Was leider völlig verkannt wird: Auch nicht gebläute Radwege müssen den Richtlinien entsprechen und in Stand gehalten werden.
Und selbst wenn der Blaulolli rechtswidrig dort hängt, muss er beachtet werden. Nur nichtige VZ müssen nicht beachtet werden.
Beiträge von SchwaBicyclist
-
-
Der Schutzstreifen muss weg, weil "Es gilt das Rechtsfahrgebot".
Dass ich als Radfahrer auch ohne diesen Streifen kaum weiter rechts fahren darf, ist den hohen Herren noch nicht aufgefallen?!?
Oder haben die bloß "Streifen in der Mitte" gehört/gelesen und sich das nichtmal angeschaut?!?"Herr, lass Hirn vom Himmel fallen, oder Ziegelsteine! Aber triff!"
-
Und wenn man auch noch von der Insel kommt und rechts vor links nicht kennt.
Dann kommt einfach alles zusammen. -
Daily Vlogger Mr Ben Brown gestern zu Besuch in Berlin, und dann sowas: "CAR CRASH CAUGHT ON GOPRO"
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Hier die ausführliche Version (ab ca. 6:06): ALWAYS WEAR YOUR SEATBELT
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
-
Bedarf die verkehrsrechtliche Anordnung zwingend der Schriftform?
-
Und gar nicht so schlecht geschrieben.
-
Das Plakat von der Verkehrswacht ist eine Frechheit. Außerorts sogar hoch zehn. Da werden nämlich min. 200cm.de gefordert.
-
Ansonsten aber nicht schlecht und mal pro Fahrrad geschrieben.
-
Man sollte Polizisten dazu zwingen die eigene Unfallstatistik zu lesen.
Und?
Dann haben sie diese noch lange nicht verstanden.
-
Aber hier trotzdem noch zwei POV Beispiele die ich vorhin auf meiner Platte gefunden habe. Bei diesen zwei Screenshots sollte es für jeden klar sein, dass das zu wenig Abstand war.
Zumal hier sogar mit ausreichend Abstand nicht überholt werden durfte.
-
(btw. Wo kann man den ganzen Beitrag sehen? Irgendwie war ich gestern Abend zu blöd dafür
)
In der Spiegel-TV App.
-
Mich nervt vielmehr die Arroganz und Überheblichkeit der Herren in Uniform.
-
Feeling limitless, alive, totally free. Life is a dream... so ride on!
-
-
Müssen Autofahrer Verkehrsschilder beachten - oder dürfen sie blind dem Navigationsgerät folgen?
Ohne Bezahlschranke...
Da sollte man ohne Probleme die Eignung zum Führen eines Kfz in Frage stellen können. -
Nur ist das eben alles ein solches Durcheinander, dass niemand durchblickt. Und dass dann unter anderem die Polizei in der Grundschule erzählt, man müsse nur an Ampeln rechts vom Radweg halten, macht die Sache nicht besser.
Nicht nur die Polizei.
Auch ein Herr Dr. Reinhold Baier aus Aachen mit seinem renommierten Büro für Stadt- und Verkehrsplanung (Hat auch bei der ERA 2010 mitgewirkt).
Abgesehen davon ist er z.B. auch noch der Meinung, dass es z.B. absolut verboten sei mit dem Fahrrad über einen Fußgängerüberweg zu fahren. -
Ich würde ja behaupten, dass das gar kein Schutzstreifen sondern ein Fahrradstreifen ist. Er ist nämlich durch einen Breitstrich begrenzt. Gestrichelt ist er nur weil sonst die Parkplätze rechts davon nicht erreichbar wären. Das verstehen 99,8% der Verkehrsteilnehmer nicht bzw. anders...
Damit die Parkplätze legal erreicht werden können, bedarf es aber keiner Strichelung.
-
Aber es darf ja nix kosten....Außer dann das eine oder andere Menschenleben.
-
Also safety in numbers, wovon wir noch Lichtjahre entfernt sind.