Beiträge von Malte

    Über die aus Hamburg gemeldeten Unfallzahlen im Jahr 2020 könnte man sowieso noch mal diskutieren, aber das gibt meine Zeit momentan nicht her: Wieder mehr Radfahrer in Hamburg verunglückt

    Interessant finde ich aber den vorletzten Absatz, wo Ulf Schröder behauptet, das größte Problem wären Geisterradler:

    Zitat

    Das größte Sicherheitsproblem im Radverkehr seien die sogenannten Geisterradler, die die Radwege und manchmal auch Radspuren auf Fahrbahnen in falscher Richtung benutzten. Mit einer dritten Fahrradstaffel will die Polizei noch in diesem Jahr für mehr Sicherheit sorgen.

    Wenn ich mir anschaue, wie lustlos die Polizei als Straßenverkehrsbehörde in Hamburg die Beschilderungen an Radverkehrsinfrastrukturen anbringt und mitunter hier mal für ein paar Meter das Radfahren in der falschen Richtung erlaubt ist, dann mal wieder nicht und dann mal wieder doch und dann vielleicht mal ein Schild bei Baumaßnahmen abhanden kommt.

    Und wenn ich dann überlege, was das größte Problem ist, dann… hmm, vielleicht doch mangelhafte Infrastruktur in Kombination mit rechtsabbiegenden Lastkraftwagen?

    Radfahren in Paris scheint so toll zu sein wie in Hamburg. Nur ein paar tolle Radwege machen’s halt noch nicht.

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    Ich erinnere mich dran, dass ich bei meinen ersten Spike-Reifen relativ schnell mehrere Spikes verloren hatte und mir die Firma Schwalbe einen Beutel mit Ersatz-Spikes kostenlos zuschickte. Die habe ich dann mit einer Zange versucht einzusetzen, was natürlich in blutigen Händen als in einem akzeptablen Ergebnis endete.

    Offenbar habe ich mir irgendwann mal dieses besagte Werkzeug besorgt und konnte gerade eben drei Ersatz-Spikes in weniger als fünf Minuten einsetzen. Die ersten beiden dauerten jeweils zehn Sekunden, der Dritte war etwas hartnäckiger. Man lässt den Reifen aufgepumpt, setzt das Werkzeug mit dem Ersatz-Spike schräg über dem Loch an und hebelt das Ding mit einem kräftigen Ruck einfach rein.

    Ich hatte mich auf eine abendfüllende Beschäftigung eingestellt und schon mal Pflaster bereitgelegt und bin durchaus entsprechend beeindruckt. Nach der Versorgung dieser drei Wunden sollen die Mäntel nun wieder 40 km lang ruhig eingefahren werden und ich bin gespannt, wie gut die neuen Spikes wohl halten werden.

    Oh, krass, DB-Regio Schleswig-Holstein hat einen Großteil ihres Netzes in Schlewig-Holstein verloren: Drei Verkehrsunternehmen sollen im Akkunetz fahren

    Von Flensburg bis Kiel, Kiel über Lübeck bis Lüneburg und von Kiel nach Schönberger Strand (???) fährt künftig die OHE, von Kiel über Rendsburg und Schleswig bis Husum und von Husum über Tönnig bis St. Peter-Ording soll RCD Autozug fahren. Bad Oldesloe über Bad Segeberg nach Neumünster und Neumünster über Hohenweststedt und Itzehoe bis Büsum bleibt bei der Nordbahn.

    Ich bin ja gespannt, wie gut diese Akku-Triebwagen funktionieren werden. Als Laie hätte ich eine Elektrifizierung für sinnvoller gehalten, aber offenbar sind die Kosten für Akku-Triebwagen um ein Vielfaches geringer. Ich bin auch noch zwiegespalten, dass bei der Vergabe explizit mehrere unterschiedliche Betreiber gewählt wurden, damit nicht ein einzelner Betreiber ein Dutzend Linien von heute auf morgen übernimmt und nichts mehr geht, aber gleichzeitig diesen Big Bang einem relativ schnellen Umstieg von Diesel-LINT auf Akku-FLIRT anstrebt. Wenn ich mir anschaue, was es in der Vergangenheit für Probleme mit neuen Fahrzeugtüren oder dem Flügeln von Elektrotriebwagen gab, dann würde ich mir als Pendler auf einer der betroffenen Strecken rechtzeitig ein Auto vor die Tür stellen.

    Ich bin aber nach wie vor skeptisch, ob diese Unterteilung der einzelnen Linien an verschiedene EVUs tatsächlich immer Vorteile bringt. DB-Regio Schleswig-Holstein konnte im Zweifelsfall noch Fahrzeuge auf andere Linien umdisponieren, was ja mit der RB 76 regelmäßig praktiziert wurde, deren Fahrzeug an andere Linien ausgeliehen wurde. Die Nordbahn hat hingegen nur sieben LINT im Einsatz und wenn einer kaputtgeht (oder brennt), dann kann keines ausgeliehen werden, weil die Fahrzeuge an ein anderes EVU ausgeliehen sind, das Personal zu einem anderen EVU gehört, die notwendige Streckenkunde nicht aufweist oder nicht für die Fahrzeuge ausgebildet ist — dann wird der Betrieb auf dem unwichtigsten Streckenabschnitt des EVU einfach eingestellt.

    DB-Regio Schleswig-Holstein hatte zur Kieler Woche regelmäßig Fahrzeuge aus anderen DB-Regional-EVUs aus dem gesamten Bundesgebiet in Kiel zusammengezogen, um das erwartete Fahrgastaufkommen stemmen zu können. Ich bin gespannt, wie ab 2023 damit verfahren wird.

    Etwa hier wird dann das Betriebswerk für die Akku-Triebwagen in Rendsburg abzweigen. Ich bin ja auch mal gespannt, bis wann die neuen Strecken von Kiel-Oppendorf bis Schönberger Strand und Rendsburg bis Rendsburg Seemühlen-Nord tatsächlich in Betrieb genommen werden.

    Oberbürgermeister Ulf Krieger Kämpfer hat sein Veto zu den Schutzstreifen auf der Holtenauer Straße eingelegt: Aus für Radstreifen auf der Holtenauer

    Die Begründung ist nicht weiter überraschend, es gibt da Parkplätze, Lieferverkehr und Gewerbetreibende, die nicht angehört wurden. Und außerdem wird ja die Straße ohnehin überplant, weil da ja bald die Straßenbahn StadtRegionalBahn Stadtbahn fahren soll. Also, 2023 soll sie fahren. Oder doch 2033? Im Ernst: Glaubt jemand, dass aus dieser ganzen Straßenbahn-Geschichte, mit der Infrastrukturverbesserungen wirkungsvoll in die Zukunft verdiskutiert werden, noch mal was wird?

    Es geht in dem Artikel doch ausschließlich um eine Empfehlung. Warum muss man sich deswegen über eine kommende Pflicht und mögliche Mitschuld beim Unfall in Rage reden / schreiben?

    Geht's nur ums Aufregen an sich oder um eine Ablenkung, damit man sich nicht mit den Mainstream-Aufregern beschäftigen muss?

    Ich wollte mich eigentlich gar nicht in Rage schreiben und ich will mich auch gar nicht argumentativ an diesem einen Artikel aufhängen. Aber einer der Aspekte, der mich an unserem Straßenverkehr so sehr stört, ist diese ständige Verlagerung der Verantwortung weg vom Kraftverkehr hin zu nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern. Diese Verlagerung betreiben wir schon seit einigen Jahrzehnten und sie gipfelt mittlerweile darin, dass es regelmäßig Empfehlungen gibt, man möge sich bitte als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer mit einer Warnweste ausstatten.

    Bei gefühlt jeder Debatte zur Verkehrswende, egal ob online, im Verkehrsausschuss oder bei irgendwelchen Planungsworkshops, müssen die Befürworter der Verkehrwende erst einmal mühsam die Privilegien des Kraftverkehrs ausdiskutieren. Ich erinnere mich an unzählige Debatten zu verschiedenen Straßenplanungen in Hamburg, bei denen wir als Fahrradfraktion Bedenken bei irgendwelchen Kreuzungen angemeldet haben, etwa hinsichtlich der Sichtverhältnisse oder bezüglich so genannter freilaufender Rechtsabbiegestreifen, gingen unsere Wortmeldungen in den üblichen Erwiderungen unter, dass Radfahrer ja auch mal auf die Vorfahrt verzichten oder absteigen und schieben könnten — oder aber wenigstens eine Warnweste tragen könnten. Die eigentlich problematische Infrastruktur wurde aber dennoch gebaut und wird auch die nächsten vierzig Jahre überdauern.

    Will sagen: Wir bekommen auf Dauer keine Städte, die auch für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer fehlertolerant und sicher sind, wenn wir die Verantwortung für die Sicherheit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer auf ebenjene selbst abschieben, anstatt die Infrastruktur zu verbessern und die Verantwortung für Unfälle vernünftig zu regeln.

    Und ja, bei mir hat diese ganze Debatte auch eine persönliche Ebene, weil ich selbst schon nach Unfällen kluge Ratschläge von der Polizei erhalten habe, doch Bitteschön eine Warnweste zu tragen — obwohl mich beide Male der Kraftfahrer zuvor gesehen hat. Damit ist im Endeffekt auch niemandem geholfen außer dem Unfallverursacher am Lenkrad, der endlich aufatmen kann, dass die Polizei von sich aus „übersehen“ ins Protokoll schreibt, statt in Richtung Vorsatz zu ermitteln.

    Angesichts der Wetterverhältnisse habe ich mir vorhin mal die Hände ruiniert und die Spike-Reifen auf das Alltagsrad gebastelt. Wie handhabt ihr fehlende Spikes, die sich mit der Zeit draußen auf der Straße verlustigen? So schnell wie möglich ersetzen, damit möglichst wenig Dreck in das Loch gerät oder einfach den Winter damit durchfahren und das Loch einfach Loch sein lassen?

    Und deswegen motze ich halt. Ich mag die Propaganda mit "eine Weste rettet Leben" nicht. Das ist Käs. Aber ich hätte schon gerne mehr Menschen in meiner Flußau, die ich leicht sehen kann. Echter Zwiespalt - ich stehe derzeit auf der Seite von "mach doch anderen das Leben leichter, wenn es nicht weg tut". Und mich schmerzt die gelbe Arbeitsjacke nicht. Billig, praktische Taschen, gutes Innenklima.

    Ich bin da auch zwiegespalten. Ich hatte mir vor zwei Jahren mal eine Sportjacke zum Laufen gekauft und musste zehn Minuten mit dem Verkäufer diskutieren, warum ich denn so unvernünftig wäre, keine grellgelbe Jacke mit reflektierenden Elementen zu kaufen, sondern stattdessen auf einer neonblauen Jacke mit reflektierenden Elementen bestand.

    Obwohl ich es für vernünftig halte, sich im Straßenverkehr sichtbar zu bewegen, widerstrebt es mir, mich wie ein Tannenbaum zu kleiden, wenn ich laufen gehe oder gar nur zum Einkaufen oder zum Bäcker. Ich bewege mich hier innerhalb von Wohngebieten und bin knallhart der Meinung: Hier müssen Kraftfahrer nunmal mit Fußgängern rechnen ihre Geschwindigkeit entsprechend reduzieren. Das funktioniert natürlich nicht, trotz teilweise komplett zugeparkter Kreuzungsbereiche wird hier nicht derart vorsichtig gefahren, dass bevorrechtigte Fußgänger rechtzeitig gesehen werden.

    Aber es widerstrebt mir innerlich, für einen abendlichen Spaziergang eine Warnweste anzuziehen. Ich hätte viel lieber eine gesellschaftsweise Akzeptanz für das so genannte Sichtfahrgebot. Solange aber medial lediglich betont wird, nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer müssten bitte selbst für ihre Sicherheit sorgen, habe ich da wenig Hoffnungen. Und insofern hilft es mir im Zweifelsfall auch nicht weiter, wenn mich jemand beim Joggen über den Haufen fährt — allerdings bin ich mir nunmal nicht sicher, dass es mit Warnweste nicht passiert.

    Nun ist das Sichtfahrgebot ja kein Ratschlag, sondern Teil der StVO und steht dort sogar ziemlich weit vorn. Dazu gibt es meines Wissens auch genügend Gerichtsurteile, die die Schuldfrage zuungunsten derjenigen entschieden, die dagegen verstießen.

    Dass einem Radfahrer (von qualifizierter Stelle) eine Mitschuld angelastet wurde, nur weil er sich keine optionalen Gimmicks übergestreift hat, ist mir zumindest nicht bekannt. Selbst beim "Fehlen" eines Fahrradhelms hat man sich meines Wissens dazu in letzter Instanz noch nicht durchringen können.

    Insofern kann man die Warnwesten-Empfehlung genauso gelassen nehmen, wie jene "nicht mit vollem Bauch schwimmen zu gehen".

    Ich würde noch einen Schritt vor der Schuldfrage ansetzen: Wenn man den Leuten endlich mal deutlich machte, dass das Sichtfahrgebot nicht nur zum Spaß gilt, sondern auch tatsächlich Anwendung finden sollte, und zwar nicht nur nachts, dann müssten wir über die Schuldfrage gar nicht so oft diskutieren, weil sich die Leute nicht so häufig zu Klump führen.

    Dass eine reflektierende Weste die Sichtbarkeit erhöht, wirst du wohl nicht abstreiten wollen. Ob man sie deswegen trägt oder doch lieber eine reflektierende Hosenspange in Scheinwerferhöhe oder gar nichts in der Richtung, bleibt ja dennoch jedem selbst überlassen.

    Naja: Es kommt drauf an. Eine Warnweste erhöht die Sichtbarkeit, wenn eine Sichtachse hergestellt wird, beispielsweise bei den üblichen Beispielfotos zur Visualisierung der Sichtbarkeit. Innerorts, wo ich mit dem Rad dann hinter parkenden Autos oder Straßenbegleitgrün unterwegs bin und erst im Kreuzungsbereich für den abbiegenden Kraftverkehr sichtbar bin, ist es mit der verbesserten Sichtbarkeit vorbei, da sieht der abbiegende Kraftfahrer allenfalls meinen superhellen Scheinwerfer, aber nicht die Warnweste, die ja überdies in diesem Moment allenfalls von der Straßenlaterne oder vom Gegenverkehr beleuchtet wird. Insofern halte ich es auch nicht für überaus glücklich, wenn die Polizeipresse mit den Warnwesten-Formulierungen suggeriert, Abbiegeunfälle in der dunklen Jahreszeit ließen sich vermeiden, wenn nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer eine Warnweste trügen.

    Irgendwann im Winter 2011 oder 2012 bin ich mal nach einer Critical Mass mehrere Tage (oder Wochen?) mit mehreren Lichterketten am Rad herumgefahren, mit denen mich eigentlich gar niemand mehr auch nur im Ansatz nicht wahrnehmen konnte. Innerorts hatte ich aber nicht das Gefühl, dass sich meine Sichtbarkeit wesentlich verbessert hatte.

    Von daher kann es von Appellen dieser Art ruhig mehr geben; gerne auch mehr Kontrollen der lichttechnischen Einrichtungen nach Einbruch der Dunkelheit.

    Ich will das Radfahren ohne Licht oder auf der falschen Straßenseite und so weiter und so fort auch keinesfalls in irgendeiner Weise schönreden. Im Gegensatz zu Geister- oder Gehwegradlern, die vielleicht tatsächlich aus Unkenntnis auf Abwege geraten, bin ich mir bei Radfahrern ohne funktionierende Beleuchtung tatsächlich sicher, dass die über die Dämlichkeit ihres Vorhabens Bescheid wissen — die brauchen das nicht unter jedem Artikel aus der Polizeipresse lesen, beziehungsweise lesen sich das aufgrund der eigenen Beratungsresistenz ohnehin nicht durch.

    Dieses ständige Wiederholen, nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sollten doch bitte eine Warnweste tragen und besser aufpassen, verschiebt aber die Verantwortung bei Verkehrsunfällen automatisch zu ebenjenen nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern. Das habe ich ja im wahrsten Sinne des Wortes am eigenen Leib erfahren, als ich (mal wieder) über den Haufen gefahren wurde und sowohl Polizei als auch Kollegen oder Verwandte total verwundert waren, warum ich denn nicht einfach besser aufgepasst oder eine Warnweste getragen hätte — wobei diese Idee mit der Warnweste der Komplexität eines Verkehrsunfalls überhaupt nicht gerecht wird. Bei den beiden Verkehrsunfällen, bei denen ich im Krankenhaus gelandet bin, haben mich die Unfallverursacher gesehen und wider besseren Wissens trotzdem auf mich draufgehalten, weil sie ein vermeintliches Fehlverhalten meinerseits sanktionieren wollten.

    Und drum fände ich es angenehm, irgendwo auch mal lesen zu können, dass man nachts vielleicht lieber ein bisschen langsamer fährt, in einem Wohngebiet mit dunkel gekleideten Spaziergängern gerechnet werden muss und man im Zweifelsfall, wenn man etwa beim Abbiegen aufgrund von Regen, Schnee oder Lichtreflektionen nicht alles einsehen kann, anhalten muss.

    Aber solche Ratschläge lese ich beinahe nie. Und mich beschleicht langsam die wirre Verschwörungstheorie, dass man so etwas in unserer Automobilnation lieber nicht laut sagt, um sich nicht den Unmut der Kraftfahrer zuzuziehen.

    Es ist mal wieder Warnwesten-Zeit: Wer auffällt, fährt sicherer

    Ich finde es interessant, wie absurd solche Artikel eigentlich klingen, wenn man sie nicht durch die Windschutzscheibe liest, sondern ganz genau drauf achtet, was dort eigentlich steht. Im Text findet nämlich eine ganz klare Trennung statt: Auf der einen Seite der Kraftfahrer, der bei Dunkelheit, Schnee und Regen und Lichtreflexionen auf der Straße nichts erkennen kann. Auf der anderen Seite nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer, die darum eine Warnweste tragen sollen.

    Ich wünsche mir wirklich, dass auch irgendwann mal erwähnt wird, dass bei Dunkelheit oder Nässe oder unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen auch mal das Tempo reduziert werden, beziehungsweise man sogar anhalten kann. Ich bin es ja gewohnt, dass nachts auf Überlandstraßen eher deutlich zu schnell als mit einer den Sichtverhältnissen angepassten Geschwindigkeit von 60 bis 80 km/h gefahren wird, aber um darauf zu kommen, was nachts eine angemessene Geschwindigkeit ist, muss man sich schon tiefer mit dem Straßenverkehr beschäftigen als nur eine Fahrschule besuchen und solche Warnwesten-Artikel zu lesen.

    Und momentan sind die Straßen hier in Kiel teilweise vereist und ich habe tatsächlich die Befürchtung, dass man mich glatt überfahren wird, wenn ich irgendwo an einer Kreuzung auf dem Eis ausrutsche und stürze, weil die Kreuzungen total zugeparkt sind und die Leute trotzdem mit unangemessenem Tempo abbiegen.

    Es gibt so viele Dinge, über die man hinsichtlich der Mobilität im Winter sprechen kann, aber wir beschränken uns leider ständig auf Warnwesten für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer. Aber vielleicht ist ein Aufruf, bei schlechter Sicht bitte noch einmal aufmerksamer zu fahren, in der Automobilnation Deutschland so etwas wie Gotteslästerung.

    Das ist ja was, das ich in all den Jahren nur 1x hinbekommen hab: von der Rennleitung wegen Radwegebenutzungspflicht oder -wunsch angehalten werden. :S

    Och, in meinen wilden Jahren von 2010 bis 2013 herum ist mir das schon öfter passiert, etwa damals bei den gammeligen, aber nicht benutzungspflichtigen Buckelpiste in der Feldstraße, wo mich zu Zeiten des Sommer-Doms (?) mal zwei Fußstreifen fahrbahnradelnd an der roten Ampel wartend aufgegriffen haben, oder an der Elbchaussee, wo man meine Kenntnis über § 2 Abs. 4 StVO gleich mit einer ausgiebigen Kontrolle des Fahrrades belohnte und mir der Beamte quasi ins Hinterrad trat im Versuch, die Fahrradbeleuchtung zu kontrollieren — er hatte wohl in den letzten zehn Jahren nichts mit Fahrrädern zu tun gehabt und ihm war das Konzept eines Nabendynamos offenkundig nicht bekannt.

    Naja — und natürlich wurde ich bei quasi jedem Unfall, sei es als Zeuge oder Geschädigter, noch einmal großväterlich in Kenntnis gesetzt, dass auch für mich die Straßenverkehrs-Ordnung gelte und ich natürlich den Radweg benutzen müsste. Irgendwo hier zwischen meiner Wohnung und IKEA hatte ich mal einen Auffahrunfall zwischen zwei Kraftfahrern beobachtet und einer der Beamten hatte ganz großes Interesse daran, wie „Zeuge Hübner“ denn überhaupt von der Fahrbahn aus etwas sehen konnte, wenn es doch einen Radweg gäbe?!? Die blauen Schilder waren schon damals fort.

    (Überhaupt ist der verlinkte Google-Streetview-Moment einfach großartig: Zwei absolut untermaßige gemeinsame Fuß- und Radwege, auf dem dann noch der Wo-soll-er-denn-sonst-parken-Notdienst zur Reparatur der Lichtzeichenanlage parkt, während die Polizei nebenan steht und den Verkehr regelt. Hätte ja nur noch gefehlt, dass die Beamten auch noch bequem vor dem Zeichen 240 stehen).

    Der Tarnkappenradler hat hier sein Erlebnis noch mal niedergeschrieben und der Polizeibeamte hat offenbar tatsächlich die Sportgeräte-Karte gespielt. Tarnkappenradlers Versuch, die Benutzungspflicht mit dem Hinweis auf die Erwähnung mehrspuriger Fahrräder in den Verwaltungsvorschriften wegzudiskutieren halte ich zwar für auch nicht so ganz gelungen, gehen aber immerhin in die richtige Richtung. In den VwV-StVO heißt es:

    Zitat

    Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

    Der Beamte wiederum vertut sich in den Vorschriften und bezieht sich auf den ehemaligen § 67 Abs. 11 StVZO, den es in dieser Form mittlerweile gar nicht mehr gibt.

    Ja, aber Bitteschön sollen Radfahrer sich immer an die heiligen Verkehrsregeln halten. Ich wundere mich ja, ob sich die Polizei auch in anderen Rechtsgebieten derart häufig vertut und ungefragt mit veralteten Informationen zu den Verkehrsregeln für Radfahrer haushaltet.

    Nachdem die Hamburger Beamten so langsam gelernt haben, dass längst nicht jeder Straßenteil mit dem Rad befahren werden muss, der irgendwie nach Radweg aussieht

    Vielleicht war ich da etwas zu voreilig. Der Tarnkappenradler legt sich regelmäßig mit Beamten an, die irgendwo einen schönen Radweg gesehen haben:

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    Der Domainname 150cm.de hat offenbar eine Nachnutzung erfahren und wird jetzt für einen Online-Shop benutzt, der Kleidung mit Aufdrücken zur Wahrung des Abstandes vertreibt.

    Hätte ich geahnt, dass es mal eine Pandemie mit einem zu wahrenden Abstand von 1,5 m geben könnte, hätte ich die Domain vor zwei Jahren nicht einfach so gekündigt, sondern in irgendeinen Domain-Parkplatz eingestellt. Vielleicht hätte sich ja wirklich jemand durchringen können, dafür ein paar hundert Euro zu bezahlen.

    Während Julia Reda auf Twitter unermüdlich den Prozess um die Urheberrechtsreform begleitet hat, gibt es jetzt auch mal wieder neue Erkenntnisse, die auch ungefähr wie der dümmstmöglich größte Unfall aussehen: Kabinett beschließt Urheberrechtsreform

    Und die Bundesregierung schafft es dieses Mal sogar wirklich alle Seiten anzupinken: Den einen gehen die künftigen Einschränkungen nicht weit genug, die anderen bemängeln die handwerkliche Ausführung und sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr.

    Aber okay: Wenn die Polizei schon in solchen Fällen nur Zettel verteilt, wie schlecht muss man denn parken, um wirklich abgeschleppt zu werden?

    Na gut, eine Erfolgsquote von 33 Prozent ist bei Falschparkern ja schon respektabel: Zwei parken jetzt woanders, dafür hat sich wieder einer dazugesellt und dem einen ist das Knöllchen einfach egal — er ist sich wohl sehr sicher, dass der Abschleppdienst nicht kommen wird.