Glückwunsch, @Gerhart ! (Natürlich muss man mal sehen, was der Prüfantrag bewirkt, aber immerhin interfraktionell, also fast schon beschlossen!)
Beiträge von flinker
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Das funktioniert aber doch nur, wenn es die sog. "Onlinewache" gibt, oder?
@timovic, meine Anmerkungen beziehen sich in der Tat auf Hamburg, wo die Bußgeldstelle ein sehr transparentes Verfahren etabliert hat, das der örtliche ADFC sehr gut beschreibt. Aber auch in München steht auf der Seite der kommunalen Verkehrsüberwachung () eine E-Mail-Adresse, auch wenn ich bei Deiner ADFC-Ortsgruppe dazu nichts finde. Kümmern, wie gesagt: es wirkt.
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Für die Fuhle kann ich sagen: Es ist, nur durch ein paar Streifengänge täglich, tatsächlich sichtbar besser - die Schutz- und Radfahrstreifen sind nur noch selten mit KFZ zugestellt
Natürlich ist es lästig, selbst Mails an die Bußgeldstelle zu schreiben. Aber mein Eindruck ist ebenfalls, dass regelmäßige Anzeigen (sei es nun durch die Polizei, die Parkraumverwaltung, oder durch einen selbst) erstaunlich rasch zu starker Besserung führt. Genauso wie das Falschparken an einer Stelle erst nicht passiert und sich irgendwann mit dem "broken window effect" durchgesetzt hat. Ich glaube die Regelmäßigkeit der Sanktion ("Wenn ich hier parke bekomme ich einen Zettel, genau wie die letzten 10 Mal jedes Mal!") ist entscheidend.
Ich kann nur, wie schon einige in diesem Forum, jeden ermutigen, nicht Frust in sich hineinzufressen sondern an der persönlichen Hassstelle täglich Fotos zu machen und diese einmal die Woche (jeweils einzeln, jeweils mit Tabelle wer/was/wann aus dem Foto und den Metadaten) als E-Mail-Lawine an die Bußgeldstelle zu schicken. Klappt gut, ich brauch mittlerweile nurnoch ca. 2 Minuten pro Mail (auch weil es immer wieder der gleiche Tatvorwurf, teilweise sogar die gleichen Autos sind).
Es dauert ein paar Wochen (einerseits die Verwaltungswege, andererseits die Zeit bis zur Einsicht der Autofahrer), aber es funktioniert wirklich!
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Nur zu meinem Verständnis: Meinst Du dieses VZ 237?
Ja.
Und beim Bezirksamt, Abteilung für Sondernutzungen erfrage ich (dauert noch an), wie es sein kann, dass die "Premiumsäule" (heißt so weil beleuchtet) so nah am Radweg steht. Steht zu befürchten, dass die dazu auch keine Unterlagen haben... Alles offenbar so ähnlich wie in Köln, nur dass dort Ströer eine Baugenehmigung braucht, es die Baugenehmigung auch gibt und man nachlesen kann, dass die Säule dann woanders hingestellt wurde. In Hamburg braucht Ströer (ex Hamburger Außenwerbung, HAW) offenbar keine Bau-, sondern nur eine Nutzungsgenehmigung und der genaue Standort wird vor Ort abgestimmt. Gerne auch ohne Protokoll...
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Das Schild hängt natürlich immernoch.
Dann häng es doch ab. Am besten sogar, Du sagst der Polizei vorher bescheid. Im Zweifel hinterher für den Angeklagten: das Schild könnte schließlich zu Unrecht dort gehangen haben, sollen sie mal das Gegenteil beweisen.
Aber Im Ernst: Radwegbenutzungspflichten sind Dauerverwaltungsakte. Und Dauerverwaltungsakte müssen dauerhaft überprüfbar sein und bedürfen deshalb der Schriftform. Kann sein, dass die Verwaltung das anders sieht, aber spätestens seit die VwV vorschreibt, dass die Ausnahme RWBP von der Regel für den Einzelfall begründet ist, reicht das Schild allein nicht mehr aus (es sei denn die Begründung stünde auf der Rückseite des Schildes, was ja möglich wäre).
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Meine jüngste Anfrage nach HmbTG war zum VZ237 in der Vogt-Wells-Straße nach Osten ab Beermannplatz/Grandweg. Heute die Antwort:
nach Rücksprache mit der Verkehrsdirektion 52 ist in der letzten straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 30.08.2002 im Lageplan für die Lichtsignalanlage Vogt-Wells-Str./Grandweg/Behrmannplatz kein VZ 237 angeordnet.
In den dem Polizeikommissariat 23 zur Verfügung stehenden Unterlagen liegt auch keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung für das VZ 237 vor.Ich hab gebeten, das offenbar nicht angeordnete Schild umgehend zu entfernen -- mal sehen ob was passiert... Jedenfalls gibt's auf der Strecke jetzt keine Möglichkeit für Strafzettel wegen Fahrens auf der Fahrbahn mehr.
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Die 141446 (illegales Fahrbahnradeln) wurde 427x verhängt.
und ich dachte gerade: mensch, 20€ Ordnungsgeld ist billiger als die Transparenzauskunft um rauszufinden ob ein VZ237 zurecht aufgestellt ist
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Der Leinpfad in Winterhude wird zur Fahrradstraße (Abendblatt)
Die wesentliche Info: heute(!) abend wird das im Regionalausschuss EWi besprochen, der diesmal auf Kampnagel tagt. (Zufällig? weit weg vom Leinpfad.). Jedenfalls wäre es sicher hilfreich, wenn viele Leute vorbeikommen und sagen, dass sie sich auf die Fahrradstraße freuen (und die paar Parkplätze doch nicht so wichtig sind / sowieso dort nur auf der einen Seite Häuser stehen / Platz für halbhohe Büsche wie im nördlichen Teil der Straße schön ist, etc. Ansonsten kommen nur Idioten die sich bestätigt fühlen, dass Parkplätze vernichtet werden.
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wechselnde Einbahnstraße
die Sierichstraße widerspricht sowieso der VwV-StVO (mindestens die zeitbeschränkten Verbote der Einfahrt die mit Zeitangaben versehen sind).
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An Deinem Mißtrauen Deiner realistischeren Einschätzung deutscher Juristen müssen wir noch arbeiten.
Es werden schon ziemlich häufig Strafverfahren nach 170 StPO (also nicht wegen mangelndem Interesse, sondern wegen nicht hinreichenden Tatverdachts) eingestellt. Sagte mir ein Briefkasten...
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Und was ist z.B. mit dieser Absperrung?
Die Anordnung der Absperrung wäre vermutlich illegal falls kein Unfallschwerpunkt vorlag (und sich dieser nicht mit einem geringeren Eingriff hätte beheben lassen). Allerdings kann es sein, dass die Straßenkreuzung vom Bezirk zurückgebaut worden ist (völlig legal) und das PK nur die roten Pfeile angeordnet hat (legal und sogar geboten). Hier geht es aber nur um ein Verkehrszeichen und das kann ausschließlich eine StVB anordnen und ist dabei an die StVO gebunden. Und die verbietet das. Find ich doof, aber wird so sein. Es gibt ständig Stellungnahmen der PKs die mit Verweis auf §45(9) Verbote des fließenden Verkehrs ablehnen (außer bei Fahrrädern...).
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@Malte, wenn Du die Argumentation widersprüchlich findest, hast Du in gewisserweise Recht, allerdings begibst Du Dich damit auf die Linie der Verkehr-Vor-Argumentatoren.
Tatsache ist, dass die StVO auf maximalen Durchsatz ohne zentrale Steuerung getrimmt ist. Da "fließt" dann der Verkehr durch alle Straßen und ein Zuviel an Verkehr verteilt sich gleichmäßig überall hin; insgesamt werden die Ressourcen optimal ausgelastet (soweit Verkehrsteilnehmer rational handeln...). Soweit so gut, heißt ja auch Straßenverkehrsordnung. Bloß fehlt dem als Konterpunkt eine "Ordnung für lebenswerte Straßen", die es erlauben sollte, Durchgangsverkehr aus bestimmten Straßen herauszuhalten und auf andere zu konzentrieren. Genau das verbietet §45(9) (außer für Mautausweichverkehr).
Natürlich stehen die Leute in der Summe länger im Stau wenn noch mehr Leute durch Julius-/Koppel-/Sportplatzring müssen und dafür Tierparkstraße/Basselweg frei bleiben. Dafür wären das dann aber angenehme Straßen. Gleichzeitig genügen relativ wenige Fahrzeuge um den Basselweg ungemütlich zu machen, die Kosten-Nutzen-Rechnung ist mMn ungünstig. Unser Recht ist auf maximalen Verkehr (freie Fahrt für freie Bürger) ausgelegt, anstatt auch die städtische Lebensqualität hier reinzurechnen. Und für letztere ist eine Verkehrskonzentration durchaus sinnvoll.
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Interessante Idee (wird aber wahrscheinlich mit Verweis auf §45(9) abgelehnt; schon krass, dass de-facto dank (9) von (1) Satz 2 Nummer 3 ("zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen") nichts übrigbleibt, es sei denn es handelt sich um Maut-Schleichverkehr).
Die Frage ist, ob das dem Regionalverkehrspolitiker so klar ist und er den Antrag nur für ein paar Wählerstimmen formuliert, oder ob er einfach keine Ahnung hat. (Ich wüsste nicht, was schlimmer wäre.)
Normalerweise (wenn (1) angewandt wird um Radverkehr zu gängeln) finde ich (9) gut, weil er das verbietet.
Jetzt, wo es um eine Lenkung des Autoverkehrs geht, finde ich (9) eher scheiße.Hmpf.
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Das nun nicht gerade..., aber was würde gegen einen Antrag auf Aufhebung der RWBP sprechen?
Sollte der abgelehnt werden, hättest Du ja beste Gründe für den anschließenden Widerspruch.Ich hab ja schon einen Antrag auf Aufhebung formuliert. Mit dem Ergebnis, dass man mir jetzt eine zweite Antwort auf meine (vorangegangene) Anfrage nach HmbTG gegeben hat. Ich fürchte einfach, die wollen meinen Antrag nicht bescheiden und spekulieren darauf, dass ich beim VG wegen Untätigkeit klage (was dann aber wahrscheinlich auch ewig dauert, siehe andere Verfahren...)
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Neues von der Hudtwalckerbrücke:
Im Dezember hatte ich (damals nicht berichtet) von der VD5 eine Anordnung über die Ausstattung der LZA Ludolfstraße/Kellinghusenstraße mit gemischten Streuscheiben, bzw. deren Anhang bekommen. Im Anhang war mein VZ237 eingezeichnet und im Text selbst stand, dass alle im angehängten Plan eingezeichneten Verkehrseinrichtungen (also auch das VZ 237) angeordnet würden. Das VZ 237 wurde allerdings nicht erwähnt, damit war's also ermessensfehlerhaft durch mangelnde Ausübung des Ermessens. Allerdings war die Anordnung auch schon relativ alt und ich hab entsprechend einen Antrag auf Neubescheidung gestellt.
Heute erneut Mail in der Transparenzanfrage (von der ich dachte sie sei beantwortet worden), jetzt wieder vom PK 23: man finde nichts in den Straßenakten (nee, ich weiß, man muss in die Ampelakte kucken).
Zitat von PK23Die Lichtsignalanlage Kellinghusenstraße/Ludolfstraße wurde bisher noch nicht umgeschaltet, so dass die Räumzeiten für Radfahrer noch nicht berücksichtigt sind. Aus diesem Grund wurde im Einmündungsbereich die Radwegebenutzungspflicht aufrecht erhalten.
Im weiteren Verlauf der Ludolfstraße ist in der Hudtwalkerstraße (Gebiet des Polizeikommissariats 33) in Richtung Winterhuder Marktplatz die Radwegebenutzungspflicht ebenfalls angeordnet. Die Entfernung des von Ihnen angesprochenen Verkehrszeichens 237 hätte zur Folge, dass der Fahrradfahrer auf einer kurzen Strecke die Fahrbahn nutzen könnte, dann jedoch wieder auf dem Radweg fahren muss. Dies stellt eine Unterbrechung der Stetigkeit dar, die zum einen nicht zielführend ist und aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ein erhebliches Gefährdungspotential für den Fahrradfahrer mit sich bringt.Also auf Deutsch: Das Schild hängt zu Unrecht, weil aber woanders auch Schilder zu Unrecht hängen soll es hängen bleiben. Ich hab noch einmal deutlich auf meine Bitte auf Neubescheidung hingewiesen.
Ich bin aber nicht ganz so firm: gegen ausbleibende Neubescheidung kann ich nur Säumnisklage erheben? Bequemer wäre ja der Weg über nen Widerspruch, zumal im J31 das vermutlich durchgehen würde (so wie die Ampelumschaltung beispielsweise ja auch).
Hat sonst jemand Lust, gemeinsam mit mir das VZ abzuhängen oder zu überkleben? Idealerweise mit Lokalpresse dabei?
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man geht davon aus, dass die Fahrgäste brav auf dem Gehweg warten und die Radfahrer mit der gebührenden Vorsicht den Radweg benutzenalso genau das, was an der Kreuzung TaLa/Hohe Liedt zwischen Autos und Fußgängern nicht funktioniert (vermutlich weil die Autos drauf bestehen bei grün loszufahren obwohl noch Kinder auf der Fahrbahn sind...)
Die Frage ist jetzt natürlich, wie man dagegen widersprechen kann, ohne RWBP. Jemand Ideen?
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na dann ist die Stelle ja nicht ganz so irrsinnig wie ich dachte. Noch dazu ist das nicht wirklich mein Gebiet -- vielleicht mag @Fahrbahnradler ja mal im PK anrufen und fragen wie sie sich das mit den Schülern auf dem Radweg und zeitgleich den Schülern an der Bushalte vorstellen...
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Weiß jemand etwas über eine evtl. RWBP in der Tangstedter Landstraße, Höhe Holitzberg und Hohe Liedt?
Google Streetview (2008 und 2010) hat eine, ich kenne aber die aktuelle Situation nicht. Ich frage wegen , es wird eine Bushaltstelle (für den Schülerverkehr) eingerichtet, weil es bisher zu Stress mit dem Autoverkehr kommt. Und jetzt halt das Problem schön auf den Radverkehr abwälzen, bei dem ja auch zu Schulschluss Rushhour herrscht...
Danke für sachdienliche Hinweise, ich wende mich dann damit an die zuständige Polizeidienststelle
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In Köln hätte ich Angst, dass der Radweg deswegen wieder benutzungspflichtig wird.
Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Hamburg passieren. Ich kenne sehr viele VZ 237 die eigentlich weggeordnet sind, das abhängen aber noch davon abhängig gemacht wird, dass die Ampel umgeschaltet wird. Mein Rat an @ralph wäre also, bei gelb stehenzubleiben oder in der Spur weiter in die Mitte zu ziehen (die Autos haben ja vermutlich schon geräumt) und ansonsten den Ball gegenüber den Behörden sehr flach zu halten. Ich finde solange die LSBG noch einen Rückstau von etwa 1 Jahr für Ampelumschaltungen hat, sollten wir damit Kreuzungen entbläuen anstatt sie (für ein Jahr) zu verbläuen.