Hier ist ein Beispiel für so eine einseitige Benutzungspflicht, man sieht im Verlauf der Straße rechts wie der Schutzstreifen auf den Bürgersteig geleitet wird:
Siegburger Straße in Bonn. Zweirichtungradweg innerorts, Mofafreigabe, , fehlendes , viel zu geringe Breite, drölfzig Ausfahrten, Bäume auf dem Radweg (mal eher rechts, mal eher links zu umfahren. Kracher.
Soll "demnächst" umgebaut werden und die RWBP sogar einseitig aufgehoben werden. Mit welcher Begründung nur einseitig eine besondere Gefahrenlage existieren soll, erschließt sich mir nicht. Siehe: