Impliziert irgendwie, dass man Radfahrer ohne Schutzstreifen gefährden darf
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Richtig, eigentlich müsste man den ganzen Satz aus der STVO raus streichen. Es steht darin nichts, was anderswo nicht auch schon geregelt wäre. Wenn man schon eine Reglung wiederholen muss in der STVO, dann sollte man es auch richtig machen und neben nicht gefährden auch erwähnen, dass ausreichender Abstand beim Überholen ein zu halten ist unabhängig davon, wo sich die Linie vom Schutzstreifen befindet.
Ähnlichen Unsinn sehe ich öfter mal bei Schilderkombinationen.
und "Verbot für Reiter" gibt es hier öfter. Leider hat dies auch genau den Effekt, dass man auf Radwegen ohne zusätzliches "Verbot für Reiter" dann auf eben solche trifft.