Hier wurde die Frage zur RWBP über Einmündungen hinweg und ohne weitere Beschilderung ganz gut disktutiert.
In Köln gab es dazu sogar mal einen Gerichtsprozess, der dann aber leider wieder eingestellt wurde, da der Radfahrer nicht wissen konnte, dass die RWBP trotz fehlenden Schildes weiterhin galt.
Die Richterin bei diesem Fall sagte, dass die Stadt Köln sich widersprüchlich verhielte und RWBPs erst dann zu Ende seien wenn sie mit dem Zusatzzeichen "ENDE" versehen würden.
Witzig dass man bei einem so wichtigen Zeichen wie der RWBP, welche ja das Fahrbahnverbot impliziert, meint den Schilderwald willkürlich lichten zu können. Währenddessen wird in Vorfahrtsstraßen ganz brav und automatisch das Vorfahrtstraße-Zeichen wiederholt und in Rechtsvorlinks-Straßen stellt man in jede Einmündung ein Zeichen 102 "Achtung Rechts vor Links", damit es auch jeder Idiot versteht. Wo "andere Radwege" anfangen und enden ist wiederum noch schwerer zu begreifen.
Man sollte mal einen offiziellen Führerschein fürs Radfahren einführen. Die theoretische Prüfung würde wohl kaum jemand überleben, weil selbst Polizisten und Richter daran scheitern würden.