Hier gibt es relativ hilfreiche Einschätzungen
Diese Definition ist mMn enger als die der Rechtsprechung:
Zitat
Behinderung bedeutet, einen anderen in dem von ihm beabsichtigten Verkehrsverhalten im Wege einer Willensbeugung nachhaltig zu beeinträchtigen (...)
Die Formulierung "nachhaltig beeinträchtigen" ist mMn zu scharf. "nachhaltig" ist eine Beeinträchtigung ja nur, wenn sie nicht nur auf den Moment beschränkt ist.
Ist ein blockierter Radweg eine "nachhaltige Beeinträchtigung"? Ich denke nicht: man steigt kurz ab, schiebt um den Falschparker herum und fährt weiter. Bereits nach wenigen Sekunden ist die Situation vorbei und die Beeinträchtigung nicht nachhaltig.
Die genannten Beispiele unterstützen das:
Zitat
eine Behinderung liegt beispielsweise dann vor, wenn (...) RadfahrerInnen zu nicht ganz ungefährlichen Ausweichbewegungen gezwungen werden
Ein zur Hälfte blockierter Radweg ist also laut dem Erlass keine Behinderung. Denn man kann ja bequem vorbeifahren.
Diese Auslegung ist viel zu eng. Gerichte legen die Behinderung viel weiter aus:
Eine derartige Behinderung ist bereits dann gegeben, wenn Verkehrsflächen in ihrer Funktion beeinträchtigt sind.
Ein Radweg ist bereits in seiner Funktion beeinträchtigt, wenn ein Falschparker in ihn hinein ragt. Und das ist dann bereits eine Behinderung.
Genau so muss es sein.
Innerorts ist es damit praktisch unmöglich, den Tatbestand "falsches Parken auf Geh- und Radweg" ohne konkrete Behinderung zu verwirklichen.
Ich befürchte aber, dass die Bußgeldstellen da sehr viel zurückhaltender sein werden.