Beiträge von Malte

    Bis auf einen Flyer zur Überprüfung von Benutzungspflichten sind mir solche eher verwaltungsinternen Anweisungen auf Landes-/Kommunalebene wenig bekannt.

    Eine solch umfangreiche Liste ist mir bislang auch nicht untergekommen. Alles, was ich bislang gesehen habe, ist die bereits von dir erwähnte Anstrengung bezüglich Benutzungspflichten, alles andere wird allenfalls und mit viel Glück bei Sanierungen überprüft und neu angeordnet. Gerade was die Freigabe von Einbahnstraßen angeht, muss man meistens der Behörde lange auf die Nerven gehen, um diese „außergewöhnliche Ausnahme“ zu rechtfertigen.

    Eines der größten Probleme sei die teure LSA-Umprogrammierung; die Anpassung der Räumzeiten koste 10.000€ pro Anlage. Klingt für mich recht hoch gegriffen. Weiß jemand mehr über den Aufwand?

    Ich habe von diesem auf den ersten Blick recht hohen Betrag schon mehrmals gehört, unter anderem drüben im Verkehrsportal. Weil sich im Verkehrsportal recht viele Fachleute zu diesem Thema herumtreiben, würde ich die Höhe der Summe erst einmal nicht anzweifeln wollen.

    Zuerst sagte die nette Dame das das ja wiklich sehr unübersichtlich sei und sie noch einen Kollegen zu Rate ziehen würde ! Dann würde sie mich anrufen !!

    Witzig. Die Leute, die eigentlich befähigt sein sollten, so etwas anzuordnen und zu verstehen, müssen sich erst einmal untereinander beraten, wie denn das wohl gemeint sein könnte. Aber der gemeine Verkehrsteilnehmer, der soll das augenblicklich erfassen können :S

    Es wurde in der Mail noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, so lange die RWBP noch nicht aufgehoben ist.

    Das finde ich großartig. Ich kenne ein paar Stellen, an den man einen vorher benutzungspflichtigen Radweg über so eine Auffahrtmöglichkeit auf die Fahrbahn offensichtlich verlassen darf, während der eigentliche Radweg vermutlich als „anderer Radweg“ weitergeführt wird. Wie kann ich solche „erlaubten“ Auffahrtmöglichkeiten von „verbotenen“ unterscheiden? Muss ich jedes Mal per E-Mail bei der zuständigen Behörde nachfragen?

    Eine solche Auffahrtmöglichkeit ist doch ein eindeutiges Zeichen, dass nach dem Willen der Behörde hier kein [Zeichen 237] mehr gelten soll, auch wenn rechtlich gesehen die Benutzungspflicht tatsächlich noch weiterbestehen mag.

    Moment, mir fällt gerade auf, dass ich da schon mal langefahren bin, allerdings nachts im Auto :rolleyes: Damals parkte nach meiner Erinnerung in dieser §-10-StVO-Bucht ein Kraftfahrzeug, was ich schon mal ziemlich blöd fand, allerdings ist dann auch noch dieses blaue Schild zu sehen, das dort zwischen den verpixelten Gebäuden hervorlugt. Insofern ist das ja auch ohne das baustellenbedingte [Zeichen 240] total gut geregelt. Und selbst wenn es das eine [Zeichen 237] dort nicht mehr gäbe, wäre ja spätestens weitere zweihundert Meter später Schluss mit der Fahrbahnradelei.

    Zwei Jahre ist zwischen Anordnung und Ausführung ist durchaus keine Seltenheit (siehe Borsteler Chaussee)...

    Und auch aus praktischer Sicht nicht unbedingt besonders langsam. Wenn da wirklich die Räumzeiten geändert werden müssen, ist das nunmal nichts, was man selbst mit dem Schraubendreher in dreißig Minuten erledigt.

    Zur eigentlichen Frage: Als Ortskundiger hätte ich eine Benutzungspflicht für etwa einhundert Meter getrost ignoriert. So gefährlich wird’s ja auf diesen einhundert Metern wohl kaum werden, dass es vorher oder nachher auch ohne blaue Schilder funktioniert. Wenn ich dagegen erstmal auf dem Radweg bin, komme ich auf dem zweiten Foto kraft § 10 StVO womöglich gar nicht mehr so schnell wieder hinunter. Immerhin hat man das Sichthindernis hinter der Einfahrtstelle und nicht davor aufgestellt.

    Besonders drollig finde ich das [Zeichen 240] im Hintergrund, da hat die Anordnung der Verkehrszeichen ja mal wieder so richtig gut funktioniert. Ich darf hier auf der Fahrbahn fahren, es gibt sogar eine Auffahrtmöglichkeit, aber dort hinten in der Arbeitsstelle, wo es so richtig eng und blöd ist, da muss ich mich über den verengten Gehweg quetschen ?(

    Das Zeichen 240 könnte ja aber eigentlich nach meiner Erinnerung nur knapp bis hinter das CinemaxX gelten, denn danach war ja baustellenbedingt Schluss mit dem Gehweg :huh:

    Aber wenn dort geparkt werden darf (und das ist ja die Regel, nicht die Ausnahme), dann darf die Polizei mit der Begründung »sie halten den Verkehr auf« ein Bußgeld verhängen?

    Notfalls gibt es ja: [stvo]101060 Sie behinderten durch das Parken Andere. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat[/stvo]

    Das kommt auch hin und wieder mal zum Einsatz: Bei meinem alten Wohnort gibt’s eine vierspurige Hauptverkehrsstraße ohne Halt- oder Parkverbot, in der aber nie jemand parkt, weil einfach niemand auf die Idee kommt und weil man ja den Verkehr nicht behindern möchte. Nur wenn wieder das jährliche Stadtfest gefeiert wird und der Parkdruck trotz Ausgleichflächen in den städtischen Grünanlagen steigt, dann traut sich irgendwann jemand am rechten Fahrbahnrand zu parken. Sobald da einer parkt, machen’s alle nach und angeblich gab’s dann tatsächlich mal Knöllchen wegen Behinderung des Verkehrs.

    Ein Bußgeld wegen § 1 Abs. 2 StVO zu verhängen halte ich allerdings generell für eine ambitionierte Idee.

    Mein Eingangsbeitrag war ja mal wieder der Hit, da ist aufgrund der Kürze der Pause mal wieder die Hälfte der Informationen abhanden gekommen.

    Die Nebenfahrbahn ist keine Busspur.

    Aber die Beschilderung stellt wenigstens sicher, dass niemand anders rein kann. Witzig finde ich das [Zeichen 237] neben dem Radweg, was eventuell aus dem anschließend beginnenden Seitenstreifen einen Radfahrstreifen basteln möchte. Dieser Streifen wird aber von der Bushaltestelle unterbrochen.

    Worauf ich eigentlich hinaus wollte: Rein vom Gefühl her glaube ich, hier mit dem Rad in den geschützten Bereich der Kreuzung einzufahren. Da ich es für unwahrscheinlich halte, dass bei einer lichtzeichengeregelten Kreuzung der Radverkehr nur mit [Zeichen 205] geregelt wird und ich mich eigentlich auch in Ermangelung einer Haltlinie an das Lichtzeichen für den Linienverkehr halten müsste; das [Zeichen 205] also nur gilt, wenn die Lichtzeichen außer Betrieb ist.

    Wie gesagt: Natürlich ist das eigentlich eine unsinnige Diskussion ;) Natürlich soll der Radverkehr hier abseits der Bus-Ampel auf den Radweg wechseln und niemand wird gegebenenfalls einen Rotlichtverstoß ahnden. Ich find’s nur interessant, dass eigentlich auch bei dieser eigentlich auf dem ersten Blick eindeutigen Situation bei genauer Betrachtung Zweifel aufkommen können. Und solche zweifelhaften Situationen wiederum findet man ja relativ regelmäßig als Radfahrer im Straßenverkehr.

    Ich habe deine Frage mal in ein neues Thema verschoben ;)

    Moin Malte,
    E-Mail hat offenbar nicht funktioniert... Kannst Du mir bitte sagen, wie ich Bilder in ein Posting einfüge? Bin ich zu doof unwissend oder geht das nur, wenn ein Bild irgendwo auf einem Server/Fotouploadportal liegt und verlinkt wird?

    Doch, das mit der E-Mail hat durchaus funktioniert — die ist aber leider wie so vieles in meinem Posteingang ertrunken. Momentan bin ich von der Uni aus gut ausgelastet, da komme ich mit dem Antworten schon wieder nicht hinterher :(

    Wenn ich das richtig sehe musst du nach dem Klicken auf "Antworten" auf "erweiterte Antwort" klicken und dort dann Anhänge hochladen.

    Genau so funktioniert’s. Und bitte daran denken, nur Material aus eurer eigenen Kamera oder Fotos mit den entsprechenden Nutzungsrechten hochzuladen.

    Wenn ihr Fotos von anderen Quellen direkt im Beitrag einbindet, bitte ich auch um die Beachtung der entsprechenden Nutzungs- und Urheberrechte. Wenn ihr euch nicht sicher seid, setzt bitte bloß einen Link zu der Bilddatei.

    Ich habe haufenweise Bilder davon, aber weiß nicht, wie ich die hier hochladen könnte. Das da oben ist von meiner Webseite

    Entweder einfach einbinden, so wie du es oben bereits getan hast, oder im Antwort-Bereich unten auf „Erweiterte Antwort“ klicken und dann „Dateien hochladen“.

    Malte liegt scho richtig mit der Busampel am Ende nach der Unterführung, aber kein Radfahrer durfte dahin

    Das war aber nach meiner Erinnerung auch stark tagesabhängig. Ich bin damals dort mehrmals pro Woche entlanggefahren (Warum eigentlich? ?( Ich weiß das gar nicht mehr) und die Beschilderung war einem beständigen Wandel begriffen. Die meiste Zeit waren die Schilder tatsächlich so aufgestellt, dass man im Endeffekt nicht bis vorne zur Brücke durchfahren konnte, aber für mindestens eine Woche ging das zwischendurch ganz gut, bis dann plötzlich vor dem CinemaxX ein [Zeichen 240] auf den viel zu engen Gehweg lockte.

    Meiner Meinung nach dürfte es solche Situationen überhaupt nicht geben, an solchen Stellen hat dann die zuständige Behörde wohl wieder gepennt.

    Um die Aussage noch mal zu untermauern: Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung verlangen zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen [Zeichen 245]

    [stvo]Wird der Radverkehr ausnahmsweise zugelassen, dürfen auf dem Sonderfahrstreifen keine besonderen Lichtzeichen (§ 37 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 Satz 2, 2. Halbsatz) gezeigt werden, es sei denn, für den Radverkehr werden eigene Lichtzeichen angeordnet.[/stvo]

    Ich habe gerade in einer Seminar-Pause dieses lustige Foto vom Hamburger Millerntorplatz gefunden, das ich gerne zur Diskussion stellen möchte.

    Es handelt sich bei der Konstruktion um einen „Radfahrstreifen ohne [Zeichen 237] “, also eigentlich einen Seitenstreifen, den man innerorts beradeln kann, aber nicht muss. Es gibt auf diesem Streifen keine Haltlinie, weil man wohl mit dem Rad daran vorbei auf den Radweg fahren soll. Nun wissen wir ja, dass für die Gültigkeit einer Lichtzeichenanlage nicht eine Haltlinie, sondern die Fahrt durch den geschützten Bereich maßgeblich ist.

    Wie seht ihr die Sache? Hier ist zwar klar, welche Regelung eigentlich getroffen werden sollte und es wird natürlich auch niemals jemand einen möglichen Rotlichtverstoß auf dem Rad ahnden. Aber geben die Verkehrsregeln die gewünschte Regelung tatsächlich her?

    Blöde Juristen-Antwort: Das kommt darauf an.

    Das korrespondiert ja sozusagen zur Rechtsprechung zur Umgehung einer roten Ampel über eine an die Kreuzung angrenzende Tankstelle oder einen Parkplatz. Insofern hatte ich ja damals noch Glück, dass ich schon von Anfang an auf der Fahrbahn unterwegs war, auch wenn mir die Rennleitung noch die Missachtung der roten Fußgänger-Ampel vorwerfen wollte.

    wenn dieser Herr Fischer meint, man wäre als Autler irgendwie gezwungen, auf Radwegen zu parken oder als Radler gezwungen, deshalb auf Gehwege auszuweichen, dann ist der Herr wohl eher Teil des Problems als Teil der Lösung.

    Naja, ein bisschen kann ich diese Argumentation schon nachvollziehen. Mein Lieblingsbeispiel ist da wieder die sanierte Dammtorstraße, bei deren Umbau vor anderthalb Jahren so gut wie alle Parkmöglichkeiten gestrichen wurden. Andererseits gibt’s da aber genügend Einzelhandel, Arztpraxen und Restaurants, so dass reger Lieferverkehr herrscht. Und Rad- oder Gehweg hin oder her, irgendwo muss so ein Lieferwagen nunmal parken. Dass die Lieferanten nicht mit der Handkarre fünfhundert Meter hin und zurück buckeln wollen, weil die wenigen Parkbuchten auch noch von Personenkraftwagen belegt werden, ist mir klar. Sowas scheint mir ein ziemliches Versagen der Planung einer solchen Straße zu sein.

    Ich selbst wohne in einer Gegend, in der Parkplatze werktags ab 16 Uhr absolute Mangelware sind, da wird dann auch gerne in ohnehin engen Kurven, in Feuerwehrzufahrten oder auf Gehwegen geparkt. Meine Nachbarn beschweren sich auch immer wieder, warum man denn die Rasenflächen inklusive Spielplatz nicht in Parkplätze umwandelt, davon gäbe es hier viel zu wenig, aber in einer reinen Betonwüste will dann auch niemand leben. Das hier ist eine Siedlung, die in einer Zeit gebaut wurde, als eine Familienkutsche noch nicht selbstverständlich war und wenn überhaupt, dann gab es einen Wagen für eine Familie und nicht ein SUV und einen Kleinwagen und ein Cabrio fürs Wochenende.