Beiträge von Epaminaidos

    Warum? "Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit, oder sehr kleinen Profit, ..." Das es ein "Klassenkämpferisches Zitat" ist bedeutet ja nicht, dass man es deshalb einfach beiseite wischen dürfte als Erklärungsansatz für das, was da gerade läuft und noch auf uns zukommen wird

    Pauschalisierungen sollte man praktisch immer einfach beiseite wischen und als das abtun, was sie sind: Gefährlicher Unsinn. Sie machen das Leben einfach, aber nicht besser. Oft fühlt sich der Leser noch besonders gut, weil er "das Problem" jetzt verstanden hat.
    Das ist ein oft eingesetztes Stilmittel: die AfD schimpft auf "die Ausländer", viele Autofahrer auf "die Radfahrer" und Marx halt auf "das Kapital". Die Welt ist nunmal leider nicht so einfach.
    Für eine wirkliche Erklärung helfen Feindbilder aber nicht:
    In allen Positionen auf allen Ebenen sitzen Menschen wie Du und ich. Und jeder einzelne hat seinen eigenen Grund für seine Handlungen. Vielleicht ist der eine oder andere wirklich ein egoistisches Arschloch. Der nächste hat vielleicht einfach Angst um seine Existenz. Und wieder ein anderer ist einfach vollkommen überfordert.

    Das Problem bei dem Zitat ist, dass es eben hauptsächlich zur Begründung von Sozialismus und Kommunismus eingesetzt wird. Zwei Strömungen, die meiner Meinung nach aufgrund ihrer einfachen Feindbilder sehr gefährlich sind. Und genau darum möchte ich es nicht so im Raum stehen lassen. Einfache Erklärungen für unsere heutigen Probleme sind leider einfach immer falsch. Ich finde das auch sehr schade, kann es aber nicht ändern.

    Es ging um Spediteure und Automobilhersteller (einige, hoffentlich nicht alle), die ihre Motoren manipulieren, um Geld zu sparen, dabei aber die Gesundheit anderer schädigen.

    Du hast vollkommen recht: Es ging hier um ein paar Idioten, die bei den Abgaswerten betrügen.
    Das nutzt Du, um "Das Kapital" allgemein zu diskreditieren. Dir ist schon bewusst, dass dieses Zitat aus "Das Kapital" von Karl Marx stammt und eine Grundlage des Klassenkampfes ist, oder?

    „Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere. Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf Gefahr des Galgens.“

    Oh mein Gott.

    Den halben Tag geht es in den Diskussionen darum, dass es nicht DEN Autofahrer, nicht DEN Radfahrer und nicht DEN Hundehalter gibt. Viel mehr sind das alles Menschen, die irgendwelche Gruppenzugehörigkeiten nutzen, um fremdes Fehlverhalten anzuprangern.

    Und dann kommt dieses Zitat um die Ecke. Wie peinlich!

    Die haben zwar breitere Linien, aber die sind in Bereichen, in denen Autos parken i. d. R. auch nur Strichlinien, wenn auch mit kleineren Lücken.

    Da könnte sich eine Nachfrage bei der Stadt lohnen.
    Vor ein paar Jahren hatte ich mich in meiner Umgebung gewundert, dass so viel "Streifen" sowohl mit blauem Schild als auch mit praktisch durchgehend gestrichelter Linie ausgeführt sind (da parkten auch Autos rechts davon). Also habe ich mal bei der Stadt nachgefragt.
    Ergebnis: An allen mir bekannten Strecken mit gestrichelter Trennlinie wurden die Blauschilder entfernt.

    Heute auf haz.de entdeckt: http://haz.de/Videos?bcpid=1896788706…94694&bctid=5286678925001
    Da muss man sich nicht wundern, dass Autofahrer meinen, der Radstreifen gehört ihnen genau so wie der Rest der Fahrbahn.

    Im Endeffekt ist es aber (leider) richtig. Inzwischen habe ich meine Radfahrerbrille bei dem Thema mal abgesetzt:
    Das Wort "Bedarf" ist ja auch tatsächlich sehr niederschwellig. Eigentlich gibt ein Schutzstreifen also nur vor, dass ein Autofahrer normalerweise etwas weiter links fahren sollte als ohne. Mehr ist so ein Schutzstreifen leider nicht. Auch hat es der Gesetzgeber verpasst, einen schärferen Schutz von Radfahrern vorzuschreiben. Denn dass ein Radfahrer nicht gefährdet werden darf, gilt natürlich auch abseits von Schutzstreifen. Man hätte hier "darf nicht behindert werden" oder gar "muss Gefährdung ausschließen" schreiben können. Wurde aber nicht gemacht. Also sind Schutzstreifen ein ganz lustiges psychologisches Spielzeug ohne nennenswerte juristische Funktion.
    Die beste Auswirkung ist vielleicht noch das Parkverbot.

    Ich lese es so: Optimalerweise wird die Vorfahrt auch "baulich" (abgesenkter Bordstein [1][2]) umgesetzt, ansonsten zumindest "optisch" (z.B. durch weiße Linien).

    Genauso lese ich das auch. Und ich sage nichts gegen den ersten Teil. Wohl aber gegen den zweiten. Man kann doch nicht baulich eine andere Vorfahrtssituation vorspiegeln als tatsächlich vorhanden ist. Das provoziert Unfälle doch geradezu.

    In den Kopenhagener Außenbezirken hat man diese Lösung gewählt und ich find’s jetzt nicht unbedingt wie ein Autobahnkreuz Supercykelstier Albertslundruten C99

    Vermutlich meinst Du sowas, oder?
    Vielleicht muss ich da jetzt erstmal eine Nacht drüber schlafen. Vom ersten Eindruck her fehlt mir da ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis. Ich bin mir nichtmal sicher, ob sowas in einem normalen Berliner Außenbezirk überhaupt sinnvoll ist. Selbst in einer reichen Stadt, in der sonst alle wichtigen Dinge erledigt sind. Und in Berlin sind sicherlich nicht alle wichtigen Dinge gemacht :)

    Es soll ja nicht nur optisch eine Vorfahrtstraße markiert werden, die Fahrradstraße soll ja auch eine Vorfahrtstraße sein.

    Da steht nicht "auch optisch", sondern "mindestens optisch". Also im Sinne von: Wenn schon faktisch nicht geht, dann zumindest optisch.
    Die haben wohl selber bemerkt, dass Fahrradstraßen nur selten (nie?) als Vorfahrtsstraße geführt werden können.

    Ich halte das nicht pauschal für Quatsch. Je nachdem, wo die Trasse entlangführt, verliert ein Radschnellweg mit ständigen Kreuzungen und Wartezeiten seine namensgebende Eigenschaft. Wenn ein Radschnellweg nicht wesentlich schnellere Verbindungen ermöglicht, kann man ja auch gleich die „normalen“ Routen wählen.

    Es sollen innerhalb von 8 Jahren 100km Schnellwege angelegt werden. Das ist mehr als die Länge der Stadtautobahn. Und das möglichst planfrei. Das geht nur, wenn entsprechende Rampen oder Unterführungen für den Querverkehr gebaut werden. Denn als Radfahrer möchte man ja möglichst ohne starkes Gefälle fahren. Das sieht dann am Ende aus wie ein kleines Autobahnkreuz. Sonderlich schön finde ich diese Vorstellung nicht.
    Schnellwege mit Vorfahrt halte ich für eine gute Idee. Planfreiheit für totalen Quatsch.

    Mal unabhängig von der Rechtmäßigkeit tendiere nach der Lektüre der §§ zu einer Ablehnung des Entscheids. In den Details sind sie einfach zu weit gegangen.
    Beispiele:

    Zitat von §4 Abs. 4

    Fahrradstraßen sollen gegenüber kreuzenden und einmündenden Nebenstraßen bevorrechtigtsein. Der Vorrang soll mindestens optisch kenntlich gemacht werden.

    Verlangen die im zweiten Satz wirklich, dass optisch eine Vorfahrtstraße markiert wird, obwohl tatsächlich rechts vor links gilt?

    Zitat von §6 Abs. 2

    Radschnellwege sind kraftfahrzeugfrei und sollen mit planfreien Knotenpunkten gestaltetwerden

    Der Standardfall soll also eine Über- oder Unterführung für querende Straßen sein. Wahrscheinlich noch inklusive Auf- und Abfahrten. Was für ein Quatsch!
    Das retten auch die folgenden Soll-Vorschriften nicht mehr.

    Zitat von §8 Abs. 5

    Nach jedem Unfall mit schwerem Personenschaden oder Getöteten ist innerhalb von 4Wochen zu prüfen und im Internet zu veröffentlichen, ob und inwiefern die Gestaltung derVerkehrsanlage oder Verkehrsführung dafür mitursächlich war. Ist die Mitursächlichkeit derGestaltung der Verkehrsanlage oder der Verkehrsführung für den Unfall gegeben oder kannsie nicht ausgeschlossen werden, sind innerhalb von sechs Monaten entsprechende baulicheoder sonstige geeignete Maßnahmen nach Absatz 3 zur Vermeidung künftigerPersonenschäden zu ergreifen.

    Wenn sich der Unfallablauf also überhaupt nicht rekonstruieren lässt, muss die Kreuzung trotzdem umgebaut werden?

    Leider kann man nur über das Gesamtpaket abstimmen.

    Ist also das Anlegen einer Radverkehrsführung an die Anbringung besonderer Lichtzeichen für den Radverkehr geknüpft?

    Aus juristischer Sicht könnte man überlegen, ob überhaupt eine Radverkehrsführung vorliegt, wenn es keine gesonderten Ampeln für Radfahrer gibt.
    Wie Du aber schon richtig anmerkst, gibt es schon nach dem Gesetz offensichtlich auch Radverkehrsführungen ohne solche Ampeln. Auch aus dem allgemeinen Sprachgebrauch heraus ist das wohl nicht haltbar.

    Irgendwann verläuft der hinter einer Reihe geparkter Autos.
    http://google.de/maps/@53.5786505,9.9…e0!7i13312!8i6656!6m1!1e1
    Oh - eine Ampel! Ist das eine »Lichtzeichenanlage mit Radverkehrsführung«? Ich sehe keine.

    Parallel zur hinteren Fußgängerfurt mündet ein zwei-Richtungs-Radweg von links ein. Da muss man ja die Kreuzung vorher gründlich besichtigen, bevor man den (vielleicht) geschützten Kreuzungsbereich findet.

    Das zweite Beispiel ist auch klasse.

    Manchmal freue ich mich, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe. Denn dann würde ich vermutlich meine Zeit mit solchen lustigen Prozessen verschwenden.
    Im Sommer 2015 wurde auf meinem Arbeitsweg zweimal an der gleichen Stelle kontrolliert: T-Kreuzung, Radfahrstreifen ohne Einmündung von rechts, keine Fahrradampel.
    Beim ersten mal hatte ich zufällig einen Termin im Rathaus und kam erst hinter der Ampel wieder auf die Strecke, beim zweiten mal war zufällig grün.
    Beim zweiten mal war ich alter Dickschädel tatsächlich versucht, zu wenden und nochmal bei Rot zu fahren. Aber die fehlende Rechtschutzversicherung hat mich davon abgehalten.

    Dazu hätte ich aber zu gerne mal ein Beispiel (Link zum Urteil)

    Habe ich nicht. Der Anwalt in dem Telefonat hat nur gesagt, dass ein Widerspruch bei einem Knöllchen in entsprechender Situation ergebnisoffen ist. Ein Teil der Richter verwendet die Auslegung mit dem Kreuzungsbereich, ein kleinerer Teil wohl die wörtliche.
    Es dürfte grundsätzlich schwierig sein, Urteile zu Knöllchenwidersprüchen zu finden. Noch dazu bei einer so niedrigen Strafe.

    Irgendwann wird es vielleicht mal ein besonderer Dickschädel vor eine höhere Instanz treiben. Mal schauen.

    Kommt diese "Schutzbereich"-Sache nicht sogar ursprünglich aus der Rechtsprechung und nicht aus der Gesetzgebung?

    Aus dem Gesetzestext definitiv nicht.
    Ich hatte mal aufgrund einer der Ampeln auf meinem Arbeitsweg (an der kontrolliert wurde) aus Neugier bei der Rechtsberatung beim ADAC angerufen.
    Der hat mir diese Theorie vom geschützten Kreuzungsbereich erzählt, die viele Richter anwenden. Einzelne Richter verwenden wohl auch die wörtliche Auslegung: Radverkehrsführung ohne Fahrradampel = freie Fahrt.

    Und wieso ist das nun kein victim blaming, worüber wir uns sonst so gerne und schnell beschweren?

    Weil man trotz allem auch mal einen Scherz machen darf. Ich hoffe, das wird im Kontext hier deutlich.

    Damen mittleren Alters sind bei LKW-Unfällen deutlich überrepräsentiert (ich meine, es gibt auch Statistiken dazu). Deshalb darf man den Opfern natürlich nicht pauschal eine Schuld in die Schuhe schieben. Man darf höchstens eine im Schnitt etwas schlechtere Vorbereitung auf die Gefahren des Straßenverkehrs unterstellen. Interessant sind dann die Folgerungen: Victim-Blaming wird es, wenn man daraus eine Schuld ableitet.

    Im konkreten Fall fällt es mir aber schwer, eine über die Betriebsgefahr hinausgehende Schuld beim LKW-Fahrer zu sehen. Wenn sich der Unfall so zugetragen hat wie beschrieben natürlich nur.

    Und nur von den Hinterrädern des LKW erfasst? Zu eng überholt und geschnitten?

    Zumindest bei mir gibt es nicht allzu viele Zweifel am Polizeibericht:
    Es war stockender Verkehr und die Dame wollte vor dem LKW die Straße queren. Der Fahrer hat sie nicht gesehen und beim Anfahren überfahren.

    Finde ich jetzt nicht sonderlich weit hergeholt. Die Situation habe ich auf meinem Arbeitsweg auch immer mal wieder. Wenn ich mich aufgrund des Verkehrs nicht rechtzeitig nach links fahren kann, fahre ich auch durch einen 3-4 Spuren breiten Ampelstau durch.

    Dennoch käme ich nicht auf die Idee, da herauszulesen, dass die Fahrbahnampeln auf Radverkehrsführungen nicht gälten, sofern es keine eigene Signalisierung für Radfahrer gibt.

    Ich nehme mal den Praxisbezug aus dem Wortlaut raus:

    Es gilt Regelung "A". Davon abweichend gilt für Verkehrsteilnehmer "B" Regelung "C".

    Da gibt es nicht viel zu diskutieren, oder?
    Für Verkehrsteilnehmer "B" gilt niemals die Regelung "A", oder?

    Nichts anderes steht in §37 Abs. 6 StVO.
    A: Es gilt die Fahrbahnampel
    B: Radfahrer auf Radverkehrsführungen
    C: Es gelten Fahrradampeln

    Ich finde diese Riemenantriebe ja wirklich nicht unattraktiv, gerade in der kalten Jahreszeit

    Gerade jetzt hätte ich Angst um meinen Riemenantrieb. Ich finde, die Dinger sehen ziemlich empfindlich aus. Irgendwie traue ich einer Stahlkette eher zu, mit Dreck und kleinen Steinen fertig zu werden als so einem Gummiteil.
    Ich kann nicht leugnen, dass diese Teile optisch einen gewissen Charme haben. Bei mir ist das aber mehr allgemeine die Sehnsucht nach einer "saubereren" Antriebslösung als eine Kette. Mit Fakten hat das nichts zu tun :)

    Nach Gutdünken die passende Auslegung jeweils auszuwählen, geht jedenfalls nicht.

    (Das bleibt den Schwarzkitteln vorbehalten, wird dann Rechtsbeugung genannt und ist in der Regel straffrei. Deshalb machen die das fast jeden Tag.)

    So einfach ist das nicht. Aufgabe der Richter ist ja, ausgehend vom Wortlaut des Gesetzes den tatsächlichen Willen des Gesetzgebers zu erforschen.
    Die Formulierung des Gesetzes ist für mich absolut eindeutig. Wenn ich mir nur den Satz durchlese, ohne an die Auswirkungen in der Realität zu achten, steht da sinngemäß folgendes:
    Auf Radverkehrsführungen gelten Fahrbahnampeln für Radfahrer niemals. Es sind ausschließlich die speziellen Fahrradampeln zu beachten.

    Das ist natürlich totaler Quatsch. Aber was soll ein Richter daraus machen?

    Soll er jetzt entgegen dem Wortlaut des Gesetzes urteilen? Also das Gesetz im Kopf komplett umformulieren?
    "Wer ein Rad fährt, hat die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. Davon abweichend sind in der Nähe von Kreuzungen ohne solche Ampeln die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten."

    Das geht natürlich auch nicht.
    Also wird halt nach Protokollnotizen und ähnlichem gesucht, was der Gesetzgeber sich wohl dabei gedacht hat. Wenn das alles auch nichts bringt, steht der arme Richter ganz schön dumm da.
    Also denkt er bzw. die Fachliteratur sich eine Regelung aus, die zu möglichst wenig Inkonsistenzen führt.

    In Deinem Beispiel gilt für den Radfahrer nach dem Wortlaut übrigens noch "Vorfahrt achten". Das wäre dann schon fast ein Idaho-Stop :)

    Mir ist die Sache mit dem Rahmen nicht ganz klar. Beim Riemenantrieb bemängelt er, dass der Rahmen sich aufgrund der pulsierenden Belastung verwindet. Das ist mir soweit klar, der Druck auf den Pedalen oszilliert nunmal, soweit verständlich. Warum gibt es dieses Problem denn bei einer Kette nicht?

    Er begründet das auch mit den höheren Kräften auf dem Riemen. Um so kleiner das Kettenblatt ist, um so größer ist die Verwindungsbelastung des Rahmens.
    Ein 38er Kettenblatt hat übrigens 15,5cm Durchmesser. Also ähnlich wie das Gates-System.