Beiträge von AK1


    Sie sind nicht als Belustigung gedacht, sondern durchaus ernst gemeint.

    Hier sind viele Radfahrer im Forum anwesend, und ich schreibe zugunsten derer Sicherheit.
    Ich selbst benutze schon die meisten Radwege, habe insofern schon die Einsicht erlangt.
    Jetzt gilt es nur noch, sie auch sinnvoll dem Forum zu vermitteln.

    Dass Du sie für sicherer hältst, kann ich ja gut nachvollziehen. Das geht den meisten Gelegenheitsfahrern so, deswegen nutzen sie ja auch nicht benutzungspflichtige Radwege so gern. Ich mache das sogar auch mal da wo ich es für sinnvoll halte (und wo ich eine Benutzungspflicht ausnahmsweise durchaus mal sinnvoll fände...).
    Aber hier sind schon Fotos eingestellt worden, von Radwegen, die einfach nur gemeingefährlich sind und wenn Du da immer noch behauptest, dass es sicherer ist, die zu benutzen, wird es eben ziemlich absurd! Und wenn Du hier die wüstesten Thesen aufstellt, was in der StVO drinstehen sollte oder auch nicht, was wir immer recht problemlos widerlegen können, wird es doch recht schwer, Dich ernstzunehmen.


    derzeit: Ethik, Metaphysik/Erkenntnistheorie und Politische Philosophie. In Letzterer ist durchaus auch die Politikwissenschaft zu betrachten, so ganz daneben war das also nicht.
    Das andere Hauptfach ist übrigens Spanisch, hilft hier jedoch nicht weiter.

    Doch, mir ist jetzt immerhin klar, warum mir Deine Beiträge spanisch vorkommen :)

    Münsterlandradler will Widerspruch gegen OLG-Urteile einlegen. Na dann viel Spaß...
    Mag ja noch sein, dass der BGH das in eine Revison umdeuten kann (wenn das Schreiben dorthin gelangt), aber das hilft auch nichts, da Münsterlandradler wohl kein Rechtsanwalt ist. Ob ihn jemand vertreten will bei so einem Vorhaben, sei mal dahingestellt.

    Hinter dem Parkenden anzuhalten, wäre eine Fahrt mit 0 km/h.

    Kraftfahrzeuge dürfen nicht ohne triftigen Grund so langsam (hier: 0 km/h) fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
    Daher ist die durchgezogene Linie (kein triftiger Grund!) zu überfahren.

    Radfahrer aber dürfen so langsam fahren wie sie wollen und auch warten, bis der Besitzer zum Fahrzeug zurückkehrt, um weiterzufahren.
    Sie können aber auch absteigen und das Rad über die Linie schieben (das jedenfalls ist definitiv nicht verboten).

    Es wird immer absurder... Wenn man kann, muss man weiterfahren, egal ob die Verkehrsregeln das zulassen oder wie?
    Hinsichtlich der Radfahrer hast Du aber unzweifelhaft recht... Wobei Du allerdings sonst behauptet hast, die müssten auf die untauglichsten Radwege um den "Verkehr" nicht zu behindern, was sie hier jetzt aber doch auch tun würden - eine Logik in Deiner Argumentation zu erkennen ist unmöglich.

    Grundsätzlich ist das ja auch richtig.

    Du darfst aber auch nicht einfach stehenbleiben, wenn z. B. jemand am Fahrbahnrand parkt (oder aufgrund einer Panne oder eines Unfalls steht) und du an ihm vorbeikämst, indem du die Linie überfahren würdest. Dann musst du über die durchgezogene Linie drüberfahren. (vgl. a. StVO §3 Abs. 2)

    Du magst recht haben. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie Du das aus § 3 Abs. 2 herleitest: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

    Verkehrsregeln sind also nur dann zu beachten, wenn sie dem Verkehrsfluss nicht entgegenstehen oder wie muss ich das verstehen?

    Bei der auf dem Foto zu sehenden Situation, wäre ich (kompromisslos) dafür, die Benutzungspflicht aufrechtzuerhalten.
    Die durch die auf dem Radweg stehenden Leitbaken und Verkehrsschild entstandene Engstelle ist nämlich nur sehr kurz, die Breite des verbleibenden Radwegs auf diesem Stück (wenn auch nur knapp) ausreichend, und Radfahrer können die Engstelle passieren, ohne den Gehweg mitnutzen zu müssen (mit den Reifen ganz rechts auf dem Radweg fahren).
    Eine Engstelle wie diese ist aufgrund ihrer Kürze und geringen Gefahrenlage hinzunehmen und zumutbar, weshalb ich hier keine Notwendigkeit für die Aufhebung der Benutzungspflicht sehe..


    Niemand hat eine Aufhebung verlangt, hier wurde die Benutzungspflicht aber erst aufgrund der Baustelle angeordnet (wahrscheinlich in Unkenntnis der StVO). So passiert das auch hier in Frankfurt dauernd.

    Die zu erwartende Auskunft wäre, dass sich das Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) doch gar nicht an den Radfahrer richte...

    [quote='Forumteilnehmer','http://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/237-Baustellen-mal-verkehrt-ausgeschildert-mal-gar-nicht/?postID=10567#post10567']Das wäre auch richtig, das Zeichen 209 richtet sich an den Fahrverkehr*, nicht an Radfahrer.
    Das gelegentlich anzutreffende Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (1022-10) dient lediglich der Verdeutlichung dieses Umstands.


    * Um nicht unnötig erneut Diskussionen aufkommen zu lassen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass selbstverständlich der Kraftfahrzeugverkehr gemeint ist. Man könnte zwar argumentieren, dass auch Radfahrer zum "Fahrverkehr" gehörten, weil sie ebenfalls "fahren", aber das lassen wir mal lieber.

    Natürlich gilt das Zeichen 209 auch für Radfahrer. Auch wenn es Dir nicht passt, die StVO sieht Fahrräder als Fahrzeuge an, was ja auch sinnvoll ist. Die Erläuterung hast Du selbst geliefert (wenngleich es zugegebenermaßen nicht ganz so einfach ist, Kinderwagen, Rollstuhl und Inlineskates sind keine Fahrzeuge lt. StVO).

    Zitat

    Bei gesonderter Signalisierung des Radverkehrs sind die Signalgeber für den Radverkehr vor dem zu sichernden Konfliktbereich aufzustellen [RILSA2010]


    Evtl, weil meistens (kleine Ampeln benutzt werden (um auf den ersten Blick zu erkennen was KFZ/Fahrrad/Fußgänger Ampel ist?) und diese von sehschwachen Mitradlern auf größere Entfernung nicht mehr korrekt abgelesen werden können?
    Hat aber den Nachteil, dass Autofahrer das Grün für Radfahrer nicht sehen sondern nur das Rot für Fußgänger.... am Dammtor () fühle ich mich immer recht unwohl, wenn ich bei Radfahrergrün und Fußgängerrot die Fahrbahn überquere.

    Ich habe mich in München mal bei der Stadt beschwert über kombinierte Ampeln an der Ludwigstraße. Die Antwort lief ungefähr darauf raus was Du sagt. Man hat da auch die Befürchtung geäußert, dass Autofahrer nur die Fußgängerampel wahrnehmen würden und sich dann bei Rot derselben im Recht sähen.

    Hi
    das Einzige, was sofort helfen kann, ist ein Zugbegleiter im betreffenden Zug. Falls einer da ist und gerade angesprochen werden kann.

    Die anderen Maßnahmen könnten nur langfristig helfen, indem den Zugbegleitern angewiesen wird, Spezialabteile für den vorgesehenen Spezialfall frei zu halten. Offensichtlich kommen sie ja nicht von selber auf diese Idee oder es sind dank Mehdorn zu wenig Zugbegleiter im Einsatz, als dass sie dies leisten könnten. Wahrscheinlich eine Kombination von beidem.

    Die Zugbegleiter sind definitiv hilfreich. Das habe ich in der Frankfurter S-Bahn schon mehrfach erlebt, dass die abends mitfahrenden Sicherheitskräfte von sich aus für Ordnung gesorgt haben, z.B. auch Kinderwagen auf die eine Seite, Fahrräder auf die andere gelotst haben und dafür gesorgt haben, dass die anderen Fahrgäste die Plätze freigeben. Da die sich gewöhnlich im ersten Einstiegsraum aufhalten, können diese gleich eingreifen (natürlich nur im angrenzenden Mehrzweckraum, nicht am Zugschluss).

    Gruß
    Andreas
    (@ Frankfurterin und Rainer H, jetzt bin ich auch aktiv dabei für die Frankfurter Fraktion...)