Beiträge von Epaminaidos

    Jetzt würde mich interessieren, was man mit einer solchen Ausnahmegenehmigung darf


    Das fände ich auch mal spannend. Vor einigen Jahren stand ein Privatwagen mit so einer Genehmigung im temporären Parkverbot von unserem Umzug. Der Fahrer schlürfte im Café daneben seinen Kaffee und wollte nicht wegfahren. Nach einigen sehr kritischen Nachfragen von uns, warum er so eine Genehmigung im Privatwagen hat und einem Anruf bei der Polizei ist er dann doch murrend weggefahren.

    Was hättet Ihr getan? Absteigen und ausweichen, oder auf den Fußweg fahren, oder (das fänd ich lässig) langsam auf dem Fahrrad rückwärts bis zur nächsten Ausweichstelle trippeln?


    Zuerst die Grundregel beachten: "Wenn man schon klugscheißt, sollte man sich sicher sein, auch recht zu haben".
    Wenn dann das Ergebnis immer noch "Klugscheißen" ist, Kamera rausholen und dokumentieren.
    Sonst interessiert und offen nachfragen, wie er darauf kommt, auf dem Radweg fahren zu dürfen. Man lernt ja jeden Tag dazu.

    Blöd aber - und das fällt mir gerade auf - der greift nur ab 55,-

    Diese Grenze kannte ich noch nicht.
    Sollte jemand so weit mitdenken und das auf meine Rotlichtverstöße anwenden wollen: Die fanden noch vor Einführung des neuen Bußgeldkatalogs (also vor 01.05.2014) statt. Damals lag die Grenze bei 35€ und die Strafe für eine rote Ampel (<1s) bei 45€.

    Denn dann lassen sich Bußgelder erhöhen

    Also zumindest bei Ampeln sind sie da ganz schnell. Zumindest musste ich beim zweiten mal (jeweils Rad, 9 Monate Abstand) 50% mehr zahlen :whistling: . Die allgemeine Bußgelderhöhung kam erst ein paar Monate später.

    Warum hat man sie erlaubt, und zwar nahezu völlig frei, wenn gar nichts für sie vorhanden war, derart, dass die Fürsorge gewährleistet wird?

    Wenn ich Pedelecs richtig verstanden habe, muss man über 25km/h voll treten - also nicht nur die Differenz zu 25, sondern man hat gar keine Motorunterstützung mehr.
    So lange das so ist, begrüße ich diese Gefährte. 25km/h sehe ich an sich als unkritische Geschwindigkeit. Und jeder Rentner mit 25km/h ist mir lieber als einer mit 15km/h. Außerdem hat eine Studie festgestellt, dass Pedelec-Fahrer eher mal aus Vorsicht bremsen, als normale Radfahrer, da das Beschleunigen nicht so schwer fällt.
    Ich sehe aktuell also keine von Pedelecs ausgehende Gefahr und würde mich eher sogar über eine Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf dem Radweg freuen.
    Als Risiko sehe ich höchstens, dass die Radwege überlastet und nicht schnell genug ausgebaut werden.
    Und ganz egoistisch habe ich noch etwas Sorge, dass die "Überholspur" auf dem Radweg dann voll mit Pedelecs bei exakt 25km/h ist und man nicht mehr vorbei kommt. Aber das ist wohl eher mein Problem und kein Argument gegen Pedelecs :)

    Besonders interessant: Nach der Baustelle wird der gemeinsame Geh/Radweg nicht aufgehoben, bis zur Kreuzung mit der Stephanstraße also ein Paradies für Radwegbegeher und Gehwegbefahrer.

    Mangels Rechtsprechung können wir mal wieder nur raten.
    Ich würde mal vermuten, dass für dieses Schild das gleiche gilt wie für Geschwindigkeitsbeschränkungen, die gemeinsam mit dem Baustellenzeichen gezeigt werden: Die Gültigkeit endet mit der Baustelle.
    Ein Gehwegradler könnte aber trotzdem Glück haben und auf einen milde gestimmten Richter treffen, der ihn irgendwie entlastet.

    Womit er übrigens nicht ganz falsch liegt, ist folgendes: An dieser Stelle einer Hauptstraßenkreuzung in Berlin gilt bei wörtlicher Auslegung des §37 Absatz 2 Nr. 6 der StVO die Ampel nicht für Radfahrer.


    An dieser Kreuzung steht doch eine Radfahrampel, oder?

    Bereits jetzt also gilt diese Ampel auch für Radfahrer auf dem Radweg. Dies kann man sich eigentlich recht einfach dadurch herleiten, daß hier eine Rotphase einen temporären Schutzraum für Fußgänger von Fußweg zu Fußweg etabliert, was nur gewährleistet wird, wenn auch Radfahrer diesen während der Rotphase respektieren, da andernfalls die Fußgänger ja auf der Fahrbahn die vorbeirauschenden Radfahrer abwarten müßten, während die Kfz schon wieder "Grün" haben, was die Fußgänger gefährden würde, wovor die Ampel sie ja gerade schützen soll. Daß die meisten Radfahrer das ignorieren, ändert daran nix, was man spätestens dann vom Richter/von einer Richterin erklärt bekommt, wenn man als Radfahrer auf dem Radweg während einer Rotphase einen Fußgänger "mitnimmt".

    Ist ein sehr logisches Konstrukt, das sich die Richter da ausdenken, um die vermurkste Gesetzgebung irgendwie zu retten. Nach meinem Kenntnisstand ist die Rechtsprechung aber noch nicht einheitlich und die Entscheidung hängt vom Amtsrichter ab.
    Und die Auslegung in der Praxis ist mMn auch nicht immer trivial. Die Radweg im Link ist benutzungspflichtig und die Ampel im Sommer aufgrund der Bäume nicht gut zu sehen.

    Wenn ein Hochbord in zwei Wege geteilt wird (sei es durch Strichmarkierung oder bauliche Trennung, unterschiedliche Pflasterung oder wasauchimmer) und daraus ein getrennter Geh- und Radweg werden soll mit Benutzungspflicht des Radwegs, muss dort ein hin. Mit alleine bleibt ja die Zuordnung völlig unklar bzw. würde der gesamte Weg zum Radweg.


    Danke für die Klarstellung. Ist ja eigentlich auch logisch. Dann wäre fast ganz Berlin falsch ausgeschildert. Hier sieht man [Zeichen 241-30] fast nie, obwohl es dann fast überall angemessen wäre.
    Hast Du eine Quelle dazu griffbereit, die über die reine Begrifflichkeit hinausgeht?

    Die [Zeichen 237] waren da sowieso auch vorher schon falsch, weil baulich ein [Zeichen 241-30] angelegt war.


    Das klingt als wüsstest Du, wo der Unterschied zwischen [Zeichen 237] und [Zeichen 241-30] in der Realität ist. Kannst Du das kurz erläutern?
    Denn in der dargestellten Situation bedeuten für mich beide des gleiche: links Radweg, rechts Gehweg.
    Nach meinem bisherigen Kenntnisstand könnte man sämtliche [Zeichen 241-30] durch [Zeichen 237] ersetzen und es würde sich genau gar nichts ändern.

    Leider bin ich oft zu spät dran, weil die Zeit zu schnell vergeht, daher komme ich immer verschwitzt an und habe auch keine Zeit, um einen Tacho zu montieren.
    Ich gehe jedoch davon aus, dass meine Geschwindigkeit auf der Strecke zur Uni in etwa der Geschwindigkeit auf Fahrradtouren entspricht: ca. 17 km/h im Durchschnitt und maximal zwischen 30 und 40 km/h.

    Also 17km/h als Durchschnitt inklusive Standzeiten und irgendwas mit 30+x als Reisegeschwindigkeit?
    Mit welchem Tempo würdest Du denn auf den drei gezeigten Radwegen fahren?

    Mal wieder ein Urteil


    Grundsätzlich ein begrüßenswertes Urteil. Aber leider ist es nur eingeschränkt anwendbar:
    1.) Die Dashcam lief nicht die ganze Zeit, sondern wurde erst aktiviert, als sich der Besitzer bedrängt fühlte. Aufnahmen zur Beweissicherung müssen von Tätern unstreitig hingenommen werden. Bei einer allgemeinen Aufzeichnung könnte es anders aussehen.
    2.) Es handelt sich um ein Strafverfahren. Da gelten andere Anforderungen an die Beweisverwertung als im Zivilverfahren.

    Und dann ist es halt nur ein Amtsgericht (= niedrigste Instanz).

    Unabhängig davon könnte ein Video aber auch indirekt helfen, indem es die eigene Aussage stützt: Hat man das Video vor Prozessbeginn nochmal angeschaut, kann man den Sachverhalt im Allgemeinen besser schildern als ohne und ist sich an weniger Stellen unsicher. Zusätzlich könnte der Richter der Aussage mehr Glauben schenken, wenn er von dem vorhandenen Video weiß (selbst wenn es selbst nicht zum Prozess zugelassen wird).

    Die Anfertigung des Videos an sich ist soweit ich weiß zulässig, so lange man nicht beabsichtigt, es an Dritte weiterzugeben.

    Ich
    hätte hier Variante 5 zu bieten:


    Das passt gut in die Lücke zwischen meinen Varianten 3 und 4 :)
    Jetzt müssen wir uns an diesen Kreuzungen nur noch gegenseitig wegen Rotlichtverstößen anzeigen und die Sache bis zum BVG treiben (oder bis zum sonstigem höchsten Gericht in Verkehrsfragen).
    Wer hat eine Rechtsschutzversicherung und einige Jahre Zeit?

    Einfach mal lesen, dann schwafeln!
    VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung:


    *g* Dann ist quasi halb Stuttagart falsch beschildert. In meiner Erinnerung (habe da einige Jahre gewohnt), hängen da an vielen größeren Ampeln mehrere Richtungspfeile.
    Beispiele:

    (sehr spannend: Hier gibt es vor der Ampel nur eine Spur, aber zwei sich widersprechende blau-weiße Pfeile)

    Eine Ampel in Vollausstattung mit drei Pfeilen habe ich leider auf die Schnelle nicht gefunden :(