Beiträge von Malte

    Ich habe gerade in einer Seminar-Pause dieses lustige Foto vom Hamburger Millerntorplatz gefunden, das ich gerne zur Diskussion stellen möchte.

    Es handelt sich bei der Konstruktion um einen „Radfahrstreifen ohne [Zeichen 237] “, also eigentlich einen Seitenstreifen, den man innerorts beradeln kann, aber nicht muss. Es gibt auf diesem Streifen keine Haltlinie, weil man wohl mit dem Rad daran vorbei auf den Radweg fahren soll. Nun wissen wir ja, dass für die Gültigkeit einer Lichtzeichenanlage nicht eine Haltlinie, sondern die Fahrt durch den geschützten Bereich maßgeblich ist.

    Wie seht ihr die Sache? Hier ist zwar klar, welche Regelung eigentlich getroffen werden sollte und es wird natürlich auch niemals jemand einen möglichen Rotlichtverstoß auf dem Rad ahnden. Aber geben die Verkehrsregeln die gewünschte Regelung tatsächlich her?

    Blöde Juristen-Antwort: Das kommt darauf an.

    Das korrespondiert ja sozusagen zur Rechtsprechung zur Umgehung einer roten Ampel über eine an die Kreuzung angrenzende Tankstelle oder einen Parkplatz. Insofern hatte ich ja damals noch Glück, dass ich schon von Anfang an auf der Fahrbahn unterwegs war, auch wenn mir die Rennleitung noch die Missachtung der roten Fußgänger-Ampel vorwerfen wollte.

    wenn dieser Herr Fischer meint, man wäre als Autler irgendwie gezwungen, auf Radwegen zu parken oder als Radler gezwungen, deshalb auf Gehwege auszuweichen, dann ist der Herr wohl eher Teil des Problems als Teil der Lösung.

    Naja, ein bisschen kann ich diese Argumentation schon nachvollziehen. Mein Lieblingsbeispiel ist da wieder die sanierte Dammtorstraße, bei deren Umbau vor anderthalb Jahren so gut wie alle Parkmöglichkeiten gestrichen wurden. Andererseits gibt’s da aber genügend Einzelhandel, Arztpraxen und Restaurants, so dass reger Lieferverkehr herrscht. Und Rad- oder Gehweg hin oder her, irgendwo muss so ein Lieferwagen nunmal parken. Dass die Lieferanten nicht mit der Handkarre fünfhundert Meter hin und zurück buckeln wollen, weil die wenigen Parkbuchten auch noch von Personenkraftwagen belegt werden, ist mir klar. Sowas scheint mir ein ziemliches Versagen der Planung einer solchen Straße zu sein.

    Ich selbst wohne in einer Gegend, in der Parkplatze werktags ab 16 Uhr absolute Mangelware sind, da wird dann auch gerne in ohnehin engen Kurven, in Feuerwehrzufahrten oder auf Gehwegen geparkt. Meine Nachbarn beschweren sich auch immer wieder, warum man denn die Rasenflächen inklusive Spielplatz nicht in Parkplätze umwandelt, davon gäbe es hier viel zu wenig, aber in einer reinen Betonwüste will dann auch niemand leben. Das hier ist eine Siedlung, die in einer Zeit gebaut wurde, als eine Familienkutsche noch nicht selbstverständlich war und wenn überhaupt, dann gab es einen Wagen für eine Familie und nicht ein SUV und einen Kleinwagen und ein Cabrio fürs Wochenende.

    Willst du nun sagen, wenn ich dort deshalb gezielt die RWBP missachten würde und bei Fahrbahn-Grün die Kreuzung quere, dass ein Richter mir das als vorsätzlichen Rotlichtverstoß auslegen könnte?!

    Ich kann zumindest aus eigener Erfahrung bestätigen, dass man wenigstens die Polizei auf sich aufmerksam macht. Ich muss allerdings zugeben, dass ich mit der eigentlichen Frage auch leicht überfordert bin — da muss ich mal morgen mein schlaues Buch befragen.

    same here. Ich fände es außerdem sinnvoll, mehrere Perspektiven/Kameras zu haben. Und: ich als alte Laberbacke und Konfronti (eigentlich schöner Nick...) bin gerne bereit, mal ein paar O-Töne der Kampfkraftfahrer zu sammeln :)

    Aber bitte kein unschönes Ende auf der Polizeiwache oder gar im Krankenhaus :(

    Ist in Düren. Nicht in Hamburg oder einer Großstadt. Dürfte also keiner kennen.

    Nimm doch mal bitte die Kamera zur Hand und schieß uns ein Foto, sowas interessiert mich.

    Ich habe mal aus dem Archiv drei Fotos herausgekramt, die ich während der Bauarbeiten in der Hamburger Dammtorstraße aufgenommen habe. Damals wurden die Eisenbahnbrücken an der Verbindungsbahn ausgetauscht und ein Teil der Dammtorstraße als Werkstatt verwendet. Lediglich in Fahrtrichtung Norden fand noch Linienverkehr statt (statt [Zeichen 267] hätte dort eigentlich [Zeichen 250] aufgestellt werden müssen) und Fahrräder durften dort hinein. Die standen dann aber unter der Brücke vor einer Busampel und konnten aufgrund der Umzäunung noch nicht einmal zurück auf den Radweg wechseln. Von dieser Position aus hatte man immerhin einen guten Ausblick auf gut ein Dutzend auf der Kreuzung verteilter Signalgeber, von denen man sich dann wohl einen aussuchen musste. Ich habe es mir einfach gemacht und bin so gefahren, wie es wohl gedacht war: Oben ist Rot, unten Grün und in der Mitte dann wohl Gelb. Trotzdem dürfte es solche Situationen eigentlich nicht geben. Es wäre ja auch kein Problem gewesen, dann dieser Stelle einen „handelsüblichen“ Signalgeber mit normalverständlichen Optiken zu installieren.

    Berichtet mal bitte, wie es dort war. Ich war leider nicht allzu häufig bei solchen Sitzungen anwesend und meistens beschränkte sich das Rederecht aus dem Zuschauerraum auf eine anschließende Fragestunde, bei der man aber auch nicht so richtig etwas zur Diskussion geben konnte. Wenn ich da am Mikrofon etwas zu Radwegbenutzungspflichten und Verwaltungsvorschriften zum Besten gegeben hätte, hätten mich die Sitzungsteilnehmer allenfalls mit Fragezeichen zugedeckt.

    Noch was zur Radwegbreite: Ich habe ich in den lezten Tagen mal drauf geachtet, wie viel Platz bleibt, wenn der Überolte sich nur ein bischen rechts auf dem Radweg hält und keine Schlangenlinie fährt - z.B. wenn er sich umdreht wenn in hinter ihm klingel: Es ist REICHLICH Platz zum sicheren Überholen!

    Ja, schon, aber das ist so ähnlich wie mit dem Sichtfahrgebot nachts auf der Landstraße: Mit 150 Sachen durch die Nacht geht auch immer gut, aber irgendwann passiert was unvorhergesehenes und schon endet die Tour im Straßenbegleitgrün.

    Etwas Offtopic, evtl. auch geeignet für ein eigenes Thema:

    Ich habe mal ein neues Thema angelegt ;)

    Mein Sprachgefühl kollidiert mit der Bezeichnung "Radling", evtl. wegen unterbewusster Assoziationen zu "Schädlingen", möglicherweise allein wegen der Verniedlichungsform. Meist bemühe ich mich schon die gängigere Bezeichnung "Radler" zu umgehen, bzw. nur für Gehweg- und Geister"Radler" einzusetzen. Haltet Ihr dieses Gefühl für zu paranoid, kleinlich etc.?

    Puh, ja, da hast du durchaus recht. Ich habe diesen Begriff vor ein paar Jahren als Synonym für Radfahrer drüben im Verkehrsportal aufgeschnappt. Dem Radling hängt sicherlich eine leicht despektierliche Konnotation an, das stimmt wohl :(

    Zur Bezeichnung von Autofahrern im Allgemeinen oder "Kampfautofahrern" im Besonderen habe ich schon ähnliche Diskussionen geführt, ohne für mich zu einem befriedigendem Ergebnis zu kommen. Am geeignetesten finde ich dabei noch "Autler" oder eben "Kampfautofahrer".

    Ich bin dank der Kampfradler-Kampagne unseres ehemaligen Bundesverkehrsministers jeglichen Kampfbegriffen durchaus aufgeschlossen — dazu zählen für mich auch Kampfkraftfahrer, Kampfflaneure und Kampfverkehrsplaner.

    Das ehemalige BMVBS (jetzt BMVI) hat dazu die Ansicht vertreten, Radfahrer müßten eben an Ampeln ohne Gelblicht mit verminderter Geschwindigkeit heran fahren, was ja Schrittgeschwindigkeit bedeuten würde, verwies aber bezüglich der Strafverfolgung auf das Opportunitätsprinzip.
    Und wieder einmal ein Punkt, der Rechtsunsicherheit auf Radverkehrsanlagen schafft...

    Seit wann gibt es denn im Bereich der Strafverfolgung das Opportunitätsprinzip? ?(

    Nimmt man mit dem Gericht die den von der Ampel geschützten Kreuzungsbereich erst am Bordstein an, wäre Rechtsabbiegen auf dem Radweg erlaubt gewesen und auch weiterhin erlaubt.

    Das ist ja auch eine recht drollige Verrottung des geschützten Bereiches. Da kann man sich auch nur wieder wundern.

    Tja, schwierige Sache.

    Während des StVO-Desasters vor ein paar Jahren wurde ja diese seltsame Regelung wieder geändert, welche Lichtzeichen für den Radverkehr gelten sollen, wobei weiterhin die unsinnige Unterscheidung nach Fahrzeugart und nicht nach befahrenem Straßenteil betrieben wird. Persönlich glaube ich nicht, dass der Gesetzgeber diese Unterscheidung wirklich angestrebt hat, denn dass ich in einer so genannten Fahrrad-Schleuse auf der Fahrbahn eine eventuell Dutzende Meter entfernte Fußgänger-Ampel anstatt der Fahrbahn-Ampel beachten muss, ist ja ganz offenkundig Unsinn.

    Theoretisch gelten auch auf dem freigegebenen Bussonderstreifen die üblichen Lichtsignale für Radfahrer, nähme man die Straßenverkehrs-Ordnung ernst. Das macht man aber auch nur einmal, wenn man in den von dir erwähnten zehn Sekunden mit der Hupe oder gleich von einer ganzen Straßenbahn über die Kreuzung gejagt wird. Die von dir erwähnten Lichtzeichen finden sich beispielsweise in der vierten Anlage der BOStrab, die man als stinknormaler Verkehrsteilnehmer gar nicht kennen braucht. Natürlich kann man sich intuitiv denken, was F0 bis F5 wohl bedeuten werden, gerade angesichts ihrer jeweiligen Position im Signalgeber, aber das hilft ja auch nicht so richtig weiter, wenn’s genzugenommen ein Rotlichtverstoß wird.

    Meiner Meinung nach dürfte es solche Situationen überhaupt nicht geben, an solchen Stellen hat dann die zuständige Behörde wohl wieder gepennt.

    Ich will auf jeden Fall nach der Klausurphase mal die eingangs erwähnte Bahnhofstraße in Wedel unter die Lupe nehmen. Seit ein paar Wochen bin ich da wieder täglich unterwegs und es ist einfach der blanke Horror dort. An jeder Einmündung stoßen die Kraftfahrzeuge über den benutzungspflichtigen Radweg bis an den Fahrbahnrand und schauen meistens nicht ein einziges Mal, ob von links eventuell ein Radling naht. Aufmerksame Kraftfahrer sind dort beinahe die Ausnahme, so dass ich Tag für Tag gruselige Situationen auf der Lenkerkamera aufzeichne. Immerhin bin ich meistens nicht der Betroffene, weil ich mittlerweile mit den ganzen Situationen rechne, aber so langsam habe ich echt Sorge, irgendwann mal einen Unfall mit Todesfolge zu bezeugen.

    Also, ich drängel mich dann vorbei, auch wenn es eng wird...

    Ehrlich gesagt: Ich nicht. Wenn’s auf dem Radweg nicht vorbei geht, dann fahre ich nach Möglichkeit auf der Fahrbahn dran vorbei. Ansonsten gibt’s ja wenigstens in Hamburg alle paar hundert Meter eine Ampel, an der es irgendeine Überholmöglichkeit geben wird, so viel Zeit habe ich dann auch noch ;)

    Ich wei... bin mir sehr sicher, dass Herr W. im hamburgize.blogspot den gesamten Knoten da mal unter die Lupe nehmen wollte. Denn das ganze da hinten ist gequirlte Hasenkacke mit dem kleinen beschissenen Bruder von "gut". Nämlich "Gut gemeint"

    Wir können @hamburgize ja einfach mal frech erwähnen, mal gucken, ob er das merkt ;)

    "oben Borgfelde"

    Heißt das wirklich so oder ist Google Maps einfach nichts besseres eingefallen? ?(