Beiträge von Christian F

    Das war ja fast klar:
    http://innsalzach24.de/innsalzach/reg…snahme-regel-6760980.html

    Da rast jemand mit einem Auto in eine Gruppe Radfahrer hinein und was ist eine wichtige Frage? Natürlich ob die hätten auf dem Radweg fahren müssen.

    Auf dem "Foto 11" das in der Bildstrecke am Artikel dranhängt sieht man: Der Radweg hat zwar einen guten Belag. Aber er ist übersät von Dreck, Steinen und Pflanzenteilen. Das rechtfertigt m.M. nach, die Fahrbahn zu benützen. Verkehrsteilnehmer müssen auf allen Straßen, die nicht explizit für Radverkehr gesperrt sind, mit Radfahrern rechnen, und mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit unterwegs sein.

    Anfang der Woche hat man hier vor der Münchner Feldherrnhalle den Boden umdekoriert und das rechts im Bild erkennbare Schild aufgebaut.

    Heute bin ich das erste Mal nach der Umdekoration dort entlang gefahren, vom Hofgarten kommend (also andere Richtung als auf @timovics Bild). Ich hab mich echt schon darauf gefreut den Linksverkehr mal auszuprobieren - aber dann das:

    Auch wenn mir klar ist dass die Behörden in München nach diesem Wochenende andere Sorgen haben - vor lauter "Fahrrad verboten" und "Fußgängerzone" wusste ich gar nicht wohin. Nur der Audifahrer sah kein Problem - klar, [Zeichen 254] gilt ja nicht für Autos.

    Schon klar dass es verständliche und klare Regeln im Straßenverkehr braucht und dass diese sinnvoll sind. Aber die Ampelregelung für Radfahrende erfüllt diese Mindestanforderung nicht, sie ist weder klar noch verständlich. Das Konzept mit dem "geschützten Bereich" mag gut sein. Aber in §37 Abs. 2 Punkt 6 StVO steht das nicht, weder im Wortlaut noch sonstwie.
    Richter meinen vielleicht das eine, die StVO meint etwas anderes, und die anordnende Behörde versteht wieder etwas ganz anderes.
    Wer meistens mit dem Auto unterwegs ist kann gar nicht nachvollziehen wie schlimm dieser Regelungswirrwarr für Radfahrer ist. Bei Ampeln ist das so, und beim Benutzungsrecht von Straßenteilen genauso. Bei @timovics Bild oben kann man streiten welche Ampel gilt - schließlich grenzt ja doch ein Teil der Radfurt an die Fußgängerfurt und es ist noch nicht Silvester 2016. Das hört sich an wie ein Faschingsscherz ist aber geltendes Recht.
    Ich hätte gern eine Verkehrspolitik die macht dass solcher Quatsch verschwindet.

    Ja, wenn da ein Fahrrad drin versteckt wäre. Ist es aber nicht. Die Furten grenzen auch nicht aneinander. Also gilt dort eigentlich gar keine Ampel für Radfahrer.

    Zumindest ein Teil der Furt (die Abbiegespur) grenzt an die Fussgängerfurt. Mal sehen ob der Schrägansicht-Link von Google Maps hier funktioniert (im normalen Streetview sind noch die alten Markierungen zu sehen):

    Übrigens war ich vor ein paar Monaten in dem Gebäude mit dem gläsernen Treppenhaus im rechten Bildteil, musste ein wenig warten und habe dem Straßenverkehr zugesehen. Die wenigsten Radfahrer haben kapiert, dass man sich zum Linksabbiegen rechts einordnen muss.


    Du interpretierst die StVO nicht so, wie es viele Richter tun. Dort scheint sich der "geschützte Kreuzungsbereich" durchzusetzen. Fährt man durch so einen, gilt ersatzweise die Autoampel, obwohl es aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht direkt hervorgeht.

    Ich legs ja wirklich drauf an, wegen einer solchen Ampel ein Ticket zu bekommen. Seit Jahren. Aber es gibt keine Kontrollen. Und dann würde ich mir sehr gerne diesen Teil der StVO von einem Richter erklären lassen. Es passiert nur leider nicht.

    Oma wird nicht überfahren

    Lesenswert:


    Bei Vorträgen über die von meiner Gruppe entwickelten autonomen Fahrzeuge wird deswegen immer gefragt, welche Alternative das autonome Fahrzeug bei einem unvermeidlichen Unfall wählen würde, bei dem es nur die Entscheidung gäbe, in der einen Spur ein Kind oder in der Nachbarspur eine alte Frau zu überfahren. Anders gesagt: Kann das Fahrzeug ethische Entscheidungen treffen und sich womöglich für die Rettung des Kindes entscheiden, wodurch die alte Frau dran glauben würde? Kurioserweise ist bei solchen Fragen das Opfer immer weiblich, niemals ein älterer Herr (und meistens stellt ein Mann die Frage).


    Am Schluss:


    Und wenn Sie bis hierher gelesen haben, können Sie jetzt auch verstehen, warum ich in 60 Sekunden nie die berühmte Frage von Oma und Kind erschöpfend beantworten kann.

    vor der Münchner Feldherrnhalle


    Das ist auf jeden Fall eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu vorher, als alles einfach kreuz und quer gefahren ist.
    Fast alle haben es einfacher; der Taxistand musste deutlich Federn lassen zugunsten des Radverkehrs.
    Gut könnte es dort erst werden, wenn das letzte Stück der Ludwigsstraße und ein Stück der Brienner Str. für den Kraftverkehr gesperrt wäre.
    So wie hier skizziert:

    Schock

    Habe es mir zum Prinzip gemacht: Radfahrer am Boden - Polizei muss her. Das habe ich auch diesen März so gehalten, als mich ein Taxi umgefahren hat. Ich war eigentlich ganz sicher dass weder mir noch dem Rad etwas passiert war (bin in den Schnee gefallen), habe aber trotzdem die Polizei gerufen, denn ich hätte ja unter Schock stehen können. Es war dann wirklich nichts passiert, die Beamten waren da und freundlich (der Taxifahrer und sein Fahrgast allerdings weniger).
    Die Leute am Notruftelefon können ganz gut abfragen was man braucht und schicken das Richtige - Krankenwagen oder Polizei oder beide.

    ok, aber welche Fahrzeuge sind mit dem Elektrosteckerfahrrad denn gemeint?

    Sowas ja nicht, da das ja kein Kleinkraftrad ist? Oder doch?

    Hier beim ADFC werden drei Typen von Fahrrädern mit Elektrounterstützung unterschieden

    • Pedelecs
    • S-Pedelecs, die bis 45 km/h unterstützen solange man in die Pedale tritt
    • "E-Bikes im engeren Sinn": "Sie sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten."

    Nur auf letztere bezieht sich das neue Zusatzschild. Damit wird es nur Durcheinander und Verwirrung stiften - das kapiert ja kein Mensch, dass Pedelecs und S-Pedelecs damit gerade nicht gemeint sind. Und dass also das "Mofa frei" Schild offenbar für Mofas mit Elektroantrieb nicht gilt, denn sonst bräuchte es ja kein eigenes Schild.

    Was hat da wohl der ADFC während der "Verbände- und Länderanhörung" dazu gesagt? Scheinbar nichts stichhaltiges.

    Wo kann man eigentlich "E-Bikes im engeren Sinn" kaufen - gibts die wirklich?

    Ich verstehe die Erklärung zu "E-Bikes" nicht


    „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich beieiner Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet.E-Bikes“.“

    Ich dachte immer es gibt den Unterschied zwischen

    • "Pedelec" = Mittreten ist für die Motorunterstützung erforderlich; el. Antrieb schaltet sich bei 25 km/h ab; keine Helmpflicht; kein Kennzeichen; dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt
    • und "E-Bike" = Mittreten auch erforderlich; el. Antrieb schaltet sich bei 45 ab; spezielle Helmpflicht, Versicherungskennzeichen; dürfen Radwege nicht benutzen

    Das "E-Bike" der neuen Stvo ist doch eher ein Elektro-Mofa bis 25 km/h, bei dem man für den Antrieb nicht mittreten muss... Es hätte als Kleinkraftrad ein Versicherungskennzeichen und Helmpflicht.... oder? Der Unterschied zu einem "normalen" Mofa und diesem "E-Bike" ist also nur die Energiequelle - Strom statt Kraftstoff.
    Gibts sowas überhaupt?

    Wenn man das konsequent weiterdenkt, bräuchte man ja für alle Verkehrszeichen eine Zusatzvariante mit Stromstecker, damit sie auch für Elektrofahrzeuge gelten.

    [Zeichen 251]

    dass sich der Ramsauer damals bei „Hart aber fair“ mordsmäßig mit den Verkehrsschildern vertan hat und noch nicht einmal jene Verkehrsregeln beherrschte, mit denen schon ein Grundschüler umgehen muss

    Das ist unvergessen :P Fahrräder kommen ab 50:55 dran; Verkehrsschilder ab 57:05:

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    Auf dem Gehweg schieben ist verboten, wenn dadurch Fussgänger erheblich behindert würden:

    (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wennauf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zuFuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor demAbbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.


    Bundesverkehrsministerium

    Da hat der Herr Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, ja wirklich eine Meisterleistung abgeliefert. Vielleicht war er auch nur schlecht beraten; auf seiner Webseite und bei Wikipedia sieht es so aus, als ob er nicht viel Erfahrung mit Verkehrsrecht hat.

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    (Für Eilige: Radfahrer kommen ab 1:45 dran.)

    Ich bin Spitzensteuersatz. Und von meinem Geld werden in diesem Land Radwege gebaut - und wo fahren diese Kommunisten? Mitten auf der Straße!
    Und dann wundern sie sich wenn die Beifahrertür mal aufgerissen wird.
    Das hat natürlich den Vorteil dass die Filme dadurch ein bisschen interessanter werden