichen 267][Zusatzzeichen 1022-10] redundant und sollte deshalb entfernt werden, oder?

    Spoiler anzeigen

    Beinahe hätte ich die Polizei angerufen und eine Umsetzung sämtlicher PKW gefordert :)

    Eventuell ist es aber auch nur ein Fehler und nicht 30: Das Schild selbst. Denn als das "Fahrradstraße" auf die Fahrbahn gemalt wurde, wurden auch die Parkflächen frisch markiert.

    Als die Fahrradstraße neu war, war sie mit provisorischen Schildern konsequent beschildert: [Zeichen 244] [Zusatzzeichen 1020-30]

    Vor gut einem Monat wurden die meisten dieser Schilder durch einen wilden Mix aus [Zeichen 244] [Zeichen 267] [Zusatzzeichen 1020-30] , [Zeichen 244] und [Zeichen 244] [Zusatzzeichen 1020-30] ersetzt. Einige der provisorischen Schilder stehen auch noch herum. Ich habe noch kein System erkannt.

    Am Ende zeigt es bestimmt wieder nur die Unfähigkeit der Verwaltung in Berlin.