Soweit, so blöd: Ich habe am 23. Februar gar keine Zeit. Das ist vor meiner letzten Prüfung und den Tag werde ich wohl auch zusammen mit meinen Kommilitonen verbringen. Da ja das Interesse bislang noch nicht gerade ungebrochen war: Passt es euch sonst irgendwann Anfang März?
Beiträge von Malte
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ghostbikes.org hat das Rad aufgenommen und den Mopo-Artikel verlinkt:
Naja, eher den kompletten MOPO-Artikel kopiert
Ist aber ansonsten eine recht interessante Seite.
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Warum hat die Radfahrerin denn nicht gemerkt, dass der Lastkraftwagen rechts abbiegen möchte? Lkw überrollt Radfahrerin
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Wenn es darum geht, andere zu warnen, oder um auf eine gefährliche Situation aufmerksam zu machen, halte ich technische Lösungen sämtlich für unbrauchbar. Eine AirZound mag dir das Gefühl von Macht geben. Erlaubt ist sie am Fahrrad nicht - und sinnvoll auch nicht.
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich die AirZound damals mehrmals benutzt, wenn der Kraftfahrer vor mir den falschen Signalgeber im Auge hatte und bei rotem Licht nach links fahren wollte, weil der Verkehr nach rechts freigegeben war. Das war immer ganz wirkungsvoll und hätte mit Herumgebrüll bestimmt nicht geklappt.
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Und dass wird nicht besser wenn man noch zusätliches Gewicht am Kopf befestigt.
… was auch noch dadurch begünstigt wird, dass viele Eltern zwar äußerst besorgt sind, ihren Kindern unbedingt einen Helm aufzusetzen, aber kein Gedanke daran verschwendet wird, den Helm auch einigermaßen vernünftig einzustellen. Der sitzt dann zum Beispiel im Winter wie ein Turm auf dem Schädel; da habe ich dann auch langsam keinen Zweifel mehr, dass ein so getragener Helm mehr schadet als nützt.
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es gibt irgendwo im web ein Sonderfahrrad von einer Fahrradfabrik auch mit 140 dB
Laut meinem Ohrenarzt habe ich ja sehr empfindliche Ohren und achte auch darauf, dass das so bleibt: 140 Dezibel vorne am Lenker würde ich nur mit Gehörschutz abfeuern wollen. Das muss doch schon am Trommelfell schmerzen, auch wenn man sich das nicht direkt ins Gesicht pustet?
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Das ist doch nichts kurioses, schliesslich musst du auf allen 240ern kraft des Rechtsfahregebotes rechts der Fußgänger fahren.
Ja, schon, aber bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg rechnet man ja auch mit so etwas. Hier hingegen gibt es einen Radweg und einen Gehweg, die aber entgegen der bundesweit relativ einheitlichen Tradition vertauscht sind, nämlich Radweg rechts und Gehweg links. Das halte ich für ausgesprochen konfliktträchtig.
Das hat auch kulturelle Gründe.
Welche denn?
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Hamburg, Veloroute 6, Dithmarscher Straße:
http://google.de/maps/@53.578439,10.0…F435o8Iam_xwzA6Ts03sw!2e0Dieser Kram steht noch an recht vielen Radwegen abseits der großen Hauptverkehrsstraßen herum. Leider wird das dann auch immer als Einladung angenommen, permanent auf der linken Seite zu radeln, obschon die Radverkehrsinfrastruktur drei Straßen weiter nicht mehr dafür geeignet ist und das Schild auch nicht wiederholt wird.
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Sofern man einen Sicherheitsvorteil sieht....ich komme seit Jahren ohne jegliche Schallzeichen aus. Bremsen und lenken halte ich insgesamt für effektiver, allerdings fahre ich auch sehr selten auf Radwegen.
Das sehe ich erst einmal genauso. An meinem Lenker ist auch tatsächlich gar kein Platz mehr für eine Druckluft-Hupe, das Cockpit ist da leider schon relativ vollgepackt. Ich habe die Airzound früher allerdings primär genutzt, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine drohende Gefahr seitens Dritter aufmerksam zu machen; beispielsweise die obligatorischen Helden am Steuer, die Anstalten machen, einen Radfahrer beim Abbiegen zu übersehen. Wenn ich selbst „in Gefahr“ war, hatte ich meistens genug mit lenken und bremsen zu tun, da war gar nicht daran zu denken, noch den Daumen auf die Hupe zu legen.
Allerdings benutzen die meisten Airzound-bewehrten Radfahrer das Ding vermutlich primär, um auf die Huperei eines Kraftfahrers zu antworten. Ob das nun unbedingt sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.
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Ich habe gestern den Wechsel auf Sommerreifen gewagt in der Annahme, dass es angesichts der gestrigen neun Grad Celsius wohl in diesem Winter nichts mehr wird mit Schnee und Eis. Total irre, wie leise man plötzlich wieder unterwegs ist, abgesehen davon, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit plötzlich wieder um über fünf Kilometer pro Stunde steigt.
Im Glückstädter Weg sprach mich dann ein Passant an, warum ich denn nicht auf dem Radweg fahre. Na gut, lieber mit einem Passanten diskutieren als durchs Beifahrerfenster, aber von einem Radweg hatte ich hier überhaupt nichts bemerkt, wobei ich in einer
auch nicht unbedingt mit einem Radweg gerechnet hatte. Was er meinte, war das hier:
Das ist natürlich witzig: Radweg rechts, Gehweg links, Fahrbahn noch weiter links. Ich weiß ja nicht, wer sich sowas ausdenkt, aber ich glaube nicht, dass es funktioniert. Und wozu nun in einer Tempo-30-Zone, die außerdem noch als Sackgasse eher selten frequentiert sein dürfte, ein Radweg notwendig ist, verstehe ich auch nicht so richtig. Ist aber wohl ein Überbleibsel vergangener Zeiten. Das wird dann auch an jeder Einmündung hervorgehoben:
Und wenn man dann aus dem Verkehrsberuhigten Bereich am rechten Rand des Bildes los möchte, wird man noch mit dem schmuddeligen Zusatzschild vor Radlingen gewarnt, die auf diesem komischen Radweg offenbar auch noch in beiden Fahrtrichtungen fahren dürfen und dass hier wirklich § 10 StVO gilt:
Ich fahr auf sowas ja total ab. Wahrscheinlich rechnet in einer Tempo-30-Zone sowieso niemand mit Radfahrern auf dem Radweg, hier dürfen die rechts des Gehweges fahren, wo sie aus Einmündungen und Querstraßen noch schlechter zu erkennen sind und dann sogar noch in beide Richtungen. Bis ein aus der Querstraße einfahrender Kraftfahrer den Radfahrer von rechts erkennt, liegt der schon auf der Windschutzscheibe. Oh Mann.
Zur eigentlichen Frage: Immerhin ist der Kram nicht mehr benutzungspflichtig, insofern kann’s ja egal sein, solange man nicht von einem Kraftfahrer mit Nachdruck zur Benutzung aufgefordert wird. Ich behaupte hier und drüben im Blog ja immer wieder, dass ein Radweg das wäre, was ein Verkehrsteilnehmer als Radweg erkennt. Insofern ist ja eigentlich klar, dass rechts der Radweg verläuft und links der Gehweg, aber andererseits: Warum sollte nicht links der Radweg sein und rechts der Gehweg mit einem blöden Piktogramm? Jedenfalls dürften sich tagsüber Fußgänger traditionell wie in anderen Straßen eher auf dem rechten Sonderweg aufhalten, während Radfahrer links unterwegs sind, so dass die Sache mit der Erkennung eines Radweges ad absurdum geführt wird. Ich wüsste zu gerne, ob dort auch regelmäßig geklingelt und gekampfradelt wird.
Auf dem weiteren Weg habe ich dann noch die freundliche Erlaubnis gesehen, diesen schmuddeligen, tja, Hochbord-Seitenstreifen-Gehweg in beiden Richtungen mit dem Rad zu befahren. In der Sackgasse einer Nebenstraße einer Nebenstraße, in der Tempo 30 gilt und vermutlich nie jemand entlangfährt. Früher gab es da kein Schild und jetzt zu Hause sitzend vermute ich, dass man das wohl in Erwartung des Schwerlastverkehrs so angelegt hat: Nebenan baut DESY seine Beschleuniger-Rennbahn raus nach Schenefeld und die Lastkraftwagen werden da wohl den Großteil der Fahrbahn in Anspruch nehmen.
Immerhin: Auch die Freigabe dieses Sonderweges ist rechtlich nicht einwandfrei. Insofern bleibt man sich auch im westlichen Hamburg der konsequenten Beschilderung treu.
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§ 63a S.2 StVZO
Der Verstoß dagegen kostet 15 Euro, wenn ich das mit der Tatbestandsnummer 364100 richtig sehe. Das wäre mir die zusätzliche Sicherheit ja glatt wert, zumal sich wenigstens die Airzound relativ unkompliziert in eine Tasche verirren kann, wenn eine Kontrolle naht. Ich habe allerdings auch noch nicht davon gehört, dass die Nutzung einer solchen Hupe sanktioniert worden wäre — vermutlich verhält es sich da wie bei den lichttechnischen Einrichtungen und die Rennleitung ist froh, wenn da überhaupt irgendwas leuchtet oder tönt.
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Eine solche OWI wird quasi nie sanktioniert, auch wenn das Verhalten eigentlich falsch ist.
Wann ist denn „nie“? Wenn die Fahrradstaffel Feierabend hat?
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Zu diesem Thema finde ich auch noch immer dieses Video sehr eindrucksvoll. Und dann zeige man mir mal einen Kraftfahrer, der so überholt.
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Das scheint mir kein ganz eindeutiges Thema zu sein.
Wenn die Sache eindeutig wäre, hätte ich nicht zwei Jahren dieses Weblog an der Backe
Ich lass mich aber auch gerne von anderen Meinungen überzeugen
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Wie "UliB" schon richtig sagte, befindet sich die Linksabbiegespur rechts von der Geradeausspur. Diese Führung kann man aber nicht mit dem Prinzip Radweg, welches man an jeder Einmündung vorfindet, vergleichen. Schon wegen der Lichtsignalanlagen sind Kollisionen nicht möglich (es sei denn, jemand fährt bei rot).
Okay, da habt ihr recht. Trotzdem war diese Fassungslosigkeit lustig, dass man sich als Autofahrer zum Linksabbiegen rechts einordnen sollte. Dass der umgekehrte Fall an jeder Kreuzung mit Radweg gegeben ist, fiel wohl gar nicht weiter auf.
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Fahrradfurt
ein Muss im neuen Fahrradrecht!
Was genau verstehst du unter Fahrradfurt? Und was ist in dem Zusammenhang das neue Fahrradrecht? Die Neufassung der Straßenverkehrs-Ordung? ERA? StVO-VwV? Oder Dietmar Kettlers Buch in dritter Auflage?
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Trauriges Ereignis, aber gute journalistische Arbeit!
Ist das Ironie?
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die jungs von we are traffic stellen ab dem 09. mai im museum für arbeit aus.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine reine WE-ARE-TRAFFIC-Ausstellung handelt, sondern es primär um das Fahrrad an sich geht.
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Da steht ein Schild Radweg und nicht getrennter Geh- und Radweg. Bauliche Trennung ist auch nicht feststellbar, nur farbige Pflasterung oder ähnlich ungeeignetes Design. Also ist der ganze Weg Radweg und Fußgänger haben sich Fahrräder zu kaufen und zu benutzen.
Diese Art der (Fehl-) Beschilderung ist in Hamburg üblich. Die Frage, die sich mir dabei stellt, ist lediglich: Macht es das Schild formaljuristisch nichtig, oder handelt es sich "nur" um eine illegale Anordnung, die jedoch mit normalem Menschenverstand immer noch als die eigentlich behördlich gewünschte interpretiert werden kann (und muss)?
Das
verlangt ja lediglich, einen vorhandenen Radweg anstelle der Fahrbahn zu befahren, in diesem Fall den auf der rechten Straßenseite. Es sagt aber weder, dass es hier einen Radweg gibt, noch dass dieser Radweg direkt links oder rechts neben dem Schild verlaufen muss. Die Benutzungspflicht gilt für den Radweg, den der gemeine Verkehrsteilnehmer dort erkennt, sei er auch nur mit farblich unterschiedlicher Pflasterung vom Gehweg abgegrenzt. Nur wenn tatsächlich kein Radweg vorhanden ist, dann wird’s kompliziert.
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Wie soll ich das denn aber z.B als zu Fuß gehender Tourist (soll es an der Alster ja vereinzelt geben) erkennen das es ein Anderer Radweg ist. Er ist baulich anders gestaltet aber nicht vom Gehweg baulich getrennt http://goo.gl/maps/oDIQs. Eigentlich dürfte er dann ja kein Anderer Radweg sein oder wird er einer ab der baulichen Trennung in dem obigen link. Aber was ist dann der Abschnitt vor der baulichen Trennung?
Ein Radweg ist, was ein normaler Verkehrsteilnehmer als Radweg erkennt. Das genaue Aussehen wird leider nirgendwo definiert, was zu einem Wildwuchs jeglicher optischer Varianten von Radwegen geführt hat. Und so gibt’s dementsprechend auch reichlich unterschiedliche Auffassungen, was denn wohl ein Radweg ist: Ein Kraftfahrer erkennt manchmal schon im Asphaltstreifen, der bei den letzten Bauarbeiten auf dem Gehweg zurückgeblieben ist, einen Radweg, ein Fußgänger erkennt womöglich noch nicht einmal eine rote Fläche mit Fahrradpiktogramm als Radweg und ein Radfahrer hat dann die ehrenwerte Aufgabe, in Sekundenbruchteilen zu erkennen, welchen Straßenteil er da vor sich hat. Und wie du richtig erkannt hast, gibt’s da manchmal ganz große Probleme.