Beiträge von Malte

    Die Washington Post hat das neue Nachtzug-Rollmaterial der ÖBB ausprobiert:

    https://www.washingtonpost.com/travel/tips/nightjet-sleeper-train-review-vienna-hamburg/

    Hier noch mal eine Übersicht über die verschiedenen Kategorien der neuen Nachtzüge:

    https://www.nightjet.com/de/komfortkategorien/nightjet-neue-generation

    Diese Kapselkabinen scheinen mir mit kleinem Gepäck wirklich praktisch zu sein. Nur: Da kann man dann eben auch nur liegen oder im Schneidersitz hocken? Das stelle ich mir für die paar Stunden vor oder nach dem Aufstehen unpraktisch vor.

    (S+) Zerstochene Reifen und Hackfleischattacken: Wie Elektroautofahrer in Deutschland gemobbt werden
    Wer ein Elektroauto fährt, will damit oft die Umwelt schützen – erntet aber häufig Hass. Teils bleibt es nicht bei aggressiven Sprüchen. Was Betroffene erleben…
    www.spiegel.de
    (S+) Schneeräumung in Großstädten: Vereiste Radwege, freie Autostraßen – wie kann das sein?
    Ob in Hamburg, Berlin oder München: Vielerorts werden Fahrradwege nach Schneefällen tagelang nicht geräumt. Daten zeigen, wie der Zweiradverkehr beim…
    www.spiegel.de

    Ich halte die Versammlungsfreiheit für eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Dennoch gelten um die Versammlungsfreiheit herum noch Gesetze und Verordnungen. Prof. Dr. Dieter Müller erklärt beim SPIEGEL, was ich drüben auf Facebook auch schon mehrfach schrieb:

    (S+) Verkehrsrechtler über Trecker-Proteste: »Das bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis«
    Mit steuerbefreiten Traktoren zur Demo fahren und dabei den Verkehr blockieren – ist das legal? In vielerlei Hinsicht nicht, sagt Jurist Dieter Müller. Und…
    www.spiegel.de
    1. In § 3 Abs. 7 KraftStG steht recht deutlich, dass nur jene Fahrzeuge steuerbefreit sind, die (unter anderem) ausschließlich „in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben“ eingesetzt werden. Da steht nicht „für land- und forstwirtschaftliche Zwecke“, wie es in gesellschaftlichen Netzwerken gerne interpretiert wird. Ob die Steuerbefreiung also tatsächlich auch für die Teilnahme an einer Demonstration gilt, die — neben dem geforderten Rücktritt der Bundesregierung — auch land- und forstwirtschaftliche Zwecke berührt, halte ich für fraglich. Müller sieht das ähnlich.
    2. Die Führerscheinklassen T und L gelten laut § 6 FeV lediglich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Im Gegensatz zu meinem vorigen Punkt gehe ich hier davon aus, dass der Verordnungsgeber mit land- und forstwirtschaftlichen Zwecken definitiv keine weite Auslegung mit Teilnahme an einer Demonstration zu land- und forstwirtschaftlichen Themen im Sinn hatte, da es hier nicht nur um steuerrechtliche Fragen geht, sondern um die Teilnahme am „echten“ Straßenverkehr, an die deutlich höhere Anforderungen gestellt werden als mit 25 km/h über Feldwege zu rollen. Fährt man mit 40 oder 60 km/h herum, wird angesichts des zulässigen Gesamtgewichts die Führerscheinklasse C notwendig sind, von der ich vermute, dass nicht jeder Demonstrationsteilnehmer damit ausgestattet ist. Und: Wenn der Traktor nicht mindestens 61 km/h schafft, darf er nur während einer angemeldeten Demonstration auf die Autobahn auffahren. Auch das ist wohl nicht immer so gehandhabt worden, wenn ich die Nachrichten aus den letzten Tagen verfolge.

    Nun kann man ja durchaus hier und da ein Auge zudrücken — schließlich dehnen wir als Radlinge mitunter bei der Critical Mass den rechtlichen Rahmen auch ein bisschen in unsere Richtung. Aber so oft, wie ich mir in den letzten Tagen Videos von verunfallten Traktoren angesehen habe, vermute ich ja durchaus, dass da tatsächlich etwas Fahrpraxis bei Geschwindigkeiten jenseits der 25 oder 40 km/h fehlen könnte…

    So bleibt bei mir das Gefühl zurück: Tote sind nur dann von Interesse, wenn man sie politisch nutzen kann.

    Ich erinnere mich noch gut daran, was ich mir für Beleidigungen und Anschuldigungen anhören musste, als ich in Frage stellte, ob die Aktionen der letzten Generation in einem direkten Zusammenhang mit einem kilometerweit entfernten Unfall am Stauende stehen könnten. Was haben mich die Leute angemacht, dass ich die Schuld der Letzten Generation auch nur im Geringsten anzweifeln könnte!

    Und heute so:

    Klar, wir haben Meinungsfreiheit, aber wenn man der Meinung ist, bei Unfällen am Stauende sei man wohl selbst schuld, dann hat man wohl die falsche Meinung.

    Die Kausalkette sieht wohl so aus: Menschen seilen sich von einer Brücke ab, der Kraftverkehr bremst, es bildet sich ein Stau. Die Polizei fährt vor, sperrt die Autobahn. Nach einiger Zeit, der Stau ist um mehrere Kilometer gewachsen, prallt ein Pkw auf einen Lkw, der Pkw-Fahrer wird schwer verletzt.

    Nun ist die Frage: Wer ist schuld daran? Nach Meinung einiger Kieler Politiker von FDP und CDU sind es die Menschen, die sich von der Brücke abgeseilt und den Stau verursacht haben. Sagen wir mal so: Unschuldig sind die Kletterer mutmaßlich nicht.

    Am Mittwoch ist ein Kraftfahrer auf der Autobahn 66 ins Stauende gefahren und tödlich verunglückt:

    Der Stau entstand aufgrund der Blockade während der so genannten Bauernproteste. Und so schlimm es ist, dass hier ein Mensch gestorben ist: Es interessiert sich offensichtlich kaum jemand dafür. Es gibt kein Aufschrei konservativer Politiker, es gibt keine empörten Meldungen in den einschlägigen Nachrichtenangeboten. So bleibt bei mir das Gefühl zurück: Tote sind nur dann von Interesse, wenn man sie politisch nutzen kann.

    Ich habe schon was rausgekriegt: Die Brücke selbst gehört der Deutschen Bahn, die offenbar auch für die Instandhaltung und Beschilderung des Sonderweges neben der Fahrbahn zuständig ist. Aufgrund der üblichen Probleme mit der Breite des Weges und eventuell auch der Höhe des Brückengeländers soll man dann wohl absteigen. Das finde ich aus Sicht eines Fußgängers angesichts des dortigen Konfliktpotenzials auch gar nicht so schlecht.

    Die Beschilderung mit dem Zeichen 254 gehört zur Bundesstraße, für die wiederum jemand anders zuständig ist, der sich wohl wunderte, warum so viele Radlinge auf der Fahrbahn unterwegs sind.

    Nicht zuständig sind allerdings die angrenzenden Städte. Die hören sich nur die Beschwerden an.

    Ich schrieb dann also eine freundliche Mail an die Straßenverkehrsbehörde und dachte, man muss ja nicht gleich den Klageweg bestreiten, um dann vier Monate später folgendes vorzufinden:

    Vielleicht schreibe ich noch mal eine E-Mail, was denn das jetzt eigentlich soll.

    Okay, benutzungspflichtiger Radweg per Zeichen 240. Gefahr, Radfahrer absteigen wegen Radwegschäden, na gut. Und dann noch Zeichen 254 für die, die das mit dem Absteigen schon nicht verstanden haben? Oder gilt Zeichen 254 für die Fahrbahn, damit kein Klugscheißer dort fährt? Ich hätte mal auf der anderen Seite schauen müssen, was dort aufgestellt wurde, aber dafür fehlte mir leider aufgrund des herannahenden Zuges die Zeit.

    Spaß mit der Deutschen Bahn und anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen.

    Fahrradmitnahme im Nahverkehr und der Dschungel der Beförderungsbedingungen

    Als Vielfahrer bin ich mit einer BahnCard 100 unterwegs. Mit der darf ich auch ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Das ist der Bahn sogar derart wichtig, dass selbst die BahnCard 100 1. Klasse damit beworben wird.

    Nun trug es sich in der Vergangenheit mehrfach zu, dass ich bei einem bestimmten Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz BahnCard 100 eine schon recht üppige Sammlung an Fahrradtageskarten für den Nahverkehr zusammengekauft habe, weil das Zugpersonal eine andere Interpretation von den Beförderungsbedingungen hat als ich. Und wenn man mir dann die Wahl lässt zwischen einem Ausstieg irgendwo in der Provinz, womöglich auch noch aus dem letzten Zug vor der Betriebspause, einer Konfrontation mit der Bundespolizei oder einer blöden Fahrradtageskarte, dann… naja, der Klügere gibt nach.

    Aber manchmal bin ich da auch so richtig auf Krawall aus.

    Vor einigen Wochen war sich der Zugbegleiter schon wieder nicht sicher, ob ich mein Fahrrad denn mit meiner BahnCard 100 transportieren dürfte. Aber kein Problem, er hat ja ein Smartphone und fragte Google, ob das denn wirklich stimmte, um mir dann wortlos sein Smartphone etwa dreißig Zentimeter vors Gesicht zu halten:

    „Prima“, sagte ich, „jetzt haben Sie die Fahrradmitnahme für den Fernverkehr gefunden. Wir sind hier aber im Nahverkehr, deshalb hält der Zug ja an jeder Milchkanne.“ Mein Gesprächspartner sah das leider anders und freute sich offenbar mega über den Satz „… ist die Mitfahrt leider nicht möglich.“

    Das ging noch eine Weile so weiter, denn wir schauten jetzt in die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn. Gefährlich, denn das Verständnis der Beförderungsbedingungen ist nicht so ganz ohne. Wenn man dort nach „Fahrrad“ sucht, findet man unter anderem Seite 52, die mit folgenden Punkten beginnt:

    Zitat

    Nr. 3.1.3 entfällt für Neukäufe ab dem 15.10.2023

    3.1.3 Die BahnCard 100 berechtigt ihren Inhaber, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der in der Preisliste unter Nr. 3 – Citybahnhöfe – jeweils bezeichneten Tarifgebiete kostenfrei zu nutzen. Weitere Zusatzleistungen gem. Nr. 3 (kostenfreie Kindermitnahme, Fahrradmitnahme) sind ausgeschlossen. Für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.

    Mein Gesprächspartner verstand das leider so, dass ab dem 15. Oktober keine kostenlose Fahrradmitnahme für BahnCard-100-Inhaber mehr möglich wäre und kriegte sich vor Freude kaum noch ein. Und so gerieten wir in die abstruse Situation, dass ich als dummer Beförderungsfall einem Zugbegleiter die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn erklären muss.

    Punkt 3.1.3 regelte nämlich, dass ich mit meiner BahnCard 100 öffentliche Verkehrsmittel im Bereich des so genannten City-Tickets nutzen konnte. Meine BahnCard 100 selbst gilt nämlich „nur“ im SPNV, also Fernverkehr, Nahverkehr und S-Bahnen, nicht aber im ÖPNV, der zusätzlich noch Busse, Straßen- und U-Bahnen umfasst. Nachdem das Deutschland-Ticket aber in die BahnCard 100 integriert wurde, ist Punkt 3.1.3 aber überflüssig und wurde gestrichen.

    Interessanter wäre vielleicht Punkt 3.7 gewesen, aber bis dahin haben wir’s leider nicht mehr geschafft:

    Zitat

    3.7 Fahrräder und Reisegepäck

    3.7.1 Inhaber einer BahnCard 100 können unentgeltlich ein Fahrrad mitnehmen und einen Stellplatz reservieren, wenn sie vor Einstieg in den Zug einen Stellplatz nach Nr. 8.4.2 BB Personenverkehr reserviert haben. Es gelten die Regelungen zur Mitnahme von Fahrrädern und Pedelecs (A.8) BB Personenverkehr.

    Okay, gut, also schreibe ich auch diesem EVU eine Mail. Ist ja nicht das erste EVU, mit dem ich das ausdiskutieren muss. Die Antwort ist allerdings nicht besonders erhellend: Das EVU hat auch rausgekriegt, dass ich mit meiner BahnCard 100 auch das Deutschlandticket nutzen kann und ist der Meinung, dass sich meine BahnCard 100 im Nahverkehr in das Deutschlandticket „verwandelt“, die kostenlose Fahrradmitnahme entfällt und ich daher eine „Fahrradtageskarte Nahverkehr“ bräuchte. Wohlgemerkt: Die günstigere Fahrradtageskarte des lokalen Verkehrsverbundes tut’s nicht.

    Das ist natürlich Unsinn, denn meine BahnCard 100 ist eine DB-Fahrkarte, die sich allenfalls im ÖPNV in ein Deutschlandticket verwandelt, aber nicht im besagten SPNV. Aber find mal jemanden bei der Bahn, der den Unterschied erklären kann. Ich kann ja schließlich auch eine normale DB-Fahrkarte kaufen, etwa von Berlin nach Hamburg mit dem ICE, weiter bis Lüneburg mit dem Metronom, dann gilt diese Fahrkarte natürlich auch im Metronom, ohne dass ich eine separate Karte für den Nahverkehr benötige.

    Fahrradmitnahme im Fernverkehr

    Nächster Tag, nächster Spaß: Dieses Mal reise ich in einem Premium-Produkt der Deutschen Bahn, erkennbar an der roten Bauchbinde auf der weißen Fahrzeuglackierung. Das Zugpersonal rechnet in Lüneburg nicht mehr mit einem Fahrrad, das nach Hamburg möchte, weil jeder verständige Mensch den auf dieser Strecke genauso langsam fahrenden Nahverkehr nutzt, und ruft mir schon am Bahnsteig ein gellendes „Hallo! Radfahrer! Nicht einsteigen!“ entgegen. Klaro, den Anweisungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten, aber ich steige mit meinem Rad zur Hauptverkehrszeit ganz sicher nicht in den Nahverkehr.

    Immerhin war die Sache nicht dringlich genug, als dass man mich tatsächlich beim Einsteigen gehindert hätte, dafür ließ man sich schon wenige Minuten nach der Abfahrt meine Fahrradreservierung und -karte zeigen. Erstere hatte ich, zweitere nicht, denn auch im Fernverkehr gilt natürlich die kostenlose Fahrradmitnahme bei einer BahnCard 100 — ich benötige lediglich eine Reservierung, die ich telefonisch oder im Reisezentrum bekomme.

    Auf dieser Reservierung steht aber unten, wo normalerweise der Fahrtverlauf und ein Preis aufgedruckt ist, nichts. Das ist leer. Und das forderte die Geduld des Zugbegleiters, der an diesem Montagmorgen offenbar hundert Prozent seiner Gehirnkapazität nutzte, ganz besonders, denn er beschuldigte mich tatsächlich, ich hätte die Reservierung gefälscht, beziehungsweise selbst gedruckt.

    „Wer fälscht denn Bitteschön eine Fahrradreservierung?“, fragte ich, denn das war nun wirklich albern, „Schauen Sie doch in Ihrem Gerät nach, dass dieser Platz von Lüneburg bis Hamburg reserviert ist.“

    Naja. So richtig auflösen ließ sich nicht, warum auf meiner Reservierung keine Preise standen, aber vielleicht hatte er kurz vor Feierabend dann doch keine Lust mehr auf Streit.

    „Das System“ schlägt zurück

    Mit meinem neuen Rennrad habe ich mich ja ungünstigerweise gleich zu dieversen Radrennen angemeldet, unter anderem Eschborn-Frankfurt und Rund um Köln. Ist natürlich mutig, die Saison dann gleich mit einem solchen Höhenprofil zu beginnen.

    Nun muss ich am 27. Mai wieder von Köln zurück nach Lüneburg und wählte dazu den ICE 614, der um 10:11 Uhr in Köln abfährt, mich bis Hamburg-Harburg bringt, von wo aus ich ein kurzes Stück mit dem ICE 881 bis Lüneburg düse.

    Nun schickte mir die Bahn eine E-Mail, dass meine geplante Reise so nicht stattfinden könne, und schlug mir folgende Route vor:

    • 7:07 Uhr mit dem RE 6 von Köln nach Minden
    • 10:35 Uhr mit der S 1 von Minden nach Hannover Hbf
    • 11:40 Uhr von Hannover Hbf nach Hamburg-Harburg mit dem RE 3
    • 14:13 Uhr mit dem ICE 881 von Hamburg-Harburg nach Lüneburg, Ankunft um 14:27 Uhr

    Ich mag ja die Arbeit dieses Routenprogramms, dass ich tatsächlich mit dem RegionalExpress von Hannover an Lüneburg vorbei bis Harburg fahren soll, um dort mit dem ICE zurück nach Lüneburg zu gurken, weil ich auf diese Weise wenigstens einen Teil der geplanten Züge noch nutzen kann.

    Nun drohte mir die Mail auch an, meine Reservierung umgebucht zu haben und das sieht jetzt nämlich so aus:

    Ab Hamburg-Harburg habe ich also den bereits gebuchten Sitzplatz, okay, easy. Der RE 89711 ab Köln ist übrigens der RE 6 nach Minden, bei dem ich ja bezweifle, dass es dort reservierbare Plätze gibt und dann ausgerechnet noch, was für ein Zufall, einen Platz 91 in Wagen 1. Und weil das mit der Sitzplatzreservierung schon nicht so gut aussah, vermutete ich außerdem, dass ich vielleicht auch meine Fahrradreservierung los sein könnte. Wer weiß, was „dieses System“ dort alles so treibt.

    Okay, also ab ins Reisezentrum. Und weil der Sachverhalt so kompliziert war, dauerte es immerhin zwei Besuche, weil man mir beim ersten nicht helfen konnte. Warum „das System“ meine Fahrt umgebucht hat, das war nicht so ganz klar, denn sowohl der ICE 614 als auch der ICE 881 fahren weiterhin zu den gewohnten Uhrzeiten und halten auch beide in Hamburg-Harburg, allerdings wird dort vom Navigator kein Umstieg mehr angeboten. Ich kann diese Fahrt also tatsächlich nicht mehr buchen. Warum? Niemand weiß es. Ich hab mit diesem Problem insgesamt fünf Mitarbeiterinnen des Reisezentrums beschäftigt, aber keine hat etwas rausgekriegt.

    Ich habe nun „sicherheitshalber“ für den ICE 614 von Köln nach Hamburg-Harburg eine weitere Fahrradreservierung und einen weiteren Sitzplatz bekommen, für den Fall, dass die tatsächlich gelöscht worden sein sollte, denn das kriegt man ja leider nicht raus. Man kann zwar sehen, dass die Plätze belegt sind, aber nicht, ob in den letzten zwei Wochen vielleicht jemand anderes diese Plätze reserviert hat, nachdem sie urplötzlich freigeworden sind.

    Naja. Mal gucken, wie toll das klappt.

    Lang genug gewartet, nun ist es endlich da. Gefahren bin ich es leider nur ein paar Meter in der Verkaufshalle, beim heutigen Sturm in Norddeutschland war mir das Risiko zu groß, direkt den Abflug über einen herumliegenden Ast zu machen oder auf nassem Laub auszurutschen.

    Gefahren bin ich übrigens nach wie vor nicht mit dem Ding. Nach dem Sturm fiel Schnee, dann kam Corona, dann stürmte es wieder, dann war Weihnachten, dann Hochwasser, nun wieder Schnee. Immerhin sind aber die Reifen beide bereits platt geworden, so dass das Ding aus der Hinterrad-Fahrradhalterung kippen wollte.

    Über vier Stunden Jung & Naiv mit Mobilitätsforscher Andreas Knie über die Verkehrsgeschichte und die Zukunft:

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    Oder Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/de/podcast/jun…i=1000640470301

    Oder überall anders, wo es Podcasts gibt.

    À Paris, le délai d’intervention des pompiers a raccourci : « Sur une urgence, une minute ça joue »
    En 2021 et 2022, pour la première fois depuis une dizaine d’années, le délai moyen d’intervention des sapeurs-pompiers dans Paris est passé
    www.leparisien.fr
    BYD vor Tesla: Gleich zwei Konkurrenten enteilen VW und Co.
    BYD hat Tesla überholt. Elon Musk kann das verkraften, doch der Erfolg der Chinesen ist vor allem für die Deutschen Autobauer ein Problem.
    www.sueddeutsche.de
    Fahrradindustrie unter Druck: „Die richtige Krise kommt erst noch“
    Übervolle Lager haben zu Rabattschlachten und Insolvenzen geführt. Das Modelljahr 2024 fällt weitgehend aus. Welche Lehren die Fahrradbranche nun daraus zieht.
    www.tagesspiegel.de

    Nun kommt doch etwas in Bewegung: Der RegionalExpress 5, der früher mal von Hamburg Hbf nach Hamburg-Harburg fuhr, dort wendete und weiter bis Stade und Cuxhaven düste, wird nun für einige Fahrten von Hamburg-Harburg bis Winsen verlängert:

    Start Unterelbe fährt 6 Züge von Harburg bis Winsen - LNVG fängt Ausfälle bei metronom teilweise auf
    Ab dem 15. Januar 2024 sollen sechs Direktzüge zwischen Winsen und Harburg die Situation für Pendlerinnen und Pendler abmildern, um ausfallende metronom-Züge…
    www.lnvg.de

    Das hier ist wohl die Stelle, an der man sich auf dem Rad entscheidet, entweder über zwei Bettelampeln halb links abzubiegen oder einfach auf die Fahrbahn zu wechseln, um dort auf einem der beiden Fahrstreifen links abzubiegen. Als Bonus ist auch einer der Taster zum Anfordern des grünen Lichts nicht mehr so ganz am Leben und benötigt ganz viel Liebe zum Umschalten. Ich glaube, führe ich dort täglich entlang, hätte ich auf die Bettelei auch keine große Lust.

    Bei der heutigen Mahnwache waren etwa 45 Personen anwesend:

    Die Mahnwache ist für Sonntag, den 17. Dezember, 15 Uhr angesetzt.

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    Sehr viel mehr steht in der Meldung der Polizei auch nicht drin:

    POL-HH: 231214-1. Radfahrer bei Verkehrsunfall in Hamburg-Wilhelmsburg tödlich verletzt - Zeugen gesucht
    Hamburg (ots) - Unfallzeit: 13.12.2023, 14:42 Uhr Unfallort: Hamburg-Wilhelmsburg, Neuhöfer Damm / Neuhöfer Straße Gestern Nachmittag ist in Wilhelmsburg ein…
    www.presseportal.de

    Der Lkw ist nach links abgebogen, der Radfahrer wollte links vom Lkw geradeaus die Furt queren.

    Aber ja, entweder ist einer von beiden bei rotem Licht gefahren oder der Lkw hat es wegen des Rückstaus nicht über die Kreuzung geschafft. Letzteres ist ja auch gar nicht mal so ganz aus der Luft gegriffen, wenn ich mir das Verkehrschaos in der Hansestadt ansehe.