Beiträge von AK1

    Grundsätzlich ist das ja auch richtig.

    Du darfst aber auch nicht einfach stehenbleiben, wenn z. B. jemand am Fahrbahnrand parkt (oder aufgrund einer Panne oder eines Unfalls steht) und du an ihm vorbeikämst, indem du die Linie überfahren würdest. Dann musst du über die durchgezogene Linie drüberfahren. (vgl. a. StVO §3 Abs. 2)

    Du magst recht haben. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie Du das aus § 3 Abs. 2 herleitest: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

    Verkehrsregeln sind also nur dann zu beachten, wenn sie dem Verkehrsfluss nicht entgegenstehen oder wie muss ich das verstehen?

    Bei der auf dem Foto zu sehenden Situation, wäre ich (kompromisslos) dafür, die Benutzungspflicht aufrechtzuerhalten.
    Die durch die auf dem Radweg stehenden Leitbaken und Verkehrsschild entstandene Engstelle ist nämlich nur sehr kurz, die Breite des verbleibenden Radwegs auf diesem Stück (wenn auch nur knapp) ausreichend, und Radfahrer können die Engstelle passieren, ohne den Gehweg mitnutzen zu müssen (mit den Reifen ganz rechts auf dem Radweg fahren).
    Eine Engstelle wie diese ist aufgrund ihrer Kürze und geringen Gefahrenlage hinzunehmen und zumutbar, weshalb ich hier keine Notwendigkeit für die Aufhebung der Benutzungspflicht sehe..


    Niemand hat eine Aufhebung verlangt, hier wurde die Benutzungspflicht aber erst aufgrund der Baustelle angeordnet (wahrscheinlich in Unkenntnis der StVO). So passiert das auch hier in Frankfurt dauernd.

    Die zu erwartende Auskunft wäre, dass sich das Zeichen 209 (vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) doch gar nicht an den Radfahrer richte...

    [quote='Forumteilnehmer','http://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/237-Baustellen-mal-verkehrt-ausgeschildert-mal-gar-nicht/?postID=10567#post10567']Das wäre auch richtig, das Zeichen 209 richtet sich an den Fahrverkehr*, nicht an Radfahrer.
    Das gelegentlich anzutreffende Zusatzzeichen "Radfahrer frei" (1022-10) dient lediglich der Verdeutlichung dieses Umstands.


    * Um nicht unnötig erneut Diskussionen aufkommen zu lassen, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass selbstverständlich der Kraftfahrzeugverkehr gemeint ist. Man könnte zwar argumentieren, dass auch Radfahrer zum "Fahrverkehr" gehörten, weil sie ebenfalls "fahren", aber das lassen wir mal lieber.

    Natürlich gilt das Zeichen 209 auch für Radfahrer. Auch wenn es Dir nicht passt, die StVO sieht Fahrräder als Fahrzeuge an, was ja auch sinnvoll ist. Die Erläuterung hast Du selbst geliefert (wenngleich es zugegebenermaßen nicht ganz so einfach ist, Kinderwagen, Rollstuhl und Inlineskates sind keine Fahrzeuge lt. StVO).

    Zitat

    Bei gesonderter Signalisierung des Radverkehrs sind die Signalgeber für den Radverkehr vor dem zu sichernden Konfliktbereich aufzustellen [RILSA2010]


    Evtl, weil meistens (kleine Ampeln benutzt werden (um auf den ersten Blick zu erkennen was KFZ/Fahrrad/Fußgänger Ampel ist?) und diese von sehschwachen Mitradlern auf größere Entfernung nicht mehr korrekt abgelesen werden können?
    Hat aber den Nachteil, dass Autofahrer das Grün für Radfahrer nicht sehen sondern nur das Rot für Fußgänger.... am Dammtor () fühle ich mich immer recht unwohl, wenn ich bei Radfahrergrün und Fußgängerrot die Fahrbahn überquere.

    Ich habe mich in München mal bei der Stadt beschwert über kombinierte Ampeln an der Ludwigstraße. Die Antwort lief ungefähr darauf raus was Du sagt. Man hat da auch die Befürchtung geäußert, dass Autofahrer nur die Fußgängerampel wahrnehmen würden und sich dann bei Rot derselben im Recht sähen.

    Hi
    das Einzige, was sofort helfen kann, ist ein Zugbegleiter im betreffenden Zug. Falls einer da ist und gerade angesprochen werden kann.

    Die anderen Maßnahmen könnten nur langfristig helfen, indem den Zugbegleitern angewiesen wird, Spezialabteile für den vorgesehenen Spezialfall frei zu halten. Offensichtlich kommen sie ja nicht von selber auf diese Idee oder es sind dank Mehdorn zu wenig Zugbegleiter im Einsatz, als dass sie dies leisten könnten. Wahrscheinlich eine Kombination von beidem.

    Die Zugbegleiter sind definitiv hilfreich. Das habe ich in der Frankfurter S-Bahn schon mehrfach erlebt, dass die abends mitfahrenden Sicherheitskräfte von sich aus für Ordnung gesorgt haben, z.B. auch Kinderwagen auf die eine Seite, Fahrräder auf die andere gelotst haben und dafür gesorgt haben, dass die anderen Fahrgäste die Plätze freigeben. Da die sich gewöhnlich im ersten Einstiegsraum aufhalten, können diese gleich eingreifen (natürlich nur im angrenzenden Mehrzweckraum, nicht am Zugschluss).

    Gruß
    Andreas
    (@ Frankfurterin und Rainer H, jetzt bin ich auch aktiv dabei für die Frankfurter Fraktion...)