Beiträge von Malte

    Aber alles besser als heute.

    Einen habe ich noch: Wenn ich vom Stephansplatz kommend auf diesem so genannten Fahrradstreifen ohne [Zeichen 237] fahre, dann stehe ich neben dem Bus an der Ampel, es wird Grün, wir fahren beide los um die Kurve runter zum Gänsemarkt und der Bus möchte dort in die Bushaltestellenbucht fahren. Da ist ja jetzt schon die Gefahr recht groß, an der Bushalte abgeräumt zu werden, wenn da so ein Doppelgelenkbus um die Linkskurve rauscht und der Busfahrer den Radfahrer hinten neben seinem Hintern gar nicht mehr im Spiegel sehen kann, weil ja sein kompletter Bus im Weg ist. Manchmal hat man ja Glück und die Ampel am Gänsemarkt zeigt noch mal Rot, so dass man sich in Ruhe sortieren kann, aber ich habe mir nach ein oder zwei solcher Erlebnisse angewöhnt, schon in der Dammtorstraße hinter dem Bus zu bleiben. Das hat allerdings mit dem komischen Neuplanungen ja nichts zu tun, den unfallträchtigen Schutzstreifen gibt’s dort ja schon seit anderthalb Jahren.

    Herrje, ich habe wirklich immer etwas zu reklamieren :/

    Haut mich echt vom Hocker! Es hat sich also, trotz mittlerweile fast täglicher Medienberichte, noch immer nicht bei der Polizei herumgesprochen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn sicherer fährt? Mann oh Mann... :cursing:

    Naja, das ist ja „immerhin“ schon anderthalb Jahre her, in der Zeit spricht sich hoffentlich auch bei der Polizei etwas herum.

    Was soll das denn überhaupt bedeuten? Fahrradstraße für die Gäste bis zum Eros-Center? Was ist danach? Autobahn? Oder denkt man sich, Gäste des Eros-Centers könnten eine Untergruppe der Anlieger sein und die einen dürfen weiter fahren als die anderen? Abgesehen von dem schlüpfrigen Witz in dieser Beschilderung beziehen sich Zusatzzeichen im Regelfall nicht aufeinander, so dass der ganze Kram sowieso nicht so funktioniert wie gedacht. [Zusatzzeichen 1020-30] genügt in diesem Fall vollkommen.

    Na ja..., möchten sie wirklich? Das wäre ja unglaublich...

    Ich war in den letzten Jahren ein oder zwei oder drei Mal auf der Wache wegen einer Zeugenaussage und ausnahmslos jedes Mal reagierte mein Gesprächspartner mit großem Erstaunen, dass man dort auf der Fahrbahn radeln dürfe. Die Ankündigung, sofort die entsprechenden Schilder aufstellen lassen, quittierte ich jedes Mal mit „Können Sie ja machen, die klage ich Ihnen sofort wieder weg.“

    Auch haben sie keine Erklärung dafür, weshalb der Radverkehr ausgerechnet in den drei langen Wintermonaten 2009/10 auf der Fahrbahn fahren konnten (der gesamte Radweg in der Hoheluftchaussee war durchgehend vereist und wurde nicht geräumt!), ohne sich oder andere zu gefährden, dies in den restlichen neun Monaten des jahres hingegen nicht möglich sein soll.

    Oder: Warum kann die Radverkehrsanlage am Hamburger Jungfernstieg drei bis vier Monate im Jahr von Veranstaltungen (und Toilettenhäuschen) okkupiert werden, wenn es andererseits auf der Fahrbahn so gefährlich ist, dass die Polizei am liebsten sofort die blauen Schilder aufstellen möchte?

    Soweit, so blöd: Ich habe am 23. Februar gar keine Zeit. Das ist vor meiner letzten Prüfung und den Tag werde ich wohl auch zusammen mit meinen Kommilitonen verbringen. Da ja das Interesse bislang noch nicht gerade ungebrochen war: Passt es euch sonst irgendwann Anfang März? :|

    Wenn es darum geht, andere zu warnen, oder um auf eine gefährliche Situation aufmerksam zu machen, halte ich technische Lösungen sämtlich für unbrauchbar. Eine AirZound mag dir das Gefühl von Macht geben. Erlaubt ist sie am Fahrrad nicht - und sinnvoll auch nicht.

    Wenn ich mich recht erinnere, habe ich die AirZound damals mehrmals benutzt, wenn der Kraftfahrer vor mir den falschen Signalgeber im Auge hatte und bei rotem Licht nach links fahren wollte, weil der Verkehr nach rechts freigegeben war. Das war immer ganz wirkungsvoll und hätte mit Herumgebrüll bestimmt nicht geklappt.

    Und dass wird nicht besser wenn man noch zusätliches Gewicht am Kopf befestigt.

    … was auch noch dadurch begünstigt wird, dass viele Eltern zwar äußerst besorgt sind, ihren Kindern unbedingt einen Helm aufzusetzen, aber kein Gedanke daran verschwendet wird, den Helm auch einigermaßen vernünftig einzustellen. Der sitzt dann zum Beispiel im Winter wie ein Turm auf dem Schädel; da habe ich dann auch langsam keinen Zweifel mehr, dass ein so getragener Helm mehr schadet als nützt.

    es gibt irgendwo im web ein Sonderfahrrad von einer Fahrradfabrik auch mit 140 dB

    Laut meinem Ohrenarzt habe ich ja sehr empfindliche Ohren und achte auch darauf, dass das so bleibt: 140 Dezibel vorne am Lenker würde ich nur mit Gehörschutz abfeuern wollen. Das muss doch schon am Trommelfell schmerzen, auch wenn man sich das nicht direkt ins Gesicht pustet?

    Das ist doch nichts kurioses, schliesslich musst du auf allen 240ern kraft des Rechtsfahregebotes rechts der Fußgänger fahren.

    Ja, schon, aber bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg rechnet man ja auch mit so etwas. Hier hingegen gibt es einen Radweg und einen Gehweg, die aber entgegen der bundesweit relativ einheitlichen Tradition vertauscht sind, nämlich Radweg rechts und Gehweg links. Das halte ich für ausgesprochen konfliktträchtig.

    Das hat auch kulturelle Gründe.

    Welche denn?

    Hamburg, Veloroute 6, Dithmarscher Straße:
    http://google.de/maps/@53.578439,10.0…F435o8Iam_xwzA6Ts03sw!2e0

    Dieser Kram steht noch an recht vielen Radwegen abseits der großen Hauptverkehrsstraßen herum. Leider wird das dann auch immer als Einladung angenommen, permanent auf der linken Seite zu radeln, obschon die Radverkehrsinfrastruktur drei Straßen weiter nicht mehr dafür geeignet ist und das Schild auch nicht wiederholt wird.

    Sofern man einen Sicherheitsvorteil sieht....ich komme seit Jahren ohne jegliche Schallzeichen aus. Bremsen und lenken halte ich insgesamt für effektiver, allerdings fahre ich auch sehr selten auf Radwegen.

    Das sehe ich erst einmal genauso. An meinem Lenker ist auch tatsächlich gar kein Platz mehr für eine Druckluft-Hupe, das Cockpit ist da leider schon relativ vollgepackt. Ich habe die Airzound früher allerdings primär genutzt, um andere Verkehrsteilnehmer auf eine drohende Gefahr seitens Dritter aufmerksam zu machen; beispielsweise die obligatorischen Helden am Steuer, die Anstalten machen, einen Radfahrer beim Abbiegen zu übersehen. Wenn ich selbst „in Gefahr“ war, hatte ich meistens genug mit lenken und bremsen zu tun, da war gar nicht daran zu denken, noch den Daumen auf die Hupe zu legen.

    Allerdings benutzen die meisten Airzound-bewehrten Radfahrer das Ding vermutlich primär, um auf die Huperei eines Kraftfahrers zu antworten. Ob das nun unbedingt sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln.

    Ich habe gestern den Wechsel auf Sommerreifen gewagt in der Annahme, dass es angesichts der gestrigen neun Grad Celsius wohl in diesem Winter nichts mehr wird mit Schnee und Eis. Total irre, wie leise man plötzlich wieder unterwegs ist, abgesehen davon, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit plötzlich wieder um über fünf Kilometer pro Stunde steigt.

    Im Glückstädter Weg sprach mich dann ein Passant an, warum ich denn nicht auf dem Radweg fahre. Na gut, lieber mit einem Passanten diskutieren als durchs Beifahrerfenster, aber von einem Radweg hatte ich hier überhaupt nichts bemerkt, wobei ich in einer [Zeichen 274.1] auch nicht unbedingt mit einem Radweg gerechnet hatte. Was er meinte, war das hier:

    Das ist natürlich witzig: Radweg rechts, Gehweg links, Fahrbahn noch weiter links. Ich weiß ja nicht, wer sich sowas ausdenkt, aber ich glaube nicht, dass es funktioniert. Und wozu nun in einer Tempo-30-Zone, die außerdem noch als Sackgasse eher selten frequentiert sein dürfte, ein Radweg notwendig ist, verstehe ich auch nicht so richtig. Ist aber wohl ein Überbleibsel vergangener Zeiten. Das wird dann auch an jeder Einmündung hervorgehoben:

    Und wenn man dann aus dem Verkehrsberuhigten Bereich am rechten Rand des Bildes los möchte, wird man noch mit dem schmuddeligen Zusatzschild vor Radlingen gewarnt, die auf diesem komischen Radweg offenbar auch noch in beiden Fahrtrichtungen fahren dürfen und dass hier wirklich § 10 StVO gilt:

    Ich fahr auf sowas ja total ab. Wahrscheinlich rechnet in einer Tempo-30-Zone sowieso niemand mit Radfahrern auf dem Radweg, hier dürfen die rechts des Gehweges fahren, wo sie aus Einmündungen und Querstraßen noch schlechter zu erkennen sind und dann sogar noch in beide Richtungen. Bis ein aus der Querstraße einfahrender Kraftfahrer den Radfahrer von rechts erkennt, liegt der schon auf der Windschutzscheibe. Oh Mann.

    Zur eigentlichen Frage: Immerhin ist der Kram nicht mehr benutzungspflichtig, insofern kann’s ja egal sein, solange man nicht von einem Kraftfahrer mit Nachdruck zur Benutzung aufgefordert wird. Ich behaupte hier und drüben im Blog ja immer wieder, dass ein Radweg das wäre, was ein Verkehrsteilnehmer als Radweg erkennt. Insofern ist ja eigentlich klar, dass rechts der Radweg verläuft und links der Gehweg, aber andererseits: Warum sollte nicht links der Radweg sein und rechts der Gehweg mit einem blöden Piktogramm? Jedenfalls dürften sich tagsüber Fußgänger traditionell wie in anderen Straßen eher auf dem rechten Sonderweg aufhalten, während Radfahrer links unterwegs sind, so dass die Sache mit der Erkennung eines Radweges ad absurdum geführt wird. Ich wüsste zu gerne, ob dort auch regelmäßig geklingelt und gekampfradelt wird.

    Auf dem weiteren Weg habe ich dann noch die freundliche Erlaubnis gesehen, diesen schmuddeligen, tja, Hochbord-Seitenstreifen-Gehweg in beiden Richtungen mit dem Rad zu befahren. In der Sackgasse einer Nebenstraße einer Nebenstraße, in der Tempo 30 gilt und vermutlich nie jemand entlangfährt. Früher gab es da kein Schild und jetzt zu Hause sitzend vermute ich, dass man das wohl in Erwartung des Schwerlastverkehrs so angelegt hat: Nebenan baut DESY seine Beschleuniger-Rennbahn raus nach Schenefeld und die Lastkraftwagen werden da wohl den Großteil der Fahrbahn in Anspruch nehmen.

    Immerhin: Auch die Freigabe dieses Sonderweges ist rechtlich nicht einwandfrei. Insofern bleibt man sich auch im westlichen Hamburg der konsequenten Beschilderung treu.

    § 63a S.2 StVZO

    Der Verstoß dagegen kostet 15 Euro, wenn ich das mit der Tatbestandsnummer 364100 richtig sehe. Das wäre mir die zusätzliche Sicherheit ja glatt wert, zumal sich wenigstens die Airzound relativ unkompliziert in eine Tasche verirren kann, wenn eine Kontrolle naht. Ich habe allerdings auch noch nicht davon gehört, dass die Nutzung einer solchen Hupe sanktioniert worden wäre — vermutlich verhält es sich da wie bei den lichttechnischen Einrichtungen und die Rennleitung ist froh, wenn da überhaupt irgendwas leuchtet oder tönt.