Beiträge von flinker

    Moin, meine 2¢:

    ja, da arbeiten Menschen, aber diese Menschen sind häufig arrogante Amtsschimmel. Deine Freundlichkeit und Indirektheit (könnte, würde, erklären, etc.) würde ich abschalten und klar machen was Du willst. Schalte vom Fragemodus in den Antragsmodus. Im ersteren Modus bekommst Du Blabla von der Behörde (ausreden warum sie nichts tun), nur im zweiten Modus hast Du ne Chance darauf, dass sie prüfen und im Resultat etwas ändern.
    1. richtig ist, dass Anordnungen oft nicht (mehr) existieren, interessant ist möglicherweise die Frage, wie die Aufbewahrungsfrist von Anordnungen für Dauerverwaltungsakte ist. Hab dazu kurzfristig nichts gefunden...
    2. richtig ist aber auch, dass verkehrsbeschränkende Anordnungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit amtlich zu prüfen sind. Ich denke die *Einlassungen in der Sache* in der Antwort auf Deine Transparenzanfrage genügen hierfür. Ab da gilt die Widerspruchsfrist.
    3. In Widerspruchsverfahren gibt es grundsätzlich mehrere beteiligte Behörden: (a) die Ausgangsbehörde, die etwas getan/nicht getan hat, gegen das Du widersprichst, und bei der Du den Widerspruch "erheben" kannst und die in der Sache abhelfen kann (wenn sie möchte). Sowie (b) die übergeordnete Widerspruchsbehörde: wenn die Ausgangsbehörde nicht abhelfen möchte, gibt sie die Sache an die Widerspruchsbehörde weiter und diese kann dann einen Ablehnungsbescheid verfassen (oder der Ausgangsbehörde vorschreiben, dass sie abhelfen muss). Du kannst Deinen Widerspruch auch direkt bei der Widerspruchsbehörde "einlegen", aber davon rate ich ab: die Ausgangsbehörde macht typischerweise mehr (rechtliche) Fehler, die Du später nutzen kannst.
    4. linksseitige gemeinsame Rad- und Fußwege in beide Richtungen sind gefährlich und sollen aus gutem Grund nicht angeordnet werden. Details dazu:
    4.a Flüssigkeit des Verkehrs ist irrelevant, ausschließlich relevant ist die Gefahrenlage (StVO §45 Absatz 9, Satz 2)
    4.b häufig als relevantes Kriterium herangezogen wird die Kfzverkehrsbelastung. Laut beträgt sie 15000/24h (in beide Richtungen). Nicht besonders hoch (aber auch nicht besonders niedrig), aber dafür ja bei Tempo 30 nochmal weniger gefährlich.
    4.c die Breite des Radwegs hast Du bisher nicht betrachtet. Wichtig sind folgende Schriften: StVO, Verwaltungsvorschrift (nicht -vorschlag!) zur StVO (VwV-StVO), sowie Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Die VwV verweist auf die ERA, aber auch die ERA verweist wieder zurück auf die VwV. Nämlich auf Seite 21, Abschnitt 2.3.6 (Ausgabe von 2010): "Radwege können entsprechende den VwV-StVO nur dann als benutzungspflichtig angeordnet werden wenn [...] die Mindestvoraussetzungen gemäß VwV-StVO zu §2 Absatz 4 eingehalten sind." Die VwV-StVO ist etwas altertümlich in "Randnummern" organisiert. Dort steht dann: Die lichte Breite gemeinsamer Einrichtungsrad- und Fußwege muss innerorts mindestens 2,5 m betragen (Randnummer 20); für die Freigabe von Radwegen in Gegenrichtung werden 90 cm mehr veranschlagt als dies für Einrichtungsradwege vorgesehen ist (vgl. Randnummern 37 und 18). Mithin wäre eine Breite von
    mindestens 3,4 m für einen gemeinsamen Beidrichtungsrad- und Fußweg notwendig. Ist der Weg immer mindestens so breit?
    4.d Gemäß Randnummer 37 dürfen linke Radwege nur angeordnet werden wenn nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind. Gibt es hier Einmündungen oder Kreuzungen?
    4.e Randnummer 36 schreibt vor: “Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.” Du schreibst selbst, dass die Querungsmöglichkeiten nicht bestehen.

    Mein Vorgehen (in einem vergleichbaren Fall): Widerspruch an Ausgangsbehörde, schon im Widerspruch auf die gesetzliche Frist (in der Regel 3 Monate) für den *rechtsmittelfähigen* Bescheid hinweisen, Ausgangsbehörde anrufen und nachfragen (vielleicht schon nach 1-2 Monaten, schließlich im Wochentakt anrufen, wenn Mitarbeiter im Urlaub auf *Fristsache* hinweisen. Schließlich bekommst Du *von der Ausgangsbehörde* ein Schreiben, dass sie nichts tun können/Deinem Antrag nicht stattgeben/blabla. Damit zur Widerspruchsbehörde: 1. Fachaufsichtsbeschwerde (damit sie merken, dass sie Dich ernstnehmen müssen), 2. inhaltlich ggfs. den Quatsch der Ausgangsbehörde kontern. In Gesprächen immer unbedingt freundlich bleiben, aber auch hart in der Sache: wenn meine Frage nicht beantwortet wird bin ich der kleine Prinz und frage auch unendlich oft nach. In Briefen ist für Indirektion/Freundlichkeit weniger Platz (und weniger Notwendigkeit). Dort unbedingt in der Sache hart sein und die Sachlage darstellen ("Euer Handeln ist falsch, korrigiert es!")

    Insgesamt muss ich leider feststellen, dass es für unbekannte Strecken ab einer gewissen Länge in Hamburg deutlich einfacher ist, mit dem ÖPNV zu fahren. Wenn ich mich spontan von einem Gerät hätte routen lassen, wäre ich zwar auch angekommen, aber es wäre wohl in Bus und Bahn angenehmer gewesen .

    ... wobei die Strecke nach jedem Mal weniger unbekannt ist. Im Unterschied zum ÖPNV geht es also nach jedem Mal etwas einfacher und vllt. sogar schneller. (Das gilt natürlich ähnlich auch für den ÖPNV, aber Wissen über die tatsächliche Geographie find ich meist nützlicher als über die ÖPNV-Umstiege und -Anschlüsse.)

    zu

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich frage mich, warum Sie in Ihrem Beitrag nicht schreiben, dass "aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit" ganz eindeutig "zu schnell"
    bedeutet. Denn zu langsam war es ja wohl nicht, oder? (Klar, in der PM der Polizei steht "nicht angepasst", aber die haben Sie ja erkennbar nicht blind abgeschrieben, so wie dies stumpfere Medien häufig tun.)

    Dieses Schönreden des Zuschnellfahrens verstehe ich nicht -- was bezwecken Sie damit? Nicht nur die Unfallgefahr, sondern auch die Schwere von Unfällen wird maßgeblich durch die Geschwindigkeit beeinflusst und dies aufgrund einfacher physikalischer Gesetze. Ebenfalls steht in der StVO die Forderung, nötigenfalls langsamer zu fahren als die erlaubte *Höchst*geschwindigkeit.

    Wenn, wie hier, die Polizei schon von zu schnellem Fahren spricht (durch die Blume), warum verbinden Sie dies nicht mit einem Appell daran, angepasst (also hinreichend langsam) zu fahren? Schließlich fordern Sie ja auch gerne Fahrradhelme (), obgleich diese weder vorgeschrieben noch in Fachkreisen unstrittig sind.

    Mit irritiertem Gruß,
    flinker

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    Sehr geehrter flinker,

    vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen über unseren Artikel "Zwei Schwerverletzte nach Unfall in Horn".

    Es ist richtig, dass wir zur Beschreibung des Unfallhergangs die Formulierung aus der Polizei-Pressemeldung "aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit" in den Online-Artikel übernommen haben. Es geht dabei nicht um das "Schönreden des Zuschnellfahrens" - dies liegt uns fern und diesen Vorwurf weisen wir zurück. Wir können offizielle Pressemeldungen nicht einfach nach Gutdünken umformulieren und eigene Mutmaßungen über das Unfallgeschehen anstellen und z.B. aus Unfallbeteilgten gleich "Raser" machen.

    Wir danken Ihnen, dass Sie unser Programm kritisch begleiten.

    Freundliche Grüße
    NDR-Multimediaredaktion

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    Liebe Frau Multimediaredaktion,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Um Gottes Willen! Sie sollten natürlich nicht "Raser" schreiben, eine zweifellos (ab)wertende Beschreibung. Für mich gehört zum Raser das gewohnheitsmäßige Zuschnellfahren, warum sollte man aufgrund der Faktenlage hier so etwas annehmen?

    Ich bat bloß um die möglichst präzise Wiedergabe der Fakten. Die Geschwindigkeit war sicherlich nicht zu niedrig (das sieht man ohne Hinzuziehen eines Kfz- oder Physiksachverständigen) und gleichzeitig nicht angepasst. Also muss sie zu schnell gewesen sein, es geht garnicht anders. Das ist weder Meinungsmache noch Mutmaßung über das Unfallgeschehen, sondern es ist einfaches logisches Schließen mit einer Prise gesundem Menschenverstand.

    Ich glaube es ist Ihre vornehmste Pflicht als Journalistin, Pressemitteilungen kritisch zu hinterfragen. Wie soll ich es verstehen, dass Sie offizielle (oder inoffizielle) Pressemeldungen nicht umformulieren (können/dürfen/wollen)? Wo ist das Gutdünken dabei, eine schwammige Formulierung zu präzisieren? Sie haben ja auch den Feuerwehrsprecher nicht wörtlich wiedergegeben, sondern seine Stellungnahme (absolut angemessen) aufbereitet. Gerade für Ihre Aufbereitung von Informationen zahle ich ja Rundfunkgebühren, denn PM-Abschreiber gibt es auch bei BILD.

    Ich unterstelle Ihnen sicherlich nicht ein absichtliches Schönreden. Aber es kommt aber als tendenziös rüber, wenn der NDR an einer Stelle empfiehlt, man möge nur mit Helm Radfahren und bei zu schnellem Fahren (ob schuldhaft oder nicht, ob moralisch verwerflich oder nicht, ob Raser oder nicht) eher im vagen bleibt. Möglicherweise hätte ich also von Schönhören sprechen sollen. Viele Ihrer Nutzer hören sich Ihre Beiträge schön, deswegen sind präzise Fakten so entscheidend. Das Schönhören Ihrer Nutzer sorgt dann dafür, dass Radfahrer angehupt und geschnitten werden weil sie keine Fahrradhelm tragen und es führt dazu, dass Schönhörer denken, sie hätten ihr Auto bei zu hoher Geschwindigkeit noch unter Kontrolle. Das ist gefährlich. Dieses Schönhören ist es, was viele Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt.

    Dass der Fahrer zu schnell gefahren ist, ist eben bloß präziser als die von Ihnen gewählte Variante. Sie schreiben ja auch nicht "aufgrund irgendeiner Geschwindigkeit", sondern Sie haben sich für einen bestimmten Grad der Präzision entschieden (indem Sie die Formulierung der PM übernahmen). Diese Entscheidung bemängele ich und halte sie weiterhin für falsch.

    Herzlich,
    flinker

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    sollte ich das so oder anders schreiben?

    schnelle An-/Abschaltbarkeit

    der Grund warum in Brokdorf die Chemie nicht stimmte war wohl die mittlerweile tatsächlich nachgefragte Regelbarkeit:

    Laut einer Untersuchung kam der Rost durch mehrere Faktoren zustande. Unter anderem lief der Reaktor seit Jahren mit einer höheren Leistung und wurde immer häufiger hoch- und runtergefahren.

    also ist das möglicherweise doch nicht so gut für die Reaktoren...

    Vorsicht, er könnte ab September Bundestagsabgeordneter sein.

    und du glaubst ab dem Moment interessiert er sich noch im geringsten für die Bezirkspolitik?
    Glaubst Du er denkt wegen des Bezirks an die Sierichstraße, oder weil es genug bekloppte Hamburger gibt, die jemanden sympatisch finden, der an der Sierichstraße festhält? Demnächst wird er unterhalb Hafenquerspange sicherlich nichts mehr sagen.

    Zwillen und Bengalos haben die Krawallmacher bestimmt nicht bei Budni rausgeholt.

    Rohr von ner Billigfahrradpumpe + Finger von soliden Gummihandschuhen + Klebeband. Und ein Paket Trockenerbsen. So haben wir das früher gemacht. (Stahlkugeln gibt's möglicherweise nicht bei Budni.) Bengalos ... Wunderkerzen?

    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt vielmehr, solche Leute einzukassieren. Und zwar sofort. Alles andere ist nämlich ein Vollzugsdefizit des Rechtsstaats, also rechtsstaatswidrig.

    Wie @zud_ritt schreibt: Das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass ggfs. Strafen ausgesprochen und durchgesetzt werden. Durch Gerichte, nicht durch die Exekutive. Eine Untersuchungshaft ist aber keine Strafe, sondern kann ein Mittel sein, die Strafdurchsetzung zu ermöglichen. Ein Vollzugsdefizit des Rechtsstaats bestünde, wenn der Rechtsstaat nicht zügig handelt.

    Ich gebe Dir Recht, dass es schwer zu ertragen ist, dass das zügige Handeln des Rechtsstaats häufig (gefühlt zu) lange dauert. Aber Gutding will Weile haben. Zu fordern, dass der (Rechts)staat *überstürzt* handelt, wäre töricht.

    Ein Mittel das bisher nicht angesprochen wurde ist die vorläufige Konfiszierung der Fahrerlaubnis (nicht, dass jemand der mit Vorsatz handelt sich darum scheren würde). Das wäre wenigstens eine schnelle und symbolhafte Reaktion ohne Grundrechtseingriff.

    Meldemichel mit Bitte um Entfernung? Von da aus dann eskalieren. Oder halt Polizei rufen, warten, Situation erklären, danach Fachaufsichtsbeschwerde stellen (denn sie werden den Aufhänger nicht entfernen). Oder Transparenzanfrage zur Genehmigung und auf den Widerspruch zwischen Genehmigung (keine Gefährdung, Standardfloskel) und Umsetzung hinweisen (ggfs. kostenpflichtig weil anonymisiert werden muss). Wahrscheinlich am zielführendsten, wenn Du Antrag auf Aufhebung der Benutzungspflicht stellt mit Beleg für die nicht-sichere Benutzbarkeit (bringt aber auch nichts).

    Oder Mail/Telefonanruf an den Veranstalter? Deren Klientel fährt/mag auch Fahrräder, wenn ich mich richtig an das zur Show gehörende Buch erinnere.

    Auf gut Deutsch: der Pressesprecher kann nur wiedergeben, was ihm seine Kollegen in den Block diktieren. Eigenes, kritisches Überprüfen der Information vor Verbreitung ist nicht vorgesehen.
    Die "tätigen Polizeibeamten" sind anscheinend wirklich nicht in der Lage, die StVO-Regeln zum Parken zu erfassen.

    Schreib doch mal jemand eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den tätigen Polizeibeamten (der lässt sich ja intern ermitteln). Mal sehen wie die/der Vorgesetzte antwortet und in jedem Fall landet das in der Personalakte.

    Tut es leider nicht.

    in der Tat: §39 Absatz 2 Satz 1: "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen."
    und Satz 3: "Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."

    Also ist da ein Parkplatz und nur Mo-Fr ist da ein Behindertenparkplatz mit eingeschränkter Parkdauer.

    Da habe Spkr und das PK einfach recht.

    110 ist nicht das Problem. Die nehmen das üblicherweise entgegen, sagen vermutlich, das sei nur eine Behinderung (einfach andauernd wiederholen, dass es eine Gefahrenstelle sei und der Mensch am Telefon das sicher nicht beurteilen könne), und leiten es auch an die PKs weiter. Dann wird's interessant.
    Einmal hab ich nach ner 3/4 Stunde nochmal angerufen und die Leute bei der 110 waren erstaunt, weil nämlich angeblich ein Wagen dagewesen sei (vom PK33...). Tatsächlich kam im zweiten Anlauf dann tatsächlich ein Wagen und der Fahrer hat genuschelt, dass sie wohl die falsche Adresse im ersten Durchgang hatten... Irgendwann hatte es sich soweit eingespielt, dass die Wagen tatsächlich zuverlässig kamen. Allerdings sich dann gern nicht gekümmert oder rausgewunden haben. Bisher hab ich jedes Mal erfolgreich ein Knöllchen erreichen können.

    Allerdings habe ich nie eine Umsetzung durchdrücken können (es aber auch nicht versucht). So wie ich's verstehe, ist die Anweisung, dass Umsetzung der Regelfall ist eine Landesregelung. Du kannst also die Beamten vor Ort nicht auf eine existierende Dienstanweisung (in Berlin) hinweisen. Das müsste vllt. mal die Radverkehrskoordinatorin oder die Politik in Angriff nehmen.

    am Montag im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude:

    * Schutzstreifen auf dem nördlichen Abschnitt der Maria-Louisen-Straße:
    Wer da ist und nicht weiß, was er sagen soll:, kann sagen was ich gern sagen würde: 1. die Auslegung der Aufweitung bei der Sprunginsel auf 50km/h ist quatsch, weil dort sowieso 6-22 Uhr Tempo 30 gilt und nachts man das Rasen auch nicht unterstützen muss. Immerhin fallen dafür 2 Bäume an der Ecke Maria-Louisen-Stieg und eine engere Kurvenführung würde effektiver zum Abbremsen führen. 2. Ein Pappelpaar soll gefällt werden, weil eine der beiden zu 70cm auf dem (zu verschiebenden und auf 3m verbreiternden) Gehweg steht. Da könnte man vorschlagen, dass es wohl auch reicht, den Gehweg dort etwas schmaler zu machen (hat nix mit Radfahrern zu tun, aber wenn die Autofahrer schon schimpfen, dass die Radfahrer an Baumfällungen schuld sind, kann man das anbringen).
    * es wird auch mal wieder um den Mühlenkamp gehen, sowie um die Bebelallee, Spaß ist also garantiert.
    * Raser in der Sierichstraße sollen gestoppt werden -- von der CDU!
    * ein lustiger Kleinkrieg zwischen Ausschuss und PK um einen zusätzlichen Polizei-Parkplatz (direkt neben dem Radweg). Den Parkplatz braucht's unter anderem für die "Reiterstaffel für den gezielten Einsatz in Kleingärten und Grünanlagen", prust.


    Sicherlich lustig für Radfahr- und Baumfreunde außerdem auch nicht unwichtig.

    öhm, Pollen in allen Ehren und Honig mag ich für mein Leben gern. Aber auch Pollen sind Feinstaub. Kein mineralischer und möglicherweise kein besonders schadstoffhaltiger, aber das ist für die Feinstaubmessung erstmal egal. PM10/PM2.5 ist über die Größe definiert, nicht über Pollen/Nichtpollen. Ein tatsächliches Problem des Sensors ist hingegen Nebel (weil Trockenfeinstaub trocken gemessen werden soll), deswegen hat das Gerät zusätzlich einen Feuchte- und Temperatursensor um die Gültigkeit der Daten nachher bewerten zu können.

    Tatsächlich sind die angesprochenen Sensoren nicht perfekt geschweigedenn geeicht. Sie kosten aber auch nur ~30€ anstatt mehrere Tausend für ein professionelles Gerät (das regelmäßig amtlich geeicht werden müsste was weitere regelmäßige Kosten verursacht). Die Idee hinter luftdaten.info ist, mit vielen einfachen Sensoren ein plausibles Bild zu generieren. Dafür hilft natürlich der Abgleich mit den amtlichen Daten. Mein Sensor schafft eine Korrelation von ~0.5 mit den amtlichen Sensoren im Umfeld. Wenn jetzt die einfachen Sensoren zum Beispiel in Niederschlesien alle weiter weg von den dortigen amtlichen Daten wären, dann könnte man seine Schlüsse ziehen (zum Beispiel, dass die Sensoren dort schlechter funktionieren...).

    Es geht nur um ein Kontroll- und Aufklärungsorgan der Citizen Science und dafür sind die einfachen Sensoren gut genug. Auch bei besseren Sensoren käme man um eine objektive Interpretation der Daten nicht herum.