Beiträge von bt2rad
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Wie ist das eigentlich an den vielen Stellen, wo kein solches Schild steht? Denken dann die Autofahrer, man dürfe nicht auf der Fahrbahn fahren?
Oder nehmen die Autofahrer dieses Schild sowieso nicht wahr, weil eh schon so ein extremer Schilderwald besteht und viele andere Schilder auch schon ignoriert oder "nicht wahrgenommen" werden?
Wie verhalten sich diese VZ eigentlich mit der Regelung aus der VwV StVO: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen." Aber wahrscheinlich gilt da folgender Satz aus der VwV StVO: "Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde." -
Zum Thema Laternenumzug, siehe auch hier:
oder hier: (Nicht die Kommentare lesen, da wird einem schlecht.) -
Anscheinend wird die Schilderkombination wie im Bild schon ab und an verwendet. Aber für diese "Straße" finde ich das eher etwas komisch.
Dagegenhalten kann ich damit: "Anlieger frei" beschreibt keine andere Verkehrsart. Somit dürfen nur Anlieger, die mit dem Fahrrad und zu Fuß unterwegs sind passieren. Da sowieso, durch das VZ 240, Fußgänger und Radfahrer hier lang dürfen, ist das Zusatzzeichen überflüssig.
Zugegeben mag das Argument etwas dünn sein.
Trotzdem würde ich eine Beschilderung mit VZ 250 und ZZ 1020-12 bevorzugen, oder die von Forumteilnehmer. -
Mmn darf das so nicht beschildert werden.
Richtig wäre ein VZ 250 "Verbot für Fahrzeuge" mit dem ZZ 1020-12 "Radverkehr und Anlieger frei".
Oder übersehe ich etwas? -
Petition für höhere Bußgelder beim Falschparken:
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Echte Bilder von der Kreuzung gibt es hier:
Ich hoffe, der externe Link ist erlaubt. Ansonsten bitte löschen.
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Ich denke nicht. Man kann sie zwar radfahrend legal erreichen, die Furt führt aber nicht irgendwohin, wo ich als Radfahrer hin dürfte (sondern nur auf einen Gehweg), mithin scheidet sie auch selbst als Radverkehrsführung aus.
Nicht alles, was ich radfahrend erreiche, darf ich auch weiter befahren.
Stimmt. Man kann nach der Ampel nicht mehr legal weiter fahren, also darf ich sie auch nicht befahren. Lustig ist nur, dass man vor dem überqueren der Ampel wissen muss, ob man noch legal weiter fahren darf oder nicht.
"Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt." (§37 Abs.2 Nr. 5 StVO). Also existiert die Ampel für dich als Radfahrer schlichtweg nicht.
Also wäre es eine einfache Fahrbahnüberquerung.@DMHH
Ja, es sind nur zwei Furtstriche.Insgesamt muss man auch sagen, dass dieses ganze Konstrukt total undurchdacht ist, wie so oft beim Radverkehr. Statt einfache Regeln wie für den KFZ Verkehr, habe ich hier viele unterschiedliche Regelungen mit zusätzlichem Linksverkehr: ein Stück Gehweg mit Radfahrer frei links und rechtsseitig, einmal einen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg beidseitig, einmal nur einen Gehweg. Da muss man sich nicht wundern, wenn keiner mehr durchblickt und gefahren wird wie man will.
Bei Interesse kann ich übrigens auch echte Bilder von der Kreuzung zur Verfügung stellen.
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Spkr ich stimme dir zu. Ich würde mich auch immer an der Fahrbahn orientieren. Darum soll es hier aber nicht gehen.
Hintergrund ist einfach: Dort ist vor kurzem ein Unfall passiert. Die lokale Presse schreibt, dass der Radfahrer dort auf keinen Fall hätte fahren dürfen. Zitiert irgendjemanden von der Polizei. Ich denke, man darf die Ampel auch fahrend benutzen.
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Was genau?
Ich denke man darf über die Fußgängerampel fahren, weil man mit dem Fahrrad legal dort hingelangen kann. Durch eben den freigegebenen Gehweg.
Beim Vorrang ist es so wie bei Zebrastreifen, denke ich mir. Ich darf zwar dort fahren, wenn ich legal hinkomme, habe aber keinen Vorrang. -
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Hallo,
ich habe eine Ampelfrage
Kann mir bestimmt jemand beantworten, ob ich richtig liege oder nicht.Skizze:
Situation:
Man fährt von Osten kommend Richtung Westen auf dem Gehweg mit Radfahrer frei und stößt dann auf die Fußgängerampel. Dort will man die Fahrbahn überqueren. Gegenüber von der Fußgängerampel befindet sich ein normaler Gehweg.
Links gibt es einen gemeinsamen Fuß- und Radweg (ist auch linksseitig Benutzungspflichtig ausgeschildert). Außerdem ist die linke Ampelanlage mit einem Radfahrersymbol ausgestattet. Das weiß man aber alles nicht, wenn man von Osten her kommt.1. Darf ich rad fahrend überhaupt die rechte Fußgängerampel benutzen und muss ich die Lichtzeichen dieser Ampel folgen, oder gelten andere Lichtzeichen? (Anm. Die Ampel der Fahrbahn kann ich vom Standort des Gehwegs nicht einsehen.)
2. Falls ja, habe ich Vorrang gegenüber abbiegenden Verkehr von der Fahrbahn?Ich denke, man darf dort mit dem Fahrrad fahren. Warum man das möchte spielt keine Rolle. Allerdings hat man keinen Vorrang gegenüber Abbiegern. Schiebend hätte man Vorrang.
Andere Vorschläge?
Danke.
Ich hoffe man versteht mein Anliegen halbwegs.