Beiträge von Epaminaidos

    Wenn ich die Fotos richtig kapier, nicht nur rechts von dem Fahrbahnverkehr, neee auch noch rechts vom Radverkehr der geradeaus möchte.
    Da stimmt doch irgendwas nicht, das man auf solche Lösungen kommt.

    So besonders schlecht finde ich diese Lösung gar nicht. Denn wo soll man denn sonst eine gesonderte Aufstellfläche mit Ampel für links abbiegende Radfahrer unterbringen?
    Mir fällt nichts besseres ein. Und die Lösung aus dem Artikel ist sogar noch großzügig angelegt. In Berlin wird teilweise der 1,5m schmale Radfahrstreifen im Ampelbereich nochmal halbiert...

    Hallo zusammen,

    dies soll eine kleine Motivation für alle sein, die erfolglos mit irgendwelchen Ämtern kommunizieren, um Verbesserungen für den Radverkehr zu erreichen.

    Der Radweg auf meinem Arbeitsweg wurde über die Jahre immer schlechter. Hauptsächlich die folgenden Punkte waren ärgerlich:
    1.) Vor Jahren wurden irgendwelche Kabelarbeiten durchgeführt. Dazu wurde der Radweg an mehreren Stellen geöffnet. Die neue Asphaltdecke war leider von Anfang an absolut jämmerlich: 5-10cm hohe Hügel. Als Nachbesserung wurde an Anfang und Ende jedes Hügels noch eine Asphaltwurst auf die Nahtstelle gelegt, so dass es beim Drüberfahren dreimal pro Rad hoppelt.
    2.) Auf einem einem anderen Abschnitt mit Betonverbundsteinen stapeln sich inzwischen die Asphaltausbesserungen auf den "Wurzelhügeln". Von der vollen Breite ist vielleicht noch 1/3 halbwegs befahrbar. Der Rest geht nur im Stehen.
    3.) Verschiedene kleine Ausbesserungen wurden ausgeführt, indem einfach mit drei Schritt Anlauf ein Asphaltklumpen auf das Loch geworfen wurde.
    4.) Zwei neue Laternen (vom Denkmalschützer gefordert) stehen nun auf dem Radweg.

    Über die diversen jämmerlichen Baustellenbeschilderungen in der Zwischenzeit will ich mal gar nicht reden. Zu jedem Punkt hatte ich eine Mail ans Tiefbauamt geschrieben. Auf 1 und 3 wurde gar nicht reagiert, auf Punkt 2 kam "wird irgendwann asphaltiert, wann genau steht in den Sternen". Und zu 4 kam: "Die Belange des Radverkehrs werden leider immer noch nicht ausreichend berücksichtigt". Zu den miesen Baustellen gab es auch kaum eine Reaktion.

    Irgendwann wurde es mir zu blöd. Ich habe dann eine freundliche aber sehr deutliche Mail an die Bezirksbürgermeisterin von den Grünen geschrieben und versucht, sie bei ihrer Grünen Ehre zu packen. Schließlich geht es mit dem Radverkehr ja eigentlich um eine ihrer Herzensangelegenheiten.
    Sie reagierte sofort: "Ist auch mein Arbeitsweg, auch ich ärgere mich, ich rede mal mit den zuständigen Leuten".

    Und siehe da: letzte Woche (6 Wochen später) wurde Punkt 1 schonmal behoben. Ich hatte mich schon eine Runde gefreut. Und heute auf dem Weg zur Arbeit stehen schon die Bauzäune, um den Abschnitt aus Punkt 2 zu asphaltieren. Gleich noch ein Grund zur Freude!

    Luft nach oben gibt es natürlich immer, aber wenigstens passiert mal was!

    Hartnäckigkeit hilft manchmal dann doch.

    Mindestens teilweise sehe ich da die Schuld auch beim Radfahrer: Dessen Spur endet, er wechselt auf die andere, ohne auf den bevorrechtigten rückwärtigen Verkehr zu achten.

    Hatte ich auch überlegt. Allerdings beginnt der Überholvorgang erst nach dem Einfädeln. Der Autofahrer ist eigentlich beim Beginn des Spurwechsels noch weit genug weg und hält drauf, anstatt das Reißverschlusssystem zu ermöglichen. Das entbindet den Radler zwar nicht von seiner Vorsichtspflicht beim Einfädeln, dürfte die Mitschuld aber auf ein Minimum reduzieren. Außerdem hält der Autofahrer weiter drauf, um seine vermeintliche Vorfahrt durchzusetzen, anstatt zu bremsen.
    Das gilt als natürlich nur für Deutschland. Keine Ahnung, wie das in GB ist.

    Das bedeutet, dass man als Radling annehmen darf, dass an jeder beliebigen Straße irgendwo sicher ein RWBP-Schild steht, das niemals nicht aufgehoben wird und über sämtliche Krzeuzungen und bei Bedarf Ortsgrenzen hinaus Gültigkeit hat.

    Nein. Das/die Urteile besagen, dass eine Benutzungspfllicht gilt, bis zu einer der beiden folgenden Stellen gilt:
    1.) Schild "Radweg Ende"
    2.) Deutliche bauliche Veränderung

    Die Benutzungspflicht endet an der Stelle, die früher auftritt.

    Über die Definition einer "deutlichen baulichen Veränderung" muss man leider im Einzelfall diskutieren. Eine Rampe mit dem Zweck des Einfädelns in den Verkehr dürfte aber die Benutzungspflicht vor Gericht zuverlässig beenden. Anders sieht es aus, wenn die Rampe dem Anschein nach ausschließlich für andere Zwecke (z.B. Abbieger) vorgesehen ist.
    Bei der Rampe auf dem Foto würde ich vom Einfädeln ausgehen. Allerdings sprechen zwei Indizien für einen Abbiegezweck: Der miserable Winkel, in dem Radfahrer auf die Fahrbahn gescheucht werden und die Weiterführung des Radwegs hinter der Rampe. Was die Rampe tatsächlich dem Anschein nach ist, müsste im Fall der Fälle wohl ein Richter entscheiden. Irgendwelche Aussagen der Polizei spielen dabei natürlich keine Rolle.

    Das geht ganz klar aus der
    der "Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsver" hervor. Die SUV-Käufer verhalten sich also sehr klimafreundlich.

    Ups, diese Verzerrung kannte ich jetzt noch nicht. Ist ja ganz schön peinlich! Der Bezug auf das Gewicht ist natürlich totaler Blödsinn. Erinnert mich irgendwie an eine Traktorfabrik in der DDR. Die hatte als Ziel, insgesamt möglichst viele Tonnen von Traktoren zu produzieren. Die haben dann einfach dicke Stahlplatten verbaut, um das Ziel zu erreichen.
    Viel wichtiger wäre natürlich die Effizient bezogen auf die Nutzlast.
    Und dann wäre eine doppelte Einstufung mal sinnvoll gewesen: Effizienz bei Beförderung von einer Person und Effizienz bei voller Besetzung inklusive normalem Reisegepäck.

    In Berlin wurde letztes Jahr mit großem Tamtam eine Fahrradstaffel der Polizei eingeführt: Polizisten auf Rädern, die die Sicherheit von Radfahrern erhöhen sollen.
    Jetzt wurde mal ausgewertet, was sie tatsächlich gemacht haben:

    Knapp zusammen gefasst: Nur 144 falsche Abbiegevorgänge wurden angezeigt. Dafür 3.200 Rotlichtradler. Anteile unter den Todesfällen letztes Jahr:
    - Fehler von Kraftfahrern beim Abbiegen: 50%
    - Rotlichtradler: 0%.

    Kommentare sind willkommen.

    Breaking news:

    Grundsätzlich gut, aber bitte nicht mit noch mehr Schildern!
    Schon heute braucht man zum korrekten Radfahren eine Zusatzausbildung. Die Regelungen für Radfahrer sind sogar komplizierter als für Autofahrer. Das sollte eher einfacher gemacht werden anstatt noch komplizierter.

    An jeder Ampel hängen doch auch heute schon normale Vorfahrtsschilder, die bei Betrieb der Ampel nicht gelten.
    Jetzt kommt noch Vorfahrt-Achten-Zeichen dazu, die aber immer gelten. Das sieht dann toll aus an der Ampel: Oben [Zeichen 306] und darunter dann [Zeichen 205] mit dem entsprechenden Radfahrersymbol.
    Ist die Ampel in Betrieb, gilt [Zeichen 306] nicht, [Zeichen 205] aber schon. Fällt die Ampel aus, gilt [Zeichen 306] , aber [Zeichen 205] nicht. Außerdem könnte ein Rechtsabbieger denken, Radfahrer haben zu warten, wenn dort ein [Zeichen 205] mit Radfahrersymbol hängt.
    Meiner Meinung nach ist hier "gut gemeint" leider nicht "gut gemacht". Idaho-Stop wäre einfacher: Kennt man die Regel nicht, stört sie auch nicht. Ist halt mal wieder typische Regulierungswut, die absolut jeder Situation 100% gerecht werden möchte, anstatt die einfache Lösung vorzuziehen.

    Nachtrag: Diese Regelung scheint das Ergebnis eines Feldversuchs in Paris zu sein.

    Welches Argument sollte es denn für ein S-Pedelec noch geben, wenn es keinen verkehrsrechtlichen Fahrrad-Bezug mehr gibt?

    Einige:
    - Es ist preiswerter als ein Motorroller
    - Man erreicht die gleiche Geschwindigkeit
    - Man darf es mit in den ÖPNV nehmen
    - Es ist recht leicht, leise und stinkt nicht.

    Innerorts ist es dadurch schon für viele eine gute Alternative zu den anderen Verkehrsmitteln.

    Also laut Kraftfahrtbundesamt entspricht ein S-Pedelec dem Leichtmofa und ich kann dieser Argumentation, wie auch der von DanielDD nur folgen. Rennradfahrer erreichen auch spielend Geschwindigkeiten von 45 km/h und dürfen auf dem Radweg fahren.

    Die spannende Frage ist, was dann tatsächlich auf den Radwegen los wäre.
    Wie viele Radfahrer sind denn heute auf einem Radweg tatsächlich mit über 30km/h unterwegs?
    Ich denke, fast niemand: Meine Reisegeschwindigkeit beträgt ca. 30 km/h. Ich überhole täglich ca. 50 Radler und werde selber nur alle paar Wochen mal überholt.
    Der Rennradfahrer mit 45 km/h ist also einfach so selten, dass die von ihm ausgehende Gefahr locker durch andere Gefahren überstrahlt wird.
    Mit S-Pedelecs steigt die Zahl der schnellen Radler dann aber stark an, so dass auch die Gefahr insgesamt nicht mehr ganz so vernachlässigbar ist.

    An Geschwindigkeitsbegrenzungen glaube ich nicht: Jede einzelne Gruppe von Verkehrsteilnehmern ignoriert diverse Verkehrsregeln, die ihr störend erscheinen. Fahrer von S-Pedelecs werden da nicht besser sein. Und schon fährt Tante Erna mit 45km/h über den Radweg anstatt auf der Fahrbahn. Und durch die Aufweichung der Trennung zwischen Radweg und Fahrbahn kommt Tante Erna dann vermutlich sogar auf die Idee, viel zu schnell auf Gehwegen zu fahren.

    Da S-Pedelecs nahezu doppelt so schnell können wie Mofas hat sich das mit der Vergleichbarkeit hoffentlich schnell erledigt.

    Denke ich auch. S-Pedelecs sind den Motorrollern ähnlicher als einem Fahrrad. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand diese Dinger auf den Radweg schicken möchte.

    Wozu? Um dem Idioten zu zeigen, dass sich Hupen lohnt?

    Eine menschliche, aber keine sinnvolle Einstellung. Man sollte Platz machen, wenn es möglich ist und nicht nach dem Hupen erst recht in der Mitte bleiben. Geht mir übrigens auch immer mal wieder auf Keks, wenn einer unberechtigt hupt und 50m weiter wird der Radweg plötzlich benutzungspflicht.

    Also mindestens an der Ampel hätte der Radler Platz machen sollen. Bei den anderen Lücken kann man diskutieren. Die waren nicht allzu lang.

    und ich abschätzen kann, dass der die Grünphase an der Saarlandstraße kriegen würde, wenn ich Platz mache, dann mache ich das wohl auch

    Wenn Platz zum Überholen ist, dann lass ihn überholen. Es ist nicht Deine Aufgabe, für einen Autofahrer zu entscheiden, ob er die nächste Ampel bekommt.

    War bei der Auskunft irgendwo von einer Haltelinie die Rede?

    Nein, die spielte keine Rolle. Ich habe aber auch nicht explizit nachgefragt, da ich mich auf mein Halbwissen verlassen hatte: Eine Haltelinie begründet kein Haltegebot, sondern sie definiert nur, wo anzuhalten ist, wenn es ohnehin ein Haltegebot gibt.
    Wie komme ich darauf? Es gibt Urteile gegen Autofahrer, die Ampeln ignoriert haben, an denen es keine Haltelinie gab. Da gehe ich dann einfach mal vom Umkehrschluss aus: Haltelinie ohne Grund -> kein Haltegebot.
    Das wird auch durch die Beschreibung von Zeichen 294 unterstützt:

    Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte, Lichtzeichen oder Schranken gegeben werden, ordnet sie (die Haltelinie) an:
    Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.


    Meine persönliche Interpretation der gezeigten Situationen: Auf der sicheren Seite ist ein Radler bei keiner der beiden. Denn in beiden Fällen wird die Fußgängerfurt auf dem Gehweg weitergeführt und kreuzt dort den Radweg. Auf der Nordseite ist diese Weiterführung einfach nur 1m länger.

    MMn ist man nur in Situationen ohne kreuzende Fußgänger tatsächlich auf der sicheren Seite:

    Finde ich ziemlich ungeschickt formuliert, wenn auf Radverkehrsführungen ohne Lichtzeichen für den Radverkehr weiterhin die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten sollen.

    Stimmt, ist dusselig formuliert: Bei der Änderung der Regelung für Fußgängerampeln machen die sich ins Hemd und verlängern die Sonderregelung (Drei-Linien-Furt) seit Jahren. Bei Radfahrerampeln wird hingegen mit einem Handstreich nach Wortlaut der StVO die Gültigkeit der Fahrbahnampel für Radwege aufgehoben.

    Nachdem ich den Gesetzestext ohne befriedigendes Ergebnis aus allen Richtungen betrachtet habe, habe ich einfach mal die ADAC-Anwaltshotline angerufen. Der Mann machte einen sehr kompetenten Eindruck und kannte das Problem sofort.
    Ergebnis: Uneinheitliche Rechtsprechung.
    Einige Richter halten sich an den Wortlaut der StVO: Radweg + fehlende Fahrradampel -> immer grün für Radler
    Einige Richter machen das etwas praxisnäher: Wenn der Radfahrer einen durch die Fahrbahnampel geschützten Kreuzungsbereich passiert, gilt die Fahrbahnampel für ihn.

    verbietet ein gleich die Benutzung der ganzen Straße.

    Das habe ich inzwischen schon des öfteren gelesen. Gibt es dafür eine verlässliche Quelle?
    Es wäre immerhin auch denkbar, dass dieses Zeichen an einem Radweg dann auch nur für den Radweg gilt.
    Ganz ähnlich zu Zeichen 209 (Abbiegepfeil auf blauem Grund) u.ä., die bei einer klar einer einzelnen Spur zugeordneten Anbringung auch nur für diese gelten.

    Ich habe da heute ein nettes Schild gesehen. Es steht auf der linken Seite, gegen die Fahrtrichtung und dort ist kein linksseitig freigegebener Radweg!

    Das habe ich auch gerade auf meinem Arbeitsweg: Baustelle auf benutzungspflichtigem Radweg. Umfahrung geht über die Wiese - und von beiden Seiten mit dem Schild "Radfahrer absteigen" ausgestattet, obwohl in Gegenrichtung nicht gefahren werden darf.