Beiträge von Epaminaidos

    Welches Argument sollte es denn für ein S-Pedelec noch geben, wenn es keinen verkehrsrechtlichen Fahrrad-Bezug mehr gibt?

    Einige:
    - Es ist preiswerter als ein Motorroller
    - Man erreicht die gleiche Geschwindigkeit
    - Man darf es mit in den ÖPNV nehmen
    - Es ist recht leicht, leise und stinkt nicht.

    Innerorts ist es dadurch schon für viele eine gute Alternative zu den anderen Verkehrsmitteln.

    Also laut Kraftfahrtbundesamt entspricht ein S-Pedelec dem Leichtmofa und ich kann dieser Argumentation, wie auch der von DanielDD nur folgen. Rennradfahrer erreichen auch spielend Geschwindigkeiten von 45 km/h und dürfen auf dem Radweg fahren.

    Die spannende Frage ist, was dann tatsächlich auf den Radwegen los wäre.
    Wie viele Radfahrer sind denn heute auf einem Radweg tatsächlich mit über 30km/h unterwegs?
    Ich denke, fast niemand: Meine Reisegeschwindigkeit beträgt ca. 30 km/h. Ich überhole täglich ca. 50 Radler und werde selber nur alle paar Wochen mal überholt.
    Der Rennradfahrer mit 45 km/h ist also einfach so selten, dass die von ihm ausgehende Gefahr locker durch andere Gefahren überstrahlt wird.
    Mit S-Pedelecs steigt die Zahl der schnellen Radler dann aber stark an, so dass auch die Gefahr insgesamt nicht mehr ganz so vernachlässigbar ist.

    An Geschwindigkeitsbegrenzungen glaube ich nicht: Jede einzelne Gruppe von Verkehrsteilnehmern ignoriert diverse Verkehrsregeln, die ihr störend erscheinen. Fahrer von S-Pedelecs werden da nicht besser sein. Und schon fährt Tante Erna mit 45km/h über den Radweg anstatt auf der Fahrbahn. Und durch die Aufweichung der Trennung zwischen Radweg und Fahrbahn kommt Tante Erna dann vermutlich sogar auf die Idee, viel zu schnell auf Gehwegen zu fahren.

    Da S-Pedelecs nahezu doppelt so schnell können wie Mofas hat sich das mit der Vergleichbarkeit hoffentlich schnell erledigt.

    Denke ich auch. S-Pedelecs sind den Motorrollern ähnlicher als einem Fahrrad. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand diese Dinger auf den Radweg schicken möchte.

    Wozu? Um dem Idioten zu zeigen, dass sich Hupen lohnt?

    Eine menschliche, aber keine sinnvolle Einstellung. Man sollte Platz machen, wenn es möglich ist und nicht nach dem Hupen erst recht in der Mitte bleiben. Geht mir übrigens auch immer mal wieder auf Keks, wenn einer unberechtigt hupt und 50m weiter wird der Radweg plötzlich benutzungspflicht.

    Also mindestens an der Ampel hätte der Radler Platz machen sollen. Bei den anderen Lücken kann man diskutieren. Die waren nicht allzu lang.

    und ich abschätzen kann, dass der die Grünphase an der Saarlandstraße kriegen würde, wenn ich Platz mache, dann mache ich das wohl auch

    Wenn Platz zum Überholen ist, dann lass ihn überholen. Es ist nicht Deine Aufgabe, für einen Autofahrer zu entscheiden, ob er die nächste Ampel bekommt.

    War bei der Auskunft irgendwo von einer Haltelinie die Rede?

    Nein, die spielte keine Rolle. Ich habe aber auch nicht explizit nachgefragt, da ich mich auf mein Halbwissen verlassen hatte: Eine Haltelinie begründet kein Haltegebot, sondern sie definiert nur, wo anzuhalten ist, wenn es ohnehin ein Haltegebot gibt.
    Wie komme ich darauf? Es gibt Urteile gegen Autofahrer, die Ampeln ignoriert haben, an denen es keine Haltelinie gab. Da gehe ich dann einfach mal vom Umkehrschluss aus: Haltelinie ohne Grund -> kein Haltegebot.
    Das wird auch durch die Beschreibung von Zeichen 294 unterstützt:

    Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie (die Haltelinie) an:
    Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.


    Meine persönliche Interpretation der gezeigten Situationen: Auf der sicheren Seite ist ein Radler bei keiner der beiden. Denn in beiden Fällen wird die Fußgängerfurt auf dem Gehweg weitergeführt und kreuzt dort den Radweg. Auf der Nordseite ist diese Weiterführung einfach nur 1m länger.

    MMn ist man nur in Situationen ohne kreuzende Fußgänger tatsächlich auf der sicheren Seite:

    Finde ich ziemlich ungeschickt formuliert, wenn auf Radverkehrsführungen ohne Lichtzeichen für den Radverkehr weiterhin die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten sollen.

    Stimmt, ist dusselig formuliert: Bei der Änderung der Regelung für Fußgängerampeln machen die sich ins Hemd und verlängern die Sonderregelung (Drei-Linien-Furt) seit Jahren. Bei Radfahrerampeln wird hingegen mit einem Handstreich nach Wortlaut der StVO die Gültigkeit der Fahrbahnampel für Radwege aufgehoben.

    Nachdem ich den Gesetzestext ohne befriedigendes Ergebnis aus allen Richtungen betrachtet habe, habe ich einfach mal die ADAC-Anwaltshotline angerufen. Der Mann machte einen sehr kompetenten Eindruck und kannte das Problem sofort.
    Ergebnis: Uneinheitliche Rechtsprechung.
    Einige Richter halten sich an den Wortlaut der StVO: Radweg + fehlende Fahrradampel -> immer grün für Radler
    Einige Richter machen das etwas praxisnäher: Wenn der Radfahrer einen durch die Fahrbahnampel geschützten Kreuzungsbereich passiert, gilt die Fahrbahnampel für ihn.

    verbietet ein gleich die Benutzung der ganzen Straße.

    Das habe ich inzwischen schon des öfteren gelesen. Gibt es dafür eine verlässliche Quelle?
    Es wäre immerhin auch denkbar, dass dieses Zeichen an einem Radweg dann auch nur für den Radweg gilt.
    Ganz ähnlich zu Zeichen 209 (Abbiegepfeil auf blauem Grund) u.ä., die bei einer klar einer einzelnen Spur zugeordneten Anbringung auch nur für diese gelten.

    Ich habe da heute ein nettes Schild gesehen. Es steht auf der linken Seite, gegen die Fahrtrichtung und dort ist kein linksseitig freigegebener Radweg!

    Das habe ich auch gerade auf meinem Arbeitsweg: Baustelle auf benutzungspflichtigem Radweg. Umfahrung geht über die Wiese - und von beiden Seiten mit dem Schild "Radfahrer absteigen" ausgestattet, obwohl in Gegenrichtung nicht gefahren werden darf.

    Bleibt die Frage in wie weit sich die Haftpflicht der Eltern gegen die Ansprüche der Autobesitzer wehrt wenn sich solche Schäden in einer Straße häufen....

    So lange die Kinder unter 7 sind und keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, hat der Fahrzeughalter einfach Pech gehabt und bleibt auf dem Schaden sitzen.
    Mit etwas Glück haben die Eltern eine Haftpflichtversicherung, die trotzdem zahlt (beispielsweise wir, da wir die gesetzliche Regelung unfair für den Geschädigten finden). Aber das ist ein Glücksspiel.
    Die Beurteilung, ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, ist leider nicht trivial.

    Und genau dieses von-Ampel-zu-Ampel rasen macht neuerdings Sinn, seit es Infrarotsensoren an Ampeln gibt: http://osthessen-news.de/n1154010/ful…-auf-fuldas-stra-en-.htmlErkennt der Sensor kein Fahrzeug, schaltet er die Ampel auf rot (oder eben nicht auf grün). Also: GAS!

    Also wenn die Reichweite gut eingestellt ist, sind solche Systeme toll. Das durfte ich in Schweden bewundern:
    Die entsprechenden Ampeln schalteten dort nachts in alle Richtungen rot. Die Schleifen waren dann so verlegt, dass die Ampel in dem Moment auf grün springt, in dem man beim 50km/h versucht ist, die Bremse zu treten. So kommt man nachts super von A nach B und wird gleichzeitig davon abgehalten, zu schnell zu fahren. Vielleicht können diese Infrarotampeln das ja auch?

    Wenn man es nicht ordentlich macht, geht es einem so wie mir gestern Abend: Aus der Ferne habe ich die rote Ampel auf einer Hauptstraße gesehen und habe entsprechend gemütlich rollen lassen. Erst knapp vor der Ampel sah ich die Induktionsschleife und der Querverkehr bekam prompt rot. Das nächste mal also wohl besser spät bremsen :(

    Was würdet Ihr tun? Einen Schnaps trinken und die Sache verdrängen? Oder nachhaken und Anzeige mit ein paar einschlägigen Tatbeständen?

    Ich würde auf jeden Fall eine Anzeige erstatten, wenn ich keinen eigenen Fehler gemacht habe. Anhand des Videos sollte diese Prüfung ja problemlos möglich sein. Fahren gegen die Einbahnstraße mit Kontakt geht meiner mMn gar nicht.

    Nicht jeder Kontakt ist auch immer gleich ein Unfall.

    Soweit ich weiß, ist so ziemlich jeder Kontakt ein Unfall. Strafbare Unfallflucht liegt aber nur vor, wenn der Fahrer den Unfall bemerkt hat. Das dürfte hier nicht nachweisbar sein.

    Hat sich schonmal jemand die Mühe gemacht, diese Leute zu fragen, warum sie, statt auf der Fahrbahn zu fahren, sich lieber auf engste Radwege quetschen?

    Hatte das Thema gerade wieder mit einer Bekannten. Die fährt ihr Kind im Kindersitz morgens durch die 30-Zone zur Kita - grundsätzlich auf dem Bürgersteig.
    "Warum fährst Du nicht auf der Fahrbahn?"
    "Bist Du verrückt? Ich habe doch ein Kind dabei!"
    Ausdiskutieren war leider gerade nicht möglich. Die diffuse Angst, von einem Auto in der 30-Zone von hinten überfahren zu werden wiegt offensichtlich schwerer als die vielen objektiven Gefahren beim Radeln auf dem Gehweg.

    Kann es sein, dass hier ein nicht unwesentlicher Punkt völlig übersehen" wird? Was ist mit der Fraktion detr "Sportfahrer", den entsptrechenden Zeitschriften, die gefühlt die Hälfte der Kiosk-Regale füllen? Was mit den "Tuning-Katalogen"?

    Meiner Meinung nach wird diese Fraktion mittelfristig dann einfach verschwinden bzw auf ein paar wenige Leute reduzieren (einzelne Leute fahren ja auch heute noch Trabi). Innerorts zuerst, dann auf den Autobahnen und zuletzt auf den Landstraßen.
    Wenn die automatische Steuerung sich erstmal etabliert hat, wird man wohl auch keinen Führerschein mehr brauchen und das manuelle Fahren wird zunehmend auf Rennstrecken verlagert.

    Wenn aber ein Klick aufs Smartphone dazu führt, dass in 5-10 Minuten ein leeres Auto vorfährt, in das man einsteigen kann, und das dann ans gewünschte Ziel fährt, wo man sich dann nicht um einen Parkplatz kümmern muss, weil das Auto einfach allein weiterfährt: Dann wird es nicht lange dauern, bis keiner mehr ein eigenes Auto braucht.

    Also seit ich vor einigen Jahren von dieser Vision gelesen habe, lässt sie mich einfach nicht mehr los:
    Man bestellt sich das Auto und döst während der Fahrt bei selbst gewählter Musik gemütlich herum. Vor Ort angekommen steigt man direkt vor der Tür aus, gibt dem Auto einen Klaps und es fährt wieder weg.
    Traumhaft! Bei fast jeder Fahrt muss ich seit dem an die vergeudete Zeit denken, die ich unnütz hinter dem Lenkrad verbringe anstatt sinnvolle Dinge zu tun.

    Man kann den Entwicklern nur viel Glück wünschen und hoffen, dass sie schnell sind.

    Aber eine derartige Haltestelle habe ich bisher noch nie gesehene.

    Gibt es in meiner Umgebung sehr häufig. Musste auch erstmal in der StVO nachschlagen, wie man sich verhalten muss. Ich hatte irgendwie im Kopf, dass man Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren darf. Tatsächlich muss man hinter der Bahn anhalten.