Grundsätzlich ist das ja auch richtig.
Du darfst aber auch nicht einfach stehenbleiben, wenn z. B. jemand am Fahrbahnrand parkt (oder aufgrund einer Panne oder eines Unfalls steht) und du an ihm vorbeikämst, indem du die Linie überfahren würdest. Dann musst du über die durchgezogene Linie drüberfahren. (vgl. a. StVO §3 Abs. 2)
Du magst recht haben. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie Du das aus § 3 Abs. 2 herleitest: "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
Verkehrsregeln sind also nur dann zu beachten, wenn sie dem Verkehrsfluss nicht entgegenstehen oder wie muss ich das verstehen?