Beiträge von flinker

    Dieser "Radweg" leidet unter den gleichen Krankheiten Mitbürgern, wie alle separaten Radwege! Warum sollte ich als Radfahrer immer nur die kurzen Abschnitte fahren, wo er frei ist? Was mache ich, wenn er, wie auf den Fotos, unbenutzbar ist? Immer hin und her zwischen Radweg und Fahrbahn? Ordnungswidrig auf dem Gehweg vorbei?

    Kampradler, es stimmt ja: der Radweg dort wird beparkt, es steht Krempel drauf, es liegt Sand drauf, und so weiter.

    Er ist trotzdem mit *Abstand* der beste Radweg den ich kenne: 150cm breit (ich weiß, dass das nur das Mindestmaß ist, es hat immerhin zusätzlich 60cm Sicherheitsraum zur Fahrbahn), verhältnismäßig gute Oberfläche (nicht so wie die Fahrbahn, aber immerhin), sehr gute Sichtbeziehung zur Fahrbahn (vergleich das mal mit der Gegenrichtung), Aufleitung über Auffahrt am Anfang und Ableitung auf die Fahrbahn am Ende. Natürlich könnte er besser sein, insbesondere ist der Gehweg zu schmal (mangels Reinigung effektiv großteils nur 100cm statt 200cm), aber für einen Hamburger Radweg wirklich ungewöhnlich gut.

    Und das beste: Du kannst, aber Du musst ihn nicht benutzen. Ich benutze ihn tatsächlich häufig (und melde Falschparker dann auch regelmäßig der Polizei). So stelle ich mir Radwege auf Nebenstraßen vor: breit genug um staufrei an den Abbiegern zum NDR vorbeifahren, gleichzeitig aber mit klaren Sichtverhältnissen.

    Es spricht ja nicht immer was gegen Radwege, bloß gegen deren Benutzungspflicht. Und dieser Radweg (nicht der Schutzstreifen im Anschluss) ist ein Beispiel für einen hinreichend guten nichtbenutzungspflichtigen Radweg. Leider das einzige Beispiel das ich kenne.

    Zitat von PK23

    Sehr geehrte flinker,
    ich möchte Ihnen zu Ihrer Anfrage nach dem HTG [flinker: im Knoten Ludolfstraße/Kellinghusenstraße] folgende Ausführungen machen.
    Die Räumzeiten für den Radfahrer auf der Fahrbahn sind nicht berücksichtigt.
    Eine Anordnung bezüglich der Aufstellung der VZ 237 liegen weder bei der VD 52 noch beim Polizeikommissariat 23 vor. Die Anordnung stammt aus der Zeit, als die Radwegebenutzungspflicht mit Änderung der StVO für alle Radwege angeordnet wurden.

    Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 29.11.2012 zur Umschaltung der Lichtzeichenanlage Ludolfstraße/Kellinghusenstraße wurde bisher nicht umgesetzt, da eine Planung für eine Busbeschleunigungsmaßnahme im Bereich des Eppendorfer Marktplatzes anhängig ist.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen helfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Leiter Prävention und Verkehr PK 23

    Da haben wir es schwarz-auf-weiß: "als die Radwegebenutzungspflicht mit Änderung der StVO für alle Radwege angeordnet wurde." Legal? Illegal? Scheißegal!

    Jetzt möchte ich natürlich gerne wissen, was denn in der Anordnung vom 29.11.2012 genau drinsteht -- ist vielleicht kein Zufall, dass mir davon nur erzählt aber nicht das Schriftstück selbst gegeben wird...

    Und ich frage mich so langsam, für wieviele VZ237 eine gültige Anordnung besteht -- bisher 4 Schilder angefragt und für keines(!) der Schilder gab es eine explizite Anordnung!

    Und ich frage mich so langsam, für wieviele VZ237 eine gültige Anordnung besteht -- bisher 4 Schilder angefragt und für keines(!) der Schilder gab es eine explizite Anordnung!

    Ich warte ja bisher ohne Erfolg auf meinen ersten Strafzettel für Fahrbahnradeln. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang?

    Es ist mir heute morgen auch schon aufgefallen, dass es nicht mehr hing.

    Panke: vielleicht mal telefonisch beim Verwaltungsgericht nachfragen wie der Sachstand ist, bzw. bis wann (ganz unverbindlich) mit einer Bearbeitung zu rechnen ist? Es geht ja offenbar tatsächlich nurnoch um die Frage, ob das irgendwann entschieden wird, die Entscheidung selbst sollte ja nicht schwerfallen...

    es könnte damit zusammenhängen, dass ich da immer mal wieder mit falschparkenden Autofahrern in Zwist gerate. Es ist wirklich albern: der Radweg im Gazellenkamp Richtung Westen ist wirklich der einzig vernünftige den ich kenne, und dort weisen sie mich jetzt drauf hin, dass ich ihn nicht benutzen muss. Obwohl ich ihn gern benutze/benutzen würde. Es gäbe so viele Stellen (zum Beispiel weiterhin an der B5) wo man die Schilder besser brauchen könnte.

    Das würde mich auch interessieren. Irgendwer hat irgendwo hier im Forum erwähnt, daß in HH die Anordungen Straßenweise in Akten gesammelt werden. Eigentlich müßte man also nur zur Akte greifen und reinschauen, was ja wohl noch unter die Untergrenze an Aufwand fallen sollte.

    Zum Prüfaufwand hab ich noch nichts gehört, dazu werd ich wohl von anderer Stelle Post bekommen. Ich hab die Behauptung über straßenweise Akten gemacht. Mittlerweile habe ich auch genügend Straßenakten gesehen. Darüberhinaus scheint die VD5 auch noch Lichtzeichenanlagenakten zu führen. Die Straßenakten sind bezüglich der LZAs sehr knapp gehalten, da weiß ich aber nichts genaues.

    In other news: Das Schild Hahnemannstraße ist mindestens seit Anfang dieser Woche auch weg und meine Anfrage diesbezüglich endete in:

    Zitat von PK 23

    hiermit bestätige ich, dass in den mir zur Verfügung stehenden Straßenakten keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für das Verkehrszeichen 237 in der Ludolfstraße/Hahnemannstraße vorliegt.

    Vorteil: keine Auskunft erteilt -> keine Gebühren. Stattdessen gibt es ein neues Schild auf der Höhe Hausnummer 50. Dazu habe ich eine Anfrage gestellt und heute Auskunft bekommen. Wir konnten uns darauf einigen, dass nur ein geringer Prüfaufwand besteht, um das etwa eine Woche alte Dokument aus der Akte zu nehmen.

    Die neue Anordnung nimmt Bezug auf eine bestehende Radwegebenutzungspflicht am Knoten Ludolfstraße/Kellinghusenstraße. Da ich ja mit der Anpassung von Räumzeiten (bzw. der ausbleibenden/verschwundenen Anpassungsmitteilung) so meine Erfahrung gemacht habe, muss ich jetzt wohl nach der Anordnung besagter Radwegbenutzungspflicht fragen. Aber Nachfrage an die Rechtsgelehrten: Darf eine Anordnung auf eine andere, nicht näher bestimmte (zum Beispiel durch Aktenzeichen) Anordnung bezugnehmen? (Kommentare dazu am liebsten mit Darstellung der Rechtsgrundlage, damit ich das gleich weiterreichen kann :-))

    Anyway, es fühlt sich an wie im Häuserkampf, es wird um jede Hausnummer gerungen.

    B5 zwischen Erika-Straße und Hahnemannstraße war Freitag befreit, wenn ich mich nicht verguckt habe.

    Prima, das ist ja auch das, was das PK gesagt hat. Allerdings wollen sie jetzt doch Geld für meine Transparenzanfrage, anstatt dankbar zu sein, dass ich den Sachverhalt etwas aufgeklärt habe. Mal sehen, was den Prüfaufwand ausgemacht haben soll. Meine Anfrage zur Anordnung des nächsten Zeichens ab Hahnemannstraße ist schon terminiert, abgesehen vom Kostenvoranschlag, den ich mir diesmal geben lassen werde, könnte das hoffentlich auch bald Geschichte sein.

    ... aber interessant: Antwort des PK 33 von heute: das Schild sei am Freitag entfernt worden (kurios, dabei hab ich erst am Freitag Nachmittag angefangen Wind zu machen). Ich bin grad nicht in Hamburg und kann deshalb nicht nachsehen -- anyone?

    Falls das aber alles stimmt, dann bin ich einerseits schockiert, wie wenig unsere Verwaltung ihre Ziele/Fristen selbst kontrolliert, andererseits aber befriedigt, was alles geht (und wie schnell es geht) wenn man die Leute etwas antreibt.

    Anyway, message learned: im Zweifel nachfragen, Dokumente zeigen lassen, selbst weitere Stellen ansprechen (hier: LSBG, ggfs. auch Hamburg Verkehrsanlagen), freundlich sein und um Auskunft bitten, aber nicht abwimmeln lassen. Im PK 33 scheint das zu funktionieren.

    ein paar Telefonate und E-Mails später: mein erster Kontakt in der LSBG ist leider in den dreiwöchigen Urlaub gefahren, bevor er mir über die Umsetzung der Sache etwas sagen konnte. Aber dem nächsten Kontakt habe ich dann eine E-Mail-Adresse abgepresst und mein Anliegen präsentiert und gefragt, ob die Umsetzungsdauer wirklich so lang sein muss. Dann hab ich noch fast wortgleich an die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH geschrieben, ob das bei denen wohl noch im Auftragsbuch steht. Heute Antwort aus der LSBG mit direkt angehängtem Abnahmeprotokoll vom 10.12.2007. Das ist wohl auf dem Weg in das PK 33 verloren gegangen. Hab ich denen also geschickt und um umgehende Entfernung des Schildes gebeten. Mal sehen, ob die mitspielen.

    Aber es ist schon erschreckend, dass offenbar Drucksachen aus ALLRIS komplett getilgt werden können. Not happy.

    Telefonat mit Herrn Krämer aus dem ALLRIS-Impressum: konnte er sich zunächst auch nicht erklären und wollte im Bezirksamt nachhaken.
    Nach ein paar Minuten der Rückruf: das war zunächst öffentlich, wurde dann vom Bezirksamtsleiter aber als vertraulich eingestuft und ist deswegen für unsereins nicht mehr sichtbar. Sehr wohl aber noch für die Bezirks-IT und die Bezirksversammlung. Eine Begrüdung warum das jetzt vertraulich ist konnte er mir nicht geben, dafür werde ich mich wohl nochmal an das Bezirksamt wenden müssen.

    Meinst Du den "Radweg", der nach links in die Ludolfstraße und geradeaus zu den Bussen führt?

    auf dem Bild nach links. Das Schild das ich meine steht allerdings an der letzten Straße (der Eppendorfer Landstraße Ecke Lokstedter Weg) und gilt bis zu der "Aufleitung" links im Bild. Sogar die StVB hat eingesehen, dass der nächste Radwegabschnitt entlang der Heinickestraße völlig unbenutzbar ist.

    Das VZ237 bei Dir rechts im Bild ist garkeine Benutzungspflicht im eigentlichen Sinne. Stattdessen soll es wohl einen einzelnen Radweg unabhängig vom Straßenverlauf des Eppendorfer Marktplatzes Richtung Süden darstellen. O-Ton: Eine "Service-Lösung", da diese Richtung außer für Busse ansonsten nicht erlaubt wäre. Ich denke, das ist ein sinnvolles Schild um diese Relation dem "Umweg-sensitiven" Radverkehr zu ermöglichen.

    Neue Transparenzanfrage, diesmal zu den VZ237 im Bereich Lokstedter Weg/Eppendorfer Landstraße (vor der Ampelanlage am Eppendorfer Marktplatz) und Ludolfstraße/Hahnemannstraße (vor der Ampelanlage zur Kellinghusenstraße). Zu letzterer gibt es offenbar wieder garkein Dokument, Aufforderung zum Abhängen (alternativ: ermessensfehlerfreie Würdigung und Beibehaltung bis zur Ampelumschaltung), mal sehen was die daraus machen.

    Interessant ist aber die erste Ampel: da gibt es eine Anordnung zur Aufhebung der RWBP von 2007, in der Signalzeitenpläne, etc. erwähnt werden (leider nicht Teil der Anordnung), die angeordnet aber offenbar noch nicht umgesetzt sind. Richtig: seid 2007 nicht umgesetzt... Dazu der Hinweis, dass "Bis zur Umschaltung [...] es aus Sicherheitsgründen erforderlich [ist], dass für die Knotenpunktzufahrten die entsprechenden Verkehrszeichen zur Radwegbenutzungspflicht aufgestellt bleiben bzw. vorläufig aufgestellt werden." Und das liegt jetzt seit 2007 in der Akte, ohne dass was passiert ist. Ein Hoch auf unsere Verwaltung!

    Das Video mal beiseite.

    Das tatsächlich lästige ist, dass einen Tag nach dem Regionalausschuss diese Stellungnahme kommt. Nachdem es früher (2012) schonmal eine Stellungnahme desselben Sachbearbeiters gab, in der er Schutzstreifen für möglich hielt. Und der in jeder Regionalausschusssitzung sitzt. Aber einfach mal jahrelang nichts sagt, außer am Ende ein nein-basta.

    Glaubt der, er kann uns verarschen?

    Warum soll der Rückbau des Radwegs und die Markierung von Kft-Stellplätzen als Maßnahme zur Radverkehrsförderung finanziert werden??

    In other news: ich bin da mal kurz vor der Saarlandstraße von einem RTW "erschreckt" (O-Ton des Beifahrers) worden, indem er kurz die Sirene angemacht hat. Im Dezember, im Winter, während ich auf die rote Ampel zuhielt. Er hat garnicht verstanden, dass ich das nicht lustig fand. SchwaBicyclist: derart sind die Probleme, die wir hier in Hamburg haben.