Beiträge von KleverRadfahrer

    Man lese mal die Kommentare. Da geht für manche offenbar die Welt unter, nur weil jemand mal vorschlägt, dass Radfahrer nicht mehr alle Regeln mit aufgedrückt bekommen sollen, die nur nötig sind um Nachteile von PKW (unübersichtlich, schalldichte Kabine) aus zu gleichen.

    Noch schlimmer, der einzige wirklich gute Schutzstreifen in diesem Land soll wieder entfernt werden ;(
    Wenn sich das Landesverkehrsministerium dann mal penibel um die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften kümmert, wieso hört man von denen nie etwas zu benutzungspflichten Radwegen, die gar nicht offensichtlicher unzulässig sein könnten? :thumbdown:
    Da drängt sich schon fast der Verdacht auf, dass dort jemand nicht möchte, dass dieses Beispiel Schule macht, also dass mal Leute im PKW zurück stecken müssen und tatsächlich ein paar Sekunden durch nicht überholen können verlieren, nur damit Leute auf dem Rad nicht gefährdet werden.

    Fahrradstraßen sind in den meisten Fällen eh nur Straßen mit einem Schild davor, wo genauso gut auch nur [Zeichen 274.1] stehen könnte. Zumindest hier sind alle [Zeichen 244] immer mit einem "Kraftverkehr frei" zusammen aufgestellt. Die Vorfahrtsegeln bleiben ja bestehen. Außer dem nebeneinander fahren dürfen, wo bleibt da etwas vom Vorrang über?

    In der Praxis sind es Straßen die primär als Parkfläche dienen. Das bedeutet all die Nach teile des parkenden PKW Verkehrs treffen dort auf Radfahrer. Es fängt mit der Dooring Gefahr an, geht über Stop+Go (nicht genug Platz neben geparkten PKW für Fahren trotz Gegenverkehr), Gefahren durch Parkplatz Suchverkehr.

    Wenn man es mit Fahrradstraßen wirklich ernst meinen würde, dann müsste [Zeichen 244] grundsätzlich auch ein Parkverbot beinhalten. Und Ausnahmen davon nur durch markierte Parkflächen, die nur so angelegt sein dürfen, das problemlos zwei PKW noch daran vorbei passen. Sonst gibt es Stop+Go und da drin hängen auch Radfahrer fest. Zumal leider viele PKW Fahrer so blöde sind kurz vor so einer Situation noch zu überholen und einem als Radfahrer dann im Weg zu stehen (man selber hätte noch gut durch gepasst).

    Dazu kommt noch, dass dort immer Rechts vor Links gilt. Das ist ja bei Tempo 30 okay, aber für eine Strecke wo man als Radfahrer schnell voran kommen soll ungeeignet. Wenn dann noch geparkte PKW erlaubt sind und nah an den Kreuzungen stehen muss man ständig auf Schritttempo runter bremsen. Wenn es wirklich eine Strecke zum zügigen Fahren für Radfahrer sein sollte, könnte ja auch [Zeichen 301] und für die Kreuzenden Strecken entsprechend [Zeichen 205] aufgestellt werden. Habe ich aber noch nie irgendwo gesehen.

    Raserurteil des BGH

    Das kann sogar eine durchaus richtige Auslegung von dem Gericht sein. Das Problem liegt doch völlig woanders. Ein Fahrverbot wäre viel wirksamer, wenn es sofort verhängt würde und nicht nach Monaten. Noch schlimmer, man kann sich aussuchen wann dann genau. So fallen viele Fahrverbote halt in den Urlaub, wo jemand eh nicht im Land ist. Somit ist es dann kein Denkzettel, es ist nichts weiter als eine recht simple organisatorische Aufgabe.

    Besser wäre sofort die Fahrerlaubnis an Ort und Stelle oder wenn nicht möglich dann wenigstens innerhalb von einem Tag ein zu ziehen. Wenn so etwas ungerechtfertigt passiert, dann müsste die Justiz halt für alle dadurch angefallenen Kosten (Taxi) aufkommen. Alle die sich vernünftig im Verkehr bewegen wären dann dafür deutlich besser geschützt.

    Das ist kein Seitenstreifen, der hat keine dicke Linie. Das ist irgendwas anderes.
    Und das ist natürlich total genial: Ich glaube nicht, dass es sich um einen Fahrstreifen handelt, insofern könnte es irgendein Bußgeld geben. Fährt man aber nicht auf diesem komischen Ding, bekommt man sicherlich Unmutsbekundungen von anderen Kraftfahrern zu hören.

    Man kann es eben niemandem Recht machen.


    Das ist ganz eindeutig eine Schutzzone damit die Leute dort gefahrlos aus parken können. Dort zu fahren ist auch laut STVO klar verboten. Die Linie ist durch gezogen, also darf sie nur überfahren werden, wenn man sonst nicht anders zum Parkplatz kommt, sprich nur von Leuten die dort parken wollen. Damit kann es schon mal kein Fahrstreifen mehr sein. Grundsätzlich auch eine gute Idee, da es die Sicherheit erhöht. Sieht man selten, dass jemand tatsächlich mal daran denkt, dass parkende Autos mehr Platz brauchen als die eigentlich Abmessungen. Es muss ja auch ein/aus geparkt und gestiegen werden.

    Das Problem, dass einen Kraftfahrer dann dort hin drängen wird es aber wohl wahrscheinlich geben ja. Ich würde sogar befürchten, das PKW Fahrer die aus parken wollen diese Schutzzone dankend annehmen und ohne Vorsicht in diese Zone zurücksetzen. So kann man sich aus Radfahrer gar nicht so verhalten, dass man nicht gefährdet wird. :(

    Nachtrag, in der aktuellen STVO steht es dann doch etwas sonderbar:

    Zitat

    b)Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.
    c)Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.

    Demnach müsste es sich bei dem Streifen um einen Sonderweg handeln. Wenn dies kein Sonderweg ist, dann dürfte auch niemand zu den Parkflächen fahren.

    Die 141446 (illegales Fahrbahnradeln) wurde 427x verhängt. Dazu 1x mit Behinderung, 42x mit Unfall. Es besteht also wohl doch ein gewisser Verfolgungsdruck, wenn auch in geringem Maße.


    "Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war"

    Das muss nicht unbedingt fahren auf der Fahrbahn bedeuten. Es könnten auch Radfahrer bekommen, die auf dem Gehweg fahren, statt auf dem benutzungspflichtigem Radweg.

    Endlich ist das Geheimnis der langen Rotphasen geklärt!


    Die im Artikel beschriebenen Fußgängerampeln in Düsseldorf mit Gelb für Fußgänger habe ich schon erleben dürfen, als ich dort zu Fuß unterwegs war. Ganz gute Sache für fitte Leute, ältere Menschen bleiben bei gelb schon stehen während man als schnellerer Fußgänger noch durch joggen kann. Man weiß auch wenn man die Ampel noch nicht erreicht hat besser, ob sich beeilen noch lohnt.

    Was aber nicht im Artikel erwähnt wird ist, dass zu den Schutzzeiten oft noch ausgedehnte Zeiten zum leichten Abbiegen für KFZ dazu kommen. So werden deren Fahrer vor zu Fuß gehenden bevorzugt. Leider hat man auch als Radfahrer genau dafür oft viel zu früh rot, immer dann wenn die Furten aneinander grenzen (Übergangsreglung Lichtzeichen, siehe $37 Abs 6 STVO). Auch blöd, dass sich viele Autofahrer schon an diesen Vorzug gewöhnt haben. Gibt es Signalgeber für Radfahrer oder gilt schlicht der allgemeine Signalgeber (keine aneinander grenzenden Furten) gibt es da oft Unkenntnis darüber, das ein roter Signalgeber für Fußgänger eben kein man kann einfach abbiegen auch vor Radfahrern bedeutet.

    Ebenfalls eine für Radfahrer/Fußgänger oft sehr ungünstige Komfortfunktion für den KFZ Verkehr ist die Schaltung, dass Ampeln für Fußgänger/Radfahrer oft gar nicht erst grün werden, wenn man nicht rechtzeitig einen Knopf gedrückt hat (Bettelampeln). Bei reinen Querungshilfen okay, aber an Kreuzungen schlicht eine Frechheit.

    Da wird nicht optimiert, damit alle möglichst gut durch kommen. Da wird optimiert, so dass möglichst viel Masse möglichst schnell ab fließen kann. Das bedeutet aber eben auch, wer sinnlos viel Blech um sich bewegt kommt wird bevorzugt berücksichtigt.

    Fußgängerüberwege sollen eigentlich genau aufgrund dieser ganzen Problematik auch über Radwege markiert werden. Macht man halt auch nirgendwo.


    Was für Radfahrer ein Vorteil ist. Denn nur wenn die Wege explizit auch über den Radweg markiert sind, gelten diese auch dort:

    Zitat

    §26 Absatz 4:
    Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.

    Und da die Ampelanlage sicherstellen soll, dass Fußgänger irgendwie sicher die Straßenseite wechseln können, halte ich es für möglich, dass der geschützte Bereich in diesem Beispiel auch über den Radweg reicht — die Ampel wurde ja schließlich nicht aufgestellt, damit Fußgänger lediglich die Fahrbahn überqueren können und anschließend am Fahrbahnrand warten müssen, bis der Radweg frei ist.


    Dabei sollte man dann folgendes Gedankenexperiment machen: Wenn dies so wäre, dann müssten Radfahrer rot haben und Fußgänger durch lassen, die dann grün haben. Irgendwann ist es aber auch mal anders herum. Wenn Fußgänger dann rot haben, müssten diese ja auch vor dem Radweg warten und Radfahrer durch lassen, die grün haben.

    Dabei ist zu beachten: Wer rot hat muss auch dann warten, wenn niemand durch zu lassen ist. Dann sollte man sich fragen, wenn eine Situation so sein soll wie von Malte beschreiben, dann wäre der Radweg ein Teil der bei Rot nicht befahren bzw. betreten werden darf. Das wird dann interessant, wenn Fußgänger aber dort drüber gehen um bei Rot vor der Fahrbahn zu warten. Ganz besonders interessant wird es dann ,wenn Fußgänger dies tun müssen um einen Drücker zu erreichen.

    Von daher ist meine Meinung, dass derartige Ampeln nur von Aufstellfläche zur Aufstellfläche hin ihren Geltungsbereich haben. Egal wie klein die Aufstellfläche auch sein mag. Hier gibt es an den Ampeln fast immer Drücker, so dass man recht eindeutig sagen kann wo Fußgänger wohl warten sollen. Wenn es die nicht gibt ist es natürlich nicht mehr so leicht zu sagen.

    Impliziert irgendwie, dass man Radfahrer ohne Schutzstreifen gefährden darf :D .

    Richtig, eigentlich müsste man den ganzen Satz aus der STVO raus streichen. Es steht darin nichts, was anderswo nicht auch schon geregelt wäre. Wenn man schon eine Reglung wiederholen muss in der STVO, dann sollte man es auch richtig machen und neben nicht gefährden auch erwähnen, dass ausreichender Abstand beim Überholen ein zu halten ist unabhängig davon, wo sich die Linie vom Schutzstreifen befindet.

    Ähnlichen Unsinn sehe ich öfter mal bei Schilderkombinationen. [Zeichen 240] und "Verbot für Reiter" gibt es hier öfter. Leider hat dies auch genau den Effekt, dass man auf Radwegen ohne zusätzliches "Verbot für Reiter" dann auf eben solche trifft.

    Interessanter Bericht. Würde nur in Deutschland wohl so leider nicht alles funktionieren was da gezeigt wird. Das im Rückstau dann nur ein Auto bis an die Fahrbahn ran fährt und dahinter immer alle die Radwege frei lassen oder auch das zwei mal Vorfahrt gewähren. Aber wenn es überall so gelöst ist, dann klappt es vielleicht.

    Na super, für ein Auto sollen wieder 5000 Euro Prämie kommen die von Steuern auf Spritfresser bezahlt wird. Und nun mal ein paar Überlegenungen dazu:

    Der VW Up ist der kleinste Kleinwaagen den VW im Programm hat.
    Der VW Up als E-Auto kostet mindestens 27000 Euro.
    Die dicken Spritfresser sind oft Firmenwaagen, also steuerlich voll absetzbar.

    Zusammen gefasst: Es sollen überteuerte Autos subventioniert werden. Hauptsächlich zahlen wird die Allgemeinheit. Fahrer von Fahrrädern oder auch E-Fahrrädern gehen leer aus.

    Meiner Meinung nach müssten Fußgänger sogar auf dem Schutzstreifen gehen, da dieser am Rand der Fahrbahn liegt. Genau dort müssen sich Fußgänger auf Fahrbahnen bewegen (am linken Rand, innerorts am linken oder rechten Rand). Das Verbot der Nutzung ohne Bedarf richtet sich ja nur an Fahrzeuge.

    Aber das [Zeichen 240] müsste dann Autofahrern verbieten den Schutzstreifen zu benutzen, auch bei Bedarf. Ob das dort dann jemand kontrollieren wird? :whistling:

    "In Halle würden die Ordnungsamtsmitarbeiter auch besonders darauf achten, dass Rad- und Gehwege fahrzeugfrei bleiben, sagt Teschner."

    Mal wieder typisch so ein Satz. Manche müssen echt noch lernen, dass Fahrräder Fahrzeuge sind. Da hoffe ich mal, dass wegen dem Kontext nur falsch geparkte Fahrzeuge gemeint sind war nur schlecht formuliert wurde. Aber warum wurde dann nicht explizit Falschparker geschrieben?

    "Fast jeder Zweite" bedeutet weniger als 50%? So lese ich das. Dann wäre der Weg nach Hause offenbar für die Kinder gefährlicher.

    Und so lügt man mit einer Statistik (nur ein Beispiel, gibt da noch mehr Möglichkeiten). Diese Schlussfolgerung wäre nur dann richtig, wenn Kinder sich ausschließlich zur Schule und zurück bewegen würden. Da Kinder aber auch mal zu Freunden, dem Spielplatz, Einkaufen, usw unterwegs sind müssen die übrigen etwas mehr als 50% auf alle diese Fälle verteilt werden.