Beiträge von Malte

    Wie soll man sich als Linksabbieger verhalten, wenn man grade dann vorne ankommt, wenn die Ampel umspringt? Man hat keine Chance, vom Radfahrstreifen nach links rüber zu kommen, ohne einen Zusammenstoß mit den anfahrenden Autos zu riskieren. Dann lieber frühzeitig einordnen und im Verkehr mitschwimmen.
    Glücklicherweise gibt es diese Dinger nicht so oft.

    Ich mag das hier am Hamburger Gänsemarkt. Der Radling schlängelt sich bei rotem Licht nach vorne durch, will nach links abbiegen und wird beim Umschalten der Lichtzeichenanlage vom rechtsabbiegenden Kraftverkehr abgeräumt.

    und hier noch ein paar Bilder aus dem Alltag:

    Ein typischer Sonnabend vor der Staatsoper:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    ich kann mir vorstellen, dass Ordnungswidrigkeiten explizit im Bußgeldkatalog aufgeführt sein müssen -- und die Exekutive hier tatsächlich recht hat.

    Dazu gibt es dann notfalls so genannte Auffangtatbestände. Wenn man will, lässt sich ordnungswidriges Verhalten schon irgendwie sanktionieren.

    Das letzte mal als mir einer sein brennendes Reinigungsmittel in die Augen gespritzt hat, hätte ich mich fast hingelegt und das hätte auf der vierspurigen Straße durchaus Probleme mit den Autos hinter mir geben können. Ich tendiere daher zu einer Straftat. Ein gutmütiger Richter könnte das unter §315c "Bei Überholvorgängen falsch fahren" führen.

    Bei sowas kommt ja auch noch eine ganze Reihe anderer Straftatbestände in Betracht, etwa Körperverletzung oder je nachdem, was sonst noch so vorgefallen ist, auch noch Nötigung. Das hängt allerdings auch davon ab, welche Einlassungen der Beschuldigte gegenüber der Polizei macht. Netterweise neigen solche Verkehrsteilnehmer dann ja gerne dazu, sich um Kopf und Kragen zu reden.

    Wobei das Nassspritzen leider weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat darstellt. Selbst wenn der KfZler zugibt, das er das mit Absicht gemacht hat. Das wurde mir mal so von verschiedenen Dienst leistenden der Exekutive "erklärt".

    Da habe ich zum Glück schon von anderen Interpretationen der Rechtslage gehört. Wenn das im Zusammenhang mit Ausbremsen und ähnlichen Manövern passiert, ist das eine recht eindeutige Sache. Dass die Polizei das manchmal anders sieht, solange nichts passiert ist, kennt man als Alltagsradler ja leider zu genüge :/

    Ich habe mit Quellenangabe zitiert!!

    O.K. vielleicht steht der Urheber etwas weit unten und ich gebe zu, dass ich die Anführungszeichen weggelassen habe.

    Aber spätestens beim wettern gegen den SPD/GAL-Senat muss man doch stutzig werden. :D

    Das habe ich wohl gesehen ;) Ich musste ja erstmal gucken, ob da irgendwelche eingebundenen YouTube-Videos oder Bilder nicht laden und diese riesige Lücke verursachen :P

    Nun, ich fände es gut, wenn auch einzelne Threads einen Feed bekämen, damit sie mit einem Feedreader verfolgt werden können. Wenigstens aber ein Feed für alle abgegebenen Antworten sollte eingerichtet werden. Da das Forum öffentlich ist, steht dem m.M.n. nichts entgegen.

    Und das Forum ist ja noch recht frisch, weshalb vielleicht auch die anderen Nutzer noch umsetzbare Vorschläge oder auch Kritik zur technischen und /oder optischen Gestaltung haben, folglich schlug ich dafür einen eigenen Thread vor.

    Immer her mit den Vorschlägen. Leider steht bei mir gerade wieder die Prüfungsphase vor der Tür, so dass ich alles, was über die Installation eines neuen Stils oder eines Plugins hinausgeht, auf Anfang März verschieben muss :( Tatsächlich hat mich der fehlende RSS-Feed für Threads auch schon gestört — ich werde bei Gelegenheit nachsehen, was sich da machen lässt.

    Bitte nicht wundern:

    Seit vorgestern ist dieses Forum nicht mehr über forum.radverkehrspolitik.de, sondern zusätzlich über https://www.radverkehrsforum.de/ zu erreichen — wie immer über eine verschlüsselte Verbindung. Das TLS-Zertifikat hinter forum.radverkehrspolitik.de wird in ein paar Wochen auslaufen, also werden Zugriffe über jene Adresse mit einer Sicherheitswarnung eures Browsers quittiert. Speichert bitte bei Bedarf in euren Lesezeichen die neue Adresse ab.

    Der Urheber dieses Videos scheint früher einer dieser Autofahrer gewesen zu sein, die wir hier immer beklagen.

    Durchaus: Vermeintliche Ordnungswidrigkeiten wird im Video ebenfalls mit Ordnungswidrigkeiten oder womöglich auch Straftaten begegnet. Das kennt man sonst nur von der Straße, wo stellenweise das angeblich verbotene Fahrbahnradeln mit dichtem Überholen, Ausbremsen, Hupen oder Nassspritzen sanktioniert wird.

    Ich habe gestern nach Anregung von @DMHH ein paar Verkehrszeichen als Smiley eingebaut. Die lassen sich aus mir nicht verständlichen Gründen leider nur im „erweiterten Antwortmodus“ verwenden, wo sie unter dem Beitrag über den Reiter „Verkehrszeichen“ zugänglich sind:

    Ich halte es für wenig zielführend, jetzt sämtliche Zeichen aus dem kompletten Verkehrszeichenkatalog dort reinzuklatschen, insofern frage ich mal ganz frech nach: Für welche Zeichen seht ihr noch Bedarf? Zeichen 205 und 206 dürfen wohl keinesfalls fehlen, 250 bestimmt auch nicht, oder?

    Ich schwinge mich jetzt zur Klausurvorbereitung aufs Rad: Jeweils eine Stunde radeln, dann anderthalb Stunden in einem Café mit Internetzugang lernen. Ich überlege, mit der S1 einfach hoch bis zum Flughafen zu fahren, um dann dort oben mit der Lernerei zu beginnen — wäre jemand heute im Laufe des Tages an dieser Kreuzung unterwegs?

    Wer § 1 StVO irgendwo als vorrangige Lösung postet, meint häufig damit die Forderung an Andere, demütig zurückzustecken und eigene Verkehrssünden klaglos hinzunehmen.

    … oder aber es soll eine Verkehrsregelung begründet werden, die sich aus den restlichen Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung nicht herauslesen lässt :whistling:

    Ich halte die Diskussion aber ohnehin für zu theoretisch, da zwischen den 3 Interpretationen des Streifens dies die unwahrscheinlichste ist.

    Naja, zumindest in Debatten in den einschlägigen Foren muss der § 1 StVO häufig dafür herhalten, dass Radfahrer immer auf dem Radweg oder sogar ordnungswidrig auf dem Gehweg pedalieren müssen ;)

    Nein, das denke ich nicht. Ein Benutzungsrecht der Fahrbahn wurde überhaupt nicht in Frage gestellt, deshalb betreffen die Äußerungen nur indirekt und beiläufig diese Frage. Im Kontext des Zitats wurde die Verhältnismäßigkeit der Abschleppanordnung überprüft, die eventuell bei einer unbefahrenen Nebenstrecke abgelehnt worden wäre.

    Pardon, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt, ich wollte auf die Sache mit dem Abschleppen hinaus. Im Sinn hatte ich da zum Beispiel Schulwege, die entlang einer nicht ganz so stark befahrenen Straße entlangführen. Ich hielte es für problematisch, die Verhältnismäßigkeit nur am Verkehrsaufkommen der Straße oder ihrer überregionalen Bedeutung zu bemessen, denn beispielsweise für Schulkinder dürfte das Ausweichen auf eine Fahrbahn mit anderer Gefährdung einhergehen als für einen erfahrenen Alltagsradler. Im Verkehrsunterricht wird man ja beispielsweise nicht müde zu betonen, wie gefährlich das Radfahren neben der Fahrbahn doch wäre.

    Nimmt es aber entgegen der von mir vertretenen Ansicht einen Radfahrstreifen an, kann m.E. wegen des fehlenden Blauschilds grundsätzlich keine Benutzungspflicht angenommen werden. (Ich halte indes auch solche m.M.n. "falsche" Urteile für möglich.) Nimmt ein Gericht nun ohnehin schon sehr fragwürdig dennoch einen Radfahrstreifen ohne konkret angeordnete Benutzungspflicht an, könnte es auch auf die absurde Idee kommen, durch die Hintertür über das Rechtsfahrgebot eine Benutzungspflicht herzuleiten, das wird für Schutzstreifen, für die explizit eben keine Benutzungspflicht geregelt ist, ja auch teilweise vertreten. Bei solch gewagten Interpretationen der Rechtslage dürfte die Frage des Begriffs der "Fahrbahn" eher ein geringes Problem darstellen.

    Wie wäre es denn mit § 1 Abs. 2 StVO? Ich habe schon mehrfach Interpretationen gelesen, dass das Fahrbahnradeln eine vermeidbare Behinderung im Sinne von § 1 Abs. 2 StVO wäre, sobald es einen Radweg nebenan gibt. Das halte ich aber auch für eine ambitionierte Argumentation, dann sind wir ja auch bald wieder bei der Frage, ob nicht auch das Autofahren ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO wäre, wenn ich auch zu Fuß gehen oder mit dem Bus fahren könnte.