Beiträge von KleverRadfahrer

    Raserurteil des BGH

    Das kann sogar eine durchaus richtige Auslegung von dem Gericht sein. Das Problem liegt doch völlig woanders. Ein Fahrverbot wäre viel wirksamer, wenn es sofort verhängt würde und nicht nach Monaten. Noch schlimmer, man kann sich aussuchen wann dann genau. So fallen viele Fahrverbote halt in den Urlaub, wo jemand eh nicht im Land ist. Somit ist es dann kein Denkzettel, es ist nichts weiter als eine recht simple organisatorische Aufgabe.

    Besser wäre sofort die Fahrerlaubnis an Ort und Stelle oder wenn nicht möglich dann wenigstens innerhalb von einem Tag ein zu ziehen. Wenn so etwas ungerechtfertigt passiert, dann müsste die Justiz halt für alle dadurch angefallenen Kosten (Taxi) aufkommen. Alle die sich vernünftig im Verkehr bewegen wären dann dafür deutlich besser geschützt.

    Das ist kein Seitenstreifen, der hat keine dicke Linie. Das ist irgendwas anderes.
    Und das ist natürlich total genial: Ich glaube nicht, dass es sich um einen Fahrstreifen handelt, insofern könnte es irgendein Bußgeld geben. Fährt man aber nicht auf diesem komischen Ding, bekommt man sicherlich Unmutsbekundungen von anderen Kraftfahrern zu hören.

    Man kann es eben niemandem Recht machen.


    Das ist ganz eindeutig eine Schutzzone damit die Leute dort gefahrlos aus parken können. Dort zu fahren ist auch laut STVO klar verboten. Die Linie ist durch gezogen, also darf sie nur überfahren werden, wenn man sonst nicht anders zum Parkplatz kommt, sprich nur von Leuten die dort parken wollen. Damit kann es schon mal kein Fahrstreifen mehr sein. Grundsätzlich auch eine gute Idee, da es die Sicherheit erhöht. Sieht man selten, dass jemand tatsächlich mal daran denkt, dass parkende Autos mehr Platz brauchen als die eigentlich Abmessungen. Es muss ja auch ein/aus geparkt und gestiegen werden.

    Das Problem, dass einen Kraftfahrer dann dort hin drängen wird es aber wohl wahrscheinlich geben ja. Ich würde sogar befürchten, das PKW Fahrer die aus parken wollen diese Schutzzone dankend annehmen und ohne Vorsicht in diese Zone zurücksetzen. So kann man sich aus Radfahrer gar nicht so verhalten, dass man nicht gefährdet wird. :(

    Nachtrag, in der aktuellen STVO steht es dann doch etwas sonderbar:

    Zitat

    b)Grenzt sie einen Sonderweg ab, darf sie nur überfahren werden, wenn dahinter anders nicht erreichbare Parkstände angelegt sind und das Benutzen von Sonderwegen weder gefährdet noch behindert wird.
    c)Die Fahrbahnbegrenzungslinie darf überfahren werden, wenn sich dahinter eine nicht anders erreichbare Grundstückszufahrt befindet.

    Demnach müsste es sich bei dem Streifen um einen Sonderweg handeln. Wenn dies kein Sonderweg ist, dann dürfte auch niemand zu den Parkflächen fahren.

    Die 141446 (illegales Fahrbahnradeln) wurde 427x verhängt. Dazu 1x mit Behinderung, 42x mit Unfall. Es besteht also wohl doch ein gewisser Verfolgungsdruck, wenn auch in geringem Maße.


    "Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war"

    Das muss nicht unbedingt fahren auf der Fahrbahn bedeuten. Es könnten auch Radfahrer bekommen, die auf dem Gehweg fahren, statt auf dem benutzungspflichtigem Radweg.

    Endlich ist das Geheimnis der langen Rotphasen geklärt!


    Die im Artikel beschriebenen Fußgängerampeln in Düsseldorf mit Gelb für Fußgänger habe ich schon erleben dürfen, als ich dort zu Fuß unterwegs war. Ganz gute Sache für fitte Leute, ältere Menschen bleiben bei gelb schon stehen während man als schnellerer Fußgänger noch durch joggen kann. Man weiß auch wenn man die Ampel noch nicht erreicht hat besser, ob sich beeilen noch lohnt.

    Was aber nicht im Artikel erwähnt wird ist, dass zu den Schutzzeiten oft noch ausgedehnte Zeiten zum leichten Abbiegen für KFZ dazu kommen. So werden deren Fahrer vor zu Fuß gehenden bevorzugt. Leider hat man auch als Radfahrer genau dafür oft viel zu früh rot, immer dann wenn die Furten aneinander grenzen (Übergangsreglung Lichtzeichen, siehe $37 Abs 6 STVO). Auch blöd, dass sich viele Autofahrer schon an diesen Vorzug gewöhnt haben. Gibt es Signalgeber für Radfahrer oder gilt schlicht der allgemeine Signalgeber (keine aneinander grenzenden Furten) gibt es da oft Unkenntnis darüber, das ein roter Signalgeber für Fußgänger eben kein man kann einfach abbiegen auch vor Radfahrern bedeutet.

    Ebenfalls eine für Radfahrer/Fußgänger oft sehr ungünstige Komfortfunktion für den KFZ Verkehr ist die Schaltung, dass Ampeln für Fußgänger/Radfahrer oft gar nicht erst grün werden, wenn man nicht rechtzeitig einen Knopf gedrückt hat (Bettelampeln). Bei reinen Querungshilfen okay, aber an Kreuzungen schlicht eine Frechheit.

    Da wird nicht optimiert, damit alle möglichst gut durch kommen. Da wird optimiert, so dass möglichst viel Masse möglichst schnell ab fließen kann. Das bedeutet aber eben auch, wer sinnlos viel Blech um sich bewegt kommt wird bevorzugt berücksichtigt.

    Fußgängerüberwege sollen eigentlich genau aufgrund dieser ganzen Problematik auch über Radwege markiert werden. Macht man halt auch nirgendwo.


    Was für Radfahrer ein Vorteil ist. Denn nur wenn die Wege explizit auch über den Radweg markiert sind, gelten diese auch dort:

    Zitat

    §26 Absatz 4:
    Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.

    Und da die Ampelanlage sicherstellen soll, dass Fußgänger irgendwie sicher die Straßenseite wechseln können, halte ich es für möglich, dass der geschützte Bereich in diesem Beispiel auch über den Radweg reicht — die Ampel wurde ja schließlich nicht aufgestellt, damit Fußgänger lediglich die Fahrbahn überqueren können und anschließend am Fahrbahnrand warten müssen, bis der Radweg frei ist.


    Dabei sollte man dann folgendes Gedankenexperiment machen: Wenn dies so wäre, dann müssten Radfahrer rot haben und Fußgänger durch lassen, die dann grün haben. Irgendwann ist es aber auch mal anders herum. Wenn Fußgänger dann rot haben, müssten diese ja auch vor dem Radweg warten und Radfahrer durch lassen, die grün haben.

    Dabei ist zu beachten: Wer rot hat muss auch dann warten, wenn niemand durch zu lassen ist. Dann sollte man sich fragen, wenn eine Situation so sein soll wie von Malte beschreiben, dann wäre der Radweg ein Teil der bei Rot nicht befahren bzw. betreten werden darf. Das wird dann interessant, wenn Fußgänger aber dort drüber gehen um bei Rot vor der Fahrbahn zu warten. Ganz besonders interessant wird es dann ,wenn Fußgänger dies tun müssen um einen Drücker zu erreichen.

    Von daher ist meine Meinung, dass derartige Ampeln nur von Aufstellfläche zur Aufstellfläche hin ihren Geltungsbereich haben. Egal wie klein die Aufstellfläche auch sein mag. Hier gibt es an den Ampeln fast immer Drücker, so dass man recht eindeutig sagen kann wo Fußgänger wohl warten sollen. Wenn es die nicht gibt ist es natürlich nicht mehr so leicht zu sagen.

    Impliziert irgendwie, dass man Radfahrer ohne Schutzstreifen gefährden darf :D .

    Richtig, eigentlich müsste man den ganzen Satz aus der STVO raus streichen. Es steht darin nichts, was anderswo nicht auch schon geregelt wäre. Wenn man schon eine Reglung wiederholen muss in der STVO, dann sollte man es auch richtig machen und neben nicht gefährden auch erwähnen, dass ausreichender Abstand beim Überholen ein zu halten ist unabhängig davon, wo sich die Linie vom Schutzstreifen befindet.

    Ähnlichen Unsinn sehe ich öfter mal bei Schilderkombinationen. [Zeichen 240] und "Verbot für Reiter" gibt es hier öfter. Leider hat dies auch genau den Effekt, dass man auf Radwegen ohne zusätzliches "Verbot für Reiter" dann auf eben solche trifft.

    Interessanter Bericht. Würde nur in Deutschland wohl so leider nicht alles funktionieren was da gezeigt wird. Das im Rückstau dann nur ein Auto bis an die Fahrbahn ran fährt und dahinter immer alle die Radwege frei lassen oder auch das zwei mal Vorfahrt gewähren. Aber wenn es überall so gelöst ist, dann klappt es vielleicht.

    Na super, für ein Auto sollen wieder 5000 Euro Prämie kommen die von Steuern auf Spritfresser bezahlt wird. Und nun mal ein paar Überlegenungen dazu:

    Der VW Up ist der kleinste Kleinwaagen den VW im Programm hat.
    Der VW Up als E-Auto kostet mindestens 27000 Euro.
    Die dicken Spritfresser sind oft Firmenwaagen, also steuerlich voll absetzbar.

    Zusammen gefasst: Es sollen überteuerte Autos subventioniert werden. Hauptsächlich zahlen wird die Allgemeinheit. Fahrer von Fahrrädern oder auch E-Fahrrädern gehen leer aus.

    Meiner Meinung nach müssten Fußgänger sogar auf dem Schutzstreifen gehen, da dieser am Rand der Fahrbahn liegt. Genau dort müssen sich Fußgänger auf Fahrbahnen bewegen (am linken Rand, innerorts am linken oder rechten Rand). Das Verbot der Nutzung ohne Bedarf richtet sich ja nur an Fahrzeuge.

    Aber das [Zeichen 240] müsste dann Autofahrern verbieten den Schutzstreifen zu benutzen, auch bei Bedarf. Ob das dort dann jemand kontrollieren wird? :whistling:

    "In Halle würden die Ordnungsamtsmitarbeiter auch besonders darauf achten, dass Rad- und Gehwege fahrzeugfrei bleiben, sagt Teschner."

    Mal wieder typisch so ein Satz. Manche müssen echt noch lernen, dass Fahrräder Fahrzeuge sind. Da hoffe ich mal, dass wegen dem Kontext nur falsch geparkte Fahrzeuge gemeint sind war nur schlecht formuliert wurde. Aber warum wurde dann nicht explizit Falschparker geschrieben?

    "Fast jeder Zweite" bedeutet weniger als 50%? So lese ich das. Dann wäre der Weg nach Hause offenbar für die Kinder gefährlicher.

    Und so lügt man mit einer Statistik (nur ein Beispiel, gibt da noch mehr Möglichkeiten). Diese Schlussfolgerung wäre nur dann richtig, wenn Kinder sich ausschließlich zur Schule und zurück bewegen würden. Da Kinder aber auch mal zu Freunden, dem Spielplatz, Einkaufen, usw unterwegs sind müssen die übrigen etwas mehr als 50% auf alle diese Fälle verteilt werden.

    Zum Grünpfeil:

    Andreas Tepe, Experte des Kfz-Direktversicherers: „Autofahrer verwechseln den festen Grünpfeil auf schwarzem Grund jedoch oft mit dem Ampelpfeil für Linksabbieger, bei dem sie freie Fahrt ohne Gegenverkehr haben." Besonders für unaufmerksame Fußgänger und unangepasst schnelle Radfahrer kann das gefährlich werden.

    Ähem - was ist für diesen Herren »unangepasst schnell«? Der Radfahrer hat Grün. Er befindet sich entweder auf der Fahrbahn, auf einem Fahrradstreifen oder auf einem Hochbordradweg, der irgendwie als Furt über die Querstraße geführt wird. Soll laut Herrn Tepe der Radfahrer bei eigenem Grün auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen, weil von rechts jemand das Stoppen am Pfeil ignorieren möchte?

    Es geht doch nur darum, dass wohl jemand nicht schreiben wollte, das dort Autofahrer ohne vernünftige Kenntnisse der Verkehrsregeln Radfahrer und Fußgänger gefährden. Es soll wohl auf biegen und brechen so gedreht werden, dass Radfahrer und Fußgänger sich selber gefährden.

    Wobei es schon interessant ist, fährt man als Radfahrer 30 km/h gilt man schon als Raser. Eine Tempobeschränkung auf genau die gleiche Geschwindigkeit für PKW wird dann aber als unzumutbar langsam abgelehnt.

    Wie lange es wohl dauert, bis diese Maßnahme als Umweltaktion angekündigt wird?

    E-Räder werden nicht gefördert, genauso wie Car-Sharing, ÖPNV, (E-)Lastenräder, E-Roller, .... Also alles was das derzeit größte Problem für sicheren und flüssigen Verkehr darstellt wird gefördert, Raumverbrauchende PKW. Was wirklich die Situation in den Städten verbessern könnte bekommt keine Kaufanreize. Und bei der Infrastruktur gehen Radfahrer ja schon lange recht leer aus. Wenn es mal Fördermittel gibt, versickern diese auch oft noch in Radwege wo zufällig die Rohrleitungen drunter saniert werden müssen.

    Für die einheimische Wirtschaft ist es auch recht wenig sinnvoll. Die hat beim Thema E-Antrieb eh schon total den Anschluss verloren. Akkus (die Kernkomponente) werden nur im Ausland gekauft, Mercedes ist sogar unfähig einen eigenen Antriebsstrang zu entwickeln, so dass dieser komplett bei Tesla in den USA gekauft werden muss. Das nenne die übrigens Kooperation.

    Demnächst werden wohl auch Senioren nach Jugendstrafrecht verurteilt... :cursing:


    Die Lösung wäre auch recht simpel. Wenn Leute zwischen 18 und 21 ein Gutachten brauchen im Straffall, ob sie denn überhaupt die geistige Reife für die Einordnung von Straftaten besitzen, welche sich sehr leicht mit einem Kraftfahrzeug begehen lassen, dann sollte dieses auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis nötig sein.

    Kann doch nicht sein, dass jemand erst auf Verdacht geistig reif genug zu sein eine Fahrerlaubnis bekommt, dann später nachdem wegen diesem Fehler jemand gestorben ist aber fest gestellt wird, ups war geistig doch nicht reif genug. Dazu kommt noch, dass die Leute bei den Gutachten ja ein Ziel haben. Es wird also wahrscheinlich die Tendenz haben so aus zu fallen, wie der Proband möchte.

    Fahrerlaubnis erst ab 21. Für 18-21 Jahre nur mit Gutachten der geistigen Reife. Damit wäre der Zug des Jugendstrafrechtes im Falle einer derartigen Straftat direkt mal abgefahren. Zusätzlich würde die Allgemeinheit vor einer Risikogruppe von Fahrern besser geschützt werden.