Beiträge von SchwaBicyclist

    Als zügiger Radfahrer, der locker mit 25-30 Sachen unterwegs ist, bin ich je nach Richterlaune doch jetzt schon der Depp, wenn es mal irgendwo kracht.
    "Hat ja keiner damit rechnen können, dass ein Fahrrad so schnell unterwegs ist." Und jetzt sollen da problemlos noch höhere Geschwindigkeiten gefahren werden?

    Und dann noch das Problem, dass es eh kaum Radwege gibt, wo ein gegenseitiges Überholen der Radfahrer möglich ist. Theoretisch zumindest. Praktisch wird natürlich einfach der Gehweg dafür (meist rücksichtslos) mitbenutzt. Aber wen wundert's. Das wird einem (in WÜ zumindest) ja sogar von offizieller Stelle so empfohlen.

    Und jetzt wurschteln wir da noch ein paar E-Bikes mit rein. boewu19.gif

    Ein S-Pedelec ist nicht breiter als ein Fahrrad.[...]
    Daher bin ich der Meinung, dass S-Pedelecs immer auf den Radweg dürfen sollten, wenn diese mit weniger als 30 km/h unterwegs sind. Allerdings müsste man diese Grenze dann Konsequenterweise auch für Fahrräder einführen und ab diesem Punkt dann ebenfalls die Radwegbenutzungspflicht aufheben und durch einen Fahrbahnzwang ersetzen.

    Roller und Fahrräder unterscheiden sich imho nicht wesentlich in der Lenkerbreite.

    Innerorts: Ich darf doch jetzt schon kaum schneller als 15 km/h (für diese vmax sind Radwege imho ausgelegt) fahren, ohne dass ich selber Schuld bin, wenn was passiert.
    So breite Radwege, dass gefahrlos 30 km/h gefahren werden können, baut doch niemand.

    Außerorts: Da könnte ich mir das evtl. vorstellen. Dann aber bitte ohne irgendeine Geschwindigkeitsbeschränkung, die eh nur ein zahnloser Papiertiger wäre und die generell schwache Regelakzeptanz nur noch geringer werden liesse.

    Weshalb bezeichnest Du das Verhalten des Radlers als Provokation? Weil einem unterbelichteten Dosentreiber, der denkt, er habe einen Anspruch auf seine favorisierte Geschwindigkeit, der Radler, der mit 30 Km/h (!) unterwegs ist, nicht passt? Für gerade mal einen Kilometer? Jeder Ampelstop kostet mehr Zeit. Sorry..., da komme ich nicht ganz mit... ?(

    Wahrscheinlich habe ich selber zu provokant formuliert. @Spkr trifft es ganz gut:

    Lassen wir mal den Begriff "provozieren" außen vor.
    Der Eindruck, der für unbeteiligte Betrachter des Videos entsteht ist, dass der Radfahrer demonstrativ so fährt wie er fährt und er sich vielleicht genau so verhält, weil gerade die Kamera mitläuft.
    Ich verstehe Eure Argumente und glaube gerne, dass auch ich da am Wiesendamm nicht gerne radfahren würde.
    Nehmt aber bitte auch zur Kenntnis, dass nicht jeder bei dem Film die gleichen Assoziationen bildet und zu den gleichen Schlussfolgerungen käme. Also meine ich, dass das Video nicht gut geeignet ist, Eure Argumentation zu unterstützen. Punkt.

    SchwaBicyclist: derart sind die Probleme, die wir hier in Hamburg haben.

    Dass und welche Problem ihr in Hamburg habt, kann ich mir ganz gut vorstellen und beneide euch nicht darum. Kenne ja schon Maltes Geschichten aus dem VP und vor allem seine "Radverkehrspolitik" bevor sie leider dichtgemacht werden musste.
    Ich könnte euch ein ähnliches Lied singen. Fahre ja selber fast ausschließlich auf der Fahrbahn und verteidige mein Revier, wo es nur geht.
    Wir in Würzburg landen z.B. beim Fahrradklimatest regelmäßig auf den letzten Plätzen.
    Das Problem ist der Tiefbau. Die machen allen eine lange Nase, selbst der OB kommt ihnen nicht bei und lässt sich von denen mehr oder weniger verarschen.

    Von meiner Seite ist alles gut, wegen mir brauchen wir uns nicht weiter in die Haare kriegen. Letztendlich sitzen wir alle in einem Boot.

    mx7.gif

    Wie gesagt geht es mir darum, dass Outofahrer nicht unnötig provoziert werden. Und ob da jetzt der Hintermann vorbeigekommen wäre, hätte man nur erfahren, wenn man ihm zumindest die Möglichkeit gegeben hätte. Ein paar Lücken im Video scheinen mir nunmal dazu geeignet.

    Wenn ich als Radfahrer wissen wollte, wieviele Outofahrer sich hinter mir befinden, dann habe ich es bisher immer noch geschafft mal kurz nach hinten zu blicken. Ist laut StVO nicht verboten.

    Wer will, findet Wege; Wer nicht will, der findet Gründe.

    Wer will, findet Wege; Wer nicht will, der findet Gründe.

    Mir scheinen die Lücken im Video groß genug. Wir können uns natürlich daran aufhängen, ob es jetzt ein paar Meter mehr oder weniger braucht, damit der Outofahrer auch wirklich vorbeikommt. Das hängt natürlich von weiteren Faktoren ab: wie schnell fährt der Radfahrer, klebt der Outofahrer mit gleicher Geschwindigkeit dahinter, oder kommt er erst angefahren mit Überschussgeschwindigkeit (verkürzt die Überholstrecke)...
    Man kann natürlich auch Angst haben, dass man nicht wieder rübergelassen wird. Das steht jedem natürlich frei. Wobei meine Erfahrung bisher gezeigt hat, dass der erste Überholer hinter sich eine Lücke "aufreißt", in die ich so gut wie immer wieder einscheren kann.
    Letztendlich wirkt der Fahrstil in meinen Augen, und soweit man das aus diesem kurzen Ausschnitt aus der Wirklichkeit beurteilen kann, unnötig provokant und oberlehrerhaft.

    Ich bin der letzte, der meint, dass man immer und überall vor der heiligen Blechkuh kuschen sollte.
    Aber unnötig oberlehrerhaft Provozieren soll/darf man deswegen auch nicht. Wir haben es als Radfahrer eh schon schwer genug und solche Verhaltensweisen sind nunmal (nicht ganz unberechtigt) Wasser auf die Mühlen der Anti-/Scheiß-Radfahrer-Fraktion.

    +1 @Spkr

    Ich würde dort ja auch genauso flott mit dem Rad auf der Fahrbahn unterwegs sein.
    Imho kann man durchaus weiter rechts und immer noch ausserhalb des Türbereichs fahren. Das wäre weniger provokativ und die Outofahrer könnten trotzdem nicht überholen.
    Zischen 0:35 und 0:42 und auch später sehe ich wie @Spkr durchaus mehrere Möglichkeiten den Hintermann überholen zu lassen. Auch wenn er deswegen noch lange nicht hupen darf (da innerorts), kann ich es irgendwie verstehen.
    An der roten Ampel muss man auch nicht mittig stehenbleiben. Das wäre beim Anfahren die nächste Überholmöglichkeit gewesen.
    Alles in Allem wurde imho an mehreren Stellen durch den Radfahrer unnötig provoziert.

    Deswegen auch Daumen runter von mir für das Video.

    Tante Edit Gerhart:

    Wozu? Um dem Idioten zu zeigen, dass sich Hupen lohnt?

    Der erste Huper kam erst, weil der Radfahrer bei 0:35 keinen Platz gemacht hat, sondern lieber provokativ links geblieben ist.

    Hört sich in der ERA 2010 tatsächlich erstmal (fast) so einfach an.

    Zitat von ERA 2010

    Bei abgesetzten Radverkehrsfurten mit links des Radwegs stehenden Kraftfahrzeugsignalgebern kann rechts abbiegender Radverkehr durch eine vom übrigen Verkehr getrennte Führung im Seitenraum von der Signalisierung ausgenommen werden, wenn auch die kreuzende Straße über Radwege verfügt.

    Aus dem Text geht es erstmal nicht direkt so hervor, aber in der zugehörigen Abbildung gibt es für den geradeausfahrenden Radverkehr eine eigene Signalisierung nebst Haltlinie: Geradeauspfeil mit Haltlinie auf dem Radweg, daneben ein Rechtsabbiegepfeil ohne Haltline um bei Ampelrot auf der Radverkehrsführung im Seitenraum rechts abbiegen zu können.
    Also gilt dort die Ampel für den Fahrverkehr deshalb nicht für Radfahrer, weil eine eigene Signalisierung vorhanden ist.


    Ansonsten steht in der StVO (Habe dort nirgends finden können, was genau ein Lichtzeichen für den Fahrverkehr ist):

    Zitat von StVO § 37

    Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Finde ich ziemlich ungeschickt formuliert, wenn auf Radverkehrsführungen ohne Lichtzeichen für den Radverkehr weiterhin die Lichtzeichen für den Fahrverkehr gelten sollen. :S

    Besser als Sprühsahne. Ginge sicher auch mit Fahrradlogo.

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    bleibt die Fahrbahn zum Schieben. Dort schiebt man wo? ;)

    Wenn ich zu Fuß gehe und ein Fahrzeug mitführe, dann muss ich die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutze ich als zu Fuß Gehender, der ein Fahrzeug mitführt, die Fahrbahn, muss ich am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links darf ich mich nicht links einordnen.

    Das habe ich inzwischen schon des öfteren gelesen. Gibt es dafür eine verlässliche Quelle?Es wäre immerhin auch denkbar, dass dieses Zeichen an einem Radweg dann auch nur für den Radweg gilt.
    Ganz ähnlich zu Zeichen 209 (Abbiegepfeil auf blauem Grund) u.ä., die bei einer klar einer einzelnen Spur zugeordneten Anbringung auch nur für diese gelten.

    An Ampeln z.B. dürfen sie nicht mehr für einzelne Spuren angebracht werden:

    3 III. In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.