Moment, mir fällt gerade auf, dass ich da schon mal langefahren bin, allerdings nachts im Auto Damals parkte nach meiner Erinnerung in dieser §-10-StVO-Bucht ein Kraftfahrzeug, was ich schon mal ziemlich blöd fand, allerdings ist dann auch noch dieses blaue Schild zu sehen, das dort zwischen den verpixelten Gebäuden hervorlugt. Insofern ist das ja auch ohne das baustellenbedingte total gut geregelt. Und selbst wenn es das eine dort nicht mehr gäbe, wäre ja spätestens weitere zweihundert Meter später Schluss mit der Fahrbahnradelei.
Beiträge von Malte
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Zwei Jahre ist zwischen Anordnung und Ausführung ist durchaus keine Seltenheit (siehe Borsteler Chaussee)...
Und auch aus praktischer Sicht nicht unbedingt besonders langsam. Wenn da wirklich die Räumzeiten geändert werden müssen, ist das nunmal nichts, was man selbst mit dem Schraubendreher in dreißig Minuten erledigt.
Zur eigentlichen Frage: Als Ortskundiger hätte ich eine Benutzungspflicht für etwa einhundert Meter getrost ignoriert. So gefährlich wird’s ja auf diesen einhundert Metern wohl kaum werden, dass es vorher oder nachher auch ohne blaue Schilder funktioniert. Wenn ich dagegen erstmal auf dem Radweg bin, komme ich auf dem zweiten Foto kraft § 10 StVO womöglich gar nicht mehr so schnell wieder hinunter. Immerhin hat man das Sichthindernis hinter der Einfahrtstelle und nicht davor aufgestellt.
Besonders drollig finde ich das im Hintergrund, da hat die Anordnung der Verkehrszeichen ja mal wieder so richtig gut funktioniert. Ich darf hier auf der Fahrbahn fahren, es gibt sogar eine Auffahrtmöglichkeit, aber dort hinten in der Arbeitsstelle, wo es so richtig eng und blöd ist, da muss ich mich über den verengten Gehweg quetschen
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Bin neu hier und habe schon viel gesucht ! Aber meine besondere Situation scheint es so noch nicht gegeben zu haben.
Ich quere jeden morgen eine Kreuzung. Komme aus der Innenstadt und fahre über die Kreuzung auf das Bahnhofsgelände.Hast du zufällig Fotos von dieser Situation oder kannst einen Ort nennen, den man bei Google Maps eingeben kann?
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23.2.? Ja, vorgemerkt!Wann? Wo?
Öhm, relativ so am Vormittag vor der Halle H?
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Legal durfte der Radler an der Stelle zwar weiterfahren, aber nur in die Marseiller Straße.
Dann hätte ich ja aber immer noch auf der Fahrbahn bis zu der von mir fotografierten Einfahrt schieben können…?
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Das Zeichen 240 könnte ja aber eigentlich nach meiner Erinnerung nur knapp bis hinter das CinemaxX gelten, denn danach war ja baustellenbedingt Schluss mit dem Gehweg
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Aber wenn dort geparkt werden darf (und das ist ja die Regel, nicht die Ausnahme), dann darf die Polizei mit der Begründung »sie halten den Verkehr auf« ein Bußgeld verhängen?
Notfalls gibt es ja: [stvo]101060 Sie behinderten durch das Parken Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat[/stvo]
Das kommt auch hin und wieder mal zum Einsatz: Bei meinem alten Wohnort gibt’s eine vierspurige Hauptverkehrsstraße ohne Halt- oder Parkverbot, in der aber nie jemand parkt, weil einfach niemand auf die Idee kommt und weil man ja den Verkehr nicht behindern möchte. Nur wenn wieder das jährliche Stadtfest gefeiert wird und der Parkdruck trotz Ausgleichflächen in den städtischen Grünanlagen steigt, dann traut sich irgendwann jemand am rechten Fahrbahnrand zu parken. Sobald da einer parkt, machen’s alle nach und angeblich gab’s dann tatsächlich mal Knöllchen wegen Behinderung des Verkehrs.
Ein Bußgeld wegen § 1 Abs. 2 StVO zu verhängen halte ich allerdings generell für eine ambitionierte Idee.
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Das Zertifikat hinter
forum.radverkehrspolitik.deist ausgelaufen, ich habe die Adresse jetzt abgeschaltet, nachdem offenbar niemand mehr darüber ins Forum stolpert. -
Mein Eingangsbeitrag war ja mal wieder der Hit, da ist aufgrund der Kürze der Pause mal wieder die Hälfte der Informationen abhanden gekommen.
Die Nebenfahrbahn ist keine Busspur.
Aber die Beschilderung stellt wenigstens sicher, dass niemand anders rein kann. Witzig finde ich das neben dem Radweg, was eventuell aus dem anschließend beginnenden Seitenstreifen einen Radfahrstreifen basteln möchte. Dieser Streifen wird aber von der Bushaltestelle unterbrochen.
Worauf ich eigentlich hinaus wollte: Rein vom Gefühl her glaube ich, hier mit dem Rad in den geschützten Bereich der Kreuzung einzufahren. Da ich es für unwahrscheinlich halte, dass bei einer lichtzeichengeregelten Kreuzung der Radverkehr nur mit geregelt wird und ich mich eigentlich auch in Ermangelung einer Haltlinie an das Lichtzeichen für den Linienverkehr halten müsste; das also nur gilt, wenn die Lichtzeichen außer Betrieb ist.
Wie gesagt: Natürlich ist das eigentlich eine unsinnige Diskussion Natürlich soll der Radverkehr hier abseits der Bus-Ampel auf den Radweg wechseln und niemand wird gegebenenfalls einen Rotlichtverstoß ahnden. Ich find’s nur interessant, dass eigentlich auch bei dieser eigentlich auf dem ersten Blick eindeutigen Situation bei genauer Betrachtung Zweifel aufkommen können. Und solche zweifelhaften Situationen wiederum findet man ja relativ regelmäßig als Radfahrer im Straßenverkehr.
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Ich habe deine Frage mal in ein neues Thema verschoben
Moin Malte,
E-Mail hat offenbar nicht funktioniert... Kannst Du mir bitte sagen, wie ich Bilder in ein Posting einfüge? Bin ich zudoofunwissend oder geht das nur, wenn ein Bild irgendwo auf einem Server/Fotouploadportal liegt und verlinkt wird?Doch, das mit der E-Mail hat durchaus funktioniert — die ist aber leider wie so vieles in meinem Posteingang ertrunken. Momentan bin ich von der Uni aus gut ausgelastet, da komme ich mit dem Antworten schon wieder nicht hinterher
Wenn ich das richtig sehe musst du nach dem Klicken auf "Antworten" auf "erweiterte Antwort" klicken und dort dann Anhänge hochladen.
Genau so funktioniert’s. Und bitte daran denken, nur Material aus eurer eigenen Kamera oder Fotos mit den entsprechenden Nutzungsrechten hochzuladen.
Wenn ihr Fotos von anderen Quellen direkt im Beitrag einbindet, bitte ich auch um die Beachtung der entsprechenden Nutzungs- und Urheberrechte. Wenn ihr euch nicht sicher seid, setzt bitte bloß einen Link zu der Bilddatei.
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Ich habe haufenweise Bilder davon, aber weiß nicht, wie ich die hier hochladen könnte. Das da oben ist von meiner Webseite
Entweder einfach einbinden, so wie du es oben bereits getan hast, oder im Antwort-Bereich unten auf „Erweiterte Antwort“ klicken und dann „Dateien hochladen“.
Malte liegt scho richtig mit der Busampel am Ende nach der Unterführung, aber kein Radfahrer durfte dahin
Das war aber nach meiner Erinnerung auch stark tagesabhängig. Ich bin damals dort mehrmals pro Woche entlanggefahren (Warum eigentlich? Ich weiß das gar nicht mehr) und die Beschilderung war einem beständigen Wandel begriffen. Die meiste Zeit waren die Schilder tatsächlich so aufgestellt, dass man im Endeffekt nicht bis vorne zur Brücke durchfahren konnte, aber für mindestens eine Woche ging das zwischendurch ganz gut, bis dann plötzlich vor dem CinemaxX ein auf den viel zu engen Gehweg lockte.
Meiner Meinung nach dürfte es solche Situationen überhaupt nicht geben, an solchen Stellen hat dann die zuständige Behörde wohl wieder gepennt.
Um die Aussage noch mal zu untermauern: Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung verlangen zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen
[stvo]Wird der Radverkehr ausnahmsweise zugelassen, dürfen auf dem Sonderfahrstreifen keine besonderen Lichtzeichen (§ 37 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 Satz 2, 2. Halbsatz) gezeigt werden, es sei denn, für den Radverkehr werden eigene Lichtzeichen angeordnet.[/stvo]
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Ich habe gerade in einer Seminar-Pause dieses lustige Foto vom Hamburger Millerntorplatz gefunden, das ich gerne zur Diskussion stellen möchte.
Es handelt sich bei der Konstruktion um einen „Radfahrstreifen ohne “, also eigentlich einen Seitenstreifen, den man innerorts beradeln kann, aber nicht muss. Es gibt auf diesem Streifen keine Haltlinie, weil man wohl mit dem Rad daran vorbei auf den Radweg fahren soll. Nun wissen wir ja, dass für die Gültigkeit einer Lichtzeichenanlage nicht eine Haltlinie, sondern die Fahrt durch den geschützten Bereich maßgeblich ist.
Wie seht ihr die Sache? Hier ist zwar klar, welche Regelung eigentlich getroffen werden sollte und es wird natürlich auch niemals jemand einen möglichen Rotlichtverstoß auf dem Rad ahnden. Aber geben die Verkehrsregeln die gewünschte Regelung tatsächlich her?
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Blöde Juristen-Antwort: Das kommt darauf an.
Das korrespondiert ja sozusagen zur Rechtsprechung zur Umgehung einer roten Ampel über eine an die Kreuzung angrenzende Tankstelle oder einen Parkplatz. Insofern hatte ich ja damals noch Glück, dass ich schon von Anfang an auf der Fahrbahn unterwegs war, auch wenn mir die Rennleitung noch die Missachtung der roten Fußgänger-Ampel vorwerfen wollte.
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wenn dieser Herr Fischer meint, man wäre als Autler irgendwie gezwungen, auf Radwegen zu parken oder als Radler gezwungen, deshalb auf Gehwege auszuweichen, dann ist der Herr wohl eher Teil des Problems als Teil der Lösung.
Naja, ein bisschen kann ich diese Argumentation schon nachvollziehen. Mein Lieblingsbeispiel ist da wieder die sanierte Dammtorstraße, bei deren Umbau vor anderthalb Jahren so gut wie alle Parkmöglichkeiten gestrichen wurden. Andererseits gibt’s da aber genügend Einzelhandel, Arztpraxen und Restaurants, so dass reger Lieferverkehr herrscht. Und Rad- oder Gehweg hin oder her, irgendwo muss so ein Lieferwagen nunmal parken. Dass die Lieferanten nicht mit der Handkarre fünfhundert Meter hin und zurück buckeln wollen, weil die wenigen Parkbuchten auch noch von Personenkraftwagen belegt werden, ist mir klar. Sowas scheint mir ein ziemliches Versagen der Planung einer solchen Straße zu sein.
Ich selbst wohne in einer Gegend, in der Parkplatze werktags ab 16 Uhr absolute Mangelware sind, da wird dann auch gerne in ohnehin engen Kurven, in Feuerwehrzufahrten oder auf Gehwegen geparkt. Meine Nachbarn beschweren sich auch immer wieder, warum man denn die Rasenflächen inklusive Spielplatz nicht in Parkplätze umwandelt, davon gäbe es hier viel zu wenig, aber in einer reinen Betonwüste will dann auch niemand leben. Das hier ist eine Siedlung, die in einer Zeit gebaut wurde, als eine Familienkutsche noch nicht selbstverständlich war und wenn überhaupt, dann gab es einen Wagen für eine Familie und nicht ein SUV und einen Kleinwagen und ein Cabrio fürs Wochenende.
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Willst du nun sagen, wenn ich dort deshalb gezielt die RWBP missachten würde und bei Fahrbahn-Grün die Kreuzung quere, dass ein Richter mir das als vorsätzlichen Rotlichtverstoß auslegen könnte?!
Ich kann zumindest aus eigener Erfahrung bestätigen, dass man wenigstens die Polizei auf sich aufmerksam macht. Ich muss allerdings zugeben, dass ich mit der eigentlichen Frage auch leicht überfordert bin — da muss ich mal morgen mein schlaues Buch befragen.
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same here. Ich fände es außerdem sinnvoll, mehrere Perspektiven/Kameras zu haben. Und: ich als alte Laberbacke und Konfronti (eigentlich schöner Nick...) bin gerne bereit, mal ein paar O-Töne der Kampfkraftfahrer zu sammeln
Aber bitte kein unschönes Ende auf der Polizeiwache oder gar im Krankenhaus
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Ist in Düren. Nicht in Hamburg oder einer Großstadt. Dürfte also keiner kennen.
Nimm doch mal bitte die Kamera zur Hand und schieß uns ein Foto, sowas interessiert mich.
Ich habe mal aus dem Archiv drei Fotos herausgekramt, die ich während der Bauarbeiten in der Hamburger Dammtorstraße aufgenommen habe. Damals wurden die Eisenbahnbrücken an der Verbindungsbahn ausgetauscht und ein Teil der Dammtorstraße als Werkstatt verwendet. Lediglich in Fahrtrichtung Norden fand noch Linienverkehr statt (statt hätte dort eigentlich aufgestellt werden müssen) und Fahrräder durften dort hinein. Die standen dann aber unter der Brücke vor einer Busampel und konnten aufgrund der Umzäunung noch nicht einmal zurück auf den Radweg wechseln. Von dieser Position aus hatte man immerhin einen guten Ausblick auf gut ein Dutzend auf der Kreuzung verteilter Signalgeber, von denen man sich dann wohl einen aussuchen musste. Ich habe es mir einfach gemacht und bin so gefahren, wie es wohl gedacht war: Oben ist Rot, unten Grün und in der Mitte dann wohl Gelb. Trotzdem dürfte es solche Situationen eigentlich nicht geben. Es wäre ja auch kein Problem gewesen, dann dieser Stelle einen „handelsüblichen“ Signalgeber mit normalverständlichen Optiken zu installieren.
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Berichtet mal bitte, wie es dort war. Ich war leider nicht allzu häufig bei solchen Sitzungen anwesend und meistens beschränkte sich das Rederecht aus dem Zuschauerraum auf eine anschließende Fragestunde, bei der man aber auch nicht so richtig etwas zur Diskussion geben konnte. Wenn ich da am Mikrofon etwas zu Radwegbenutzungspflichten und Verwaltungsvorschriften zum Besten gegeben hätte, hätten mich die Sitzungsteilnehmer allenfalls mit Fragezeichen zugedeckt.
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Noch was zur Radwegbreite: Ich habe ich in den lezten Tagen mal drauf geachtet, wie viel Platz bleibt, wenn der Überolte sich nur ein bischen rechts auf dem Radweg hält und keine Schlangenlinie fährt - z.B. wenn er sich umdreht wenn in hinter ihm klingel: Es ist REICHLICH Platz zum sicheren Überholen!
Ja, schon, aber das ist so ähnlich wie mit dem Sichtfahrgebot nachts auf der Landstraße: Mit 150 Sachen durch die Nacht geht auch immer gut, aber irgendwann passiert was unvorhergesehenes und schon endet die Tour im Straßenbegleitgrün.