Die Polizei kontrolliert endlich mal Rechtsabbieger. Strafen werden leider keine verhängt.
Beiträge von Epaminaidos
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Ja, der die Acht zückende Polizist wäre eine Möglichkeit.
Ich formuliere es mal anders:
"Ja, der die Acht zückende Polizist wäre schön".Eine realistische Möglichkeit ist er nicht. Wenn ein Polizist direkt daneben steht, werden mit ganz viel Glück zumindest die Personalien des anderen aufgenommen, bevor dann die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellt.
Meine Meinung dazu schreibst Du schon selber:
Wer die Kippe auf dem Asphalt nie sanktioniert, hat am Ende eine Scherbenallee
Neulich habe ich irgendwo eine schöne Formulierung dazu gelesen:
"Während der Staat sich in allen Bereichen immer stärker einmischt, zieht er sich ausgerechnet aus der öffentlichen Ordnung immer weiter zurück." -
Ich dachte Fußgänger muss man beim Abbiegen auch durchlassen.
Nur Fußgänger, die in der neuen Fahrtrichtung im Weg sind.
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Dann machst du irgendwas komisch.
Vielleicht ist Berlin der Grund. Ich habe schon diverse Scherben aus dem Plus gepult, die vermutlich ohne zu einem Platten geführt hätten.
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Die normalen Schwalbe Marathon stehen den Plus in Sachen Sicherheit in nichts nach.
Meine Erfahrung ist da etwas anders. Mit dem normalen Marathon hatte ich fast wöchentlich eine Panne. Mit dem Plus erst eine (Felgenbeißer).
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Was nicht mehr funktioniert sind Anstand und eine gewisse Etikette.
Ich bezweifele, dass das jemals anständig funktioniert hat. Die Menschen heute sind nicht schlechter als vor 20 oder 50 Jahren. Stammtische gab es auch schon damals.
Allerdings blieben die Sprüche unter der Gürtellinie auf den Stammtisch beschränkt. Heute werden auch Stammtischmeinungen großflächig verbreitet. -
Wobei das nicht heißt, dass für Rentner das Risiko unter einem Laster zu landen höher ist. Vielleicht ist lediglich die Mortalitätsrate höher, wo ein junger Mensch noch schwerverletzt überlebt.
Stimmt natürlich. Ist für eine Online-Diskussion mit Vorwürfen gegen das konkrete Opfer zum Glück vernachlässigbar
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Bei der Mini-Statistik geht es um den häufig geäußerten Vorwurf, der Radfahrer hätte auf sein Vorfahrtsrecht bestanden bzw. wollte es durchsetzen. Gerne noch gepaart mit irgendwelchen Kampfradler-Vorwürfen.
Und genau das trifft anscheinend auf Abbiegeunfälle nicht zu. Denn würde es zutreffen, würde man vermehrt junge, dickköpfige Männer unter abbiegenden LKWs vermuten. Genau das ist aber nicht der Fall.Außerdem ist bei diesen Unfällen die Schuld meist absolut eindeutig beim Kraftfahrer. Deshalb macht es für mich schon einen Unterschied, ob jemand von einem abbiegenden Laster überfahren wird oder den Bordstein runter vor ein Auto springt, ohne ausreichend zu gucken. Letzteres akzeptiere ich schulterzuckend und nicht sonderlich empathisch mit "selbst schuld".
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Außerdem fehlt die Unterteilung nach Unfallart.
Denn bei anderen Unfällen tauchen plötzlich die jungen Männer auf (z.B. "überraschend auf die Fahrbahn gefahren" u.ä.) -
Kannst du mir eine Quelle dazu nennen?
Nein. Ich habe nur das allgemeine Gefühl aus den Unfallmeldungen.
Meine Stichprobe sind die von Abbiegern getöteten Radfahrer 2016 in Berlin:
63, m
69, m
unbekannt
32, w
76, w
52, w
42, w -
Meiner Meinung nach werden die eigentlichen Risikogruppen in der Öffentlichkeit viel zu wenig beachtet.
Das haben wir alle Ramsauer zu verdanken, der den Begriff "Kampfradler" erst geprägt hat. Und wenn eine Sache erstmal einen griffigen Namen hat, dreht sich die Diskussion nur noch darum.
Leider kommen dabei die eigentlichen Gefährdeten unter die Räder. Selbst dem 80-jährigen Opfer wird in Kommentarspalten ja unterstellt, er hätte sein Vorfahrtsrecht in bestem Kampfradlerstil durchsetzen wollen.Außerdem ist es politisch durchaus problematisch, die Risikogruppen eindeutig zu benennen:
- Frauen mittleren Alters
- Rentner
Letztere sind noch recht unproblematisch, da man mit natürlichen Einschränkungen in der Wahrnehmung und Reflexen argumentieren kann.
Aber zumindest ersteren unterstellt man damit eine gewisse Naivität.Da ist die Diskussion über die bösen Kampfradler doch ergiebiger.
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Das will man aber so nicht aussprechen, klingt ja egoistisch.
Ich bin überzeugt, das würde fast jeder so machen, wenn er ein persönliches Ziel durchsetzen möchte
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Das ist nicht vergleichbar. In diesem Fall wäre kein Platz zum überholen
Eigentlich ist es ein sehr schöner Vergleich. Denn nach StVO ist der Langsamere verpflichtet, die schnelleren Hinterleute vorbeizulassen.
Die Hinterleute würden gerne unerlaubt schneller fahren, werden aber durch den ersten daran gehindert.
Muss der erste wirklich bei Gelegenheit rechts ranfahren und die schnelleren Fahrzeuge durchlassen?Auf Grund der STVO. Es ist nicht erlaubt andere Verkehrsteilnehmer unnötig zu behindern.
Merksatz:
Niemals §1 StVO ins Feld führen, wenn man kein Urteil dazu hat.Es handelt sich dabei um einen Auffangparagraphen, damit Gerichte zumindest theoretisch die Möglichkeit haben, große Lücken im Rest der StVO mit Richterrecht zu füllen. Für Laien ist das nichts. Wenn Du ein entsprechendes Urteil ab OLG aufwärts findest, könnte man darüber reden.
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Doch muss sie.
Auf welcher rechtlichen Grundlage muss sie das?
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Denn diese hat klar die erste Straftat begangen, eine Nötigung.
Na man sollte aus einer Mücken keinen Elefanten machen. Wenn der Bericht stimmt, hat sie einfach den Idioten in seine Schranken verwiesen. Finde ich super!
In so einer Situation würde ich exakt genauso reagieren. Vor allem wenn der Typ hinter mir mich anbrüllt oder sonstwie beschimpft.Auch juristisch müsste die Dame auf der sicheren Seite sein.
Für eine Nötigung liegen hier zwei Möglichkeiten vor: Nötigung durch "Nichtplatzmachen" und Nötigung durch Festhalten.
Das "Nichtplatzmachen" auf dem reinen Gehweg ist keine Nötigung iSd §240 StGB. Es scheitert schon direkt an der Verwerflichkeit der Handlung (Absatz 2). Denn es ist nicht als verwerflich anzusehen, wenn man einem Radfahrer auf einem reinen Gehweg keinen Platz macht.
Das Festhalten danach ist etwas komplizierter, aber im Ergebnis mMn auch keine Stratat. Ansatzpunkte zur Entlastung sind Notwehr (der Typ ist ihr vorher gegen die Beine gefahren) oder eine Jedermann-Festnahme (nach mindestens versuchter Körperverletzung).
Die Beschimpfungen hätte sie sich wohl besser sparen sollen. Im Affekt würde das aber vermutlich auch straffrei bleiben. -
Ich fasse es eher nicht, dass die Presse ständig zu doof ist, die Anzahl der Tagessätze zu veröffentlichen. Denn das ist die wesentliche Zahl.
Die 1.600€ können so ziemlich alles zwischen 5 und 360 Tagessätzen bedeuten. Ersteres wäre wirklich lächerlich niedrig, letzteres ein Jahres-Nettogehalt, also durchaus beachtlich. -
Hier handelt es sich bereits im Moment des Abstellens um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung.
Genau damit habe ich schon eine Bruchlandung vor Gericht hinter mir.
Der fragliche Anhänger steht fast immer ca. 1km Fußweg entfernt von der eigentlichen Betriebsstätte herum. Er ist vollflächig bemalt mit Frauen in Dessous und macht Werbung für ein Erotikunternehmen. Dabei ist er fast immer perfekt auf die Zufahrt von einem Supermarkt ausgerichtet, so dass er möglichst große Aufmerksamkeit bekommt.Ich war als Zeuge dabei und habe genau das ausgesagt. Aufgrund der Recherche ging ich davon aus, dass das reichen müsste und habe die Dokumentation von Standzeiten nicht so ernst genommen. Die Richterin hat sich aber leider überhaupt nicht für die Werbezwecke interessiert. Ihr ging es einzig und allein um die Standzeiten.
Die Gegenpartei hat vorgebracht, dass der Anhänger zum Transport von Gartengeräten dient, die regelmäßig auf verschiedenen Grundstücken zur Rasenpflege zum Einsatz kommen.
Damit fiel das Urteil zu Gunsten des Anhängers: er darf stehen bleiben, so lange er alle 14 Tage ausreichend bewegt wird.
Wie zu erwarten war es übrigens auch vollkommen egal, dass er im Kreuzungsbereich dauerhaft die Sichtbeziehung zwischen Autos und Radfahrern auf dem Radweg stört, so dass Radfahrer erst sehr spät sichtbar werden.
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Ich würde schwören, dass ich schon Werbeanhänger gesehen habe, die mit einer Kette an Baumschutzbügeln festgemacht sind. Länger als zwei Wochen am Stück ...
Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Bei mir um die Ecke steht auch ein Werbeanhänger oft sehr lange unbewegt herum. Das Ordnungsamt hat vor Jahren mal einen Prozess verloren, weil die Standzeit nicht korrekt dokumentiert war. Anstatt das jetzt ordentlich zu machen, lassen die lieber die Finger davon. Finde ich sehr peinlich, die Werbung für ein SM-Bordell im Wohngebiet herumstehen zu lassen. Immer mal wieder sind bei dem Ding die Reifen aufgeschlitzt. Scheint also nicht nur mich zu stören. -
Vielleicht auch beim Dokumentieren von gefährlichen Situationen hilfreich?
Grundsätzlich gar nicht so schlecht. Endlich kann man alle Verstöße "rund ums Fahrrad" auf einmal dokumentieren.
Aber: Die Auflösung verteilt sich auf eine wesentlich größere Fläche - es wird ja auch mehr gefilmt. Nummernschilder sind deshalb normalerweise wohl nicht erkennbar, man muss sie also laut ansagen, damit sie "aufgezeichnet" werden.Jetzt bräuchte ich nur noch eine gute Stelle, um so ein Teil zu montieren.
- Auf dem Helm? Grundsätzlich gut, da so zur Not auch Seitenabstände von Überholern tatsächlich berechnet werden können. Ich trage aber keinen Helm.
- Am Lenker? Dann wird nicht nach hinten gefilmt.
- Hinten am Gepäckträger? Die wesentlichen Verstöße müssten dann drauf sein. Abstandsmessung beim Überholen ist auch möglich. Außerdem würde mein Hintern in Großaufnahme sicherstellen, dass die Videos nicht auf Youtube landen. Ich müsste mal probieren, wie viel Sicht nach vorne übrig bleibt.
Weitere Ideen?
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