Tja, schwierige Sache.
Während des StVO-Desasters vor ein paar Jahren wurde ja diese seltsame Regelung wieder geändert, welche Lichtzeichen für den Radverkehr gelten sollen, wobei weiterhin die unsinnige Unterscheidung nach Fahrzeugart und nicht nach befahrenem Straßenteil betrieben wird. Persönlich glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber diese Unterscheidung wirklich angestrebt hat, denn dass ich in einer so genannten Fahrrad-Schleuse auf der Fahrbahn eine eventuell Dutzende Meter entfernte Fußgänger-Ampel anstatt der Fahrbahn-Ampel beachten muss, ist ja ganz offenkundig Unsinn.
Theoretisch gelten auch auf dem freigegebenen Bussonderstreifen die üblichen Lichtsignale für Radfahrer, nähme man die Straßenverkehrs-Ordnung ernst. Das macht man aber auch nur einmal, wenn man in den von dir erwähnten zehn Sekunden mit der Hupe oder gleich von einer ganzen Straßenbahn über die Kreuzung gejagt wird. Die von dir erwähnten Lichtzeichen finden sich beispielsweise in der vierten Anlage der BOStrab, die man als stinknormaler Verkehrsteilnehmer gar nicht kennen braucht. Natürlich kann man sich intuitiv denken, was F0 bis F5 wohl bedeuten werden, gerade angesichts ihrer jeweiligen Position im Signalgeber, aber das hilft ja auch nicht so richtig weiter, wenn’s genzugenommen ein Rotlichtverstoß wird.
Meiner Meinung nach dürfte es solche Situationen überhaupt nicht geben, an solchen Stellen hat dann die zuständige Behörde wohl wieder gepennt.