Für die in Hamburg Radelnden (Sonderregelung durch die Behörde für Inneres und Sport) soll allerdings die von der StVO bzw VwV-StVO abweichende Regelung mit dem Verzicht auf das
gelten. Üblicherweise wird für das Nutzungsrecht auf Gehwegen bei Schritttempo lediglich das
aufgehängt. Neubürger sollten sich zuvor bei der Innenbehörde informieren . . . .
Beispiele x, x, x, x, x, x, x,
Ich war vor zwei Jahren vorübergehend, aber so lange, dass ich einen Wohnsitz angemeldet hatte, in Hamburg, kann mich aber nicht erinnern, dass mich jemand darauf hingewiesen hätte, dass ich mich da bei der Innenbehörde erkundigen soll. Allerdings habe ich auch selbständig die Schilder so interpretiert, wie sie gedacht sind und die Wege lieber nicht benutzt (die benutzungspflichtigen Radwege sind ja schlimm genug...).
Zum ersten Link muss ich aber sagen: die Interpretation, dass man Fahrräder dort parken darf, wäre durchaus plausibel. Um Missverständnisse auszuschließen, sollte so ein Zusatzschild sicher nicht unter anderen Schildern angebracht werden, mit denen es nichts zu zun hat!