Beiträge von geisterradler

    Ich habe am Bullitt die Di2 mit 1x11 - supergenial. Zu Gravel vs. Rennrad. Ich bin ja im Sommer 2019 so Bikepackingmässig ins Kleinwalsertal geradelt. Habe das mit meinem Rennrad gemacht. War auch soweit okay - aber - mit nem Gravelrad wäre das deutlich entspannter gewesen. Da muss man halt nicht wissen wie glatt der Feldweg 3km weiter noch ist...

    https://www.rosebikes.de/rose-backroad-…il+pepper+green

    wäre im Moment so mein Gravel Favorite (wenn ich denn meine Carbonängste überrwinden kann).

    Und zum Nebennebenkriegsschauplatz: Der Unterscheid zwischen Detonation und Deflagration mag in anderen Foren relevant sein (etwas so wie hier der zwischen Fahrbahn und Straße) ist hier aber auch offtopic. Dazu halte ich ein paar weiter, erklärende Posts für akzeptabel.

    Ich würde das auch auf einen Fahrradreifen anwendbar sehen - der kann deflagieren aber auch detonieren. Mit 70 bergab auf dem Rennrad ist die Deflagration viel bsser beherrschbar als die Detonation. ( SCNR )

    Reifenzange und Reifenheber aus Metall sind wohl die Zauberworte, habe ich gerade hier:

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    gelernt.

    Ich habe das bei meinem 29er MTB mit Mavic Tubeless Ready zwar mit Standard Schwalbe Reifenheber geschafft - aber das war ein elendes Gewürge.

    Die haben es ja sogar geschafft, die Leicht-KFZ wie Twizzy und Twike aus der Förderung rauszuhalten, auf den Altmaier kannste Dich halt verlassen.

    Im Ergebnis gibt es dann so etwas wie hier:
    https://ecomento.de/2020/12/04/sud…in-deutschland/
    9000€ nach Abzug Förderung. Da sind weder Twizy noch Bio-Hybrid mehrheitsfähig. Steuern sollten ja Lenkungswirkung entfalten - das tun die hier in genau der falschen Richtung.

    Und um hier noch was in Richtung Fahrrad loszuwerden. Ist sicher nur ein böser Zufall, dass die Lastenradförderung in NRW so aufgebaut ist, dass sie nicht mit einer Firmenleasing kompatibel ist. So ein E-Bullit, Urban Arrow oder Riese Packster ist ja preislich auch nicht weit davon weg.

    Die Dinger haben keinen Boden, das ist Standard. Es bleibt halt Dir überlassen, ob Du einen Fundament betonierst, einen Holzaufbau mit Balken und Platte auf dem Boden machst oder z.B. Gehwegplatten mit entsprechendem Untergrund (Kies, Sand) ausbringst und die Hütte daran verschraubst.

    Ich hatte unseren Fahrradkeller auch erst als ziemlich grenzwertig betrachtet um unser Bullit da rein- und -rauszubrigen. In der Praxis ist es dann doch okay.

    Ich habe mir aber auch eine Genehmigung vom Vermieter geholt vor unserm Haus (unter einer bestehenden Überdachungskonstruktion eine Fahrradgarage aufzubauen. Ich hatte dabei an sowas hier gedacht: https://www.gartenhaus-gmbh.de/anlehngeraeteh…nt=F5.1.00020.1 Der Preis da ist nicht so der Hit, im September gab es Ding für 430€ ca. bei Obi. Gegen Einbruchsversuche dürfte das Ding kein ernsthaftes Hindernis darstellen - aber da könnte man ja auch einen Anlehnbügel fest im Boden verankern.

    Ein Bullit bekämst Du z.B. auch hier rein: https://kiwabo.com/produkte/farabo-xxl/

    Für die Zukunftssicherheit ist aber denke ich eher eine an eine Solaranlage angeschlossene Klimaanlage... (ernsthaft)

    Als Logistiker sage ich, man müsste die Auslastung von allem erhöhen. Alleine wie viele Badezimmer, Werkzeuge und Gärten so ungenutzt rumexistieren geht eigentlich auf gar keine Kuhhaut.

    Dafür ist eine Erdwärmepumpe in Verbindung mit Wand- oder -Fußbodenheizung eine prima Lösung. Der Strom für die Pumpe kommt gerade im Sommer zu wesentlichen Teilen schon ohne Speicher vom Dach.

    Bei uns in der Gegend wird die Haftung des Waldbesitzers gerade diskutiert. Es gab hier von ein paar Tagen einen fiesen Unfall, wo ein Baum auf einem asphaltierten Waldweg auf einen 12-jährigen Jungen gestürzt ist.

    https://rp-online.de/nrw/staedte/ha…hr_aid-54679985

    Aktuell wird untersucht wie die Wurzel des umgestürzten Baum war, und - nachdem weitere umsturzgefährdete Bäume ausgemacht wurden - ob das ein fahrlässig war, oder einfach ein nicht vorhersehbarer Sturmschaden eingetreten ist.

    Der Junge liegt immer noch in kritischem Zustand im KH.

    Nach unten mit einem rundum textilen Abschluss rund um den Hals, erlaubt es nicht nur das Grundgesetz sondern auch die Corona-Bestimmungen.

    Dann setzen Sie doch einfach eine Schwimmbrille auf. Dürfte wirklich das einzige sein, das Aerosole abhält.

    Sie dürfen sich auch zusätzlich eine Salatschüssel auf den Kopf setzen. Erlaubt das Grundgesetz Ihnen ebenfalls. Ist dann sogar Rundumschutz!

    Hehe Julius, Du treibst hier Schabernack mit religiösen Bekenntnissen. Das ist eine Verhohnepiepelung des Nudelsiebes das die Gläubigen des fliegenden Spaghettimonsters tragen - und das sie mit einer solchen textilen Verlängerung sicher durch die derzeitige Krise geleiten wird ;)

    Ich sehe übrigens gerade, dass die Pastafaris nun eine schöne Website haben - https://www.pastafari.eu/ .

    Der Claim "Am Anfang war das Wort, und Wort war "Arrrrgh!" passt doch prima!

    Bei Mittelmotoren scheitert es am Freilauf, dass man den Motor nicht auch als Generator nutzen kann. Bei Nabenmotoren sollte das aber grundsätzlich möglich sein. Nicht nur, um die Lichtanlage bei leerem Antriebsakku zu versorgen, sondern eigentlich auch sogar, um den Akku durch Rekuperation zu laden. Das mag hier im Flachland nicht relevant sein, aber im Bergland könnte man bergab lieber den Akku nachladen als die Bremsen zu erwärmen.

    Wir haben hier noch ein älteres Diamant Zouma+ seit Jahren im Keller stehen - das arme Ding wird kaum gefahren. Das hat einen BionX Antrieb im Hinterrad und macht Rekuperation. Normalerweise lade ich den Akku alle 3 Monate mal nach... aber man vergisst halt. Das letzte Mal war er so tiefentladen, dass das Ladegerät sich geweigert hat, mit dem Laden zu beginnen. Die Lösung des Problems war dann, die Rekuperation auf die höchste Stufe zu stellen, und zwei drei Kilometer zu fahren. Danach hatte der Akku dann wieder so viel Spannung, dass das Ladegerät mit ihm fröhlich wurde. Bei den Dingern wird die Rekuperation übrigens auch durch die Bremse getriggert. Schade eigentlich um die Nabenmotoren, im Vergleich zu einem Mittelmotor sind die Dinger so schön leise... - aber mit den Teilen kann man halt nicht mit ner 30er Trittfrequenz mit 25 den Berg hoch...

    Ich habe gestern mal wieder ein paar Elektrobrommies bestaunt. Offenbar haben die Elektroräder gar keinen Dynamo im eigentlichen Sinne mehr und speisen die Beleuchtung lediglich aus dem Akku für den Motor? Das heißt, wenn ich dann nach 60 oder 80 Kilometern den Akku leergefahren habe (oder ohne die schwere Akkutasche unterwegs bin), geht auch irgendwann das Licht aus? Das ist ja ungünstig.

    Da ist in jedem Fall eine Reserve drin, die die Lichfunktion auch dann noch über längere Zeit aufrecht erhält. So Sachen wie ne Di2 Schaltung gehen auch noch, wenn der Fahrstrom schon abgeschaltet ist. Bosch hat da m.W. 5% Reserve gelassen, wobei sich das wohl unterschieden hat je nachdem ob der Lichtausgang in der Steuerung aktiviert war. Ist aber auch inzwischen gesetztlich geregelt: §67 Stvzo Satz 7 forder hier:

    (7) Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung kann die Versorgung der Beleuchtungsanlage über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb erfolgen, wenn 1.nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet ist oder
    2.der Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um auch weiterhin die Lichtanlage mit Strom zu versorge
    n.

    So eine Garage ist doch viel zu unbequem. Da braucht man mindestens eine Minute länger bis man in seiner Wohnung ist, weil man sein Auto noch in die Garage rangieren muß 1elf!

    Wenn die Karre denn da überhaupt noch reinpasst. Damals, als die Garagen gebaut wurden, hat der 7er BMW da noch reingepasst, und der Golf erst recht. Aber heute? Da gab es doch mal einen NDR-Beitrag, der hier verlinkt war wo die Anwohner rumgeheult haben, dass sie ihren Q5 nicht mehr in die Garage bekommen und das deshalb total ungerecht sei, dass ein pöser Nachbar darauf besteht den Gehweg zu nutzen zu können.

    Bei bewusster Verschmutzung der Umwelt sollten eigentlich die Terror-Paragraphen herhalten. Der Bundesanwalt müsste sich einschalten - aber wegen Umweltverschmutzung ist m.W. noch nicht mal Anklage erhoben worden?

    Wie schon gesagt - ich finde dass die Schwelle für die Anwendung der Terrorparagraphen im StGb viel zu niedrig gehängt ist - siehe linksunten und co. Dennoch - immerhin gibt's ja in 129a, (2) Satz 3 die Indikation für Straftaten nach §330a. Das sind "Schwere Gefährung durch Freisetzen von Giften". Aber das war ja nicht das Ziel dieser Leute - Ziel war halt "nur" möglichst viel Geld zu machen... Von daher eher kriminelle Vereinigung - also 129 und nicht 129a. Die kriminelle Vereinigung wird an der Beweisbarkeit scheitern, aber was wäre mit 330a? Angeklagt ist ja derzeit wohl nur Betrug (der armen Aktionäre und/oder der Kunden), mittelbare Falschbeurkundung und strafbare Werbung?

    Das wird hier aber auch gerade etwas OT.

    Ich bin da inhaltlich völlig bei Dir - mit Ausnahme Deines Wunsches die 129a und Freunde unsachgemäss zu verwenden. Unterstell meinem "sogar" einen leichten Beiton von Sarkasmus, dann passt es.

    Das war beim Bescheißen mit Abgaswerten anders. Da erlaubten die Vorschriften die Trickserei.

    Nein. Deswegen sitzen in den USA ja auch ein paar Leute im Knast und für einige andere ist die Welt um einiges kleiner geworden. Und sogar in in .DE stehen einige Verdächtige vor Gericht. Die sind über das, was die Regelung an legaler Beschissmöglichkeit eingeräumt hat - und das war nicht wenig - deutlich hinaus gegangen.

    Magst bitte für uns alle nachschauen? Auch noch Busspur und Z.254. Danke!

    Der ADFC hat eine Übersicht gemacht, ich hoffe das ist noch aktuell (April 2020):

    https://www.adfc.de/artikel/bussge…er-radfahrende/

    was da nicht steht:

    118100 Sie benutzten die Autobahn/Kraftfahrstraße *) mit einem nichtmotori-

    sierten Fahrzeug.

    § 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 78 BKat; § 2 Abs. 4 BKatV 0

    Bußgeld: 10,00

    141175 Sie benutzten als Radfahrer/Führer eines Elektrokleinstfahrzeugs *)

    den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 **)

    gesperrt war.

    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.4 BKat 0

    Bußgeld 25,00

    Für den Busstreifen finde ich keine Regelung für Radlinge, nur das hier:

    141202 Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245)

    für Omnibusse oder Taxen.

    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147 BKat 0

    Bußgeld 15,00


    Den Bußgeldkatalog gibt's beim KBA - https://www.kba.de/DE/ZentraleReg…icationFile&v=5

    Ich kann mich noch gut an den Moment erinnern, an dem unser Zweitwagen die Trennung verkündet bekam. Es war ein Novembertag mit Höchststrafenwetter ( 2° und Graupel). Ich wollte mich ins Auto setzen um zur Arbeit zu fahren. Meine Frau war schon weg, die Nachbarn auch. Als ich die Tür öffnen wollte, zeigte schon die Zentralverriegelung durch Arbeitsverweigerung, dass der Wagen länger nicht gewegt worden war - die Batterie war leer. Die Nachbarn waren auch alle weg, also nix mit "mal eben Starthilfe". Ich habe dann zweimal geflucht und mich aufs Rad gesetzt, ADAC hätte zu lange gedauert. Bonus war dann, dass der Graupel aufhörte und die Sonne rauskam. Später, als dann klar war dass die Karre in einem Jahr keine 500km gefahren war, war die Entscheidung dann ganz einfach...

    Also im Selbstversuch wurde der Radfahrer auch nicht gesehen:

    Heisst ja im Klartext, dass die Software auf diesen Fall schlicht nicht programmiert ist. Also wird man da nachbessern müssen, wenn man das Zeug auch in .NL verkaufen will - oder in .DE Kreuzungen nach diesem Muster bauen will. Die ganzen Assistenzsysteme werden einer weltweiten Vereinheitlichung von Schildern und Markierungen Vorschub leisten.