- Schuld ist die ausführende Baufirma
Nee, bestimmt nicht. Irgendjemand wird sich doch Gedanken gemacht haben, wie diese Radverkehrsführung aussehen soll. Ich kann mir nach meiner Erfahrung überhaupt nicht vorstellen, dass die Baufirma dermaßen von den Vorgaben abweicht, dass aus einer einwandfreien Radverkehrsführung so ein Murks fabriziert wurde. Das stand bestimmt recht ähnlich in der Anordnung und wurde dann womöglich bei der Einrichtung der Arbeitsstelle erheblich verschlimmbessert, aber ich vermute, dass die Idee zu diesem Zweirichtungsradweg an dieser dämlichen Stelle nicht unbedingt auf dem Mist der Baufirma gewachsen ist.
wenn ich meine Anordnungen nicht auf Richtigkeit prüfen kann, sollte ich nix anordnen.
Beim KFZ-Verkehr kommt so ein Blödsinn meist nicht vor oder wird schneller behoben.
Zu der Prüfung der Anordnungen gleich noch mehr, aber beim Kraftfahrzeugverkehr gibt’s durchaus ähnliche verrückte Situationen — damit habe ich jahrelang ein inzwischen aus Zeit- und rechtlichen Gründen geschlossenes Wiki betrieben. Was beim Radverkehr dann solche gefährlichen Situationen wie bei den in dem einen Foto die Toten Winkel innerhalb der Arkaden sind, äußert sich beim Kraftverkehr dann in Kreuzungen, in denen alle vier Arme Vorfahrt haben, in denen temporär aufgestellte Lichtzeichenanlagen feindliches Grün zeigen oder, ganz beliebt in meiner Heimatstadt, eine Strecke mit zwei temporären Ampeln gesichert wird, während die einmündenden Straßen nur ein einsames Zusatzzeichen „Grünphase anschließen“ spendiert bekommen — das soll natürlich bedeuten, dass Kraftfahrzeugführer aus dieser Straße abbiegen dürfen, wenn die Fahrzeuge im Querverkehr in die gewünschte Richtung fahren.
Ebenfalls toll: Eine Strecke von zweihundert Metern wird mit einer Lichtzeichenanlage gesichert. Dann verschiebt sich die Arbeitsstelle entlang der Straße oder wird aus anderen Gründen länger, aber die Phasen werden nicht an die neue Streckenlänge angepasst. Das sorgt dann häufig dazu, dass man sich dann mitten in der gesperrten Straßen gegenüber steht, obwohl beide Parteien bei grünem Licht eingefahren sind. Oder eine Straße wird von beiden Seiten als Einbahnstraße ausgewiesen oder die Einfahrt wird von beiden Seiten verboten, weil auf beiden Seiten der Straße unterschiedliche Baufirmen zugange sind und die eine womöglich im Zeitplan hinterher hinkt und man sich natürlich auch nicht absprechen möchte.
Oder man bastelt sich eine Kreuzung, die gleichzeitig einen Fußgängerüberweg enthält, weil man sich über die Bedeutung der Streifen nicht im Klaren ist und eigentlich nur eine Fußgängerfurt aufpinseln wollte. Genau wie beim Radverkehr entstehen dann unmittelbar gefährliche Situationen, mit denen tatsächlich genauso wenig zu spaßen ist. Sofern man sich der Gefahr angesichts der Toten Winkel unter diesen Arkaden bewusst ist, kann man im Notfall noch immer vom Sattel steigen und die Fahrbahn an einer sichereren Stelle queren. Ein solches Verhalten liegt den meisten Kraftfahrern allerdings fern, wenn da in einer einspurig befahrbaren Arbeitsstelle plötzlich Gegenverkehr naht, weil die Lichtzeichenanlage falsch programmiert wurde, gibt’s noch eher Krawall; zurückfahren geht nicht so direkt, da stehen ja auf beiden Seiten noch ein paar mehr Fahrzeuge an, ausweichen geht auch nicht, tja, dumm gelaufen. Mein Fahrrad könnte ich in einer solchen Situation einfach schultern, abgesehen davon kommt der Radverkehr ohne solchen immensen Flächenverbrauch aus, da braucht es gar nicht so eine Lichtzeichenanlage.
Ja, bitte nicht schlagen, der Sachverhalt war nun deutlich verkürzt wiedergegeben, aber um diese Uhrzeit bringe ich nichts sinnvolleres mehr zustande.
Jedenfalls war ich auch schon häufiger bemüht, solche gefährlichen Situationen beheben zu lassen. Dabei hört man sich dann bei der Verwaltung oder bei der Polizei den gleichen Unfug an wie bei radverkehrsspezifischen Problemen: Zuerst wird in Abrede gestellt, dass man sich überhaupt mit dem Thema auskenne, dann wird behauptet, es hätte sich ja jemand etwas dabei gedacht. Wenn ich bemängle, dass ein Fußgängerweg in einer Kreuzung nichts zu suchen hat oder man durch ungeschicktes Austauschen der Optiken in den Signalgebern einer Lichtzeichenanlage gleich an allen vier Armen feindliches Grün zeigt, heißt es plötzlich, man habe sich ja was dabei gedacht, das hätte schon so seine Richtigkeit. Dann muss man wieder den Weg über die nächsthöhere Behörde gehen, die umgehend Druck macht und empfiehlt, den Empfehlungen dieses renitenten Bürgers zu folgen. Aber selbst unter der Maßgabe, dass der Radverkehr noch unwichtiger ist als der Kraftverkehr, tut sich bei letzterem auch nicht gerade viel, wenn erst mal was im Argen liegt.
Ich finde es abenteuerlich, dass es offenbar gängige Praxis ist, die Ausführung verkehrsrechtlicher Anordnungen nicht zu kontrollieren. Der für Nürnberg zuständige Mitarbeiter beim Servicebetrieb Ordentlicher Raum erwähnte mal im Telefonat, es gebe im Stadtgebiet 12000 Anordnungen jährlich - die könne man unmöglich alle kontrollieren.
Dazu fällt mir auch nur ein, dass man dann eben nicht mehr anordnen sollte, als man auch prüfen kann. In meiner Branche würde eine solche Konstellation als Übernahmeverschulden eingeordnet. Mit erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen!
Tja, das ist eben das übliche Kostenproblem. Eine Baumaßnahme darf nichts kosten, die Absicherung einer Baumaßnahme schon gar nicht und in der Verwaltung wird auch immer mehr und mehr gespart. Tatsächlich kann die Verwaltung unmöglich alle Anordnungen kontrollieren, weil dazu selbst bei optimistischer Besetzung das Personal fehlt. Arbeitsstellen haben schließlich die unangenehme Eigenschaft, sich teilweise stündlich oder wenigstens täglich zu verändern, da reisen Schilder umher oder werden neue Absperrungen hochgezogen.
Nun ist eigentlich weder die Polizei noch die Verwaltung dafür zuständig, ständig die Einhaltung der Anordnungen zu kontrollieren. Ich habe gerade nicht so ganz den Überblick, aber eigentlich ist zunächst einmal ein Verantwortlicher der ausführenden Baufirma dafür zuständig, die Arbeitsstelle und die Einhaltung der Anordnung zu kontrollieren, auch am Wochenende und arbeitsfreien Tagen. Das passiert aber natürlich nie, wie man ja an den meisten Arbeitsstellen sieht, wenn sich da nach etwas stärkerem Wind die Absicherung aus dem Staub macht und frühestens am nächsten Arbeitstag wiederhergestellt wird.
Dann wäre wiederum in letzter Instanz die Polizei dafür zuständig, den Kram zu kontrollieren, aber die wird nach meiner Erfahrung allenfalls nach Anruf tätig. Den Extremfall hatte ich vor zwei Jahren, als es an einem Freitag dermaßen stürmisch war, dass an einer Arbeitsstelle nicht gearbeitet wurde und der Wind beinahe die komplette Absicherung und Ausschilderung abgeräumt, unter anderem auch durchaus massivere Vorwegweiser auf die Fahrbahn geschmissen hatte. Den Vorwegweiser hat dann jemand beiseite geräumt, für den Rest sah sich die Polizei lediglich befähigt, die Verwaltung anzuschreiben, auf dass die dann bei Gelegenheit mal auf die Baufirma zugeht. Im Endeffekt blieb dann der Kram bis Montagmittag so liegen.