Beiträge von Malte

    In normalen Zeiten müssten Politiker die derart schnell und klar ihre Versprechen brechen zurücktreten.

    Ich habe das Gefühl, diese Zeiten hätten wir schon lange hinter uns gelassen. Mit vernünftigen Ansprüchen hätten ja alles CSU-Bundesverkehrsminister zurücktreten müssen, aber ich habe den Eindruck, dass ein Rücktritt überhaupt nicht mehr zum politischen Besteck gehört.

    Die Polizei gibt in dieser Debatte erneut kein gutes Bild ab. Sie hat zwar Recht, dass in Fahrradstraßen unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der Geschwindigkeitsbegrenzung überholt werden darf, verschweigt aber leider, dass das in Kiel quasi in Ermangelung einer vernünftigen Fahrbahnbreite so gut wie nie der Fall ist. Dann heißt es plötzlich unter Amtshilfe des § 1 StVO:

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    Tjoa. Bezieht sich das noch auf die Fahrradstraße oder auf allgemeine Situationen im Straßenverkehr? Weiß man halt nicht genau. Denn irgendwie bedeutet das ja, dass ich in einer Fahrradstraße, in die ich womöglich als Fahrradpendler just zu jenen Zeiten gelange, in die dort der Parksuchverkehr kreist, regelmäßig in irgendeiner engen Nische anhalten muss, damit der nachfolgende Kraftverkehr überholen kann.


    … was ja in der Praxis sowieso nie passiert, weil der nachfolgende Kraftverkehr ja eher selten gewillt ist, in der engen Fahrradstraße eine Möglichkeit zum gefahrlosen Überholen abzuwarten. Wenn man mit dem Rad auf die Idee kommt, dort den Sicherheitsabstand von anderthalb Metern nach rechts einzuhalten, wird halt entweder eng überholt oder außerdem noch die Hupe betätigt.

    Die Frankfurter Polizei hat zu dieser Thematik eine ganz andere Meinung:

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    Gut, das Beispiel aus Frankfurt bezieht sich nicht direkt auf enge Fahrradstraßen, weist aber dennoch in eine ganz andere Richtung als die Meinung der Kieler Kollegen.

    … und mal wieder stelle ich fest: Die Auslegung der Regeln für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer scheint derart kompliziert zu sein, dass jede Polizeidienststelle eine andere Meinung hat und bei Kontrollen anders sanktioniert. Nachdem die Hamburger Beamten so langsam gelernt haben, dass längst nicht jeder Straßenteil mit dem Rad befahren werden muss, der irgendwie nach Radweg aussieht, kriegt man in Kiel dafür ein Bußgeld. Während man in Frankfurt einen ganzen Fahrstreifen in Anspruch nehmen darf, würde man in Kiel womöglich zum Gespräch gebeten.

    Einen solchen Wildwuchs an unterschiedlichen Interpretationen kenne ich im Bereich des motorisierten Verkehrs nur beim Parken auf Geh- und Radwegen. Das ist in Hessen beispielsweise überall erlaubt, sofern nur der Kraftverkehr nicht behindert wird, während in anderen Bundesländern wenigstens in der Theorie Bußgelder drohen.

    Nun freut man sich riesig, dass die Messwerte am Theodor-Heuss-Ring besser wären als in einem Naturschutzgebiet: Theodor-Heuss-Ring in Kiel: Die Luft ist rein

    Ich würde mir ja tatsächlich mal eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik wünschen, anstatt dass die Kieler Autonachrichten relativ fröhlich die Stimmen der Verwaltung widergeben. Dass die tollen Luftfilter funktionieren, daran habe ich auch keinen Zweifel, aber ich wüsste schon gerne, inwiefern die Sperrung der beiden rechten Fahrstreifen, das kleine Mäuerchen, dass bodennahe Schadstoffe von der Messstation fernhält, und der Luftfilter in unmittelbarer Nähe der Messstation zu diesen tollen Werten beitragen — und inwiefern die Luft wirklich entlang des gesamten Theodor-Heuss-Ringes besser geworden ist.

    Und das ist nach meinem Empfinden immer das Problem an dieser ganzen Geschichte: Es wird relativ punktuell just jener Bereich in Angriff genommen, in dem die Luftmessstation steht. Die steht dort sicherlich auch, weil gerade in der Gegend aufgrund der Schluchtwirkung des Theodor-Heuss-Ringes die Luft dort ganz besonders schlecht ist. Nur: An vielen anderen Straßen dürfte die Luft ähnlich schlecht sein, nur steht dort leider keine öffentlichkeitswirksame Luftmessstation. Ich kann mir vorstellen, dass im Bereich der B 502 im benachbarten Stadtteil Gaarden auch Überschreitungen zu messen wären. Die bekommt man aber nur anhand von Modellrechnungen heraus.

    Ja, Ecke Knooper Weg vom Norden aus kommend muss man sich beim Wechsel vom Radweg auf die Fahrbahn mit den Linienbussen der KVG arrangieren.

    Aber ansonsten empfinde ich das als unproblematisch, denn vor der Kreuzung handelt es sich beim rechten Fahrstreifen ja um einen Bussonderfahrstreifen. Man muss halt nur aufpassen, dass nicht direkt im Kreuzungsbereich jemand vom linken Fahrstreifen hinüberwechselt.

    Das Abendblatt schreibt: Nach dem Tod einer Mutter: Wie Hamburg Radfahrer schützt

    Die dort aufgezählten Maßnahmen klingen ja ganz nett, aber die Nummer mit Tempo 30 im Eppendorfer Weg höre ich mir ja auch schon seit geraumer Zeit an. Ob das in dieser Legislaturperiode noch etwas wird?

    Kurze und präzise Antwort: Nein. Nun wird 2033 2023 oder 2034 2024 angepeilt.

    Tempo-30-Strecke am Eppendorfer Weg verzögert sich weiter

    Ich wundere mich ja wirklich, wie das mit der Verkehrswende eigentlich klappen soll, wenn wir weder die Infrastruktur in den Griff bekommen und schon an der Einrichtung einer Tempo-30-Strecke scheitern. Die Radverkehrsinfrastruktur in meinem Heimatort Büdelsdorf sieht heute noch so aus wie vor 30 Jahren, außer dass 1997 eilig überall blaue Schilder aufgehängt wurden, um die Radwegbenutzungspflicht aufrecht zu erhalten. In Hamburg sieht die Infrastruktur mitunter immer noch so schäbig aus wie 2008, als ich das erste Mal mit dem Rad dort langgefahren bin. Außer ein paar punktuellen Sanierungen und den Vorzeigeverkehrswendestraßen in der Innenstadt halten sich die Verbesserungen sehr in Grenzen.

    Und über den Eppendorfer Weg wird nach meiner Kenntnis schon Ewigkeiten gestritten, die ersten Ideen zu Tempo 30 stammen nach meiner Erinnerung aus der Zeit, in der die Geschwindigkeit in der Stresemannstraße unfallbedingt reduziert wurde. Und jetzt noch mal drei Jahre? Das wird ja nie was.

    Angeblich soll jetzt der momentane Lockdown erheblich verschärft werden (Vorsicht, Focus und BILD als Quelle): Merkel prüft massive Verschärfung der Maßnahmen

    Öffentliche Verkehrsmittel sollen nicht mehr fahren, es soll Ausgangssperren und eine Pflicht zur Teleheimarbeit geben.

    Ich find’s ja interessant, dass Frau Merkel die überfüllten Busse und Bahnen ein Dorn im Auge wären. Ja, klar: Die Leute müssen ja weiter zur Arbeit fahren, denn bislang wurden Arbeitgeber ja nur recht freundlich darum gebeten, doch eventuell Teleheimarbeit nach Möglichkeit zu ermöglichen. Und wenn dann in Zeiten einer Pandemie auf einer weiterhin stark nachgefragten Nahverkehrslinie weiterhin nur ein einzelner LINT 41 seine Runden dreht, weil aufgrund fehlender Ausweichgleise und Weichen kein dichterer Takt und aufgrund fehlender Fahrzeuge keine Doppeltraktion gefahren werden kann, dann ist das halt blöd.

    Dann hoffen wir mal, dass alle Arbeitnehmer, die in systemrelevanten Berufen ohne die Möglichkeit von Teleheimarbeit arbeiten, noch ein Auto zu Hause stehen haben.

    Was mich dann doch etwas ernsthafter besorgt: Das Bundesautoministerium soll für die Versorgung der Bevölkerung zuständig sein. Einerseits traue ich dem Herrn Scheuer nicht sooo viel zu, andererseits sehe ich da erhebliche Versorgungsprobleme, wenn sogar der örtliche Busverkehr eingestellt wird. Ich kenne gar nicht mal so wenige Menschen, die sich sowohl auto- als auch fahrradfrei durch die Stadt bewegen. Sollen die dann ihre Einkäufe mit Leihrädern oder Elektrorollern bewegen? Ich bin ja mal gespannt, was sich das Ministerium ausdenken wird.

    Ich bin ja seit knapp einem Jahr nicht mehr dort vorbeigekommen, die Umleitung während der Baumaßnahmen war ja eher abenteuerlich.

    Und in Zeiten wie diesen ist man ja froh über jegliche Konstanten im Leben, so dass es auch auf einer der wichtigeren Hamburger Velorouten mal wieder wie gewohnt zugeht:

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    Ist es wirklich so schwer, die aktuellen Regeln in den Landkreisen einheitlich darzustellen und vielleicht sogar eine zentrale Übersicht über alle Regelungen zu veröffentlichen? Das macht jeder Landkreis selbst und jeder Landkreis macht es anders.

    Ich finde das immer noch sehr seltsam. Als Einwohner des Landkreises Gifhorn kann man sich über Fernsehen, Internet, Zeitung oder Radio über die kommenden Einschränkungen zugunsten des Infektionsschutzes informieren. Allein: Rechtssicherheit sieht anders aus. Die eine Quelle meint, man dürfe sich ab 20 Uhr nicht mehr auf der Straße bewegen. Die andere Quelle sagt: Einkaufen ist ein triftiger Grund und voll okay. Offen bleibt in jedem Fall: Welche Geschäfte sind denn im Falle einer Ausgangssperre überhaupt noch nach 20 Uhr geöffnet — und wenn sich niemand nach 20 Uhr auf der Straße bewegen darf, was ist denn nun tatsächlich mit reinen Transitfahrten durch den Landkreis hindurch? Nichts genaues weiß man nicht und der genaue Wortlaut der Verordnung scheint momentan nirgendwo auffindbar zu sein. Da bin ich ja mal gespannt, wie denn die Sanktionierung bei abendlichen Spaziergängen an der frischen Luft aussehen wird.

    Gut, nichts genaues weiß man nicht. Im Landkreis Gifhorn gilt nun also ein Kontaktverbot für Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sowie eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.

    Bei der Webseite des Landkreises Gifhorn fehlt nur noch der Griff zum Wegwerfen, dort finden wir überhaupt keine Informationen zu irgendwas, sondern nur eine Liste der Ansprechpartner für konkrete Fragen. Die Leute werden sich ja morgen über tausende Mails freuen.

    Konkret geht es bei uns um die Frage, ob mein Schwiegervater uns beim Streichen der Wohnung in Lüneburg helfen darf. Das fällt jetzt wohl aufgrund der Kontaktbeschränkungen flach, die für ihn, aber nicht für uns gelten. Nun gut. Aber er dürfte sich ja mutmaßlich alleine in unserer neuen Wohnung aufhalten um zu streichen, sofern er rechtzeitig Feierabend macht und vor 20 Uhr wieder zu Hause ist. Dazu müssten wir ihm dann kontaktlos unseren Schlüssel zukommen lassen — dürften wir uns als Landkreisfremde wohl nach 20 Uhr mit einem Auto durch den Landkreis Gifhorn bewegen?

    Ich lese überall nur Ausgangssperre oder gar „strikte Ausgangssperre“ und das Einkaufen kein triftiger Grund ist, um nach 20 Uhr noch das Haus zu verlassen, aber es kann ja nicht Sinn der Sache sein, dass Pendler, die in Uelzen wohnen und in Braunschweig arbeiten oder umgekehrt, jetzt nicht mehr die Bundesstraße 4 durch den Landkreis Gifhorn nehmen dürfen.

    Hast du eine verlässliche Quelle für die Gruppeneinteilung und eine Schätzung der dazugehörigen Termine?

    Ich find’s grad nicht mehr, das schwimmt irgendwo im Strudel der Nachrichten der letzten Wochen. Irgendwo hieß es vor einigen Wochen, Gruppe 6 wäre ab Herbst ungefähr dran, dann war angesichts der vielen medienwirksam ausgeschlachteten Pannen plötzlich von 2022 die Rede.

    Ich habe bis jetzt nur etwas über Gruppen 1-3 gefunden. Wäre schon interessant, da ich wohl wegen meines Berufes zu Gruppe 3 zählen würde.

    Achwas, dann sind meine Informationen schon wieder veraltet. So schnell kann’s gehen.

    Na ja, ich persönlich darf vermutlich noch lange auf einen Impftermin warten. Da sind andere auf jeden Fall vor mir dran.

    Und darüber bin ich einerseits ganz froh, denn als Angehöriger der Gruppe 6 habe ich offenkundig keine nennenswerten gesundheitlichen Einschränkungen. Andererseits: Darauf hat mich ja auch nie jemand untersucht, abgesehen davon, dass ich mit Untergewicht aus dem Zivildienst rausgeflogen bin.

    Und ich hätte schon gewisse Bedenken, wenn ich als Angehöriger der Gruppe 6, der zudem von zu Hause arbeiten kann, erst als allerletzter, womöglich erst 2022 in den Genuss einer Impfung gerate und im Sommer dann tatsächlich gewisse Privilegien für geimpfte Personen durchgesetzt werden. Dass solche Ideen bislang abgelehnt werden, muss angesichts der Brüchigkeit politischer Haltung ja nichts bedeuten. Nicht dass ich fordern möchte, als Nicht-Geimpfter während einer Pandemie ins Kino oder ins Restaurant zu gehen oder öffentliche Verkehrsmittel über Gebühr zu nutzen, aber ich hätte eigentlich auch ganz gerne eine Impfung.

    Wenn ich mir aber durchlese, dass etwa in meiner Heimatstadt Büdelsdorf 300 Impfdosen pro Tag verabreicht werden sollen, dann dauert es allein vier Monate, bis Büdelsdorfer Bevölkerung von 12.000 Einwohnern zwei Impfungen bekommen hat, vom Rest des Landkreises Rendsburg-Eckernförde mal ganz abgesehen. Und irgendwie reden wir jetzt alle davon, dass der Lockdown vom 10. Januar auf den 31. Januar verlängert wurde, aber geht denn irgendwer ernsthaft davon aus, dass ab dem 31. Januar irgendwas in Ordnung sein wird, wenn gleichzeitig die Corona-Mutation B.1.1.7 die Zahlen in die Höhe schießen lässt?

    aber es spricht doch "eigentlich" nichts dagegen, das telefonisch abzukaspern und den Ausweis als Pfand dazulassen (jajaja, Zulässigkeit), um mit dem Rad in Rahmengröße X mal 3km zu fahren :/

    Tja, aus deiner und meiner Sicht spricht nichts dagegen, aber ich vermute mal, die Leute werden sich darüber irgendwelche Gedanken gemacht haben.