Beiträge von Epaminaidos

    Aber eine derartige Haltestelle habe ich bisher noch nie gesehene.

    Gibt es in meiner Umgebung sehr häufig. Musste auch erstmal in der StVO nachschlagen, wie man sich verhalten muss. Ich hatte irgendwie im Kopf, dass man Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf. Tatsächlich muss man hinter der Bahn anhalten.

    Ich glaube es lohnt sich, denn solche Leute kann man anders nicht überzeugen.

    Genau so halte ich es inzwischen auch. Was soll man sich auch lange ärgern, wenn eine Anzeige viel wirkungsvoller ist.

    Leider hat mir die Polizei heute deutlich gemacht, wo die Grenzen sind: Der Beifahrer eines Lieferwagens wies mich auf die Gefährlichkeit des Fahrens auf der Straße hin: Einmal beim ersten Überholen, einmal an der nächsten Ampel und einmal beim nächsten Überholen. Beim zweiten Überholen kam auf meiner Spur ein parkendes Auto. Ich wollte mich hinter ihm einfädeln, er ging grundlos voll in die Klötze - bis zum Stillstand neben dem parkenden Auto. Ich konnte den Zusammenstoß gerade so verhindern. Der Beifahrer steckte noch den Kopf raus, grinste mich breit an, der Wagen fuhr weiter.
    Ergebnis der anschließenden Anzeige: Owi wegen unnötigen Bremsen. Keine Nötigung, keine Straßenverkehrsgefährdung, nichts. Eine Zeugin hätte es auch gegeben. Leider sah Polizist selbst nach Rücksprache mit den Experten auf der Wache keinen Ansatzpunkt für eine über die Owi hinausgehende Strafanzeige. Und selbst aus der Owi kann sich der Fahrer natürlich leicht rausreden. Wenigstens bekommt er einen Anhörungsbogen.

    Das schlimmste: Der wusste sogar, dass ich auf der Straße radeln darf, meinte aber, ich solle zu meiner eigenen Sicherheit den Radweg verwenden. Wahrscheinlich wollte er mir mal demonstrieren, wie gefährlich es auf der Fahrbahn ist. Trotz der ganzen Geschichte drumherum keine Strafe.

    Ergebnis: Im ruhenden Verkehr funktioniert das wunderbar, im fließenden Verkehr bringt das alles nichts.

    Wer spinnt? Wir, oder die Gegenseite?

    Ich kann da keinen Versuch erkennen, das Rad zu diskreditieren.
    Es handelt sich doch nur um eine Ergebnisübersicht der Umfrage.
    Spannend fand ich die mittlere Dauer der Wege: 7,4 km in 19,8 Minuten, also 22,4 km/h Durchschnittsgeschwindigkeit.
    Man kann also selbst in einer kleinen Stadt locker mit dem Rad fahren, ohne einen nennenswerten Zeitverlust zu haben*.

    *Ja, ich weiß, dass der Durchschnittswert alle Fortbewegungsarten zusammen wirft. Besonders nennenswert wird der Zeitverlust aber selbst dann nicht, wenn man das Auto mit 30km/h (also knapp 50% drüber) annimmt. Und die 30km/h halte ich in Anbetracht des hohen Anteils an Autofahrten im Durchschnitt schon für ganz schön gewagt.

    Direkt vor ihren Augen wird ein Radfahrer angefahren und sie denkt sich wohl "oh, gut dass er noch ein Stück weiter gerutscht ist, dann kann ich noch abbiegen und das Fahrrad ist ja eh schon kaputt!"

    Die Frau hat den Radler einfach nicht gesehen (0:36). So ab 0:50 fragt sie die ganze Zeit, wo der Radler herkam. Und um 1:55 herum wundert sie sich, dass da ein Rad unter ihrem Auto liegt und sagt, dass sie es nicht gesehen hat.
    Keine Ahnung, wie man das übersehen kann. Aber Hochmut kommt ja bekanntlich vor dem Fall :)

    aber wenn man einigermaßen selbstbewusst hinüberschreitet, hat man eigentlich keine Probleme

    So funktioniert das in Mumbai auch: Wenn man über die Straße will, muss man einfach loslaufen - auch ohne Zebrastreifen.
    Ich bin immer soweit in den Weg gelaufen, dass ich falls notwendig noch hätte zurück springen können, der Fahrer aber eigentlich bremsen musste, um mich nicht zu überfahren :)

    Seit gestern gibt es eine neue Baustelle auf meinem Arbeitsweg. An der Kreuzung vorher habe ich die fast schon übliche Beschilderung gesehen: "Benutzungspflichtiger Radweg. Trotzdem gesperrt. Sucht Euch einen anderen Weg!".

    Also bin ich natürlich auf die Fahrbahn ausgewichen. Und natürlich fühlte ich sofort ein Moped-Fahrer genötigt, mich über den vorhandenen Radweg aufzuklären.

    Erst dichter dran kann man erkennen, dass es eine Umfahrung gibt:

    Je nach Interpretation des Schilds ist die aber leider gesperrt :)

    Den kleinen gelben Zipfel auf dem Boden im ersten Bild, der die Umfahrung andeutet, habe ich vor der Kreuzung übrigens nicht gesehen. Kann man mMn auch nicht verlangen.

    Frage daher:
    steht irgendwo (VwV-StVO, ERA), dass bei einer Sanierung von Geh- und/oder Radwegen dann verbindliche Mindestmaße einzuhalten sind?


    Meine Intention ist es, einfach ein nettes Statement abzugeben, aus dem sich ergibt: "Macht das gerne, aber entfallen die gräßlichen Hochbordradwegelchen automatisch wegen..."

    Da gibt es ziemlich sicher sehr viele Ausnahmen, die man von außen kaum beurteilen kann.
    Beispiel: Der Radweg Frankfurter Allee in Berlin wurde bei der letzten Sanierung bewusst auf die Mindestmaße begrenzt, obwohl rechts daneben ein 20m breiter Grünstreifen ist, bevor der Fußweg kommt. Noch dazu ist der Radweg sehr stark befahren. Grund für die Mindestmaße: Der Straßenquerschnitt steht unter Denkmalschutz. Die Mindestmaße sind wohl schon ein hart errungener Kompromiss mit dem Denkmalschützer, der lieber den alten 80cm-Streifen beibehalten hätte.
    Man weiß also von außen nie, was hinter den Kulissen abläuft. Deshalb würde ich es mit einer positiven Formulierung versuchen:
    "Ich fände es schön, wenn Sie bei der Gelegenheit dafür sorgen, dass die einschlägigen Vorschriften zur Breite von Radwegen eingehalten werden" oder so ähnlich.
    Dann hast Du zumindest darauf hingewiesen und hast positive Aufmerksamkeit bei der Stadt. Bei der von Dir angedeuteten Formulierung schaltet ein Verantwortlicher im Zweifel direkt auf stur.

    Jetzt würde mich interessieren, was man mit einer solchen Ausnahmegenehmigung darf


    Das fände ich auch mal spannend. Vor einigen Jahren stand ein Privatwagen mit so einer Genehmigung im temporären Parkverbot von unserem Umzug. Der Fahrer schlürfte im Café daneben seinen Kaffee und wollte nicht wegfahren. Nach einigen sehr kritischen Nachfragen von uns, warum er so eine Genehmigung im Privatwagen hat und einem Anruf bei der Polizei ist er dann doch murrend weggefahren.

    Was hättet Ihr getan? Absteigen und ausweichen, oder auf den Fußweg fahren, oder (das fänd ich lässig) langsam auf dem Fahrrad rückwärts bis zur nächsten Ausweichstelle trippeln?


    Zuerst die Grundregel beachten: "Wenn man schon klugscheißt, sollte man sich sicher sein, auch recht zu haben".
    Wenn dann das Ergebnis immer noch "Klugscheißen" ist, Kamera rausholen und dokumentieren.
    Sonst interessiert und offen nachfragen, wie er darauf kommt, auf dem Radweg fahren zu dürfen. Man lernt ja jeden Tag dazu.

    Blöd aber - und das fällt mir gerade auf - der greift nur ab 55,-

    Diese Grenze kannte ich noch nicht.
    Sollte jemand so weit mitdenken und das auf meine Rotlichtverstöße anwenden wollen: Die fanden noch vor Einführung des neuen Bußgeldkatalogs (also vor 01.05.2014) statt. Damals lag die Grenze bei 35€ und die Strafe für eine rote Ampel (<1s) bei 45€.

    Denn dann lassen sich Bußgelder erhöhen

    Also zumindest bei Ampeln sind sie da ganz schnell. Zumindest musste ich beim zweiten mal (jeweils Rad, 9 Monate Abstand) 50% mehr zahlen :whistling: . Die allgemeine Bußgelderhöhung kam erst ein paar Monate später.