Beiträge von Malte

    Radfahren im Winter ist total der Hit. Ich hätte schon beinahe frustriert die Spike-Reifen wieder runtergerissen, aber es ist jeden Morgen wieder schön, wie der Kraftverkehr angesichts einer millimeterdünnen Schneeschicht beinahe kollabiert, während ich wie auf Schienen in die Uni einreite. Ich habe, ich glaube, das habe ich @Michael schon mal geschrieben, auch gar kein Problem mit der Kälte, das steckt mein komischer Kreislauf irgendwie so weg. Ich ziehe mich jedenfalls nicht besonders wärmer an als noch im Herbst oder im Frühjahr, die Wärme kommt dann während der Bewegung von selbst. Problematisch sind nur die ersten fünfhundert Meter, die brennen richtig ins Gesicht. Und tatsächlich setze ich bei Glatteis doch noch meinen Sturzhelm auf, weil ich subjektiv das Risiko, bei meinem Fahrstil trotz Spikereifen seitlich in der Kurve wegzurutschen, relativ hoch ansehe und vermute, dass ein Helm da wenigstens vor lästigen Beulen schützen wird. Und unter den Helm kommt noch eine dünne Mütze, damit mir nach der Ankunft nicht die Ohren tiefgefroren aus dem Gesicht fallen.

    Etwas lästig finde ich hingegen die Überholmanöver der Kraftfahrzeuge, die bei leichtem Schneefall offenbar sofort Angst bekommen, wenigstens ein bisschen nach links auszuscheren. So häufig ohne nennenswerten Sicherheitsabstand wurde ich schon lange nicht mehr überholt. Nicht fehlen dürfen dabei die üblichen Belehrungen, dass das Radfahren im Winter doch total gefährlich wäre und warum ich denn nicht wenigstens auf dem Gehweg führe, wenn ich das Rad schon nicht stehen lassen könnte. Manchmal denke ich mir, dass angesichts des Verhaltens der übrigen Verkehrsteilnehmer so manche Unwetterwarnungen vor „leichtem Schneefall“ vielleicht gar nicht so sehr übertrieben sind.

    Tut man dies, wird einem erst einmal bewusst, um wie viel komfortabler und schneller es sich dort fährt, als auf den sog. "Radwegen".

    Sowieso immer witzig, wie der Winterdienst, wenn er denn stattfindet, die Winter-Radler zu Kampfradlern erzieht, indem nur der Gehweg geräumt wird oder aber der Räumstreifen vom Radweg plötzlich rüber auf den Gehweg schenkt :huh:

    Nun hat ja schon jeder Beispiele von seiner Haustür gepostet, aber ich war vorhin extra noch mal draußen bei 15 Grad Celsius unter Null und möchte die lustige Kreuzung hier in Wedel empfehlen, über die ich schon in einer meiner ersten Radtouren um 2009 herum gestolpert bin. Ich meine, damals sogar mal bei der Behörde nachgefragt zu haben und es hieß, man müsse dort absteigen und über die Fußgängerampeln schieben, allerdings bin ich mir mittlerweile tatsächlich unsicher, ob mir meine Erinnerung nicht einen Streich spielt und ich das mit einer anderen Straße verwechsle.

    Auf jeden Fall beginnt am südlichen Ast der Kreuzung eine Einbahnstraße, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist. Purzle ich aber in Gegenrichtung dort hinaus, habe ich weder eine entsprechende Beschilderung noch kann ich in irgendeiner Weise die Signalgeber für die Fußgänger einsehen. Na gut, wenn man sich geschickt fünf Meter von der Kreuzung entfernt aufstellt, dann klappt das gerade noch eben so, aber auch nur, weil das Straßenbegleitgrün akkurat geschnitten wurde und im Winter kein Grün trägt.

    gedankenlos gesetzte Pfosten zur Abwehr wildparkender Autler in Höhe der Den Haager Straße

    Und auch immer schön in Tarnfarben gehalten, damit’s in der Dunkelheit auch wirklich erst im letzten Moment zu erkennen ist. Überhaupt resultieren diese lustigen Poller doch wieder dem üblichen Problem: Einige Kraftfahrer nehmen es mit den Verkehrsregeln nicht so genau und müssen mit solchen Pollern vom Kampfparken abgehalten werden, während verunglückte Radfahrer nach einem Unfall in der Polizeipresse lesen dürfen, dass sie für die Sichtverhältnisse zu schnell unterwegs waren und doch eigentlich mit schwarzen Hindernissen mitten auf einem Radweg rechnen müssen. Als hätte man auch gerade an solchen Kreuzungen nichts besseres zu tun, als auf diese „hohle Gasse“ zu achten, wenn vielleicht auf der Fahrbahn jemand unachtsam abbiegen möchte.

    Gilt das [Zeichen 254] nicht für die gesamte Straßenbreite?

    Nach meiner Meinung schon, sofern es nicht über einzelnen Straßenteilen angebracht wird.

    Der Radweg den du da nennst ist so mit das schlimmste und gefährlichste, was ich in ganz Hamburg kenne. Besonders toll, wenn zwischen "Radweg" und Straße mal wieder jemand illegal parkt. Ich frag mich ernsthaft, wie man sowas 2004, nicht 1970, noch bauen konnte.

    Naja, man hatte die Radfahrer nun irgendwie auf dieser Busspur und stand am östlichen Ende des Jungfernstieges vor dem Problem, dass sich auf Radfahrer irgendwie für die nachfolgende Kreuzung einordnen müssten. Und die einfachste und vermeintlich sicherste Lösung war nunmal dieser Radweg am Ende der Busspur, der dann dummerweise ebenjene Busspur wieder kreuzen muss, um dann über eine mies geschaltete Fußgängerampel und durch endlose Menschenmassen und parkende Kraftfahrzeuge zu führen. Das hätte man sicherlich auch anders lösen können, aber die meisten Radfahrer, die in Richtung Osten auf dem Bussonderstreifen fahren, trauen sich eben nicht, in den dreißig bis vierzig Kilometer pro Stunde schnellen Kraftverkehr zu wechseln, um sich dann zum Abbiegen aufzustellen. Ich halte aber sowieso auf der Seite die Führung des Bussonderstreifens über den komischen Gehweg für eine ambitionierte Idee. Vielleicht gilt da § 9 Abs. 3 StVO, vielleicht aber auch nicht, irgendwie klappt das schon, aber den Fahrbahnbelag optisch an eine Fußgängerzone anzugleichen sorgt eben dafür, dass dort Fußgänger herumlaufen und dem Linienverkehr im Weg herumstehen. Und dann mit einem Doppelgelenkbus dadurch? Würde ich mich gar nicht erst trauen. Besonders interessant sind immer die Taxifahrer, die das ganze deutlich „lockerer“ angehen.

    Naja, und über den tollen Radweg auf der anderen Straßenseite brauchen wir wahrscheinlich gar nicht erst reden.

    Das ist schon wieder so ein Wer-denkt-sich-denn-sowas-aus-Thema, aber wieso baut man eigentlich solche komischen Verschwenkungen? Ein Foto liefere ich bei Gelegenheit mal nach, war gestern nur in der Dunkelheit dort und ging davon aus, das schon in meinem Archiv herumliegen zu haben.

    Die [Zeichen 237] sind inzwischen verschwunden, was den witzigen Effekt hat, dass der Fahrradstreifen inzwischen zum Seitenstreifen mutiert ist, den man gar nicht beradeln braucht und angesichts der kuscheligen Nähe zu den parkenden Kraftfahrzeugen auch nach Möglichkeit meiden sollte. Ich glaube, man hat sogar in der Gegend die Fahrrad-Piktogramme abgekratzt. Nur: Was ist denn eigentlich die Intention dieser Verschwenkung aufs Hochbord und zurück? Da kreuzt also ein Gehweg die Fahrbahn, der Bereich wird vermutlich aus Gründen der Sichtbarkeit an die Fahrbahn herangezogen und damit dort niemand kampfparkt, gibt’s eine Reihe von Pollern. Dann sollen sich aber Radfahrer über das Hochbord an den Pollern vorbei durch die wartenden Schulkinder mogeln, um anschließend wieder auf den Seitenstreifen zu purzeln? Immerhin ist man hier ja nicht nach § 10 StVO benachteiligt, weil man nicht auf die Fahrbahn, sondern nur auf den Fahrrad-, beziehungsweise auf den Seitenstreifen einfährt.

    So ähnlich läuft das ja auch auf der anderen Seite der Stadt in der Bernadottestraße: Der Fahrradstreifen hat sich inzwischen mangels [Zeichen 237] in einen Seitenstreifen verwandelt, die dortigen Radfahrer werden an der Bushaltestelle aufgesammelt, durch die wartenden Fahrgäste gelenkt und anschließend wieder runter auf den Seitenstreifen geworfen. Das hat zwar den Vorteil, dass der Bus nicht den Fahrrad- oder Seitenstreifen zum Be- und Entladen benutzen muss, nimmt dem Radfahrer aber auch die Möglichkeit, in solchen Fällen links am Bus vorbeizufahren. Und ob man aus vermeintlichen Sicherheitsgründen nun hinter dem Bus wartet, bis alle eingestiegen sind, oder neben dem Bus im Gedränge steckenbleibt und wartet, läuft ja zeitmäßig ungefähr auf das Gleiche hinaus.

    Ich hab das Video jetzt nicht gesehen. Allerdings ist Marco auch als ein wenig, sagen wir mal, sehr eindeutig mit seinen Standpunkten bekannt. Das schadet m.E. manchmal deutlich mehr als es nützt.

    Das Problem kenne ich und vermutlich kennt es auch jeder andere Alltagsradler: Sobald man aus der Straßenverkehrs-Ordnung rezitiert, gilt man nunmal als Besserwisser, Querulant oder Kampfradler. Ich weiß nicht genau, woran das liegt, aber bislang verliefen beinahe alle Polizeikontrollen, denen ich beiwohnen „durfte“, relativ haarsträubend, meistens schon in Bezug auf § 2 Abs. 4 StVO. Wenn man dann aber dummerweise Bescheid weiß und trotz der total sicheren Radwege lieber auf der total gefährlichen Fahrbahn fahren möchte, wird’s leider recht schnell unfreundlich.

    Ich weiß auch nicht genau, was ich beim nächsten Mal antworten soll, wenn ich beispielsweise an der Hamburger Feldstraße die rote Kelle bekomme und erklären soll, warum ich denn den wunderbaren Radweg nicht benutzt habe. Die Glasscherben und Kampfflaneure, die es dort nicht nur bei Fußballspielen oder während des Doms gibt, werden als Argument ja leider nicht anerkannt und ich fürchte, mir wird auch irgendwann so etwas in der Qualität entfahren von „Sorry, Herr Wachtmeister, ich bin leider total blöd und zurückgeblieben und konnte mir gar nicht erklären, wozu ein Radweg von den Steuergeldern der Kraftfahrer gebaut wird, aber ich werde ihn jetzt brav zu meiner eigenen Sicherheit benutzen“. Ich bin’s einfach leid, jedes Mal bei Fahrradkontrollen oder irgendwo auf der Wache oder sogar ein paar Etagen höher bei einer Zeugenaussage den § 2 Abs. 4 StVO zu erklären und mich dann noch ständig gegen die Steuergelder der Kraftfahrer und ähnliche tolle Argumente zu Wehr setzen muss. Das ist mir einfach zu dumm. Ich weiß nicht, wie oft @Laufi Bekanntschaft mit der Rennleitung macht, aber vermutlich hat er auch einfach keine Lust auf diese ständigen Diskussionen. Dass dann der Ton manchmal etwas unfreundlicher wird, ist natürlich irgendwo nicht gerade toll, sollte aber eigentlich den Ablauf einer Polizeikontrolle nicht wesentlich beeinträchtigen und auf gar keinen Fall derartige Reaktionen hervorrufen.

    (Begründung: ich könnte mich verschanzen)

    Das ist ja mal eine lustige Begründung. Kann es sein, dass die schon vor deiner Ankunft auf der Fahrbahn ziemlich genervt waren? Die fahren doch nicht plötzlich alle Geschütze auf, nur weil du den tollen Radweg nicht benutzt hast.

    Radfahrer mit weniger als 1,5 m Abstand zu überholen,

    Das ist aber nicht explizit verboten, so urteilt meistens nur anschließend die Rechtsprechung.

    Es werden wohl kaum alle Grün-Bekommer grundsätzlich nach links und rechts schauen, bevor sie durchstarten.

    Da klappt’s ja in der letzten Zeit auch immer seltener mit dem Erkennen von Blaulicht. Das ist im östlichen Hamburg offenbar ein weit verbreitetes Phänomen: Selbst bei bester Sicht hoppelt der Kraftverkehr beim Umschalten auf grünes Licht in die Kreuzung, obwohl gerade jemand mit Wegerechten einfährt.

    Malte: Wo fährst Du am Jungfernstieg eigentlich immer lang? Ich fahre wenn ich vom Gänsemarkt komme meist zunächst auf der grausamen Busspur und erst kurz hinter dem neuen Wall auf der Geradeausspur und dann Ballindamm auf der Straße. Da braucht man allerdings schon ein dickes Fell, obwohl völlig legal.

    Auf dem Jungfernstieg nutze ich dann tatsächlich diese komische Busspur, an der man so schön am Stau vorbeifahren kann. Ich will leider geradeaus weiter zur Petri-Kirche und soll wohl nach Meinung der Planer diesen komischen Radweg benutzen, auf dem man so wunderbar in Konflikt gerät mit den Bussen und Taxis. Da habe ich gar keine Lust drauf. Also mogle ich mich entweder ordnungswidrig über die dicke durchgezogene Linie direkt auf den Rechtsabbiegestreifen oder nehme den kurzen Umweg über die Geradeaus-Spur. Tatsächlich habe ich mir da noch gar keinen Ärger mit anderen Kraftfahrern eingefangen, die werden meistens erst nach dem Abbiegen an der nächsten Ampel ärgerlich, weil da noch so ein Stückchen Schutzstreifen zu sehen ist, was im Cockpit immer schnell zu Irritationen führt.

    Ich weiß nicht, wer das alles auf facebook in den einschlägigen Gruppen schon mitbekommen hat, aber Marco Laufenberg aus Köln hat ziemlichen Ärger beim Fahrbahnradeln bekommen:

    Vor allem irre, wie grottig der dortige benutzungspflichtige Radweg ist. Ich dachte erst, najaaaaa, Marco stellt sich schon ein bisschen an, aber auf dem flickenhaften Mauerwerk, aus dem man die einzelnen Ziegel herausziehen kann, möchte ich auch nicht fahren. Das ist ja schlimmer als der Hamburger Durchschnittsradweg =O

    Bis auf einen Flyer zur Überprüfung von Benutzungspflichten sind mir solche eher verwaltungsinternen Anweisungen auf Landes-/Kommunalebene wenig bekannt.

    Eine solch umfangreiche Liste ist mir bislang auch nicht untergekommen. Alles, was ich bislang gesehen habe, ist die bereits von dir erwähnte Anstrengung bezüglich Benutzungspflichten, alles andere wird allenfalls und mit viel Glück bei Sanierungen überprüft und neu angeordnet. Gerade was die Freigabe von Einbahnstraßen angeht, muss man meistens der Behörde lange auf die Nerven gehen, um diese „außergewöhnliche Ausnahme“ zu rechtfertigen.

    Eines der größten Probleme sei die teure LSA-Umprogrammierung; die Anpassung der Räumzeiten koste 10.000€ pro Anlage. Klingt für mich recht hoch gegriffen. Weiß jemand mehr über den Aufwand?

    Ich habe von diesem auf den ersten Blick recht hohen Betrag schon mehrmals gehört, unter anderem drüben im Verkehrsportal. Weil sich im Verkehrsportal recht viele Fachleute zu diesem Thema herumtreiben, würde ich die Höhe der Summe erst einmal nicht anzweifeln wollen.

    Zuerst sagte die nette Dame das das ja wiklich sehr unübersichtlich sei und sie noch einen Kollegen zu Rate ziehen würde ! Dann würde sie mich anrufen !!

    Witzig. Die Leute, die eigentlich befähigt sein sollten, so etwas anzuordnen und zu verstehen, müssen sich erst einmal untereinander beraten, wie denn das wohl gemeint sein könnte. Aber der gemeine Verkehrsteilnehmer, der soll das augenblicklich erfassen können :S

    Es wurde in der Mail noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, so lange die RWBP noch nicht aufgehoben ist.

    Das finde ich großartig. Ich kenne ein paar Stellen, an den man einen vorher benutzungspflichtigen Radweg über so eine Auffahrtmöglichkeit auf die Fahrbahn offensichtlich verlassen darf, während der eigentliche Radweg vermutlich als „anderer Radweg“ weitergeführt wird. Wie kann ich solche „erlaubten“ Auffahrtmöglichkeiten von „verbotenen“ unterscheiden? Muss ich jedes Mal per E-Mail bei der zuständigen Behörde nachfragen?

    Eine solche Auffahrtmöglichkeit ist doch ein eindeutiges Zeichen, dass nach dem Willen der Behörde hier kein [Zeichen 237] mehr gelten soll, auch wenn rechtlich gesehen die Benutzungspflicht tatsächlich noch weiterbestehen mag.