PS: "Man" hat sich noch nicht wieder gemeldet. Danke für den Hinweis, dass Telefonieren evtl. nicht reicht. Ich werde dann mal schreiben. Oder möchte jemand von euch? Ich drängel mich nicht vor...
Du brauchst nicht drängeln, aber Du musst Dich auch nicht wegducken. Wir stehen hinter Dir, zum Beispiel mit folgender Formulierungsidee:
an: pkXY@polizei.hamburg.de, transparenzgesetz@polizei.hamburg.de
Betreff: Transparenzanfrage gemäß HmbTG zur Straße XY
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau/Herr XY (wenn Du schon einen Kontakt hast/den Behördenleiter namentlich kennst),
in der XY-Straße steht (an beiden Enden, an den Kreuzungen XY, auf Höhe XY, ...) ein VZ 251 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) sowie eine klappbare Barriere. Dies ist schon deswegen unlogisch, weil an einer der Barrieren ein mit Radpiktogramm gekennzeichneter Weg vorbeiführt obwohl sich das VZ 251 auf die gesamte Straße, nicht bloß die Fahrbahn, bezieht und somit das Benutzen der Straße für Fahrräder nicht erlaubt ist.
Ich bitte Sie, mir die aktuelle straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die VZ 251 am Nord- und Südende der Straße zugänglich zu machen. Die näheren Modalitäten der Zugänglichmachung (zum Beispiel Einsichtnahme oder als Scan per E-Mail) regeln wir gerne im gegenseitigen Übereinkommen. Ich gehe davon aus, dass dies eine Auskunft einfacher Art und sie daher gebührenfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, möchte ich mich gerne von Ihnen über die zu erwartenden Gebühren beraten lassen.
Mfg und so weiter.