Beiträge von KleverRadfahrer

    Zum Grünpfeil:

    Andreas Tepe, Experte des Kfz-Direktversicherers: „Autofahrer verwechseln den festen Grünpfeil auf schwarzem Grund jedoch oft mit dem Ampelpfeil für Linksabbieger, bei dem sie freie Fahrt ohne Gegenverkehr haben." Besonders für unaufmerksame Fußgänger und unangepasst schnelle Radfahrer kann das gefährlich werden.

    Ähem - was ist für diesen Herren »unangepasst schnell«? Der Radfahrer hat Grün. Er befindet sich entweder auf der Fahrbahn, auf einem Fahrradstreifen oder auf einem Hochbordradweg, der irgendwie als Furt über die Querstraße geführt wird. Soll laut Herrn Tepe der Radfahrer bei eigenem Grün auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen, weil von rechts jemand das Stoppen am Pfeil ignorieren möchte?

    Es geht doch nur darum, dass wohl jemand nicht schreiben wollte, das dort Autofahrer ohne vernünftige Kenntnisse der Verkehrsregeln Radfahrer und Fußgänger gefährden. Es soll wohl auf biegen und brechen so gedreht werden, dass Radfahrer und Fußgänger sich selber gefährden.

    Wobei es schon interessant ist, fährt man als Radfahrer 30 km/h gilt man schon als Raser. Eine Tempobeschränkung auf genau die gleiche Geschwindigkeit für PKW wird dann aber als unzumutbar langsam abgelehnt.

    Wie lange es wohl dauert, bis diese Maßnahme als Umweltaktion angekündigt wird?

    E-Räder werden nicht gefördert, genauso wie Car-Sharing, ÖPNV, (E-)Lastenräder, E-Roller, .... Also alles was das derzeit größte Problem für sicheren und flüssigen Verkehr darstellt wird gefördert, Raumverbrauchende PKW. Was wirklich die Situation in den Städten verbessern könnte bekommt keine Kaufanreize. Und bei der Infrastruktur gehen Radfahrer ja schon lange recht leer aus. Wenn es mal Fördermittel gibt, versickern diese auch oft noch in Radwege wo zufällig die Rohrleitungen drunter saniert werden müssen.

    Für die einheimische Wirtschaft ist es auch recht wenig sinnvoll. Die hat beim Thema E-Antrieb eh schon total den Anschluss verloren. Akkus (die Kernkomponente) werden nur im Ausland gekauft, Mercedes ist sogar unfähig einen eigenen Antriebsstrang zu entwickeln, so dass dieser komplett bei Tesla in den USA gekauft werden muss. Das nenne die übrigens Kooperation.

    Demnächst werden wohl auch Senioren nach Jugendstrafrecht verurteilt... :cursing:


    Die Lösung wäre auch recht simpel. Wenn Leute zwischen 18 und 21 ein Gutachten brauchen im Straffall, ob sie denn überhaupt die geistige Reife für die Einordnung von Straftaten besitzen, welche sich sehr leicht mit einem Kraftfahrzeug begehen lassen, dann sollte dieses auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nötig sein.

    Kann doch nicht sein, dass jemand erst auf Verdacht geistig reif genug zu sein eine Fahrerlaubnis bekommt, dann später nachdem wegen diesem Fehler jemand gestorben ist aber fest gestellt wird, ups war geistig doch nicht reif genug. Dazu kommt noch, dass die Leute bei den Gutachten ja ein Ziel haben. Es wird also wahrscheinlich die Tendenz haben so aus zu fallen, wie der Proband möchte.

    Fahrerlaubnis erst ab 21. Für 18-21 Jahre nur mit Gutachten der geistigen Reife. Damit wäre der Zug des Jugendstrafrechtes im Falle einer derartigen Straftat direkt mal abgefahren. Zusätzlich würde die Allgemeinheit vor einer Risikogruppe von Fahrern besser geschützt werden.

    Jaja, die bösen Autos. Parkplätze nutzen ist ok. Parkplätze für 4 Monate dauerhaft nutzen ist blockieren...

    Mich würde mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die das Auto abschleppen wollen. Wenn es angemeldet ist und Tüv hat darf es doch im öffentlichen Raum parken. Wenn da nun Schilder aufgestellt werden mit Halteverboten (z.B. wegen Straßenarbeiten oder ähnlichem), dann muss der Waagen weg gefahren werden ja, aber einfach so? Vermutlich haben die damit getrickst, dass die das Gras entfernen wollen unter dem Auto. Aber dann sollte man nicht den Halter anschreiben sondern mobile Halteverbotsschilder aufstellen mit Zeitangabe, wie es in so einem Fall üblich ist.

    Und wieso bekommen SUVs die im öffentlichen Raum geparkt werden keine Probleme? Die blockieren deutlich mehr Parkraum als nötig wäre. Auf der Fläche von zwei SUV könnten locker drei Kleinwaagen oder 5 Smart abgestellt werden.

    Richtig schlimm fände ich es, wenn sich irgendwann raus stellt, dass der Besitzer schon lange tot in seiner Wohnung liegt. So etwas interessiert niemanden, aber wehe ein Parkplatz wird zu lange belegt. Echt traurig.

    Ich frage mich, wie ein Richter reagieren würde, wenn jeder um 20 Minuten aufgehaltene Fahrgast den Falschparker auf Schadensersatz verklagt, sagen wir 60 Euro pro Stunde, also ein Zwanziger pro Fahrgast, 100 Leute in der Bahn, 6 Bahnen im Stau ...

    Als Radfahrer hat man bei 100 Autofahrern die einen überholen wollen mindestens einen dabei, der wegen ein paar Sekunden das Leben von einem aufs Spiel setzt. Was würde wohl passieren, wenn auch nur einer der Fahrgäste in der Bahn den gleichen Maßstab ansetzen würde? Hier geht es ja um sehr viele paar Sekunden.

    Da sollen Radfahrer aus Sicherheitsgründen auf einen Weg gezwungen werden der nur für geübte Fahrer nicht unerträglich ist. Der Satz mit der "Haftungsverantwortung" ist natürlich der Oberhammer. Diese kann also für einen sehr gefährlichen Radweg übernommen werden? Und zusätzlich noch für das in diesem Fall fehlende Halteverbot?

    Man sollte sich evt. mal dafür einsetzen, dass die Zeichen [Zeichen 237][Zeichen 241-30][Zeichen 240] grundsätzlich nur mit einem Halteverbot und dem Verbot markierter Parkflächen einher gehen dürfen. Radwege hinter parkenden PKW sind grundsätzlich gefährlich. Derartige Situationen sind aber leider im ganzen Land verbreitet.

    Immerhin der Kläger kennt §25 der STVO :thumbup:

    Bin im Heise Forum gerade auf folgende Sendung hin gewiesen worden. Hat zwar nichts mit Radverkehr zu tun, aber zeigt recht eindrucksvoll wieso manche Dinge so laufen wie sie laufen. Es passiert genau was die Industrie möchte, zahlen dafür darf dann der Bürger:


    Wenn selbst der Umstieg von Dinoschleim-Antrieb zu E-Antrieb bei PKW derartig (über die Infrastruktur und Gesetze) blockiert wird, obwohl ja eigentlich genau das Gegenteil behauptet wird, dann sollte wohl klar sein, warum man es als Radfahrer schwer hat.


    Also der erste Artikel zeigt mal wieder ein typisches Symbolbild: "Foto: Simulation: CDU" Eine durchgezogene Linie und so wenig Platz, dass sich zwei Radfahrer auf einem Radschnellweg nicht überholen können. Dann noch diese Aussage hier: „Ich glaube aber, wenn die Forderungen nach 200 neuen Fahrradstraßen, zwei Meter breiten Radspuren auf allen Hauptverkehrsstraßen oder Radaufstellzonen an 200 Kreuzungen verwirklicht würden, käme der Verkehr in Berlin zum Erliegen". Mit anderen Worten Radverkehr (der so viel besser laufen würde) ist kein Verkehr.


    Der Artikel mit den Zweiradfahrern zeigt, dass es wohl gar nicht so unklug ist mit einer Kamera herum zu fahren.

    Wieso messen die 20m vor dem Ortsschild und dann auf diese seltsamen 64,4 km/h? Wenn schon dann müsste hinter dem Ortsschild gemessen werden. Dann hätte man auch klare Ergebnisse für zu schnell oder nicht zu schnell.

    viel interessanter finde ich, dass man die Verwaltungsvorschriften ran zieht um zu begründen warum man nicht schon vorher eine Beschränkung anordnen kann. Es geht also doch, das die VwV gelesen, verstanden und korrekt um gesetzt werden? Wieso klappt es dann in diesem Land fast nie bei der Benutzungspflicht von Radwegen?


    Dann müssen nur noch die Autlinge verstehen, dass die entbläuten Radwege nicht zu Parkstreifen mutiert sind.
    Was das größte Problem sein dürfte....

    Ich würde mal schätzen, das Problem dürfte viel mehr sein, dass die kapieren, dass es dort keine Benutzungspflicht gibt. Kann aber auch sein, dass es beide Sorten geben wird, die einen die da drauf parken und die anderen die Radfahrer auf der Fahrbahn anhupen.

    Da fahren Leute mit ihren Autos zu schnell für die Sichtverhältnisse, halten zu wenig Sicherheitsabstand, und ein Radfahrer fährt ohne Licht. Was wird im Artikel / Überschrift natürlich alleine erwähnt? Wenn dann sollte man auch mal alles rein schreiben, aber so wie dieser Artikel geschrieben ist, war das fahren ohne Licht alleine der Grund für mehrere Unfälle.


    Das einfach weiter fahren geht natürlich gar nicht. Darüber braucht man wohl nicht zu diskutieren, Unfallflucht ist zurecht eine Straftat. Der Unfall wäre aber vermeidbar gewesen, wenn Sichtfahrgebot und Sicherheitsabstand von den Autofahrern ein gehalten worden wären. Das mit dem Licht ist zwar nicht okay, aber als Unfallursache schon recht albern.

    Wenn ich mit meinem Auto auf einen Radfahrer auflaufe, der ein zugelassenes Rücklicht vom Typ Glühlampe hat, dann sehe ich die Reflektoren meistens noch vor dem Rücklicht. Da habe ich schon ein paar mal gedacht, "da fährt jemand ohne Licht" und dann erst später gemerkt, dass die Reflektion von meinen Scheinwerfern einfach nur die Glühlampe überstrahlt hat. Klar moderne LED Lichter sind da deutlich besser, aber die alten Dinger sind nach wie vor zulässig. Dazu kommt noch, das Glühlampen jederzeit durchbrennen können. Niemand prüft alle 10 Sekunden ob das Rücklicht noch geht. Alleine schon deshalb müsste immer damit gerechnet werden, dass es bei einem Radfahrer defekt ist. Ebenfalls zulässig sind alte Räder ohne Standlicht. Wenn der Junge nun einen Platten gehabt hätte oder aus sonstigen Gründen hätte anhalten müssen, wäre da auch alles dunkel gewesen.

    Ja super, wenn ich dann da drin lese, dass E-Autos die Lösung sein sollen. Ganz tolle Idee, dann bleiben eigentliche alle Probleme erhalten. Ob nun mit Verbrennungsmotor oder mit E-Motor, weit über eine Tonne Fahrzeug für 80kg Nutzlast ist und bleibt sehr ineffektiv. Der Platzverbrauch sinkt durch andere Antriebe auch nicht.

    Wahrscheinlich wird erst etwas wirksames gegen Luftverschmutzung unternommen, wenn die Luft so schlecht ist, dass die Verbrennungsmotoren nicht mehr ihre volle Leistung entfalten können. X(

    Das ist ganz einfach gefährlicher Unfug und sollte bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige kommen.

    Das würde nur passieren, wenn dadurch Autofahrer gefährdet werden. Man lese mal diesen Artikel aus 2013:

    Als Radfahrer frage ich mich, wie eine Mülltonne die im Weg steht eine Straftat sein kann, dachte immer das wäre völlig normal. :whistling:
    Wenn ich jede Mülltonne, die mir auf einem Radweg im Weg steht anzeigen würde, dann müsste ich jeden Montag mehrere Stunden Zeit nur dafür einplanen.

    Im Verkehrsportal wurde darauf abgestellt, dass Anordnungen für Sonderwege den Weg betreffen und nicht die Verkehrsart.
    Also egal welcher Verkehrsart man angehört, hat man bei Nutzung von Sonderwegen die Regelungen für diesen Sonderweg zu beachten.
    Eigentlich auch logisch, man muss sich ja z.B. bezüglich Geschwindigkeit auch so verhalten wie die Verkehrsart, für die der Sonderweg eigentlich gedacht ist.

    Das kann man so sehen, bleibt nur noch das Problem, das Lichtsignalanlagen mit dem Sinnbild Fußgänger keine Anordnung für einen Sonderweg sondern eine Anordnung für eine Verkehrsart sind. Das steht ganz klar in §37 Abs. 5.
    Die einzige Ausnahme davon kommt direkt danach in Abs. 6, sind Radfahrer auf Radverkehrsanlagen.

    Zu dem Zusatzzeichen [Zusatzzeichen 1022-10] unter [Zeichen 239] ist die (Schritt) Geschwindigkeit explizit erwähnt. Von Lichtsignalanlagen steht dort nichts.

    Wurde im Verkehrsportal auch besprochen. Tenor:Wer sich (erlaubterweise) auf dem Sonderweg einer anderen Verkehrsart befindet, muss die Regeln für diesen Sonderweg einhalten. Hier also, dessen LSA beachten.
    Ich schließe mich dieser Meinung an.

    Ich mich nicht. Wo steht das im Gesetz? In §37 Abs. 5 und 6 ist eben genau das Gegenteil geregelt. Die Signalgeber mit Symbol richten sich an eine bestimme Verkehrsart und nicht an einen Straßenteil oder eine bestimmte Furt. Nur Radfahrer auf Radverkehrsanlagen ist davon Abweichend.

    Die Vorfahrt gegenüber Seitenstraßen bleibt bei einem derartigen Weg ja auch erhalten. Als Fußgänger müsste man warten, Vorrang hätte man nur vor Abbiegern.

    Es fehlt noch der Fall: Radfahrer fährt auf [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Meiner Meinung nach keine Radverkehrsanlage. Damit kann es dort eigentlich auch keine Radfahrerfurt geben. Es gelten dort also immer die allgemeinen Signale für den Fahrverkehr. Schwer für Leute die nicht STVO analysieren verständlicherweise wären Radampeln oder Radsymbole in Fußgängersignale ungültig und müssten ignoriert werden. Oder liege ich da falsch?

    Das Zusatzschild ist einfach nur Unsinn. Radfahrer ist man ja nur wenn man ein Rad fährt. Steigt man ab wird man zum Fußgänger, das Schild richtet sich dann nicht mehr an einen. Fährt man zum "Fußgängerüberweg" begeht man einen Rotlichtverstoß oder fährt illegal auf dem Gehweg. Oder soll dieses Schild genau das für Radfahrer erlauben?

    Bei einer Ampel, wo es kein derartiges Schild gibt, aber das gleiche Problem, habe ich überlegt wie man auf so ein Problem aufmerksam machen könnte. Dort gibt es nur einen Sensor. Steht man da mit dem Rad drauf und ein Auto oder mehrere stellen sich hinter einem an, wird es nicht grün. Da dann einfach hin stellen, brav vor Rot warten und eine Engelsgeduld haben :rolleyes: