Beiträge von flinker

    um schriftliche Bestätigung bitten für folgende Aussage: der Radweg ist derzeit unbenutzbar und es ist unmöglich für die Zeit der Schilderung einen benutzbaren Radweg zu erhalten (zum Beispiel durch Aufweitung des Radwegs mit einer Linie, durch Schilderung von Rad+Fußweg oder eben durch andersartige Aufstellung des Schildes). Es geht hier ja nicht um eine passierbare Engstelle, sondern darum, dass der Radweg überhaupt nicht benutzt werden kann (außer mit sehr schmalem Fahrrad).

    Dann diese schriftliche Aussage aufbewahren für das Widerspruchsverfahren gegen das VZ 237. Kann ja nicht sein, dass die Stelle aus Sicherheitsgründen benutzungspflichtig ist, aber es eigentlich unwichtig ist, ob man sie benutzen kann.

    Das Schild ist rechteckig und grün und das Fahrrad pink

    sehr geiles Siebzigerjahre-Design. Kann mal bitte jemand die Fachaufsicht des Eimsbüttler Grünflächenamts (bzw. direkt MR) anschreiben und dem MR die Ohren langziehen, dass sie ihre Verordnung beachten sollen? rofl.

    Ich fürchte nur, dass das Wording auf den Schildern so eindeutig ist, dass man sich bis dahin nicht darauf berufen kann, dass man das Radelverbot nicht verstanden hat (weil man nach pink/grünen Schildern gesucht hat anstatt nach rot-weißen).

    Und wenn sie dann merken, dass die Planung der U5 die Überlegungen zur Umgestaltung des Überseeringes tangieren, wird die Umgestaltung des Überseeringes erstmal zurückgestellt bis die U5-Trasse feststeht.


    Die ist schon stärker festgelegt als Du denkst. Zur Auswahl stehen nur die Westseite (derzeit favorisiert) und der Weg durch den Park (aus Landschaftsschutzgründen dispräferiert).

    Das tut hier aber auch nichts zur Sache. Es geht ja eher darum, ob der Bezirk sagt er plant das in den nächsten Monaten (was wohl eine angemessene Zeit wäre) oder nicht (was unangemessen wäre). Ich hab keine Lust vorher zu spekulieren was wäre wenn.

    Ich bin kein Jurist, aber gibts nicht sowas wie Untätigkeit oder Verschleppung? Klar, jedes Amt wird sich auf Personalmangel, Softwareumstellung oder Schaltjahr berufen, aber irgendwas muss es doch geben...

    Warten wir doch erstmal ab, wie lange sie brauchen wollen (freundliche Mail ist schon geschrieben). Nach der (zu erwartenden) Auskunft, dass die da garnichts machen, weil sie den Überseering demnächst (anders) umgestalten wollen kann man ja noch weitersehen.

    Merk: Ämter brauchen Zeit und man muss sie ihnen wohldosiert auch lassen.

    Neues vom Überseering:

    Heute hab ich endlich mal eine in sich schlüssige Anordnung zur RWBP im Überseering und angrenzenden Straßen erhalten (erst nach Einschreiten der VD51). Dass der Überseering (Ost) tatsächlich eine große ungemütliche Fahrbahn ist kann man vielleicht sogar durchgehen lassen, schließlich erkennen sie ja auch an, dass der Nord- und Westbereich kaum befahren sind. Und dass die bestehenden Radwege nicht regelgerecht sind, erkennen sie auf einmal auch.

    Interessant an der Anordnung ist aber, dass zwar angeordnet wird, die Radwege gemäß VwV-StVO auszubauen, dies aber bei den durchzuführenden Maßnahmen nicht weiter auftaucht. Ich fürchte das könnte am Ende jemand vergessen...

    Ich hab mit den Bauleuten an der Julius-Vosseler-Straße mehrfach gesprochen (und auch mit der zuständigen StVB) -- nette und verständige Leute. Zuerst war garnichts, jetzt halt der ulkige Rad/Fußweg.

    Am albernsten ist,was sie da planen: nämlich den regelgerechten Fußweg von 2,0m auf 1,5m zurückbauen zugunsten eines verbreiterten Radwegs. Und links davon der Sicherheitsstreifen bleibt 1m breit. Völliger Quatsch, weil die äußerste Platte des Fußwegs auch schon völlig verlandet ist, er de-facto also eher 1,2m breit sein wird. Mal wieder zuungunsten der schwächsten Verkehrsteilnehmer, yay!

    Spannend ist, dass sie während der Bauzeit auf den verbleibenden 1,5m einen gemeinsamen Rad/Fußweg haben wollen der nach RSA95 1,6m breit sein *muss*. Wie das gehen soll werd ich wohl nächste Woche erfahren...

    PS: "Man" hat sich noch nicht wieder gemeldet. Danke für den Hinweis, dass Telefonieren evtl. nicht reicht. Ich werde dann mal schreiben. Oder möchte jemand von euch? Ich drängel mich nicht vor...

    Du brauchst nicht drängeln, aber Du musst Dich auch nicht wegducken. Wir stehen hinter Dir, zum Beispiel mit folgender Formulierungsidee:

    an: pkXY@polizei.hamburg.de, transparenzgesetz@polizei.hamburg.de
    Betreff: Transparenzanfrage gemäß HmbTG zur Straße XY
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    sehr geehrte Frau/Herr XY (wenn Du schon einen Kontakt hast/den Behördenleiter namentlich kennst),

    in der XY-Straße steht (an beiden Enden, an den Kreuzungen XY, auf Höhe XY, ...) ein VZ 251 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) sowie eine klappbare Barriere. Dies ist schon deswegen unlogisch, weil an einer der Barrieren ein mit Radpiktogramm gekennzeichneter Weg vorbeiführt obwohl sich das VZ 251 auf die gesamte Straße, nicht bloß die Fahrbahn, bezieht und somit das Benutzen der Straße für Fahrräder nicht erlaubt ist.

    Ich bitte Sie, mir die aktuelle straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die VZ 251 am Nord- und Südende der Straße zugänglich zu machen. Die näheren Modalitäten der Zugänglichmachung (zum Beispiel Einsichtnahme oder als Scan per E-Mail) regeln wir gerne im gegenseitigen Übereinkommen. Ich gehe davon aus, dass dies eine Auskunft einfacher Art und sie daher gebührenfrei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, möchte ich mich gerne von Ihnen über die zu erwartenden Gebühren beraten lassen.

    Mfg und so weiter.

    In Lübeck stehen überall Schilder an Radfahrstreifen. Dummerweise wechseln sich Rad- und Schutzstreifen da häufig ab, so dass abwechselnd VZ237 und VZ237+Ende geschildert ist. Total der Schilderoverkill. Ich finde Piktogramme auf dem Rad- oder Schutzstreifen sinnvoll, meinetwegen auch eingekreist. Blechschilder am Rand find ich Unsinn.

    Hallo Rad.

    Wenn Du gestern erst da vorbeigekommen bist, ist ja alles gut (Du hast noch 364 Tage bis Dein Widerspruch bei der StVB eingeht). Ich würde die Zeit nutzen und eine Anfrage nach Transparenzgesetz stellen, und um Zugänglichmachung der Anordnung des Schildes bitten. Geht schnell (Bearbeitung jedenfalls wenn man nachfragt fast immer wie vorgeschrieben binnen 1 Monat), kostet üblicherweise nichts und kann man per E-Mail machen (transparenzgesetz@polizei.hamburg.de ins CC). Vermutlich finden die eine Anordnung, aus der das Verbot für alle Fahrzeugarten hervorgeht; andernfalls müssen Sie Dir sagen, dass eine solche Anordnung nicht existiert -- und dann das Schild wegordnen oder eben nachträglich anordnen. Falls es damit nicht gegessen ist, erhebst Du Widerspruch und die Chancen sind ausgezeichnet, dass dem dann auch abgeholfen wird. Da ist die Frist allerdings länger (3 Monate), weshalb ich niederschwelliger anfangen würde. Du kannst vor allem mit der Information aus Deiner Anfrage den Widerspruch zielgerichteter formulieren.

    Umgekehrt würde ich davon abraten, solche Dinge primär per Telefon zu bearbeiten. Immer erst eine Mail schicken, dann regelmäßig telefonisch nachfassen und (auch) um schriftliche Antwort bitten. Oder halt auf die alte Mail antworten und darin das Gespräch kurz zusammenfassen. In den StVBs ist ständig der Mitarbeiter gerade heute nicht da, der sich letztes Mal darum gekümmert hat (bzw. X hat es an Y abgegeben weil der zuständig aber leider nicht da sei). Die spielen Versteck mit Dir bis Du keine Lust mehr hast oder schlimmer, bis die Jahresfrist um ist. IMMER schriftlich. Das Wort "Terminsache" ist gelegentlich ein Türöffner, wenn man bei ner Vertretung landet, aber eben nur, wenn es eine verbindliche Frist gibt (also HmbTG oder Widerspruch nach HmbVwVfG).

    Viel Erfolg!

    Die heilig's-blechle-Einstellung in Deutschland hat mir, denke ich, auch schon mehrfach das Leben gerettet. Ich bin in Lyon aber tatsächlich ganz gut zurechtgekommen, was aber auch daran liegt, dass ich im Ausland mich an die dortigen Gepflogenheiten halte -- unabhängig von der Rechtslage, während ich in Deutschland die Gepflogenheiten im Sinne unserer Rechtslage mitgestalte. (Im Video zu sehen ist auch das dortige Stadtrad-Äquivalent, das ich damals auch benutzt habe -- sehr angenehm und preisgünstig.)

    Wenn eine Stadt über die Pressestelle bekannt gibt: "Es wird etwas für Radfahrer getan, weil Radweg an Straße XY saniert wird, nebenbei werden noch die Rohrleitungen unter dem Radweg erneuert. Für Radfahrer werden X Euro ausgegeben.", dann ist das nur die Umformulierung von: "Rohrleitungen in Straße XY sind marode und müssen neu gemacht werden. Das kostet X Euro. Wir tun mal so, als wenn wir dieses Geld nur für den Radverkehr ausgeben würden weil danach der Radweg kurzzeitig wieder eben ist. Wenn der Radweg dann schon wieder viele Jahre marode ist und die Rohre erneut ausgetauscht werden müssen wiederholen wir das einfach."

    Das passiert gerade genauso in der Bebelallee in Hamburg. Und die Maßnahme wird als Radverkehrsförderung abgerechnet.

    Vielleicht sollten wir uns die ganzen Vorschriften und Pläne einfach sparen, wenn ohnehin jeder machen kann, was ihm gerade gefällt.

    Tatsächlich war es wohl noch schlimmer: er sagte, jemand vom Bezirk habe angerufen und gefragt (Wegewart?) und er habe gesagt dort solle kein Schild aufgestellt werden. Und am Ende stand trotzdem ein Schild da. Insofern: ja, da wird gemacht was gefällt. Deswegen am besten hinfahren und völlig legal einen Müllsack überziehen. (Ggfs. vorher Lokalpresse und PK dazu einladen :-))

    ich hab grad da angerufen und mit nem netten Herrn telefoniert. Er wusste schon bescheid und die Schilder sind nicht angeordnet worden, sondern aus alten Plänen von der Baufirma aufgestellt worden. Er sagte die umgehende Abmontierung durch die Baufirma zu -- aber das kann sicherlich dauern... Wer also als nächstes da vorbeifährt sollte sie mit nem Müllbeutel überhängen (es gibt ja keinen Grund dafür, warum das nicht erlaubt sein sollte).

    Neues vom Überseering.

    Ich hatte damals einen Gebührenbescheid für die angebliche Übermittlung der geforderten Daten erbeten (weil die sich nicht einigen konnten, ob das Benutzungsrecht von 1984 eine Benutzungspflicht ab 1997 begründe). Darauf natürlich Widerspruch, dem heute abgeholfen worden ist. Ich hatte also doch keine Dokumente bekommen, die eine RWBP im Überseering begründen. Jetzt wieder von vorne: dem PK und der VD schreiben, dass ich diesmal wirklich Dokumente haben möchte, die die RWBP begründen (oder alternativ eben die Aussage, dass es solche Dokumente nicht gebe). Diesmal hab ich immerhin den Informationsfreiheitsbeauftragten ins CC gesetzt, mal sehn ob's hilft.

    Oha, jetzt zieren sie sich langsam. Wahrscheinlich gibt es für unten markiertes VZ auch keine Anordnung. Es steht hinter der noch nicht umgeschalteten Ampel (Widerspruch dazu ist raus), das heißt die Räumzeit ist unerheblich. Das PK23 mag mir dazu nichts mehr sagen (hat wohl auf den Deckel bekommen?) sondern behauptet, dafür sei VD52 zuständig -- warum wird diese Straßenakte in der VD geführt während alle anderen im PK liegen? Die VD52 fühlt sich nicht zuständig, immerhin ist es keine Ampel sondern ein VZ, man sprach von "Grundsatzangelegenheiten" und mein Nachname scheint langsam bekannt zu sein. Der Leiter der VD52 ist erstmal "auswärtig", mal sehen wie die eine fristgerechte Beantwortung hinkriegen wollen...