Beiträge von Epaminaidos

    aber wenn man einigermaßen selbstbewusst hinüberschreitet, hat man eigentlich keine Probleme

    So funktioniert das in Mumbai auch: Wenn man über die Straße will, muss man einfach loslaufen - auch ohne Zebrastreifen.
    Ich bin immer soweit in den Weg gelaufen, dass ich falls notwendig noch hätte zurück springen können, der Fahrer aber eigentlich bremsen musste, um mich nicht zu überfahren :)

    Seit gestern gibt es eine neue Baustelle auf meinem Arbeitsweg. An der Kreuzung vorher habe ich die fast schon übliche Beschilderung gesehen: "Benutzungspflichtiger Radweg. Trotzdem gesperrt. Sucht Euch einen anderen Weg!".

    Also bin ich natürlich auf die Fahrbahn ausgewichen. Und natürlich fühlte ich sofort ein Moped-Fahrer genötigt, mich über den vorhandenen Radweg aufzuklären.

    Erst dichter dran kann man erkennen, dass es eine Umfahrung gibt:

    Je nach Interpretation des Schilds ist die aber leider gesperrt :)

    Den kleinen gelben Zipfel auf dem Boden im ersten Bild, der die Umfahrung andeutet, habe ich vor der Kreuzung übrigens nicht gesehen. Kann man mMn auch nicht verlangen.

    Frage daher:
    steht irgendwo (VwV-StVO, ERA), dass bei einer Sanierung von Geh- und/oder Radwegen dann verbindliche Mindestmaße einzuhalten sind?


    Meine Intention ist es, einfach ein nettes Statement abzugeben, aus dem sich ergibt: "Macht das gerne, aber entfallen die gräßlichen Hochbordradwegelchen automatisch wegen..."

    Da gibt es ziemlich sicher sehr viele Ausnahmen, die man von außen kaum beurteilen kann.
    Beispiel: Der Radweg Frankfurter Allee in Berlin wurde bei der letzten Sanierung bewusst auf die Mindestmaße begrenzt, obwohl rechts daneben ein 20m breiter Grünstreifen ist, bevor der Fußweg kommt. Noch dazu ist der Radweg sehr stark befahren. Grund für die Mindestmaße: Der Straßenquerschnitt steht unter Denkmalschutz. Die Mindestmaße sind wohl schon ein hart errungener Kompromiss mit dem Denkmalschützer, der lieber den alten 80cm-Streifen beibehalten hätte.
    Man weiß also von außen nie, was hinter den Kulissen abläuft. Deshalb würde ich es mit einer positiven Formulierung versuchen:
    "Ich fände es schön, wenn Sie bei der Gelegenheit dafür sorgen, dass die einschlägigen Vorschriften zur Breite von Radwegen eingehalten werden" oder so ähnlich.
    Dann hast Du zumindest darauf hingewiesen und hast positive Aufmerksamkeit bei der Stadt. Bei der von Dir angedeuteten Formulierung schaltet ein Verantwortlicher im Zweifel direkt auf stur.

    Jetzt würde mich interessieren, was man mit einer solchen Ausnahmegenehmigung darf


    Das fände ich auch mal spannend. Vor einigen Jahren stand ein Privatwagen mit so einer Genehmigung im temporären Parkverbot von unserem Umzug. Der Fahrer schlürfte im Café daneben seinen Kaffee und wollte nicht wegfahren. Nach einigen sehr kritischen Nachfragen von uns, warum er so eine Genehmigung im Privatwagen hat und einem Anruf bei der Polizei ist er dann doch murrend weggefahren.

    Was hättet Ihr getan? Absteigen und ausweichen, oder auf den Fußweg fahren, oder (das fänd ich lässig) langsam auf dem Fahrrad rückwärts bis zur nächsten Ausweichstelle trippeln?


    Zuerst die Grundregel beachten: "Wenn man schon klugscheißt, sollte man sich sicher sein, auch recht zu haben".
    Wenn dann das Ergebnis immer noch "Klugscheißen" ist, Kamera rausholen und dokumentieren.
    Sonst interessiert und offen nachfragen, wie er darauf kommt, auf dem Radweg fahren zu dürfen. Man lernt ja jeden Tag dazu.

    Blöd aber - und das fällt mir gerade auf - der greift nur ab 55,-

    Diese Grenze kannte ich noch nicht.
    Sollte jemand so weit mitdenken und das auf meine Rotlichtverstöße anwenden wollen: Die fanden noch vor Einführung des neuen Bußgeldkatalogs (also vor 01.05.2014) statt. Damals lag die Grenze bei 35€ und die Strafe für eine rote Ampel (<1s) bei 45€.

    Denn dann lassen sich Bußgelder erhöhen

    Also zumindest bei Ampeln sind sie da ganz schnell. Zumindest musste ich beim zweiten mal (jeweils Rad, 9 Monate Abstand) 50% mehr zahlen :whistling: . Die allgemeine Bußgelderhöhung kam erst ein paar Monate später.

    Warum hat man sie erlaubt, und zwar nahezu völlig frei, wenn gar nichts für sie vorhanden war, derart, dass die Fürsorge gewährleistet wird?

    Wenn ich Pedelecs richtig verstanden habe, muss man über 25km/h voll treten - also nicht nur die Differenz zu 25, sondern man hat gar keine Motorunterstützung mehr.
    So lange das so ist, begrüße ich diese Gefährte. 25km/h sehe ich an sich als unkritische Geschwindigkeit. Und jeder Rentner mit 25km/h ist mir lieber als einer mit 15km/h. Außerdem hat eine Studie festgestellt, dass Pedelec-Fahrer eher mal aus Vorsicht bremsen, als normale Radfahrer, da das Beschleunigen nicht so schwer fällt.
    Ich sehe aktuell also keine von Pedelecs ausgehende Gefahr und würde mich eher sogar über eine Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf dem Radweg freuen.
    Als Risiko sehe ich höchstens, dass die Radwege überlastet und nicht schnell genug ausgebaut werden.
    Und ganz egoistisch habe ich noch etwas Sorge, dass die "Überholspur" auf dem Radweg dann voll mit Pedelecs bei exakt 25km/h ist und man nicht mehr vorbei kommt. Aber das ist wohl eher mein Problem und kein Argument gegen Pedelecs :)

    Besonders interessant: Nach der Baustelle wird der gemeinsame Geh/Radweg nicht aufgehoben, bis zur Kreuzung mit der Stephanstraße also ein Paradies für Radwegbegeher und Gehwegbefahrer.

    Mangels Rechtsprechung können wir mal wieder nur raten.
    Ich würde mal vermuten, dass für dieses Schild das gleiche gilt wie für Geschwindigkeitsbeschränkungen, die gemeinsam mit dem Baustellenzeichen gezeigt werden: Die Gültigkeit endet mit der Baustelle.
    Ein Gehwegradler könnte aber trotzdem Glück haben und auf einen milde gestimmten Richter treffen, der ihn irgendwie entlastet.

    Womit er übrigens nicht ganz falsch liegt, ist folgendes: An dieser Stelle einer Hauptstraßenkreuzung in Berlin gilt bei wörtlicher Auslegung des §37 Absatz 2 Nr. 6 der StVO die Ampel nicht für Radfahrer.


    An dieser Kreuzung steht doch eine Radfahrampel, oder?

    Bereits jetzt also gilt diese Ampel auch für Radfahrer auf dem Radweg. Dies kann man sich eigentlich recht einfach dadurch herleiten, daß hier eine Rotphase einen temporären Schutzraum für Fußgänger von Fußweg zu Fußweg etabliert, was nur gewährleistet wird, wenn auch Radfahrer diesen während der Rotphase respektieren, da andernfalls die Fußgänger ja auf der Fahrbahn die vorbeirauschenden Radfahrer abwarten müßten, während die Kfz schon wieder "Grün" haben, was die Fußgänger gefährden würde, wovor die Ampel sie ja gerade schützen soll. Daß die meisten Radfahrer das ignorieren, ändert daran nix, was man spätestens dann vom Richter/von einer Richterin erklärt bekommt, wenn man als Radfahrer auf dem Radweg während einer Rotphase einen Fußgänger "mitnimmt".

    Ist ein sehr logisches Konstrukt, das sich die Richter da ausdenken, um die vermurkste Gesetzgebung irgendwie zu retten. Nach meinem Kenntnisstand ist die Rechtsprechung aber noch nicht einheitlich und die Entscheidung hängt vom Amtsrichter ab.
    Und die Auslegung in der Praxis ist mMn auch nicht immer trivial. Die Radweg im Link ist benutzungspflichtig und die Ampel im Sommer aufgrund der Bäume nicht gut zu sehen.