Beiträge von Malte

    Doch ist das, was im Altbestand ist, ein Frechheit.

    Nicht nur Altbestand. Das, was man da vom Bahnhof Dammtor bis zum Gänsemarkt appliziert hat, ist auch total der Hit. Natürlich ohne Zeichen 237, dafür aber bei jeder Vorstellung der Staatsoper zugeparkt: Auf der westlichen Seite von Personenkraftwagen, auf der östlichen Seite von Kraftomnibussen, die dort ihre Leute wieder einsammeln wollen. Das ist zwar nicht im Sinne des Erfinders, aufgrund der Eigenschaft als Seitenstreifen aber nicht ordnungswidrig.

    Und das liebe Stadt, kann rechtlich keinen Bestand haben! Vorschriftszeichen, Gebotszeichen sind nicht umsonst so aufzustellen, dass man sie sieht. Auch wenn es mal schneit oder Laub draußen rumliegt. Aus diesem Grund ist auch eine weiße, auf die Straße geschmierte "30" ohne das entsprechende rot umrandete Verkehrszeichen nichtig. Das hat dann 0 Bedeutung. So wie auch ein Sinnbild "Radfahrer" per se absolut 0 rechtliche Bedeutung hat. Da kann man auch ne Packung Joghurt nehmen und den auf die Straße werfen. Der hat dann genauso viel rechtliche Wirkung wie ein "Sinnbild Radfahrer".

    Dass solche Zeichen unbeachtlich sind, liegt aber eher an der fehlenden Definition in der Straßenverkehrs-Ordnung. Die gibt ja hinten im Anhang recht genau an, was bei welchen Verkehrszeichen zu beachten ist, aber solche lustigen Sinnbilder sind eben bloß Sinnbilder und keine Verkehrszeichen. Und ohne genaue Definition kann das Fahrrad alles mögliche bedeuten, im Prinzip wird es ja bereits im äußerst kreativen Kontext eingesetzt: Auf Gehwegen soll es eine Art Benutzungsrecht signalisieren, auf Radwegen entweder eine Benutzungspflicht oder ein -recht, auf Schutzstreifen oder Fahrradstreifen soll angezeigt werden, dass hier Radverkehr stattfinden soll, dann wird es manchmal als Warnhinweis auf der Fahrbahn aufgetragen oder als Zeichen für einen Fahrrad-Parkplatz missbraucht.

    Über das Rechtsfahrgebot könnte man nun dennoch, bzw. bei Annahme eines Schutzstreifens überhaupt erst, eine indirekte Benutzungspflicht herleiten.

    Beim Fahrradstreifen ohne Zeichen 237 kann es meines Erachtens den Hebel über das Rechtsfahrgebot nicht geben. Ohne Zeichen 237 handelt es sich, wie bereits ausgeführt, um einen Seitenstreifen. Zählt man die ersten beiden Absätze von § 2 StVO zusammen, gilt das so genannte Rechtsfahrgebot aber nur auf der Fahrbahn. Wenn dann argumentiert wird, ich dürfe mit dem Rad innerorts auch Seitenstreifen befahren, also schöbe mich das Rechtsfahrgebot hinüber auf ebenjenen Seitenstreifen, müsste ich nach der Interpretation ja auch auf rechtsseitigen Radwegen verkehren, sobald da einer neben der Fahrbahn verläuft.

    Wenn man zurück blickt war z.B. Anfang der 60er Jahre geplant den Isebekkanal zu verfüllen und mit einer aufgeständerten Stadtautobahn zu bebauen. Die Stadtautobahn sollte von der ebenfalls geplanten nord-süd Trasse durch Wandsbek auf der einen Seite und quer durch die Sternschanze auf der anderen Seite verlaufen. Heute zum Glück unvorstellbar, damals politisch gewollt und nur durch Bürger gestoppt die eine "Sozialverantwortung" übernommen haben.

    Hat jemand vor anderthalb Jahren im Museum der Arbeit bei „Die Stadt und das Auto: Wie der Verkehr Hamburg veränderte“ gesehen, welche Pläne es nach dem Krieg für die städtischen Stadtautobahnen gab? Die Dinger hätten sich kreuz und quer durch die Stadt gezogen, einige der Verbindungen, die heute eine Bundesstraße sind, wären als Autobahn ausgebaut worden.

    Unter anderem wäre ich dann auf einer Autobahn von der Autobahn 7 in Bahrenfeld bis nach Wedel gefahren, coole Sache, aber ich glaube, die Lebensqualität in der Stadt hätte zwischen den Betontrassen dann doch stark gelitten. Klar, drüben in Amerika funktioniert das auch, aber die haben die Autobahnen immerhin nicht durch eine bereits vorhandene und zugewachsene Stadt gelegt. Lebensqualität besteht eben aus mehr als einem kurzen Weg zur Autobahn.

    DER SPIEGEL schrieb damals: Das große A

    Aber das entbindet ja nicht von der Notwendigkeit im öffentlichen Raum ab und zu die Augen zu öffnen.

    Ich penne hier am Rechner zwar gerade fast ein, aber wie verhält sich das hier eigentlich mit § 7 Abs. 5 StVO und § 10 StVO? Das Kraftfahrzeug wechselt offenbar den Fahrstreifen, da wäre dann § 7 Abs. 5 StVO einschlägig? Der Radfahrer wechselt von einem Radweg auf einem Schutzstreifen, der Teil der Fahrbahn ist, demnach wäre ja § 10 StVO angesagt. Bei beiden Vorgängen muss eine Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden — wie soll das denn jetzt praktisch aussehen?

    Die Regelung ist ganz einfach: So genannte "Radwege" müssen nur dann benutzt werden, wenn sie per VZ 237, 240 oder 241 als benutzungspflichtig ausgewiesen sind. NICHT benutzt werden müssen sie trotz Beschilderung, wenn sie "unzumutbar" oder "unbenutzbar" sind. Diese Begriffe muss man mit Feingefühl behandeln, wenn ein Polizist einen auf der Fahrbahn anhält, obwohl es einen benutzungspflichtigen "Radweg" gibt. Folgendes rechtfertigt das Ausweichen auf die Fahrbahn: Radweg zugeparkt; parkende Fahrzeuge zu dicht neben dem "Radweg" (1 Meter Sicherheitsabstand zwingend notwendig!); "Radweg" vereist, durch Hindernisse (Baustellenschilder etc.) versperrt. Auch wenn ich "direkt" links abbiegen will, darf ich dazu den benutzungspflichtigen "Radweg" verlassen und mich auf der Fahrbahn einordnen.

    So einfach ist es aber nur, wenn man die Vorschriften aus dem Anhang außer Acht lässt. Ohne der Ordnungsmacht zu Nahe treten zu wollen, aber da es in solchen Diskussionen auf der Straße, egal ob nun mit aufgebrachten Kraftfahrern oder mit der Polizei, eh bereits an der Kenntnis des § 2 Abs. 4 StVO scheitert, braucht man sich da nicht allzu viele Gedanken zu machen.

    Ich sehe da zwei Möglichkeiten: Wenn der Radweg objektiv nicht benutzt werden kann, weil er zugeparkt oder mit sonstigen Hindernissen belegt ist, kann ich der Benutzungspflicht aus § 2 Abs. 4 StVO nicht nachkommen. Im dem Fall kann ich entweder befinden, dass aber trotzdem das Fahrbahnverbot aus dem Anhang gilt, dann muss ich auf dem Gehweg oder der Fahrbahn schieben oder mir etwas einfallen lassen. Oder aber ich stelle fest, dass die Forderungen des blauen Schildes sowohl bezüglich § 2 Abs. 4 StVO als auch bezüglich des Anhangs nicht erfüllen kann und radle fröhlich auf der Fahrbahn weiter.

    Die Rechtsprechung scheint sich in diesem Fall noch nicht entwickelt zu haben — vermutlich lässt es kein Radfahrer und keine Behörde auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Die meisten Behörden vertreten ja ebenfalls die Meinung, der Radweg dürfe in solchen Situationen verlassen werden. Andererseits müsste sie sich ansonsten auch fragen, warum die denn mit viel Aufwand einen Radfahrer rechtlich verfolgen will, der den Radweg aufgrund der offenbar ungeahndeten Ordnungswidrigkeit eines Kraftfahrzeuges verlassen wollte.

    Die Behörden lassen es nach wie vor auf ein Verfahren ankommen. Neueste Masche: Ein Widerspruch oder Antrag auf Aufhebung einer Benutzungspflicht wird nicht abgelehnt, sondern wie folgt beantwortet: " Die Benutzungspflicht wird aufgehoben". Ein paar Jahre lang passiert dann nichts. Sebst gegenüber dem Verwaltungsgericht werden Falschaussagen getätigt.

    Na gut, da habe ich andere Erfahrungen gemacht. Wenigstens der Hamburger Westen, in dem ich mich primär herumtreibe, hat in den letzten beiden Jahren deutlich an blauen Schildern verloren, da kann ich mich teilweise überhaupt nicht beklagen. Andererseits: Die Sache mit der Ankündigung der Aufhebung der Benutzungspflicht kenne ich auch. Bei mir vor der Haustür ist auch noch ein Gehweg mit Zeichen 240 beschildert, das wohl schon seit mittlerweile drei Jahren eigentlich entfernt werden sollte. Man findet aber offenbar den Werkzeugkasten nicht.

    Oftmals geht es dabei nur um die Räumzeiten.

    Das ist tatsächlich ganz interessant. Im Kleinen Schäferkamp und Beim Schlump darf mittlerweile auf der Fahrbahn geradelt werden, aber vor der Kreuzung mit der Schäferkampsallee – Schröderstiftstraße geht’s kraft Zeichen 237 wieder auf einen Radweg, um sich dank der Sichtbeziehungen wieder mit dem Abbiegeverkehr in die Quere zu bekommen und dann auf der anderen Seite der Kreuzung wieder auf die Fahrbahn zu plumpsen. Gerade da, wo es gefährlich wird, zwingt man den Radverkehr wieder in die Gefahrenzone. Die Räumzeiten müssen ja tatsächlich sowas von heilig sein.

    wäre es doch sinnvoller, gegen die Benutzungspflicht eines solchen "Radwegs" Widerspruch einzulegen und bei dessen Ablehnung zu klagen.

    Kann da jemand von aktuellen Erfahrungen aus Hamburg berichten? Anscheinend lassen es die Behörden mittlerweile ja recht selten auf ein Verfahren ankommen und schrauben das blaue Blech direkt vom Mast herunter. Ich habe mal wegen der Hummelsbütteler Landstraße eine formlose Mail geschrieben, dann nach einiger Zeit noch mal nachgefragt und schwups, waren die Schilder weg. Kann natürlich sein, dass da parallel dazu jemand kräftig Stunk gemacht oder die Behörde von selbst zur Überzeugung gelangt ist, dass es so nicht geht, aber offenbar hat das an anderen Straßen ebenfalls mit einer einfachen Mail geklappt, sofern es sich nicht gerade um eine vielbefahrend Hauptstraße handelt. Was das angeht, kann man der Hansestadt kaum Vorwürfe machen.

    In welcher Gegend soll das "gemütliche Lokal" denn sein? Oder immer mal wieder woanders?

    Naja, prinzipiell geht’s in diesem Thread erstmal um Hamburg und bezüglich der Gegend, tja, am besten nicht ganz Abseits an der hintersten Ecke der Stadt, außer es gibt da tolle Verkehrsführungen zu entdecken, und nach Möglichkeit mit hinreichend brauchbaren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder.

    Das war in Hamburg.... Ja, wirklich!

    Da wäre es ja glatt mal eine Überlegung wert, das auch mal auf meinem Weg zur Arbeit auszuprobieren. Ich beobachte seit etwa einem Jahr, dass insbesondere das Gehwegparken tatsächlich stark zugenommen hat. Früher standen halt hier und da mal welche auf dem Gehweg herum, aber inzwischen gibt’s manche Tage, da parkt ungelogen in jeder Straße einer auf dem Gehweg. Gerade im Winter offenbahrt die zugefrorene Windschutzscheibe, dass es sich nicht um einen einfachen Ladevorgang handelt.

    Klar, unsereins lässt dann eventuelle benutzungspflichtige Gehwege rechts liegen und nimmt die Einladung zur Fahrbahnradelei dankbar an, aber dann gibt’s ja eben auch noch die etwas normaleren Radfahrer, die sich pflichtbewusst an dem Hindernis vorbeiquetschen. Vor allem am Montagmorgen, wenn an der Bundesstraße 431 die Sprinter auf Geh- und Radweg parken und mit den Heckklappen jegliches Vorbeikommen unterbinden, wechselt man auch als hartgesottener Radfahrer nicht mal eben so locker-flockig auf eine vierspurige Hauptverkehrsstraße.

    Klar mag der Kraftfahrer schon genug gestraft sein, wenn sich frühmorgens eine marodierende Horde von Grundschülern an dem empfindlichen Lack vorbeizwängt, aber das kann’s dann ja auch nicht so richtig sein. Vor allem, wenn dann die so genannten Mama-Taxis mit Karacho auf den vollbesetzten Gehweg steuern, da ihre Brut ausladen, um dann ebenso mit Karacho wieder zu verschwinden. Bei dem Schauspiel, das sich da an der Grundschule zwei Straßen weiter abspielt, kann man sich nur wundern, dass es noch keine Verletzten gab.

    Whatever. Irgendwie tippe ich gerade wieder am Thema vorbei. Kontrollen wären aber auch da ganz schön. Aber andererseits muss ich der Ordnungsmacht schon zugestehen: Mehr als eine Handvoll Kontrollen pro Woche sind bei der dünnen Personaldecke wohl kaum noch drin. Ich kann jedenfalls dem Personal des örtlichen Ordnungsamts keine Vorwürfe machen: Mit zwei oder drei Mitarbeitern lassen sich Ordnungswidrigketen in einer Kleinstadt von 35.000 Einwohnern nicht sinnvoll ahnden, da gibt’s noch hinreichend andere Themen.

    Das ist ja eigentlich ein ziemliches Desaster, dass die Infrastruktur jenseits dieser magischen Grenze im ursprünglichen Zustand belassen und dann die neu gebaute Infrastruktur über solche Herumnüdeleien angeschlossen wird. Das könnte allerdings auch der Grund sein, warum in anderen Gegenden ebenfalls solche seltsamen Konstruktionen angelegt werden, darüber hatte ich mir in dieser Richtung bislang noch gar keine Gedanken gemacht.

    In diesem Falle wäre es aber sinnvoller gewesen, den Radweg dann einfach in seinem ursprünglichen Zustand zu belassen, als diese haarsträubende Konstruktion anzulegen.