Beiträge von Epaminaidos

    Bettelampeln haben exakt einen sinnvollen Einsatzbereich: Als Querungshilfe für Fußgänger an viel befahrenen Straßen, dort wo keine Kreuzung oder Einmündung ist.

    Ich kann mir die auch an Kreuzungen ganz gut vorstellen, bei denen nur selten ein Auto aus der Nebenstraße kommt. Da muss man auf der Hauptstraße nicht regelmäßig rot schalten.
    Auch fand ich die Bedarfsampeln in Schweden sehr toll, die in der Nacht grundsätzlich in alle Richtungen rot zeigten und bei Annäherung eines Autos mit 50km/h gerade noch rechtzeitig auf Grün sprangen. So hatte man Nachts eine grüne Welle bei 50km/h. Schneller konnte man kaum fahren, da die Ampeln recht knapp schalteten.

    Was aber gar nicht geht, sind die hier geplanten Ampeln: Fußgängerampeln auch dann rot bleiben, wenn die Fahrbahnampel in gleicher Richtung grün ist. Da fühle ich mich als Fußgänger einfach nur verarscht.

    Da sieht man mal, in welchen gedanklichen (Auto-)Welten wir noch immer gefangen sind. Weshalb sollen die Forderungen von Heinrich Strößenreuter ein Witz sein? Ich finde sie allesamt mehr als gerechtfertigt! Die Zeit dafür ist überreif. Wann, wenn nicht jetzt, wollen wir endlich das Diktat der Autos beenden?

    Also ich unterstütze die Ziele des Volksbegehrens durchaus. Trotzdem hoffe ich, dass es möglichst früh scheitert.
    Denn spätestens die Abstimmung im Volksentscheid wird meiner Meinung nach zuverlässig scheitern. Eine Niederlage in dieser Phase würde der Sache selbst eher schaden.
    Außerdem wird ziemlich zügig die Presse dahinter kommen, dass Herr Stößenreuther die App "Wegeheld" initiiert hat. Ich finde die App eigentlich prima. Allerdings wird es wohl eine ziemlich üble Hetzkampagne geben: "Erst zeigen die Kampradler die unschuldigen Falschparker an und jetzt wollen sie auch noch die Straße erobern". Das brauche ich eher nicht.

    "Die Unfälle hätten ihre Ursache nicht in verkehrsrechtlichen Anordnungen, sondern im Problem des "toten Winkels"

    Der Satz ist natürlich lächerlich.

    Die Klage an sich ist aber auch ganz schön hoch gegriffen:
    - Abschaffung der Benutzungspflicht (kann man diskutieren)
    - Tempo 30 auf einer wichtigen Verbindungsstraße
    - Entfernung aller Parkplätze
    - Zusätzliche bauliche Veränderungen

    Punkte 2-4 sind hauptsächlich politische Entscheidungen, keine juristischen.

    Kraftfahrer pauschal als „Dosentreiber“ oder so zu bezeichnen finde ich zwar ein bisschen komisch

    Ich verstehe auch nicht, was derartige Bezeichnungen sollen. Ich finde sie sogar ziemlich abstoßend. Denn häufig dienen sie der pauschalen Herabwürdigung von anderen Menschen. Diskussionen sollten aber auf der Sachebene ablaufen und nicht persönliche Diffamierungen enthalten. Was soll nur ein Autofahrer denken, wenn er hier mal reinschaut und dann sowas findet?

    Das ist für mich eine ähnliche Kategorie wie der verbreitete Begriff "Wannen" o.ä. für Mannschaftswagen der Polizei im linksextremen Millieu.

    Mir ist übrigens auch in den letzten Wochen aufgefallen, dass einige Meinungen ziemlich extrem geworden sind. Jedes Forum von lauter Gleichgesinnten läuft Gefahr, irgendwann die Bodenhaftung zu verlieren. Es wäre schade, wenn das hier passieren würde.

    All diese Dinge dürfen Radfahrer

    Zitat

    Noch mehr regen sich Autofahrer über Radfahrer auf, die an roten Ampeln einfach weiterfahren. Aber tatsächlich, ist das manchmal legal. Wie der ADFC erklärt, dürfen Fahrradfahrer die Fahrbahnampel an T-Kreuzungen ohne rechts einmündende Straße unter Umständen ignorieren.
    Und zwar dann, wenn es sich um einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg handelt und kein kreuzender Verkehr vorhanden ist, also etwa ein Fußgängerüberweg. Dann dürfen Radler geradeaus weiterfahren und sogar eine eventuell vorhandene Haltelinie ignorieren.

    Ist schon wieder interessant für die Fahrradampeltabelle :)

    Die wenigen, die an solchen Stellen überhaupt einen Rotlichtverstoß feststellen, belassen es doch meist bei einer Ermahnung.

    In der Nähe ist eine ähnliche Konstruktion, an der jetzt schon zweimal kontrolliert wurde (Nordseite):

    Nach Wortlaut der StVO ist das exakt die gleiche Situation wie im ersten Beispiel: Radfahrer auf Radverkehrsführung ohne Fahrradampel.

    Da wird es dann schon praxisrelevant, wo genau die Grenzen sind.
    Das nächste Beispiel ist gleich die Südseite: Genauso wie das erste Beispiel, aber mit Haltelinie.

    Und ein paar Ecken weiter gibt es noch eine komische Konstruktion:

    Es gibt weder Haltelinie, noch Fahrradampel, dafür aber knapp hinter der Ampel eine Einmündung, die keine eigene Ampel hat.

    Gerade da die Polizei tatsächlich kontrolliert, fände ich es schon spannend, wo ein Rotlichtverstoß vorliegt und wo nicht.

    Mir ist schon klar, dass das hier niemand abschließend beantworten kann. Aber ich denke, Maltes Tabelle soll auch ein wenig die Komplexität der aktuellen Regeln deutlich machen. Dazu könnte man solche Beispiele nutzen.

    Sprich: an einer ampelgeregelten Kreuzung müssen sich alle Verkehrsteilnehmer nach irgendeiner Ampel richten. Und aus Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 und Satz 1 geht hervor, dass Satz 1 die Rückfallebene für Satz 3 ist, wenn die beiden Furten nicht aneinander grenzen (bis 31.12.2016). Ab dem 1.1.2017 kann Satz 3 gestrichen werden.

    Würdest Du wirklich auf folgendem Radweg bei Fahrbahn-Rot anhalten?


    Ist eine Ampel mit einer Streuscheibe »Fußgänger plus Fahrrad« überhaupt ein »besondere(s) Lichtzeichen für den Radverkehr«? Denn das Ding gilt ja nicht exklusiv für den Radverkehr, sondern für Fußgänger und Radfahrer.

    Die Diskussion gab es gerade im Verkehrsportal. Dort stand am Ende, dass die meisten Richter wohl gegen den Radfahrer urteilen würden. Sicher ist das aber auch nicht.

    Das könnte man schon als Korinthenkackerei bezeichnen, wenn man aber täglich in solche unklaren Verkehrssituationen gezwungen wird, ist es ziemlich ärgerlich.

    Ich habe damit mal bei der Anwaltshotline vom ADAC angerufen (nachdem die Polizei an genau so einer Ampel Radfahrer kontrolliert hatte - und ich eher zufällig bei Grün fuhr).
    Der wusste sofort, welche Situationen ich meine und hatte auch die Antwort parat: Hängt vom Richter ab.
    Es gibt aktuell Urteile in verschiedenste Richtungen. Die Rechtsprechung hat wohl dabei die Theorie vom "geschützten Kreuzungsbereich" entwickelt: Passiert ein Radfahrer einen solchen, muss er die Fahrbahnampel beachten. Sonst nicht. Vermutlich wird sich das durchsetzen, weil es die sinnvollste Auslegung ist.
    Da gibt es immer noch genug Zweifelsfälle. Alleine auf meinem Arbeitsweg sind vier solche Ampeln in verschiedenen Konstellationen. Aber es ist zumindest schonmal ein sinnvoller Anhaltspunkt.

    Inhaltlich:
    Ich bin mir nicht sicher, ob die Situation "keine Radverkehrsführung, aber Fahrradampel" überhaupt eintreten kann. Es könnte passieren, dass ein Richter die Fahrradampel als Radverkehrsführung interpretiert. Dann wäre diese Kombination unmöglich.

    Ein Tooltip auf den Warnsymbolen wäre noch schön. Ich verstehe nicht, was sie bedeuten.

    Auf meinem Arbeitsweg gibt es einige T-Kreuzungen, an denen es bei einer vorhandenen Radverkehrsführung (einmal Radfahrstreifen, mehrfach benutzungspflichtiger Radweg) in meine Richtung nur eine Fahrbahnampel gibt.
    Das korrekte Verhalten geht aus der Tabelle nicht hervor.

    Gerade den letzten Satz finde ich gar nicht so schlecht. Wenn die Stadt sich wirklich daran hält, dann können die neuen Abstellplätze dort entstehen, wo sie am dringendsten gebraucht werden und nicht nur dort, wo zufällig gerade neu gebaut wird.

    Wo gibt es ähnliche Auflagen?

    Also in Berlin ist detailliert geregelt, wie die Fahrradständer auszusehen haben:

    Fahrradstände müssen so hergestellt werden, dass
    - sie leicht zugänglich sind,
    - eine Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben,
    - dem Fahrrad ein sicherer Stand durch einen Anlehnbügel gegeben wird und
    - durch einen Mindestabstand von 0,80 m zwischen den Fahrradständen das Abstellen und Anschließen des Fahrrades einschließlich des Rahmens ermöglicht wird.
    Die Herstellung einfacher Vorderradständer ist unzulässig.

    Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Vorschrift auch für Wohngebäude gilt:

    Bei der Errichtung baulicher Anlagen und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder herzustellen.

    Nach dem Text tendiere ich zu "nein", nach einigen weiteren Sätzen in den Ausführungsvorschriften (Punkt 2.3 und Anlage 2) eher zu "ja".

    1. bringt gerade die schraffierte "Abstandsfläche" den Radler in den toten Winkel des rechten Außenspiegels.

    Die schraffierte Fläche sorgt zuerst mal für einen anständigen Abstand beim Überholen.
    Was sind denn die Alternativen?
    - Keine Sperrfläche: Es wird knapp überholt. Im Kreisel ist das noch unangenehmer als sonst.
    - Führung auf dem Hochbord: Radfahrer erhalten normalerweise keinen Vorrang
    - Mischverkehr: Fände ich an dem Kreisverkehr nicht sonderlich angenehm.

    2. woraus nährt sich Deine Hoffnung, dass die Autofahrer nach überqueren der Wiese durch Deine bloße Anwesenheit schlagartig auf StVO-konformes Verhalten umstellen?

    Es ist mir grundsätzlich vollkommen egal, was andere Verkehrsteilnehmer veranstalten, wenn ich dadurch behindert oder gefährdet werde. Die StVO regelt (wie praktisch alle anderen Gesetze auch) in meinem Weltbild das Zusammenleben. Ohne "zusammen" gibt es auch keinen Regelungsbedarf. Wichtig ist, dass sich die Leute anständig benehmen, wenn jemand anderes davon betroffen ist. Ob sie das schaffen, indem sie sich ständig an alle Gesetze halten oder nur wenn es tatsächlich jemanden betrifft, ist mir egal. Hauptsache, sie schaffen es.

    Der Staat sieht das natürlich anders und kann gerne jedem ein Knöllchen schicken, der da über die Wiese fährt. Ist mir genauso egal.

    Konzeptionell ist das Beispiel mit der Wiese nicht das beste, da die Wiese durch das Befahren schnell in Mitleidenschaft gezogen würde. Daher ist es natürlich grundsätzlich zu vermeiden, da von jedem Befahren andere negativ betroffen sind. Es gibt bessere Beispiele.

    Ehem.
    Gibt es denn da auch die Kreisverkehrsbeschilderung mit und ?

    Keine Ahnung. Auf StreetView vor dem Umbau gibt es diese Schilder. Auf dem Foto kann ich sie auch nicht finden. Die Auflösung ist für eine sichere Beurteilung aber nicht ausreichend. Es würde mich sehr wundern, wenn die im Rahmen des Umbaus entfernt wurden. Also "im Zweifel für die Verwaltung" :)

    So gelungen, dass schon auf diesem einzigen Bild zwei PKW über die Sperrflächen fahren.

    Solange da kein Radfahrer ist, ist das doch vollkommen schnurz.
    Viel wichtiger sind die anderen Vorteile:
    - Zwischen den Knotenpunkten gibt es eine Abstandsfläche zum Autoverkehr.
    - Die Radfahrer sind schon vor dem Ausfahren aus dem Kreisverkehr im Blickfeld der Autos.
    - Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist die Autoverkehr schon bequem sichtbar, bevor die Radwegfurt befahren wird. Dadurch warten viel weniger Autos auf der Radwegfurt auf eine Lücke.

    Ich kann nur berichten, dass ich die Situation in diesem Kreisverkehr als sehr angenehm empfinde. Wenn ich nicht in der Nähe bin, können die Autos von mir aus fahren, wie sie wollen. Wenn es sein muss, gerne geradeaus über die Wiese. Wichtig ist mir nur, dass es klare und übersichtliche Regelungen bei der Begegnung gibt.

    Es ist kein Radfahrstreifen, kein Schutzstreifen, sondern eine „Protected Bike Lane“.

    Also mal unabhängig von der EU-Vorschrift: In Berlin wurde vor einiger Zeit der Moritzplatz mit einem Radfahrstreifen (oder was auch immer) neu gestaltet. Das Ergebnis finde ich wirklich gelungen, obwohl es wahrscheinlich gegen diese Vorschrift verstößt.

    Ich fahre da nicht oft, wurde aber bisher immer von den Autofahrern beachtet.