Beiträge von Christian F

    Hat eigentlich jemand einen Unterschied bemerkt, ob man als Warnwesten-Träger auf dem Rad besser wahrgenommen wird?

    Nein.

    Besonders in den Wintermonaten fahre ich fast nur nachts oder in der Dämmerung durch Großstadtverkehr (teils Hochbord, teils auf der Fahrbahn).
    Bei den beiden (glücklicherweise folgenlosen) Unfällen war ich jeweils wie eine Warnbake unterwegs, es gab keine Sichtbehinderung, und dennoch wurde ich nicht wahrgenommen. Beide Male hatte ich Vorrang, und das Auto kam von rechts.

    Was im Längsverkehr auf der Fahrbahn wirkt, sind 20cm Extra-Abstand vom rechten Fahrbahnrand, so dass Autofahrer, die einen überholen wollen, richtig ausscheren müssen. Das ist auch ein Zeichen für nachfolgenden Autofahrer (die oft zu wenig Abstand zum Vordermann halten): Obacht, da ist was.

    Ich habe den Eindruck, dass Engüberholer im Allgemeinen mit voller Absicht unterwegs sind, und eine sehr genaue Vorstellung vom Abstand zwischen ihrem rechten Außenspiegel und dem linken Lenkerende haben. Leider kann man sich nur selten mit denen unterhalten.

    Bei Einmündungen / Parkplätzen muss man immer mit dem schlimmsten rechnen (bei Radwegen; auf der Fahrbahn ist es ok). Wie man gekleidet ist spielt dabei keine Rolle.

    Ich habe vor ein paar Jahren regelmäßig eine "richtige" Warnweste getragen. Das ist lästig und hilft nix.
    Allerdings achte ich auf auffällige Kleidung (Jacke gelb/schwarz; oder weißes Oberteil), um den anständigen Autofahrern eine Hilfestellung zu geben.

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    das gibts in echt:


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    Aber den Schaltgriff umbauen wäre wohl nicht gegangen?

    o mann... bin kürzlich von Nexus auf Rohloff umgestiegen, und jetzt (nach 4 Monaten) passiert es mir nur noch selten dass ich falschrum schalte...

    Auf der Website schreiben die:

    Der Schaltgriff kann rechts oder links am Lenker montiert werden; Die Drehrichtung zum Schalten in die größeren bzw. kleineren Gänge ist ebenfalls frei wählbar.

    und schon hab ich eine Bastelarbeit fürs Wochenende...
    Danke für den Hinweis!

    Das funktioniert aber doch nur, wenn es die sog. "Onlinewache" gibt, oder?

    In München schreibe ich die zuständige Polizeidienststelle an, per Brief. Mit unterschiedlichem Erfolg - in Moosach klappt es gut, von der Schwabinger Dienststelle habe ich neulich einen sehr seltsamen Anruf bekommen: falls ich durch einen Falschparker behindert werde, sollte ich doch die 110 wählen, und eine Streife anfordern. Die Streifenpolizisten könnten den Parkverstoß rechtssicher dokumentieren und ggf. abschleppen lassen. Sonst würde dem Falschparker auch ein drittklassiger Anwalt genügen, um den Strafzettel wegzubekommen.
    Das mache ich aus mehreren Gründen nicht:
    1. halte ich es für einen Missbrauch der Notruf-Infrastruktur, wenn niemand gefährdet oder in Not ist, sondern "nur" eine Behinderung vorliegt
    2. hatte ich eher den Eindruck, dass der Polizist mein Schreiben in den Schredder werfen wollte (und dann wohl auch getan hat) statt sich drum zu kümmern.
    3. sagt mir die 110 wahrscheinlich, dass ich warten muss bis die Streife da ist. Und da hab ich keine Lust darauf, wenn ich auf dem Arbeitsweg bin.
    und 4.: Selbst wenn dem Falschparker ein schlechter Anwalt genügt - er (oder sein Arbeitgeber) muss diesen erstmal organisieren und hat auch so einen Haufen Arbeit und Ärger am Hals.
    Vielleicht spar ich mir auch mal den Umweg über die Polizei und schicke es direkt an das KVR, wie von @flinker vorgeschlagen.

    Wie kann man beitragen?

    Das Repository auf github forken, dort committen, und Dir einen Pull-Request schicken?

    Ich hab das mal ausprobiert, und das "Hä" auf @Peter Viehrigs Vorschlag hin entfernt.
    Bei Erfolg kann ich eine kurze Anleitung schreiben.


    Was ist bootstrap und für was brauche ich das?
    --> Wikipedia
    Bootstrap ist also kein HTML-Editor, sondern eine Sammlung von Scripten, die man einbinden kann um die Website schön+nützlich zu machen.

    Ich habe jetzt ein bisschen an den Text-Inhalten geschraubt

    Vorab: Dass Du gut schreiben kannst hast Du ja schon vielfältig unter Beweis gestellt. Das folgende ist nicht destruktiv gemeint, im Gegenteil möchte ich dabeisein, diese Seite echt gut zu machen.

    Der Text enthält die wesentlichen Argumente
    - Rechtsgrundlage
    - Warum auf der Fahrbahn und warum nicht am äußersten rechten Rand
    - Wie gefährlich und unangenehm es ist wenn man eng überholt wird

    Ich glaube aber, dass das Frage-Antwort-Spiel in dieser Form nicht den gewünschten Effekt hat: Aufklärung und Verhaltensänderung.
    Und zwar, weil die Fragen doch ziemlich aggressiv daherkommen, so dass man sich kaum mit ihnen identifizieren will.

    Wenn einer diese Seite besucht, dann ist das ja erstmal eine gute Sache in unserem Sinne: Er oder sie zeigt Interesse und will sich informieren - entsprechend sollte auch die Begrüßung und der allgemeine Tonfall freundlich sein.

    Die Wut nach so einem krassen Überholmanöver kennt jeder von uns mehr als genug;
    die Chance bei der Website ist: Jemandem, der sich vielleicht falsch verhalten hat, wurde ein Kärtchen mit der Aufschrift "150cm.de" ins Cabrio geworfen (o.ä.). Dieser jemand nimmt sich 5 Minuten Zeit und sieht sich das an. Und diese 5min sollten wir bestmöglich nutzen:
    - keine weiteren Vorwürfe, das funktioniert nicht
    - Information: zielgruppenorientiert, fundiert, einprägsam.


    Die richtigen Fragen.
    Für wen? Man könnte das an konkreten Beispielen festmachen und mehrere Bereiche vorsehen.
    Meine favorisierten Autofahrer-Klischees sind:

    - der 62jährige Rentner, fährt seit weit über 30 Jahren unfallfrei (zumindest fast), innerorts 70 ist auch mal ok, informiert sich wenig bis nicht über Regeländerungen.
    Ansatzpunkt: Regeln erläutern (insbes. Benutzungspflicht), kurzer Hinweis wann was geändert wurde, Gerichtsurteile zum Abstand, Fotos von Überholmanövern.

    - die 19jährige Fahranfängerin, ist froh dass sie die Prüfung geschafft hat, hat bisher alle kritischen Situationen grade so gemeistert. Die Regeln verblassen langsam vor der Fahrpraxis.
    Ansatzpunkt: Videos mit engen Überholsituationen aus Radfahrerperspektive, Besuch in der Youtube Fahrschule

    - die 39jährige Hausfrau, die es auf dem Weg zum Einkaufen eilig hat weil sie noch ... erledigen muss dann dann zum ... muss.
    Ansatzpunkt: Unfallberichte, in denen Ross und Reiter klar genannt werden.

    - ich selber (in dem Paralleluniversum in dem ich nicht Rad fahre): der gut 40jährige berufstätige Familienvater, der routiniert, viel und sicher (denkt er) Auto fährt und zügig vorankommen will. Er hat gerne die Kontrolle, respektiert aber Regeln.
    Ansatzpunkt: Die Rechtslage auf den Punkt gebracht.

    Die andere Zielgruppe sind Radfahrer. Diese Gruppe ist noch heterogener als die Autofahrer, und schwierig zu charakterisieren. Vom Vielfahrer mit >1000km im Monat bis zum 100km/Jahr Spazierenfahrer, von 6kg-Rennrad bis zum 70er-Jahre-Klapprad.
    Wer als Radfahrer auf diese Seite kommt, will Informationen: Benutzungspflicht, Abstand zum Fahrbahnrand, Dooring-Unfälle vermeiden.

    Was soll erreicht werden? Da kann ich @Gerhart s Liste nix hinzufügen.

    Wichtig ist, dass die Informationen auf der Seite alle stichhaltig und mit Quellen begründet sind.
    Vielleicht sogar das Grundrecht aus Art. 2 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    „150cm.de“

    Sehr gut.

    Der Name der Seite ist super, da kurz und einprägsam.

    Nicht fehlen darf dort die tolle Plakataktion der "Verkehrswacht Bayern" aus dem Jahr 2014.

    Direktlink zum Abstands-Plakat:

    Damals hab ich auch ein bisschen Bildbearbeitung betrieben, wie der Abstand denn korrekt aussehen müsste, aber das finde ich leider nicht mehr.

    Diese Plakate werden tatsächlich auch an Landstraßen angebracht; dieses hier habe ich damals z.B. in der Nähe von Herrsching am Ammersee gesehen, nur um 100m später fast von einem Überholer von der Straße gefegt zu werden.

    Ich hätte gern einen Aufkleber für das hintere Schutzblech, auf dem groß "150cm.de" steht.
    Und ein T-Shirt.


    Nachtrag:
    "PresseRad" hat damals nachgehakt:

    Unfall wird am Montag in der Schule thematisiert

    Einschulungs-Elternabend in der Grundschule. Es war auch der örtliche Polizist da. Er warnte ausführlich vor der riesigen Gefahr, wenn die Kinder mit dem Tretroller in die Schule fahren würden.
    Aber mit einem süffisanten Lächeln meinte er, dass ja regelmäßig das Recht auf dem Parkplatz hinter der Schule gebrochen werde, wenn Eltern ihre Kinder abholen oder bringen. Parken in der Feuerwehrzufahrt, auf dem Bürgersteig, starker Verkehr in der Spielstraße. Es passiert aber - nichts - selbst wenn Schulleitung und Elternbeirat um Kontrollen bitten.
    König Auto grüßt.
    Da läuft es mir eiskalt den Rücken hinunter.

    Ich bin da vor 1 1/2 Jahren, am 7.3.2014 mit Kamera durchgefahren. Ich fahre derzeit gelegentlich in der anderen Richtung durch, und glaube dass die Verkehrssituation unverändert ist. Die Frage der Frau, welche Ampel denn nun gelten soll, war ziemlich berechtigt.

    Hier die Ampelpositionen (von OpenStreetMap); Fahrtrichtung von links nach rechts

    Ich verstehe den Artikel so:

    Ampel 1


    In der Verhandlung vor dem Amtsgericht erläuterte sie Richter Gerd Schmitz, dass sie zunächst mit anderen Radlern an einer Ampel mit Fußgänger- und Radfahrersymbol bei Grün losgefahren sei.


    Im März '14 war in der Streuscheibe nur ein Fussgängersymbol.
    Der mit der durchgezogenen Linie abgetrennte Seitenstreifen ist mit [Zeichen 237] beschildert; es ist also ein benutzungspflichtiger Fahrradstreifen


    Ampel 2


    Dann sei die nächste Ampel zu sehen gewesen. Auch sie habe Grün gezeigt. Allerdings sei darauf nur ein Fußgängersymbol.


    Und dann kommt noch Ampel 3 an der Steinsdorfstr. wo man sich ganz hervorragend von Rechtsabbiegern überfahren lassen kann. Das hat aber mit dem beschriebenen Fall wahrscheinlich nichts zu tun.

    Als ich da entlanggefahren bin, war in keiner der passierten Fußgängerampeln ein Fahrradsymbol drin.


    Darf man als Radler nun einfach weiterfahren? Oder muss man anhalten? Doro H. wollte es genau wissen.

    ich auch!


    Wenn man in Ampel 1, wie im Artikel beschrieben, ein Radsymbol in die Fußgängerampel eingebaut hat, dann ist wohl gemeint, dass auf der Radverkehrsführung (also dem Fahrradstreifen) dieses Symbol auch zu gelten hat.

    Im weiteren Verlauf - bei Ampel 2 - ist der Fahrradstreifen immer noch eine Radverkehrsführung. Dort grenzt die Fußgängerfurt an die Furt der Radverkehrsführung, damit gilt für den Radverkehr die Fußgängerampel, und nicht die Ampel für den Fahrverkehr.

    Der Polizist lag dann mit seinem dahingenuschelten "Na" falsch, und Frau Doro H. hatte eine Menge Ärger wegen nix.

    Aber ist in der Fußgängerampel 1 wirklich ein Radsymbol drin?
    Und wenn ja - ist ein Fahrradstreifen eine Radverkehrsführung im Sinne von §37StVO Abs.2 Punkt 6?
    Und wenn ja - gilt dann auf jedem Fahrradstreifen die Fußgängerampel, falls eine Fußgängerfurt an den Radstreifen grenzt (bis 31.12.16)?

    Auf meinem Arbeitsweg gibt es einige T-Kreuzungen, an denen es bei einer vorhandenen Radverkehrsführung (einmal Radfahrstreifen, mehrfach benutzungspflichtiger Radweg) in meine Richtung nur eine Fahrbahnampel gibt.
    Das korrekte Verhalten geht aus der Tabelle nicht hervor.

    Das geht aber auch aus der StVO nicht wirklich hervor, Maltes Tabelle kann also das also gar nicht korrekt darstellen. Einen Hinweis auf diese vertrackte Sitation wäre in der Tabelle aber schon gut.

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. [...]

    Das ist eher eine sprachwissenschaftliche Frage - worauf beziehen sich die Worte "Davon abweichend"?

    • Beziehen sich die Worte "Davon abweichend" auf den Satzteil "die Lichtzeichen für den Fahrverkehr"?
      Dann hieße es: Die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten immer, es sei denn es gibt besondere Lichtzeichen für den Radverkehr.
      Diese Interpretation hat Malte in der Tabelle dargestellt.
    • Beziehen sich die Worte "Davon abweichend" auf den ganzen vorherigen Satz?
      Dann hieße es: Sobald sich der Radfahrer auf einer Radverkehrsführung befindet, gelten die Lichtzeichen für den Fahrverkehr niemals, sondern nur die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr. Wenn es keine besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr gibt (und auch die im Folgesatz beschriebene Übergangsregel nicht greift), ist die Ampelsituation für Radfahrer ungeregelt.

    Das könnte man schon als Korinthenkackerei bezeichnen, wenn man aber täglich in solche unklaren Verkehrssituationen gezwungen wird, ist es ziemlich ärgerlich.

    So eine Ampel gibts in München, Nederlinger Str. 30er Zone, Radwege vorhanden aber nicht benutzungspflichtig. Mit dem Rad steht man kurz hinter der Kontaktschleife, die spricht aber nicht an. Ich hab schon ein paarmal das Auto hinter mir herangewunken. Dann klappt es mit dem Grünlicht, aber das Winken bietet Raum für Missverständnisse. Habs auch mal dem KVR gemeldet aber es ist denen wohl egal. Ich fahre jetzt immer völlig illegal über die Haltelinie nach links und drücke auf den Knopf für Fussgänger. Radfahrer halten sich sowieso nie an die Regeln...

    Gezieltere Stärkung des Radverkehrs in Bayern - Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann startet bayernweite Internetumfrage: Alle Radlerinnen und Radler aufgerufen, Schwerpunkte zu benennen - Aufnahme in den neuen Radverkehrsplan für Bayern


    Schaden kann es wohl nicht, daran teilzunehmen. Und wenn die Stärkung des Radverkehrs in Bayern dann noch gezielter wird...

    Direktlink zur Umfrage

    verkehrsanordnungen.kvr@muenchen.de hat sich in der Vergangenheit bei mir noch nie dazu herabgelassen, meine Mails zu beantworten.


    Bei mir auch nicht; angerufen hat mich ja die Polizeidienststelle Moosach. Wenn ich aber das KVR per Post anschreibe, bekomme ich auf demselben Weg Antwort. Bei krassen Sachen schicke ich es per Post und vorab per Mail als PDF-Anhang. Durch die Briefantworten kenne ich auch ein paar Mailadressen von Sachbearbeitern.

    Das kann so eigentlich nicht angeordnet worden sein.

    Wurde es auch nicht. Nachdem ich gestern Abend die beiden Stellen in das Kontaktformular unter gemeldet habe, wurde ich heute vormittag tatsächlich zurückgerufen.

    Der Polizist sagte, der Kran sei auch schon aufgefallen; er wurde ohne Genehmigung aufgestellt und es sei bereits angeordnet worden, dass er sofort wieder entfernt werden muss. Es wurde auch eine Anzeige gegen die Baufirma (oder den Auftraggeber) gestellt. Der Kran konnte allerdings wegen dem starken Wind noch nicht abgebaut werden. Heute Abend habe ich vergessen nachzusehen, ob er noch steht.

    Die andere Baustelle mit dem [Zeichen 240] sei eine falsche Anordnung durch das KVR gewesen; die hätten nicht gewusst, dass der Radweg nicht benutzungspflichtig ist. Heute Abend waren diese Schilder weg.

    Gibts eigentlich auch korrekt beschilderte Baustellen?

    Heute hab ich jedenfalls keine gesehen.

    von-Kahr-Str. München: Baustellenkran auf dem Radweg; eine gelbe Tafel mit der Aufschrift "ACHTUNG RADFAHRER BITTE GEHSTEIG BENUTZEN BORDSTEINKANTE". Die Tafel ist an beiden Seiten des Hindernis angebracht, also auch in der Gegenrichtung, in der Radfahren gar nicht erlaubt ist.
    Einladung zum Gehwegradeln.

    Nederlinger Str., hier gibts einen Radweg ohne Benutzungspflicht. Seit heute muss man den aber benutzen, denn vor der Baustelle wurde [Zeichen 240] aufgestellt, und am Ende [Zeichen 241-30] .

    Beides hab ich an verkehrsanordnungen.kvr@muenchen.de und der zuständigen Polizeistelle geschrieben, mal schauen wie lange das so bleibt.