Interessanter Bericht. Würde nur in Deutschland wohl so leider nicht alles funktionieren was da gezeigt wird. Das im Rückstau dann nur ein Auto bis an die Fahrbahn ran fährt und dahinter immer alle die Radwege frei lassen oder auch das zwei mal Vorfahrt gewähren. Aber wenn es überall so gelöst ist, dann klappt es vielleicht.
Beiträge von KleverRadfahrer
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Na super, für ein Auto sollen wieder 5000 Euro Prämie kommen die von Steuern auf Spritfresser bezahlt wird. Und nun mal ein paar Überlegenungen dazu:
Der VW Up ist der kleinste Kleinwaagen den VW im Programm hat.
Der VW Up als E-Auto kostet mindestens 27000 Euro.
Die dicken Spritfresser sind oft Firmenwaagen, also steuerlich voll absetzbar.Zusammen gefasst: Es sollen überteuerte Autos subventioniert werden. Hauptsächlich zahlen wird die Allgemeinheit. Fahrer von Fahrrädern oder auch E-Fahrrädern gehen leer aus.
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Meiner Meinung nach müssten Fußgänger sogar auf dem Schutzstreifen gehen, da dieser am Rand der Fahrbahn liegt. Genau dort müssen sich Fußgänger auf Fahrbahnen bewegen (am linken Rand, innerorts am linken oder rechten Rand). Das Verbot der Nutzung ohne Bedarf richtet sich ja nur an Fahrzeuge.
Aber das
müsste dann Autofahrern verbieten den Schutzstreifen zu benutzen, auch bei Bedarf. Ob das dort dann jemand kontrollieren wird? 
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Hoffentlich wird das hier mal serienreif weiter entwickelt. Dann gibt es endlich mal ein vernünftiges Mittel gegen Falschparker auf Rad oder Gehwegen
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"In Halle würden die Ordnungsamtsmitarbeiter auch besonders darauf achten, dass Rad- und Gehwege fahrzeugfrei bleiben, sagt Teschner."
Mal wieder typisch so ein Satz. Manche müssen echt noch lernen, dass Fahrräder Fahrzeuge sind. Da hoffe ich mal, dass wegen dem Kontext nur falsch geparkte Fahrzeuge gemeint sind war nur schlecht formuliert wurde. Aber warum wurde dann nicht explizit Falschparker geschrieben?
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"Fast jeder Zweite" bedeutet weniger als 50%? So lese ich das. Dann wäre der Weg nach Hause offenbar für die Kinder gefährlicher.
Und so lügt man mit einer Statistik (nur ein Beispiel, gibt da noch mehr Möglichkeiten). Diese Schlussfolgerung wäre nur dann richtig, wenn Kinder sich ausschließlich zur Schule und zurück bewegen würden. Da Kinder aber auch mal zu Freunden, dem Spielplatz, Einkaufen, usw unterwegs sind müssen die übrigen etwas mehr als 50% auf alle diese Fälle verteilt werden.
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Dann werden besorgte Eltern sicher ihrem Schützling nicht einen sondern ganz viele dieser Chips an der Kleidung platzieren.

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Zum Grünpfeil:
Andreas Tepe, Experte des Kfz-Direktversicherers: „Autofahrer verwechseln den festen Grünpfeil auf schwarzem Grund jedoch oft mit dem Ampelpfeil für Linksabbieger, bei dem sie freie Fahrt ohne Gegenverkehr haben." Besonders für unaufmerksame Fußgänger und unangepasst schnelle Radfahrer kann das gefährlich werden.
Ähem - was ist für diesen Herren »unangepasst schnell«? Der Radfahrer hat Grün. Er befindet sich entweder auf der Fahrbahn, auf einem Fahrradstreifen oder auf einem Hochbordradweg, der irgendwie als Furt über die Querstraße geführt wird. Soll laut Herrn Tepe der Radfahrer bei eigenem Grün auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen, weil von rechts jemand das Stoppen am Pfeil ignorieren möchte?
Es geht doch nur darum, dass wohl jemand nicht schreiben wollte, das dort Autofahrer ohne vernünftige Kenntnisse der Verkehrsregeln Radfahrer und Fußgänger gefährden. Es soll wohl auf biegen und brechen so gedreht werden, dass Radfahrer und Fußgänger sich selber gefährden.
Wobei es schon interessant ist, fährt man als Radfahrer 30 km/h gilt man schon als Raser. Eine Tempobeschränkung auf genau die gleiche Geschwindigkeit für PKW wird dann aber als unzumutbar langsam abgelehnt.
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Wie lange es wohl dauert, bis diese Maßnahme als Umweltaktion angekündigt wird?
E-Räder werden nicht gefördert, genauso wie Car-Sharing, ÖPNV, (E-)Lastenräder, E-Roller, .... Also alles was das derzeit größte Problem für sicheren und flüssigen Verkehr darstellt wird gefördert, Raumverbrauchende PKW. Was wirklich die Situation in den Städten verbessern könnte bekommt keine Kaufanreize. Und bei der Infrastruktur gehen Radfahrer ja schon lange recht leer aus. Wenn es mal Fördermittel gibt, versickern diese auch oft noch in Radwege wo zufällig die Rohrleitungen drunter saniert werden müssen.
Für die einheimische Wirtschaft ist es auch recht wenig sinnvoll. Die hat beim Thema E-Antrieb eh schon total den Anschluss verloren. Akkus (die Kernkomponente) werden nur im Ausland gekauft, Mercedes ist sogar unfähig einen eigenen Antriebsstrang zu entwickeln, so dass dieser komplett bei Tesla in den USA gekauft werden muss. Das nenne die übrigens Kooperation.
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Demnächst werden wohl auch Senioren nach Jugendstrafrecht verurteilt...

Die Lösung wäre auch recht simpel. Wenn Leute zwischen 18 und 21 ein Gutachten brauchen im Straffall, ob sie denn überhaupt die geistige Reife für die Einordnung von Straftaten besitzen, welche sich sehr leicht mit einem Kraftfahrzeug begehen lassen, dann sollte dieses auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nötig sein.Kann doch nicht sein, dass jemand erst auf Verdacht geistig reif genug zu sein eine Fahrerlaubnis bekommt, dann später nachdem wegen diesem Fehler jemand gestorben ist aber fest gestellt wird, ups war geistig doch nicht reif genug. Dazu kommt noch, dass die Leute bei den Gutachten ja ein Ziel haben. Es wird also wahrscheinlich die Tendenz haben so aus zu fallen, wie der Proband möchte.
Fahrerlaubnis erst ab 21. Für 18-21 Jahre nur mit Gutachten der geistigen Reife. Damit wäre der Zug des Jugendstrafrechtes im Falle einer derartigen Straftat direkt mal abgefahren. Zusätzlich würde die Allgemeinheit vor einer Risikogruppe von Fahrern besser geschützt werden.
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Jaja, die bösen Autos. Parkplätze nutzen ist ok. Parkplätze für 4 Monate dauerhaft nutzen ist blockieren...
Mich würde mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage die das Auto abschleppen wollen. Wenn es angemeldet ist und Tüv hat darf es doch im öffentlichen Raum parken. Wenn da nun Schilder aufgestellt werden mit Halteverboten (z.B. wegen Straßenarbeiten oder ähnlichem), dann muss der Waagen weg gefahren werden ja, aber einfach so? Vermutlich haben die damit getrickst, dass die das Gras entfernen wollen unter dem Auto. Aber dann sollte man nicht den Halter anschreiben sondern mobile Halteverbotsschilder aufstellen mit Zeitangabe, wie es in so einem Fall üblich ist.
Und wieso bekommen SUVs die im öffentlichen Raum geparkt werden keine Probleme? Die blockieren deutlich mehr Parkraum als nötig wäre. Auf der Fläche von zwei SUV könnten locker drei Kleinwaagen oder 5 Smart abgestellt werden.
Richtig schlimm fände ich es, wenn sich irgendwann raus stellt, dass der Besitzer schon lange tot in seiner Wohnung liegt. So etwas interessiert niemanden, aber wehe ein Parkplatz wird zu lange belegt. Echt traurig.
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Ich frage mich, wie ein Richter reagieren würde, wenn jeder um 20 Minuten aufgehaltene Fahrgast den Falschparker auf Schadensersatz verklagt, sagen wir 60 Euro pro Stunde, also ein Zwanziger pro Fahrgast, 100 Leute in der Bahn, 6 Bahnen im Stau ...
Als Radfahrer hat man bei 100 Autofahrern die einen überholen wollen mindestens einen dabei, der wegen ein paar Sekunden das Leben von einem aufs Spiel setzt. Was würde wohl passieren, wenn auch nur einer der Fahrgäste in der Bahn den gleichen Maßstab ansetzen würde? Hier geht es ja um sehr viele paar Sekunden.
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[*]Münster: Radwegbenutzung bleibt verpflichtend (Shitstorm)
Da sollen Radfahrer aus Sicherheitsgründen auf einen Weg gezwungen werden der nur für geübte Fahrer nicht unerträglich ist. Der Satz mit der "Haftungsverantwortung" ist natürlich der Oberhammer. Diese kann also für einen sehr gefährlichen Radweg übernommen werden? Und zusätzlich noch für das in diesem Fall fehlende Halteverbot?
Man sollte sich evt. mal dafür einsetzen, dass die Zeichen
![Zeichen 237 [Zeichen 237]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-237.png)
![Zeichen 241-30 [Zeichen 241-30]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-241-30.png)
grundsätzlich nur mit einem Halteverbot und dem Verbot markierter Parkflächen einher gehen dürfen. Radwege hinter parkenden PKW sind grundsätzlich gefährlich. Derartige Situationen sind aber leider im ganzen Land verbreitet.Immerhin der Kläger kennt §25 der STVO

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Weil wir Radfahrer uns eh an keine Regeln halten?!
Dieses Vorurteil kommt sicher eben genau durch die undurchsichtigen Regeln zustande. Kaum jemand weiß welche Vorschriften wirklich gelten. So hat irgendwann jeder seine eigene Variante der Vorschriften im Kopf und an diese hält sich dann natürlich kaum jemand.
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Bin im Heise Forum gerade auf folgende Sendung hin gewiesen worden. Hat zwar nichts mit Radverkehr zu tun, aber zeigt recht eindrucksvoll wieso manche Dinge so laufen wie sie laufen. Es passiert genau was die Industrie möchte, zahlen dafür darf dann der Bürger:
Wenn selbst der Umstieg von Dinoschleim-Antrieb zu E-Antrieb bei PKW derartig (über die Infrastruktur und Gesetze) blockiert wird, obwohl ja eigentlich genau das Gegenteil behauptet wird, dann sollte wohl klar sein, warum man es als Radfahrer schwer hat.
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Also der erste Artikel zeigt mal wieder ein typisches Symbolbild: "Foto: Simulation: CDU" Eine durchgezogene Linie und so wenig Platz, dass sich zwei Radfahrer auf einem Radschnellweg nicht überholen können. Dann noch diese Aussage hier: „Ich glaube aber, wenn die Forderungen nach 200 neuen Fahrradstraßen, zwei Meter breiten Radspuren auf allen Hauptverkehrsstraßen oder Radaufstellzonen an 200 Kreuzungen verwirklicht würden, käme der Verkehr in Berlin zum Erliegen". Mit anderen Worten Radverkehr (der so viel besser laufen würde) ist kein Verkehr.Der Artikel mit den Zweiradfahrern zeigt, dass es wohl gar nicht so unklug ist mit einer Kamera herum zu fahren.
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ADAC - Verkehrsregeln für Geflüchtete: In Deutschland trägt man Helm

Natürlich wird auch die Radwegbenutzungspflicht erklärt. Die Begriffe Straße und Fahrbahn kann der ADAC aber dabei wohl nicht auseinander halten. In den Piktogrammen sieht man dann noch wie sich der ADAC wohl den Schutzabstand beim Überholen vorstellt.
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Wieso messen die 20m vor dem Ortsschild und dann auf diese seltsamen 64,4 km/h? Wenn schon dann müsste hinter dem Ortsschild gemessen werden. Dann hätte man auch klare Ergebnisse für zu schnell oder nicht zu schnell.
viel interessanter finde ich, dass man die Verwaltungsvorschriften ran zieht um zu begründen warum man nicht schon vorher eine Beschränkung anordnen kann. Es geht also doch, das die VwV gelesen, verstanden und korrekt um gesetzt werden? Wieso klappt es dann in diesem Land fast nie bei der Benutzungspflicht von Radwegen?
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Dann müssen nur noch die Autlinge verstehen, dass die entbläuten Radwege nicht zu Parkstreifen mutiert sind.
Was das größte Problem sein dürfte....Ich würde mal schätzen, das Problem dürfte viel mehr sein, dass die kapieren, dass es dort keine Benutzungspflicht gibt. Kann aber auch sein, dass es beide Sorten geben wird, die einen die da drauf parken und die anderen die Radfahrer auf der Fahrbahn anhupen.
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Da fahren Leute mit ihren Autos zu schnell für die Sichtverhältnisse, halten zu wenig Sicherheitsabstand, und ein Radfahrer fährt ohne Licht. Was wird im Artikel / Überschrift natürlich alleine erwähnt? Wenn dann sollte man auch mal alles rein schreiben, aber so wie dieser Artikel geschrieben ist, war das fahren ohne Licht alleine der Grund für mehrere Unfälle.
Das einfach weiter fahren geht natürlich gar nicht. Darüber braucht man wohl nicht zu diskutieren, Unfallflucht ist zurecht eine Straftat. Der Unfall wäre aber vermeidbar gewesen, wenn Sichtfahrgebot und Sicherheitsabstand von den Autofahrern ein gehalten worden wären. Das mit dem Licht ist zwar nicht okay, aber als Unfallursache schon recht albern.
Wenn ich mit meinem Auto auf einen Radfahrer auflaufe, der ein zugelassenes Rücklicht vom Typ Glühlampe hat, dann sehe ich die Reflektoren meistens noch vor dem Rücklicht. Da habe ich schon ein paar mal gedacht, "da fährt jemand ohne Licht" und dann erst später gemerkt, dass die Reflektion von meinen Scheinwerfern einfach nur die Glühlampe überstrahlt hat. Klar moderne LED Lichter sind da deutlich besser, aber die alten Dinger sind nach wie vor zulässig. Dazu kommt noch, das Glühlampen jederzeit durchbrennen können. Niemand prüft alle 10 Sekunden ob das Rücklicht noch geht. Alleine schon deshalb müsste immer damit gerechnet werden, dass es bei einem Radfahrer defekt ist. Ebenfalls zulässig sind alte Räder ohne Standlicht. Wenn der Junge nun einen Platten gehabt hätte oder aus sonstigen Gründen hätte anhalten müssen, wäre da auch alles dunkel gewesen.