Zu diesem Thema finde ich auch noch immer dieses Video sehr eindrucksvoll. Und dann zeige man mir mal einen Kraftfahrer, der so überholt.
Beiträge von Malte
-
-
Das scheint mir kein ganz eindeutiges Thema zu sein.
Wenn die Sache eindeutig wäre, hätte ich nicht zwei Jahren dieses Weblog an der Backe Ich lass mich aber auch gerne von anderen Meinungen überzeugen
-
Wie "UliB" schon richtig sagte, befindet sich die Linksabbiegespur rechts von der Geradeausspur. Diese Führung kann man aber nicht mit dem Prinzip Radweg, welches man an jeder Einmündung vorfindet, vergleichen. Schon wegen der Lichtsignalanlagen sind Kollisionen nicht möglich (es sei denn, jemand fährt bei rot).
Okay, da habt ihr recht. Trotzdem war diese Fassungslosigkeit lustig, dass man sich als Autofahrer zum Linksabbiegen rechts einordnen sollte. Dass der umgekehrte Fall an jeder Kreuzung mit Radweg gegeben ist, fiel wohl gar nicht weiter auf.
-
Fahrradfurt
ein Muss im neuen Fahrradrecht!
Was genau verstehst du unter Fahrradfurt? Und was ist in dem Zusammenhang das neue Fahrradrecht? Die Neufassung der Straßenverkehrs-Ordung? ERA? StVO-VwV? Oder Dietmar Kettlers Buch in dritter Auflage?
-
Trauriges Ereignis, aber gute journalistische Arbeit!
Ist das Ironie?
-
die jungs von we are traffic stellen ab dem 09. mai im museum für arbeit aus.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine reine WE-ARE-TRAFFIC-Ausstellung handelt, sondern es primär um das Fahrrad an sich geht.
-
Da steht ein Schild Radweg und nicht getrennter Geh- und Radweg. Bauliche Trennung ist auch nicht feststellbar, nur farbige Pflasterung oder ähnlich ungeeignetes Design. Also ist der ganze Weg Radweg und Fußgänger haben sich Fahrräder zu kaufen und zu benutzen.
Diese Art der (Fehl-) Beschilderung ist in Hamburg üblich. Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist lediglich: Macht es das Schild formaljuristisch nichtig, oder handelt es sich "nur" um eine illegale Anordnung, die jedoch mit normalem Menschenverstand immer noch als die eigentlich behördlich gewünschte interpretiert werden kann (und muss)?
Das verlangt ja lediglich, einen vorhandenen Radweg anstelle der Fahrbahn zu befahren, in diesem Fall den auf der rechten Straßenseite. Es sagt aber weder, dass es hier einen Radweg gibt, noch dass dieser Radweg direkt links oder rechts neben dem Schild verlaufen muss. Die Benutzungspflicht gilt für den Radweg, den der gemeine Verkehrsteilnehmer dort erkennt, sei er auch nur mit farblich unterschiedlicher Pflasterung vom Gehweg abgegrenzt. Nur wenn tatsächlich kein Radweg vorhanden ist, dann wird’s kompliziert.
-
Wie soll ich das denn aber z.B als zu Fuß gehender Tourist (soll es an der Alster ja vereinzelt geben) erkennen das es ein Anderer Radweg ist. Er ist baulich anders gestaltet aber nicht vom Gehweg baulich getrennt http://goo.gl/maps/oDIQs. Eigentlich dürfte er dann ja kein Anderer Radweg sein oder wird er einer ab der baulichen Trennung in dem obigen link. Aber was ist dann der Abschnitt vor der baulichen Trennung?
Ein Radweg ist, was ein normaler Verkehrsteilnehmer als Radweg erkennt. Das genaue Aussehen wird leider nirgendwo definiert, was zu einem Wildwuchs jeglicher optischer Varianten von Radwegen geführt hat. Und so gibt’s dementsprechend auch reichlich unterschiedliche Auffassungen, was denn wohl ein Radweg ist: Ein Kraftfahrer erkennt manchmal schon im Asphaltstreifen, der bei den letzten Bauarbeiten auf dem Gehweg zurückgeblieben ist, einen Radweg, ein Fußgänger erkennt womöglich noch nicht einmal eine rote Fläche mit Fahrradpiktogramm als Radweg und ein Radfahrer hat dann die ehrenwerte Aufgabe, in Sekundenbruchteilen zu erkennen, welchen Straßenteil er da vor sich hat. Und wie du richtig erkannt hast, gibt’s da manchmal ganz große Probleme.
-
Ich muss zugeben: Ich hatte einfach zu viel Respekt vor diesem Gatter, genau wie ein Schaf Bei Tageslicht und mit normalen Reifen wäre ich vielleicht wirklich rübergedüst, das muss ich mir dann mal überlegen.
-
Das ist m.E. keine Radfahrschleuse i.S.d. VwV-StVO, sondern eine aufgeweitete Radaufstellfläche (ARAF !?), es gilt m.E. recht zweifellos die Fahrbahnampel. Das der Schutzstreifen zu schmal ist, ist ein unangenehmes Manko, hat aber erstmal nichts mit der Aufstellfläche zu tun. Sofern man bei "rot" an der Ampel ankommt, sollte das Linksabbiegen durch sie leichter werden, ansonsten kann ich mir jedenfalls keine schädliche Wirkung vorstellen. Kennst Du solche Markierungen, die direkt an eine Fußgängerfurt grenzen, sodass eine Beachtung der Fußgängerampel in Betracht kommt? Kenne ich nur von manchen "normalen" Aufstellflächen im Verlauf von Radstreifen.
Ach du Schande. Ich merke gerade, dass es § 53 Abs. 6 StVO überhaupt nicht mehr gibt. Da ist ja in den letzten Monaten so einiges an mir vorbeigegangen — die Neufassung ist immerhin schon seit längerem in Kraft Ich muss mich nach der Prüfungsphase dringend mal hinsetzen und diese Tabelle aktualisieren, das ist ja mega-peinlich.
-
Das würde mich auch interessieren, gibt ja mittlerweile 3 Auflagen.
In der dritten Auflage geht’s ab Seite 93 um § 39 StVO.
Nimm Dir mal das Buch von Kettler, Seite 91, erster neuer Absatz auf der Seite, ab zweiter Satz vor. Gerade dieses Beispiel wird da behandelt! Und da lese ich klar und deutlich «... ist das Verkehrszeichen unwirksam», weil es nicht rechts des Radwegs steht, wo es nach VwV StVO eigentlich montiert werden sollte. Da wollte die Verkehrslenkungsbehörde, und nunmal zurecht, jede Unklarheit (ist auch im Absatz von Kettler angeschnitten) eben beseitigen.
Ich kann aus den Erläuterungen in der dritten Auflage nicht erkennen, warum ein Zeichen 237, 240 oder 241 unwirksam sein sollte, nur weil es auf der falschen Seite des Radweges steht.
-
Schweinegefährlich, siehe auch hier.
Diese Straße hier ist halt auch der totale Hit. Geradeaus geht es weiter, dort wurde aber die Fahrbahn so schmal, dass es nur auf einer Seite für einen schmalen Schutzstreifen gereicht hat, in den noch nicht mal das Fahrradpiktogramm passt. Leider ist die Ampelschaltung abends so blöde, dass es diese so genannten MGIFs provoziert, also wird man auf Biegen und Brechen noch mit Tempo 50 oder 60 oder vielleicht noch schneller überholt, damit der Kraftfahrer an der nächsten Ampel noch über das gelbe Licht jagen kann. Das wird dann total unangenehm, wenn Gegenverkehr in Anmarsch ist oder auf der linken Seite trotz Haltverbots geparkt wird: Für zwei Kraftfahrzeuge und einen Radfahrer nebeneinander ist dort beim besten Willen kein Platz, weil der überholende Kraftfahrer relativ merkbefreit aus den Schutzstreifen ausweicht und den dort fahrenden Radfahrer an den Kantstein drückt. Das ist mir ein paar Mal passiert, seitdem fahre ich konsequent nur links des Schutzstreifens und bin damit wahrscheinlich immer noch nicht weiter als 1,5 Meter vom Fahrbahnrand entfernt. Das ist allerdings auch so eine der Straßen, die ohne Schutzstreifen besser dran wären: Dann könnte man vermutlich ohne das Gemaule durchs Beifahrerfenster in Ruhe seinen Sicherheitsabstand einhalten.
-
Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr dasselbe mit Fahrradschleuse meint und ob dies dasselbe wie die Radfahrschleuse der VwV-StVO (V. zu § 9 Abs. 2 StVO) meint. Jedenfalls sollte bei dieser recht neuen speziellen Form zunächst eine Fahrradampel (vorgeschriebenes "weiteres Lichtzeichen") existieren und zu beachten sein. Im weiteren Verlauf der Linksabbiegerführung für Radfahrer sollte dann keine angrenzende Fußgängerfurt mehr existieren.
Ich meine sowas wie im Anhang. Nur echt mit solchen ultraschmalen Schutzstreifen, auf die nicht mal das Fahrrad-Piktogramm passt.
-
War das zwischen Wedel und Freileitungskreuzung?
Zwei davon sind an dieser Schleuse, die im Zuge der Umbauarbeiten auch eine feste Querung bekommen hat, das dritte hier, vermutlich gibt’s auf dem Weg ja noch weitere Gatter.
In dieser Einstellung kann man schön sehen, wie es um die Qualität der Wege bestellt ist: Im Norden die Fahrbahn auf der wasserabgewandten Seite des Deiches, auf der man locker gegen den Wind strampeln kann, in der Mitte der komische Trampelpfad oben auf dem Deich, den sich Fußgänger und Radfahrer teilen sollen, wie auch immer das gehen mag, südlich ist noch so eine Art Wirtschaftsweg, der aber dermaßen uneben ist, dass das Radfahren dort auch kaum möglich ist.
Ist ja echt krass, dass auch dort vor allem eines gilt: Freie Fahrt für Lastkraftwagen. Dass es sich eigentlich um ein Naherholungsgebiet handelt, spielt wohl in den nächsten Jahren keine Rolle.
-
500 EUR
Für 500 Euro bekommt man aber immerhin schon einigermaßen vernünftige Komponenten. Leider gibt’s diese Ausstattung auch schon in der Preisklasse für 250 bis 350 Euro und was da verbaut wird, mag ich mir gar nicht vorstellen. Für mein schneeweißes Rad habe ich 800 Euro hingelegt, das fand ich angesichts von Schaltung und Federgabel schon grenzwertig, aber nun werde ich mit der Zeit das alles mal etwas aufrüsten (lassen).
-
Lenker festhalten und durch.
Mit normalen Reifen vielleicht, aber bei den Spike-Reifen, bei denen dann Metall auf Metall schrubbt, traue ich mich das nicht so richtig.
-
Unabhängig von der rechtlichen Seite ist es tatsächlich sehr schwierig, sich sicher durchzuschlängeln. Vor allem das Abschätzen des Anfahrzeitpunktes, aber auch querender Verkehr in Lücken und öffnende Autotüren sind schon beim Rechtsüberholen schwer zu überblicken, beim Durchschlängeln wird dies nochmals schwieriger. Das heißt nicht, dass es einem versierten Radfahrer stets unmöglich wäre, das Risiko abzuschätzen, der ganz breiten Masse ist dies nicht möglich.
Ich finde es ja interessant, dass es offenbar dort drüben in London und generell in Großbritannien stinknormal ist, sich zwischen langsam fahrenden oder stehenden Autos hindurchzuschlängeln. Das klappt offenbar zum Großteil auch ohne nennenswerte Unfälle, obwohl ich jedes Mal staune, wenn ich die Videos auf YouTube sehe. Anscheinend ist da das Gefahrenpotenzial geringer als man als deutscher Alltagsradler denkt.
-
Hindern diese Gedenkstellen bzw. Mahnmale andere Autler an Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verstößen gegen die StVO oder gar am Autofahren ansich?
Ich weiß nicht, ob man das so direkt vergleichen kann. Autofahren gilt trotz aller Horrornachrichten nunmal nicht als gefährlich: Kein Kraftfahrer wird das Attribut „Gefahr“ mit seinem Fahrzeug in Verbindung bringen. Stattdessen werden Autos eher mit Fahrspaß, Freiheit, Mobilität, Unabhängigkeit und ähnlich wertvollen Attributen verglichen. Beim Rad steht aber mittlerweile die Gefahr immer ganz vorn mit dabei, seien es die unzähligen Debatten über die Helmpflicht oder die Zeitungsberichte, die nach Kräften nach neuen Synonymen wie Kampfradler, Rowdyradler oder Pedalritter suchen.
-
Zumindest bei Kleinkrafträdern war der Effekt ganz deutlich. Heute fährt ja kaum noch jemand so ein Knatterding, das ist in den Jahren nach Einführung einer Helmpflicht beinahe komplett von der Straße verschwunden.
Ich versuche seit zwei Stunden einen Beleg für diese Aussage zu finden, aber alles, was ich auftreiben konnte, war dieser Thread im Verkehrsportal: Helmpflicht für Mopedfahrer in Italien - zwölf Jahre danach
Die dortige Diskussion ist sehr interessant, weil das Zahlenmaterial tatsächlich nicht direkt eine Ursache des Einbruchs der Zulassungszahlen aufgrund der Helmpflicht hergibt, auch wenn das auf den ersten Blick so aussehen mag.
-
Einem Motorradhelm macht das nichts, aber auch da dürfte der Helm sehr dazu beigetragen haben dass heute fast niemand mehr im Alltag Motorrad fährt
Zumindest bei Kleinkrafträdern war der Effekt ganz deutlich. Heute fährt ja kaum noch jemand so ein Knatterding, das ist in den Jahren nach Einführung einer Helmpflicht beinahe komplett von der Straße verschwunden.