Hätte man eigentlich nicht gleich angesichts der neuen Reiseroute in München unten eine Übernachtung fordern können? Denn mit Fahrrädern sechs Mal umsteigen und jedes Mal wieder das Risiko einer Verspätung mit verpassten Anschlusszügen zu tragen ist doch nun wirklich nicht mehr zumutbar.
Beiträge von Malte
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Nachdem ich jetzt ja verletzungsbedingt täglich im Bus sitze, wundere ich mich über die Antworten noch mehr. In der Linie 281 sind drei Kinderwagen kein Problem — stopf, stopf, stopf — im Metrobus 5 konnte man nicht aus dem vorderen Teil in die beiden hinteren Teile gehen, weil dort ein Rollstuhlfahrer, zwei Kinderwagen und eine Familie mit riesigen Gepäckstücken den vorderen Türraum blockierten, im Metrobus 4 pöbelten sich vor ein paar Tagen ein Fahrgast und ein Rollstuhlfahrer an, weil der Fahrgast bei einem Bremsmanöver sich wohl irgendwie am Rollstuhl gestoßen hatte. Und das alles wohlgemerkt bei rappelvollen Bussen.
Und ausgerechnet bei Fahrrädern ist dann das Verletzungsrisiko so groß, dass ich schon bei einem halbvollen Bus rausgeworfen werde, beziehungsweise bei von der HOCHBAHN betriebenen Linien ohnehin nicht einsteigen darf?
Gerade die Linie 281 ist da ganz speziell, weil die zum Universitätsklinikum Eppendorf fährt. Da fahren dann also auch mal drei Rollstuhlfahrer auf einmal mit, was auch bei vorsichtiger Fahrweise des Busfahrers immer wieder ganz schön schwierig wird, und die älteren Herrschaften samt Rollator versperren auch häufiger den Durchgang in den hinteren Teil des Busses.
Mein Verdacht ist ja dann doch, dass es gesellschaftlich schwieriger ist, einen Rollstuhlfahrer oder einen Fahrgast mit Kinderwagen an der Bushaltestelle stehen zu lassen als einen Radfahrer aus dem Bus zu werfen. Denn mal ganz ohne die übliche Radfahrer-Opferrolle überlegt: Wenn da drei Rollstühle verkeilt im Türraum mitfahren und der Bus verunglückt, dann dürften die drei ja vermutlich die schwersten Verletzungen erleiden. Und das sind dann ausgerechnet noch jene drei, die sich selbst kaum festhalten, geschweigedenn selbst aus der Situation befreien können.
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Oha, ist anscheinend doch nicht so eindeutig, wie von mir gedacht. Ich habe aber Glück und seit den Streetview-Aufnahmen hat sich nichts geändert. Es ist wirklich ein Angebotsstreifen im Bereich der Kreuzung.
Ich bin hinter der Fußgängerampel und vor dem erneuten Blaulolli auf die Straße Richtung Osten aufgefahren, von dieser rampenförmigen Auffahrt vom die Spree begleitenden Weg kommend.
Witzig: Genau an der Stelle habe ich mir vor ein paar Jahren mal zum ersten Mal Gedanken über diese Problematik gemacht
Da war ich mit meinen Eltern in Berlin und kurvte abends mit Stativ und Kamera auf so einem Bahn-Fahrrad herum. Ich glaube, ich habe sogar noch ein paar Fotos von der Stelle hier irgendwo herumliegen.
Das auf dem Foto ist jedenfalls kein Schutzstreifen, sondern irgendwas anderes. Schutzstreifen werden mit Zeichen 340 abgetrennt und der ist nicht so breit wie das da. Eventuell könnte das eine Fahrradfurt zur Querung der Kreuzung sein, so dass dort § 10 StVO nicht zum Einsatz käme.
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Urks. Das ist theoretisch gar nicht mal so ganz klar, weil ein Radfahrstreifen kein Teil der Fahrbahn ist, ein Schutzstreifen schon. Theoretisch könnte beim Übergang vom Radfahrstreifen in den Schutzstreifen § 10 StVO gelten, also wäre der Radfahrer wartepflichtig.
Das Problem ist nur: Wendete man diese Regelung konsequent an, wären Radfahrer bei modernen Radverkehrsführungen andauernd wartepflichtig. Ich bin mir nicht sicher, ob die Verkehrsplaner diese Problematik bedacht haben, als die Radverkehrsinfrastruktur entworfen wurde.
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Wie wäre es denn, wenn wir uns sonst einfach beim Stadtpark Critical Bass am 12. September einmal um den Grill setzen? Nach Radfahren ist mir momentan nicht so richtig zumute.
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Ampeln aus Berlin kenne ich auch:
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Ein mechanischer Rohrschneider ist fast lautlos und sehr dezent in der Handhabung.
… und im Zweifelsfall zieht man sich halt noch eine Warnweste über, sieht damit total offiziell aus und wird in Ruhe gelassen.
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Der „Quelle-Internet“-Qualitätsjournalismus verbreitet momentan ein Video aus London, das unter anderem von zoomin.tv verbreitet und von verschiedenen Nachrichtenportalen eingekauft wurde. Das Originalvideo finde ich leider nicht, aber auf YouTube ist die Werbung immerhin nicht so nervig.
Nun kann man ja von Aggressionen im Straßenverkehr halten was man will, aber irgendeine Vorgeschichte muss es ja geben, die bei zoomin.tv überhaupt nicht zu Wort kommt. Man kann aber erkennen, dass der flegelhafte Fußling vorher über die Fahrbahn schreitet und schon dort mit der Radfahrerin aneinander gerät. Das klärt aber immer noch nicht, wer nun den ersten Fehler begangen hat, wobei ich ja vermute, dass der Fußling die Fahrbahn bei rotem Licht queren wollte — andererseits müssten die Räumzeiten an den Lichtsignalanlagen in London arg seltsam bemessen sein.
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Schade. Ich habe bislang weder von der Polizei noch vom VHH eine Antwort bekommen, ob man diese Schutzstreifen nicht wieder abschaffen könnte.
Dafür bin ich dann am letzten Freitagnachmittag noch mal dort entlang gefahren. Wegen eines Konzertes von Casper und Thees Uhlmann auf der Trabrennbahn war die Richtungsfahrbahn nach Norden komplett zugestaut, aber fahren kann man ja auch nicht, weil die ganzen Casper-Gören dann ungeduldig werden und aus Papis Auto springen, um die restlichen fünfhundert Meter zu Fuß zurückzulegen. Wegen der engen Straßenverhältnisse dort fuhr man ja permanent in beiden Door-Zonen, also von rechts und von links. Unbenutzbar, diese Straße.
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Ehrlich gesagt wundert mich das schon ein bisschen, dass es da nicht wenigstens eine Teilschuld wegen zu geringen Seitenabstands gab. Mind. 20 Zentimeter an den Außenspiegeln vorbeigefahren ist schon ziemlich weit unter dem sonst in der Rechtsprechung geforderten mind. 1 Meter.
In einigen Straßen wird man ja zu einem solchen Abstand
gezwungenangeregt. -
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Es gibt noch was neues vom Regionalausschuss Stellingen: Drucksache - 20-0991
Die bereits angekündigten Maßnahmen wurden bereits teilweise umgesetzt. Die von mir reklamierte Aufstellfläche wurde entfernt:
Dafür hat man dann an der anderen Seite ein Zeichen 237 mit dem Zusatzzeichen „Ende“ angebracht:
Soll wohl bedeuten, dass ich da über die Fußgängerampel rollen und dann ein Stück in der Gegenrichtung über die Fahrbahn fahren darf, damit ich dann nach links in den Hörgensweg fahren darf. Okay: Man hat sich immerhin einige Gedanken gemacht, aber die Lösung halte ich nach wie vor nicht für optimal, schon allein weil es nur das „Ende“ gibt, aber keinen „Anfang“. Die Streuscheiben wurden auch noch nicht ausgetauscht, die blauen Schilder entlang der Holsteiner Chaussee hängen ebenfalls noch.
Bin ja mal gespannt, ob sich außer den üblichen Verdächtigen noch jemand dort auf die Fahrbahn traut. Das dürfte ja noch schwieriger zu befahren sein als der Wiesendamm: Zum Überholen sind die Richtungsfahrbahnen zu schmal, außerdem sieht man durch die Windschutzscheibe den besten ausgebauten und breiten Radweg nebenan…