Beiträge von Epaminaidos

    *g* da musste ich gleich an "Stop a douchebag" denken:

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    Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist laut BVerwG nur statthaft, wenn ohne eine solche die Verkehrsteilnehmer einer deutlich das Normalmaß des Straßenverkehrs hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt wären. Die Behörde zeigt durch die Umleitung auf "die Straße", dass dies nicht der Fall ist. Oder will sie ernsthaft behaupten, dass diese Gefährdung lediglich während der Umbauphase nicht, im Normalfall aber schon, vorhanden sei?

    Wir wissen alle, dass Behörden in der Praxis so agieren, wie Du geschrieben hast.

    Allerdings ist Deine Argumentation von oben unzulässig: Man kann aus einer temporären Fahrbahnbenutzung nicht ableiten, dass die ganze Benutzungspflicht eigentlich unzulässig ist. Eben weil die Anordnung einer Benutzungspflicht eine Kann-Vorschrift ist.

    Demnach kann der "neue" Radweg nicht benutzungspflichtig sein. Alles andere würde bedeuten, dass "die Straße" nur während der Bauarbeiten nicht besonders gefährlich ist, vorher und nachher aber schon.

    Eine Benutzungspflicht kann bei besonderer Gefahrenlage angeordnet werden, muss es aber nicht.
    Es ist also durchaus stimmig, dass der Radverkehr über die Fahrbahn geleitet wird, während der Radweg erneuert wird.

    Also ich habe jetzt keine Statistik erhoben. Dieses Forum ist halt das erste, bei dem mir das aufgefallen ist.
    Viele andere Foren haben halt recht viel mehr oder weniger sinnvolles Geraffel unter den eigentlichen Postings zu stehen, das ich gar nicht wahrnehme.
    (z.B. )

    Ist ja im Endeffekt nur eine kleine Anmerkung, die wir auch ohne große Unzufriedenheit begraben können.

    Da steht aber nicht immer die Wahrheit. Eine rote Ampel gibt mit dem Rad beispielsweise immer einen Punkt und das Bußgeld war zu niedrig angegeben.
    Ich weiß nicht, ob es immer nicht so ist, aber mindestens ein Jahr lang stand dort ein veralteter Eintrag. Mein Hinweis darauf wurde abgelehnt und sinngemäß geantwortet mit "die Wahrheit steht nur im Bundesgesetzblatt".

    Edit: Auf dem Rechner lässt sich das besser prüfen als mit dem Handy.
    Der Fehler ist immer noch drin (TBNR 137612):
    Laut dem KBA kostet ein einfacher Rotlichtverstoß 45€ und bringt keinen Punkt.
    Tatsächlich sind es 60€ und ein Punkt.

    Ursache ist eine späte Änderung an der Bußgeldverordnung, aus dem April 2014, die für die Ausgabe 01.05.2014 nicht mehr berücksichtigt und seit dem nicht mehr korrigiert wurde.
    Habe die Mail nochmal rausgesucht: "Es gibt ein vereinbartes Verfahren zur Änderung" (...) "Druck- und Programmierkosten" (...) "höchstens einmal im Jahr".

    Wo bitte steht denn in der StVO, dass es von Schutzbereichen abhängt, ob ein Lichtzeichen für mich als Radfahrer gilt?

    Das ist Rechtsprechung. Richter sollen bei ihren Urteilen immer den tatsächlichen Willen des Gesetzgebers erforschen. Im Idealfall steht der Wille im Wortlaut. Bei der Ampelregelung für Radfahrer steht da aber totaler Blödsinn, so dass sich Richter die Theorie mit den Schutzbereichen ausgedacht haben.

    Kann es sein, dass in den vorigen Beiträgen auf jener Seite noch Bilder nachgeladen werden?

    Nein, das ist nicht das Problem.
    Es geht um die Situation, dass oft genau ein Beitrag im Thread neu ist. Dann scrollt der Browser beim Laden der Seite vollständig nach unten. Dann sind aber neben dem letzten Beitrag oft noch 1-3 weitere Beiträge darüber sichtbar, die bereits gelesen wurden. Einfach, weil der Browser wegen des Endes der Seite nicht weiter nach unten scrollen kann (es aber gerne täte). Es bleibt dem Nutzer überlassen, die bereits gelesenen Beiträge zu ignorieren.
    Die Funktion "springe zum ersten ungelesenen Beitrag" entfaltet ihren Nutzen also nicht vollständig.

    Ist natürlich nur ein kleines Problem. Dafür ist die Lösung hoffentlich einfach: Der Footer sollte mindestens so hoch sein wie ein normaler Bildschirm (evtl. abzgl. der Höhe eines kurzen Beitrags). Dann könnte der Browser bei einer "normalen" Auflösung immer so weit nach unten scrollen, dass nur noch ungelesene Beiträge sichtbar sind.

    Bettelampeln haben exakt einen sinnvollen Einsatzbereich: Als Querungshilfe für Fußgänger an viel befahrenen Straßen, dort wo keine Kreuzung oder Einmündung ist.

    Ich kann mir die auch an Kreuzungen ganz gut vorstellen, bei denen nur selten ein Auto aus der Nebenstraße kommt. Da muss man auf der Hauptstraße nicht regelmäßig rot schalten.
    Auch fand ich die Bedarfsampeln in Schweden sehr toll, die in der Nacht grundsätzlich in alle Richtungen rot zeigten und bei Annäherung eines Autos mit 50km/h gerade noch rechtzeitig auf Grün sprangen. So hatte man Nachts eine grüne Welle bei 50km/h. Schneller konnte man kaum fahren, da die Ampeln recht knapp schalteten.

    Was aber gar nicht geht, sind die hier geplanten Ampeln: Fußgängerampeln auch dann rot bleiben, wenn die Fahrbahnampel in gleicher Richtung grün ist. Da fühle ich mich als Fußgänger einfach nur verarscht.

    Da sieht man mal, in welchen gedanklichen (Auto-)Welten wir noch immer gefangen sind. Weshalb sollen die Forderungen von Heinrich Strößenreuter ein Witz sein? Ich finde sie allesamt mehr als gerechtfertigt! Die Zeit dafür ist überreif. Wann, wenn nicht jetzt, wollen wir endlich das Diktat der Autos beenden?

    Also ich unterstütze die Ziele des Volksbegehrens durchaus. Trotzdem hoffe ich, dass es möglichst früh scheitert.
    Denn spätestens die Abstimmung im Volksentscheid wird meiner Meinung nach zuverlässig scheitern. Eine Niederlage in dieser Phase würde der Sache selbst eher schaden.
    Außerdem wird ziemlich zügig die Presse dahinter kommen, dass Herr Stößenreuther die App "Wegeheld" initiiert hat. Ich finde die App eigentlich prima. Allerdings wird es wohl eine ziemlich üble Hetzkampagne geben: "Erst zeigen die Kampradler die unschuldigen Falschparker an und jetzt wollen sie auch noch die Straße erobern". Das brauche ich eher nicht.

    "Die Unfälle hätten ihre Ursache nicht in verkehrsrechtlichen Anordnungen, sondern im Problem des "toten Winkels"

    Der Satz ist natürlich lächerlich.

    Die Klage an sich ist aber auch ganz schön hoch gegriffen:
    - Abschaffung der Benutzungspflicht (kann man diskutieren)
    - Tempo 30 auf einer wichtigen Verbindungsstraße
    - Entfernung aller Parkplätze
    - Zusätzliche bauliche Veränderungen

    Punkte 2-4 sind hauptsächlich politische Entscheidungen, keine juristischen.

    Kraftfahrer pauschal als „Dosentreiber“ oder so zu bezeichnen finde ich zwar ein bisschen komisch

    Ich verstehe auch nicht, was derartige Bezeichnungen sollen. Ich finde sie sogar ziemlich abstoßend. Denn häufig dienen sie der pauschalen Herabwürdigung von anderen Menschen. Diskussionen sollten aber auf der Sachebene ablaufen und nicht persönliche Diffamierungen enthalten. Was soll nur ein Autofahrer denken, wenn er hier mal reinschaut und dann sowas findet?

    Das ist für mich eine ähnliche Kategorie wie der verbreitete Begriff "Wannen" o.ä. für Mannschaftswagen der Polizei im linksextremen Millieu.

    Mir ist übrigens auch in den letzten Wochen aufgefallen, dass einige Meinungen ziemlich extrem geworden sind. Jedes Forum von lauter Gleichgesinnten läuft Gefahr, irgendwann die Bodenhaftung zu verlieren. Es wäre schade, wenn das hier passieren würde.