Beiträge von muensterland-radler

    Sie wollen mir also erzählen, daß diese Ampel für Radfahrer auf dem Radweg keine Gültigkeit entfaltet:

    Beispiel in Berlin

    Interessant!

    Aber für Radfahrer auf der Fahrbahn gilt die dann, richtig? Denn dann ist sie ja rechts von denen.


    Ähm, ja, sieht auf den ersten Blick so aus für mich.
    Oh, zweiter Blick: Nein, hier ist eine spezielle Radfahrerampel, die natürlich für Radfahrer auf der Radverkehrsführung gilt. Radfahrer auf der Fahrbahn müssen die Lichtzeichen für den Fahrverkehr beachten. (vgl. §37 StVO)
    (ist aber in der Tat sehr unglücklich "gelöst")

    Aber ich dachte da eher an so etwas. Ich habe noch keinen Radfahrer gesehen, der dort anhält.
    Würde ich selbst dort bei Rot halten, wäre der Unfall vorprogrammiert.


    Weil die Mehrheit sich entsprechend verhält, muss es also erlaubt sein?


    Es kann natürlich sein, dass es Einzelfälle gibt, in denen eine Mehrheit sich falsch verhält. Dann ist zu prüfen, ob die Regel selbst noch angemessen und zeitgemäß ist.
    Dass Autofahrer häufig Regeln, insbesondere Tempolimits, überschreiten, ist bekannt und einer der Gründe, warum Radfahrer - zu ihrer eigenen Sicherheit - auf Radwege und die Fahrbahn meiden sollten (größere Gefahr, die von der höheren Geschwindigkeit der Kfz ausgeht).

    Im Allgemeinen ist jedoch anzunehmen, dass das Verhalten der Mehrheit am besten ist und der Regel, zumindest dem Gewollten, entspricht.
    Daher ist auch davon auszugehen, dass ich die StVO nicht missinterpretiere.

    Die meisten Radfahrer sind ja wohl schon von Radwegen überzeugt, sonst würden sie sie ja nicht benutzen.
    Dass aber (beinahe) alle Radfahrer die Radwege in Münster und Umgebung benutzen, lässt auf eine gute Qualität der Radwege zumindest in Münster schließen.

    Die gezeigten Beispiele haben übrigens mit einem "Dooring-Bereich" oder auf den Gehweg ausweichen nichts zu tun, die Radwege auf allen bisherigen Beispielbildern haben eine Breite, die ein Ausweichen (nach rechts) ermöglicht, ohne dass dazu der Radweg verlassen werden müsste. Aber das nur nebenbei.

    Die Teilnehmer im Verkehrsportal sind leider lernresistent gewesen, aber hier im Forum sehe ich eine Chance auf Einsicht und Verständnis.
    Es bleibt weiterhin festzuhalten, dass gerade wegen solcher Radfahrer wie hier im Forum (mich selbst mal ausgenommen) die Behörden gezwungen sind, Benutzungspflichten anzuordnen. Gäbe es solche nicht, wäre es Steuergeldverschwendung, weil der Großteil der Radwege von vielen Radfahrern freiwillig genutzt wird bzw. auch ohne Pflicht genutzt würde. Aber um auch die letzten Fahrradfahrer von der Fahrbahn weg zu bekommen, sind nun mal Pflichten notwendig, inklusive der damit zusammenhängenden Verwarn- und Bußgelder, die dringend erhöht werden müssten (ebenso wie die Kontrolldichte).

    Eine verquere Einstellung zu Radwegen habe übrigens nicht ich, sondern diese hat der Großteil der (anderen) Forumsteilnehmer hier.

    Hallo Epaminaidos

    Leider bin ich oft zu spät dran, weil die Zeit zu schnell vergeht, daher komme ich immer verschwitzt an und habe auch keine Zeit, um einen Tacho zu montieren.
    Ich gehe jedoch davon aus, dass meine Geschwindigkeit auf der Strecke zur Uni in etwa der Geschwindigkeit auf Fahrradtouren entspricht: ca. 17 km/h im Durchschnitt und maximal zwischen 30 und 40 km/h.

    Liebe Grüße,
    der Münsterland-Radler

    Bitte erkläre mir, woran der Radweg erkennbar ist :!:


    Ähm - der Radweg ist der asphaltierte Teil der Straße, der mit einer Bordsteinkante von der Fahrbahn getrennt ist ...
    Es handelt sich mitnichten um einen reinen Fußweg, dazu hätte an der Einmündung vor der Tankstelle ein Gehweg-Zeichen (Zeichen 239 [Zeichen 239] ) stehen müssen. Weder dieses steht dort, noch wird ein Radweg bzw. seine Benutzungspflicht mit dem Zeichen [Zusatzzeichen 1012-31] aufgehoben.
    Daher bleibt die Benutzungspflicht bestehen, auch über die Tankstelleneinfahrten hinaus (sofern zuvor eine angeordnet ist, wovon ich ausgehe, was ich jedoch nicht überprüft habe - zumindest ein Benutzungsrecht des Bordsteinwegs besteht aber für Fahrradfahrer in jedem Fall).

    An den Wegen liegt es nicht, das konnten meine Eltern mir versichern.

    Aber generell bin ich nicht nur tollpatschig, sondern habe immer wieder mal Pech.
    Das letzte Mal war es ja so, dass die Schrauben der Lenkstange sich gelöst hatten. Ich kann genau sagen, wo das passiert ist, denn vorher war nichts, und dann gab es einen heftigen Ruck beim Bremsen, und zwar als ich vom Orléans-Ring aus nach links auf die Apffelstaedtstraße abbiegen wollte, hier:
    https://www.google.de/maps/place/Apf…69f3de67ea6a165
    Diese Strecke, auch mit derselben Abbiegekonstellation, bin ich später noch mehrmals gefahren, und das Problem trat nie erneut auf.

    Meine Vermutung, wie/warum es dazu kam: Als ich das Fahrrad per Überführungsfahrt vom alten zum neuen Wohnort (von Warendorf nach Münster) fuhr, versuchte ich, aus Sicherheitsgründen die Bremsen nachzustellen (fester zu stellen). Das ist vermutlich schief gegangen (auch wenn die Bremsen auf der entsprechenden Fahrt tatsächlich stärker wirkten, wie sie ja auch sollten).
    Ja, das heißt, dass ich vermute, dass ich selbst den Schaden an meinem Fahrrad versehentlich verursacht habe (in diesem Fall). Na ja, kann ja mal passieren ...

    Wenn man regelmäßigere Reparaturen gewohnt ist, bereitet es durchaus Freude, wenn das Fahrrad einfach fährt für längere Zeit, ohne dass man dafür groß etwas tun muss - nun mittlerweile ja sogar seit gut zwei Wochen! (und daraus könnte ja auch ein Monat oder ein Jahr werden)
    Es heißt hier doch "positive thinking", und darunter verstehe ich auch, dass man, statt sich über jeden Platten zu ärgern, sich nach jeder Fahrt ohne folgende Reparaturnotwendigkeit eben darüber freut. Und wenn man ein Jahr täglich fährt und pannenfrei (wie ja viele hier), dann hat man durch diese Denkweise auch 365 Freudentage im Jahr - das ist doch eine ganze Menge, oder nicht?

    Fahrbahnradler: Das ist kein Radweg, sondern eine für Fahrräder völlig unbenutzbare Treppe.
    Ansonsten benutze ich selbstverständlich Radwege, nicht nur zu meiner eigenen Sicherheit, sondern auch weil ich dem Verkehr nicht unnötig im Weg sein will.

    Guten Morgen

    Ist dies für dich ein brauchbarer Radweg?
    Oder das hier?
    Oder das hier?


    Ja, für alle 3.

    Der erste Radweg ist tatsächlich nicht perfekt, daher braucht es auch die Pflicht zur Nutzung. Sonst würden zu wenige Radfahrer auf dem Radweg und zu viele auf der Fahrbahn fahren, obwohl der gezeigte Fahrradweg in noch zumutbarem Zustand ist. (Ich behaupte ja nicht, dass hier eine Musterlösung für Fahrradverkehr gezeigt wird, ganz im Gegenteil. Darum muss(te) die Behörde durch Anordnung der Benutzungspflicht vermitteln, dass der Radweg immer noch gut genug ist, um darauf Fahrrad zu fahren.)
    Der zweite und dritte Radweg sind völlig unproblematisch und werden zu Unrecht als Negativbeispiele dargestellt. Ihre Breite ist ausreichend und im Falle sich öffnender Autotüren ist ausreichend Ausweichraum nach rechts vorhanden.
    (Der zweite Radweg erinnert mich stark an den Radweg an der Hüfferstraße in Münster, zwischen Hüfferstiftung und Schloss/Landgericht/Promenade.)

    Liebe Grüße und einen schönen Tag,
    der Münsterland-Radler

    Dass Gesetzgeber und Behörden zu häufig in die falsche Richtung gehen und Fahrbahnradeln erlauben, erwähnte ich bereits.
    Dass es keine brauchbaren Radwege gäbe, bezweifle ich.
    Dass Fahrbahnradeln politisch gewollt ist - nun ja, wir haben leider CDU und SPD an der Spitze unseres Staates ... tja ...

    Aber jetzt fahre ich zur Uni, selbstverständlich über Radwege.


    der Münsterland-Radler

    Sehr geehrter Herr Viehrig,

    das von Ihnen Geforderte ist nicht notwendig, da es bisher keine Stelle in der StVO gibt, aus welcher die Gültigkeit von Lichtzeichenanlagen auf der linken Seite eines Radweges hervorgeht.
    Der gesunde Menschenverstand und das Verhalten der Mehrheit, die an solchen Anlagen - auch bei Rot - rechts vorbeifährt, bestätigen, dass sie für die Radwege nicht gültig sind und reichen als Argument aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Münsterland-Radler


    Was helfen würde, wäre [...] die Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn


    Das meinst du hoffentlich nicht ernst.

    Es gibt zwar Stellen, an denen Radverkehr auf der Fahrbahn stattfindet - Fahrradstraßen und Tempo-30-Zonen, Tempo-20-Zonen und Verkehrsberuhigte Bereiche.
    In solchen Gebieten ist das Fahrradfahren auf Fahrbahnen aufgrund geringer Geschwindigkeiten möglich.
    Aber bei diesen Ausnahmen sollte es auch bleiben, in allen anderen Gebieten, in denen über 30 km/h erlaubt sind, sollte weiterhin das Fahren auf den Fahrradwegen vorgeschrieben werden. Wo noch keine vorhanden sind, sollte man den Bau von Fahrradwegen fördern.

    Zitat

    wo sich Fahrzeugvekehr eigentlich abspielen soll.


    Die Fahrbahn ist aber eigentlich für Autos und Motorräder gedacht, nicht für (verkehrsbehindernde) Fahrräder.

    Das zählt m. E. nicht als Variante, weil das ein Radweg ohne Ampel ist.

    Die auf dem Bild zu sehende Lichtzeichenanlage betrifft nur die Fahrbahn, nicht den Radweg. (Sie steht nämlich links davon.)

    Als Überquerungsmöglichkeit für Radfahrer kann die LZA auch nicht dienen (außer für Radfahrer, die von links kommen*), Zeichen 209 "vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus"!


    *) diese müssen sowieso Vorfahrt gewähren [Zeichen 205]

    Hallo Malte

    Doch, das schon - aber ich hatte irgendwie deutlich mehr erwartet ...
    Die dortigen Radwege
    - sind, wie erwähnt, oft ein kleines bisschen breiter (nicht viel, aber es sind genau die paar cm, die hier im Münsterland häufig fehlen)
    - werden nicht beparkt
    - werden von Fußgängern respektiert

    Die letzten beiden Punkte liegen dann aber doch wohl eher an der niederländischen Mentalität denn an den Radwegen selbst.

    Liebe Grüße,
    MLR

    Da, wo Platz für einen (schmalen) Radweg nebst Grünstreifen oder Haltebucht ist, lässt sich meist auch eine gemeinsame Fahrspur für Linienbusse und Fahrradfahrer einrichten.
    Diese kann dann beschildert werden mit:
    - [Zeichen 237] + "Linienverkehr frei" = der Radverkehr hat Vorrang, Linienverkehr auf ihn Rücksicht zu nehmen und sich seiner Geschwindigkeit anzupassen
    - [Zeichen 245] + [Zusatzzeichen 1022-10] = der Omnibusverkehr hat Vorrang und Radverkehr auf ihn Rücksicht zu nehmen

    Bei wirklich zu wenig Platz können gar keine (schon gar nicht 120) Parkplätze verschwinden, Radweg rückbauen und Radverkehr ab auf die Fahrbahn - das ist, wie ihr vielleicht schon ahnt, nicht meine Lieblingslösung. Aber noch ein [Zeichen 244]ohne jegliche Freigabe für andere Verkehrsteilnehmer (außer Bus/Straßenbahn) dazu aufgestellt, dann geht das schon.

    Ist eventuell einer dieser Vorschläge an einer der betroffenen Stellen umsetzbar?

    Beispiele aus Münster für die Umsetzung:
    1. Schorlemerstraße und Moltkestraße
    2. Herwarthstraße (neben dem Parkhaus Engelenschanze, Nähe Hbf)
    3. Bismarckallee: Einbahnstraße für Kfz am Anfang (Weseler Str./Aaseekugeln), der Parkraum ist vorwiegend Fahrrädern vorbehalten (Fahrradständer, beidseitig "beparkbar" und mit Pollern von der Fahrbahn getrennt), danach Fahrradstraße (Kfz frei), dann Fahrradweg, danach dann wieder Fahrradstraße (Richtung Ring/Torminbrücke/Mecklenbeck) - zwar gibt es eine Kfz-Freigabe, der Radweg-Abschnitt mittendrin (Zeichen 237 [Zeichen 237] ) verhindert jedoch Durchgangsverkehr. Fußgänger können die Wege entlang des Sees nutzen (nahezu parallel).

    Die folgenden Bilder dienen beispielhaft als Anschauungsmaterial und illustrieren den Weg vom Hbf zum Aasee:
    - Herwarthstraße: die Fahrspur mit dem Bus teilen (Beschilderung 2)


    - Ludgeriplatz: auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem MIV kreiseln, beim Verlassen ist sofort wieder ein Fahrradweg verfügbar. Wir nehmen die 3. Ausfahrt, Moltkestraße. (Beschilderung: [Zeichen 206] + [Zeihen 215] )

    - Moltkestraße: Hier ist es jetzt mal umgekehrt wie zu Fahrtbeginn, der Bus hat auf uns Radfahrer zu achten und Rücksicht zu nehmen. Er muss sich unserer Geschwindigkeit anpassen oder kann zum Überholen den allgemeinen rechten Fahrstreifen (MIV) nutzen. Wir fahren vor oder hinter dem Bus, nicht daneben (außer wenn er uns überholt). (Beschilderung 1)
    Am Ende der Straße wird zwar Verwirrung für Ortsunkundige gestiftet, aber das ist einfacher als es auf den ersten Blick aussieht:

    Knöpfchen (steht gut erreichbar zwischen Rad- und Gehweg, an eigenem "Poller" statt am Ampelmast) drücken, auf Grün warten, zunächst nach rechts, dann nach links abbiegen und schon können wir uns eine Erholungszeit am Aasee gönnen (auf der rechten Straßenseite), dem Studentenwerk Briefe zustellen oder seine Sprechstunden nutzen, uns ans BAföG-Amt wenden oder in der Mensa essen gehen (auf der linken Straßenseite).


    Schönen Sonntag

    Er hält ja mit gutem Grund, auch erkennbar für Alltagsradler.


    M. E. ist es im Allgemeinen nicht erkennbar, dass jemand trotz Grün halten könnte.
    Ein Hand- oder Klingelzeichen (nach §16 StVO, um auf die Gefahr des Haltens hinzuweisen) sowie die Verminderung der Geschwindigkeit reichen hier nicht aus, auch nicht, wenn alle diese Zeichen zusammentreffen, um die Erkennbarkeit des Folgenden zu gewährleisten.
    Darum muss hier bei Grün gefahren und notfalls auf Gehweg oder Fahrbahn ausgewichen werden.

    Ich schreibe dass nicht, weil ich die Überlegungen von @Malte prinzipiell für falsch halte, sondern weil mir schon mehrere Auffahrunfälle (sowohl Auto als auch Fahrrad) passiert sind und ich es daher für wichtig halte, darüber nachzudenken, wie sie sich - auch wenn man derjenige, dem aufgefahren wird (und somit nicht der eigentliche Verursacher des Unfalls), ist - vermeiden lassen.

    Zitat

    Im Übrigen heißt das ja nicht, daß man abrupt von 25 auf 0 abbremst, sondern ganz normal anhält.


    So wie @Malte es beschrieben hat, dachte ich an ein allmähliches Anhalten begleitet von einem Handzeichen.
    Das reicht für die Erkennbarkeit m. E. nicht aus, und bei einem Unfall würde ich den Hauptanteil beim Haltenden (und nicht beim Auffahrenden) sehen, weil das Vertrauensprinzip verletzt wurde auf eigenes Risiko und mit Inkaufnahme jener möglichen und bekannten Folge.
    Zwar dürfte das i. d. R. gar nicht gerichtlich geklärt werden, weil so viel nicht passiert, aber ein solcher Eingriff in den Straßenverkehr kann auch für weitere Nachfolgende, die nicht damit rechnen, gefährlich sein, die den ursprünglich Unfallbeteiligten reinfahren und somit zu weiteren Unfallbeteiligten werden.

    Zitat

    Wer einem "normal" bremsenden Fahrzeug auffährt, hat selbst seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.


    Ja, in einem gewissen Maße zwar schon.
    Dennoch lässt sich nicht jederzeit halten, wenn es wegen Nachfolgender nicht möglich ist.

    So halte ich z. B., wenn ich alleine bin, auch schon mal an, um Bussen den Fahrgastwechsel zu ermöglichen.
    Habe ich jedoch nachfolgende Radfahrer, ist das nicht möglich (Abstand und Bremsweg in Bezug auf die Geschwindigkeit des Folgenden wären zu gering), und ich kann nur noch klingeln, um die Fahrgäste auf die Fahrräder auf dem Fahrradweg aufmerksam zu machen, oder auf dem Gehweg halten, aber auch das geht nicht immer.

    Man könnte auch ohne Umschweife sagen, dass dir Pfeilschilder ("vorgeschriebene Fahrtrichtung") dort nichts verloren haben.


    Prinzipiell sehe ich das auch so.
    Aber, wie @Panke schon richtig andeutet, steht in der Ordnung nicht, dass Schilder, die sich auf einzelne Fahrstreifen beziehen, immer über ihnen angebracht sind, sondern nur "in der Regel" (StVO §39 Abs. 2 Satz 4), was darauf schließen lässt, dass es von eben dieser erwähnten Regel auch Ausnahmen geben kann, welche sie bestätigen.


    Es geht mir um diese Kreuzung in Hamburg-Stellingen zwischen der Kieler Straße und dem Kronsaalweg. Das Ding ist einfach die reinste Todesfalle: Ich weiß nicht warum [...] Ich habe keine Vorstellung, warum das ausgerechnet an dieser Kreuzung nicht klappt


    Das liegt an den Ampelmasten auf dem rechtsseitigen Bürgersteig: dem einen mit dem Abbiegegebotsschild dran und dem anderen weiter vorn.
    Hinter diesen ließe sich locker ein Fahrrad "für den Autofahrer unsichtbar verstecken".

    Daher gebietet an dieser Stelle die Vernunft, den Radweg zu verlassen und den Gehweg zu nutzen oder sehr vorsichtig zu fahren und stets bremsbereit zu sein.

    Zitat

    Weil ich an meinem Leben hänge, schaue ich mir fünfzig Meter vorher an, ob die Fußgänger- und Fahrrad-Signalgeber grünes Licht zeigen und warte in sicherer Entfernung bei Bedarf einen Umlauf ab, so dass ich anschließend im Sichtfeld der Rechtsabbieger vor der roten Ampel warte.


    Bei Grün (!) sollten Sie schon fahren!
    Denn sonst kommt es vielleicht zum Unfall, wenn Ihnen ein Radfahrer von hinten auffährt.

    Zitat

    Aber einfach rüberzurollen, weil die eigene Ampel grünes Licht zeigt, ist glatter Selbstmord.


    Grün heißt fahren!!! Schon vorsichtig, da die Stelle nicht leicht ist, aber letztlich sind Sie als Fahrer für die folgenden Konsequenzen verantwortlich, wenn Sie ohne erkennbaren Grund bei Grün halten.

    Zitat

    Mir geht es nun nicht in erster Linie darum, wie diese Kreuzung sicherer gestaltet werden kann, ich wüsste erst einmal gerne, wie man denn jemanden darauf aufmerksam machen kann, ohne dass eine Mail oder ein Brief einfach gleich im Mülleimer verschwindet.


    E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde und nach etwa einer Woche wird das erledigt sein. (so läuft's jedenfalls im östlichen Münsterland)
    Aber nicht an die Polizei, dann passiert nichts.
    Dumm ist bloß, dass es in Hamburg dasselbe ist ...

    Jedoch frage ich mich, welchen Grund es dafür geben könnte, wenn es kein Unfallschwerpunkt ist und dort also folglich nur wenige Radfahrer sterben als Unfallfolge, jemanden auf etwas dort aufmerksam machen zu wollen.

    Die Kfz parken auf dem Radweg ...


    Vorschriftzeichen stehen dort, wo oder von wo an sie gelten (vgl. StVO §41 Abs. 2)

    Zeichen 237 ist ein Gebotszeichen und zählt somit zu den Vorschriftzeichen Sonderwege.
    Es steht also dort, wo oder von wo an es gilt.
    Zeichen 237 steht dort, so weit ich das erkennen kann, am Seitenstreifen.
    (Alternativ führt das Zeichen als für einen einzelnen Fahrstreifen gültig nach §39 Abs. 2 zum selben Ergebnis.)

    Somit beginnt dort ein Radfahrstreifen, der von Pkw-Nutzern als Parkstreifen missbraucht wird.

    Wenn das selbstverständlich ist und jedem klar sein sollte, frage ich mich, wie ich es bloß geschafft habe, bereits seit drei Jahren meinen Alltag zu 95% mit dem Fahrrad zu bestreiten, dabei ca. 3000 km im Jahr zurück zu legen und auf diese 3000 km bloß ein bis zwei Pannen zu haben.


    Ich bin schätzungsweise mehr gefahren, das halte ich durchaus für möglich.Die häufigeren Reparaturen könnten also durchaus damit zusammenhängen, dass ich mehr Kilometer in kürzerer Zeit zurückgelegt habe ...

    Zitat

    Und das obwohl ich fast ausschließlich in der scherben- und splittverseuchten Innenstadt von Hamburg unterwegs bin.


    Das Problem besteht im eigentlich fahrradfreundlichen Münster leider auch (besonders zurzeit) an viel zu vielen Stellen. (Beispiele: Hauptbahnhof und Mariendorf Ortseingang)

    Zitat

    Das ist ganz einfach mit 2 Punkten erklärt:1) An einem Fahrrad gibt es Verschleißteile: Bremsbacken, Reifen, Ketter etc..Und da entscheide ich mich eher für Qualität als niedrigster Preis.


    Okay. Da entscheide ich mich wohl schneller für das Urteil "das geht schon noch" als Sie ...

    Zitat

    2) Ich überlasse Inspektion und Reparaturen lieber einem ausgebildeten Fahrradmechaniker in der Werkstatt meines Vertrauens.


    Inspektion: Wofür? Warum sollte ich das tun? Überprüfen, ob mein Rad in Ordnung ist, kann ich selbst
    Reparaturen: Ja, nervig, gebe ich zu. Aber man lernt eine Menge dadurch - und spart Geld, weil man routiniert(er) wird (und irgendwann spart man sogar Zeit, so wie bei meiner letzten - ich selbst kann und darf's an meinem Rad nämlich auch am Sonntag machen, und wenn's fertig ist, kann's sofort wieder jederzeit losgehen - beim Händler muss ich erst auf einen Werktag warten, um es hinzubringen, und dann darauf, es wieder fertig abholen zu können)

    Zitat

    Nur in 2 Sachen mache ich selbst: Fahrrad putzen


    Mache ich nicht, wird sowieso wieder dreckig - und wenn's sauber wäre, dann wäre auch die Diebstahlgefahr erhöht.

    Zitat

    und Luftdruckkontrolle der Reifen.


    Darf ich fragen, wie? Fingertest oder Messgerät? (Mir persönlich reicht der "Fingertest", auch wenn ich Kritik daran gelesen habe.)

    Zitat

    Vielleicht hat MLR sein Fahrrad auch reparaturanfällig gebastelt. ;)


    ... ist leider nicht völlig auszuschließen, ich bin nun mal kein Profi - und habe auch schon mal "kaputtrepariert". Aber auch dadurch lernt man dazu.

    Vielleicht ist er auch sehr stämmig.


    Nö, ich habe ein Gewicht, das eigentlich wohl jedes Fahrrad aushalten müsste (ca. 80kg) ...

    Zitat

    Wartung und Verschleiß an meinem Rad entsprechen pro Jahr ungefähr einer Tankfüllung bei meinem Auto.


    Ein interessanter Vergleich ...

    Viel einfacher : MLR benutzt vorwiegend minderwertige Rad- und Gehwege :evil:


    Nun ja, ich finde die Wege okay, durfte aber neulich auch den (hier schon mal erfragten) Grund fürs Gehwegradeln neben (rechtsseitigen) Radwegen erfahren: besserer Belag (und da, wo eh kaum jemand geht...)
    Und hier im Forum sind auch einige dabei, die die Radwege in Münster kritikwürdig finden.
    Die Wege sind aus meiner Sicht zwar "ausreichend", aber doch vom Zustand "klasse" noch meilenweit entfernt ...

    Die straßenbegleitenden Wege in Münster sind größtenteils historisch "gewachsen" und nur selten Teil von Fahrradverkehrförderungsprogrammen.
    Die Radfahrstreifen an der Wolbecker Straße (Nähe Hbf/Servatiiplatz) entstanden dann aufgrund einer Klage gegen die dortige Benutzungspflicht (die Pflicht blieb natürlich, die Stadt räumte jedoch teilweise Verbesserungsbedarf ein) ...

    Zu allererst bedarf es einer Definition von "Verkehrsfluss". Wenn in 200 Meter Entfernung eine Ampel rot wird, ich Gas wegnehme und dann Tempo 50, 45, 40, 35 und dann 30 fahre, dadurch die Ampel vor mir grün wird und ich nicht einmal bremsen musste, habe ich dann den "Verkehrsfluss" behindert?


    Nein, natürlich nicht.


    Grüße und einen guten Start in die Woche,
    der Münster(land)radler