Beiträge von Malte

    Deshalb bin ich der Meinung, dass Schutzstreifen eigentlich das Optimum darstellen. Als Radfahrer hat man da alle Vorteile der Fahrbahn, kann aber an jedem Stau problemlos vorbeiradeln.

    Naja: Wenn denn der Schutzstreifen nur breit genug wäre. Hier in Hamburg bekommt der Radverkehr meistens nur die Sparausführung, wie etwa drüben in der Ebertallee.


    Witzig, es gibt ja echt für alles eine eigene Drucksache. Ich habe allerdings tatsächlich das Gefühl, dass da manchmal mehr Kraftfahrzeuge als Fahrräder auf dem Radweg unterwegs sind. Toll ist es dann auch, wenn man auf dem Radweg noch zur Seite gehupt wird, damit ein Kraftfahrer zum Wiebischenkamp brausen kann.

    Das muss die Umsetzung dieser Androhung sein, die man immer wieder hört und liest: Wenn du mit deinem Fahrrad „mitten auf der Straße“ fährst, fahren wir mit den Autos auf dem Radweg. Und davon lassen die sich dann auch nicht mit Sperreinrichtungen abhalten. Mal sehen, wann der erste rauskriegt, wie man das Schloss zu so einem Poller aufknackt.


    Da steht:

    Zitat

    Nach Umbau der Kreuzung Holsteiner Chaussee / Hörgensweg / Wiebischenkamp hat sich gezeigt, dass die dortige indirekte Führung der Radfahrenden aus der Holsteiner Chaussee in den Hörgensweg nicht angenommen wird.


    Dass man bei der Planung einen Zustand herbeigeführt hat, bei dem die indirekte Führung von Radfahrenden einfach gar nicht möglich ist, hat man ja nett umschrieben. Linksabbiegen ohne Signalgeber und Kontaktschleife ist halt eine schwierige Sache.

    Der zukünftig freigegebene Fahrbahnabschnitt wird, da lehne ich mich jetzt mal aus dem Fenster, einer der gefährlichsten für Radfahrer in Hamburg sein.
    Schätzungsweise wird weniger als ein Promille der Radfahrer dort auf der Fahrbahn fahren. Selbst ich als schneller "Kampfradler" habe da wirklich Angst vor - werde es aber trotzdem machen.

    Ich hätte da auch nicht so viel Lust aufs Radfahren. Wenn ich mir ansehe, wie die Kraftfahrer da miteinander umgehen und sich gegenseitig um die Vorfahrt zur Autobahn bekriegen, habe ich keine großen Ambitionen, noch den „Radfahrer trotz Radweg mitten auf der Straße“ zu spielen.

    Weiß man eigentlich, wann es denn soweit sein wird?

    Die Abordnung der Radwegbenutzungspflicht an der Holsteiner Chaussee kommt beim Radverkehrsexperten der FPD nicht so ganz gut an. Dr. Wieland Schinnenburg hat darüber am 1. September eine Schriftliche Kleine Anfrage gestellt, die vom Senat eine Woche später beantwortet wurde: Radfahrer auf die Holsteiner Chaussee?

    Besonders großartig: Bevor der Senat die eigentlichen Fragen beantwortet, schreibt er:

    Zitat

    Nach § 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeuge, dazu gehören auch Fahrräder, die Fahrbahn benutzen. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237 (Radweg), Zei- chen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) oder Zeichen 241 (Getrennter Rad- und Gehweg) angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, Zeichen 240 oder Zeichen 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, Zeichen 240 oder Zeichen 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehen- de Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angezeigt ist.
    Nach Maßgabe des § 45 Absatz 9 StVO prüfen die Straßenverkehrsbehörden regel- mäßig, ob die Beschränkungen des Radverkehrs durch die Radwegebenutzungs- pflicht erhalten bleiben dürfen oder ob es die Gesamtumstände in einem Straßenzug zulassen, die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeu- tung, der Verkehrsstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung.
    Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:


    Da hatte wohl jemand keine Lust, dem Herrn Schinnenburg in jeder Antwort die Verkehrsregeln zu erklären. Man erkennt allerdings schon an der Fragestellung, dass Schinnenburg möglicherweise nur auf die Reizwörter „Radfahrer“ und „mitten auf der Straße“ hereingefallen ist. Die Radwege in der Holsteiner Chaussee sind nunmal teilweise in einem erbärmlichen Zustand, insbesondere im Bereich vom Hornbach-Baumarkt bis zum Eidelstedter Platz, und ansonsten teilweise häufiger von Kraftfahrzeugen frequentiert als von Fahrrädern, denn aufgrund der Absperrgitter, die das Kampfparken auf dem Radweg unterbinden sollen, müssen Kraftfahrer eine ganze Weile auf dem Radweg herumfahren, um schließlich ordnungswidrig auf dem Gehweg vor ihrem Haus parken zu können. In diesem Bereich wurden die Radwege im Jahr 2008 saniert, entsprechen aber immer noch nicht den Regelwerken, wobei man ja zugeben muss, dass man einigermaßen problemlos darauf fahren kann, wenn man nicht gerade ein Auto vor oder hinter sich hat. Ach ja, und natürlich kann man eben nicht vernünftig nach links abbiegen, was ja eigentlich der Grund meiner Beschwerde war.

    Natürlich könnte man auch die übrigen Radwege sanieren, nur kommt man selbst mit einer Verbreitung der Radwege, die mit der Fällung mehrerer Bäume einherginge, nicht mal ansatzweise an die Mindestbreiten für Radwege heran. Im Übrigen, und das müsste ja auch dem Herrn Schinnenburg der FDP bekannt sein, reicht es für ein blaues Schild nunmal nicht aus, dass es jenseits der Fahrbahn einen durch die Windschutzscheibe optisch ansprechenden Radweg gibt.

    Er fragt:

    Zitat

    Auf welchem Abschnitt der Holsteiner Chaussee sollen Radfahrer künftig auf der Straße fahren?


    Nirgendwo sollen Radfahrer „auf der Straße fahren“. Ist § 2 Abs. 4 StVO denn wirklich so schwer zu verstehen?

    Allerdings:

    Zitat

    Trifft es zu, dass dieser Abschnitt eine Ausweichstrecke für die Autobahn 7 ist?


    Da hat der Senat zwar recht, es handelt sich nicht um eine ausgewiesene Umleitung, aber trotzdem steigt die Verkehrsdichte bei Stau oder Arbeitsstellen auf der Autobahn deutlich an — man denke an die beiden Vollsperrungen an zwei Wochenenden im Juli, als zwei Brücken abgerissen wurden. Allerdings ist die Holsteiner Chaussee dann auch sofort so voll, dass kein Radfahrer auf der Fahrbahn fahren wird, weil’s da überhaupt nicht mehr vorangeht.

    Inzwischen rechnet auch noch die BILD mit der Politik ab. Im Bericht Artikel über die Verschwendung von Steuergeldern wird aus irgendeinem Grunde auch noch ein Unfall in der Holsteiner Chaussee erwähnt. Geschickt wird suggeriert, dass dort ein Radfahrer überfahren worden wäre — tatsächlich gab es aber „nur“ einen Unfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen, der nun aber als Aufhänger für die Gefährlichkeit des Fahrbahnradelns herhalten muss.

    Dann schreibt BILD:

    Zitat

    Doch die Behörde von Verkehr(t)-Staatsrat Andreas Rieckhof (SPD) will den schützenden Grünstreifen und die Bordsteinkante entfernen, die zwei Fahrspuren auf eine verengen. Dann sollen Radfahrer künftig direkt auf der viel befahrenen Straße radeln. (…) Behörden-Irrsinn ohne Not und ohne Verstand! Denn auf beiden Seiten der Chaussee gibt es wunderbar ausgebaute Radwege. Und radelnde Kinder genießen bislang noch den deutlichen Sicherheits-Abstand zum gefährlichen Auto- und Lasterverkehr.


    Ich wusste noch gar nicht, dass die Radwege tatsächlich entfernt werden sollen. Bislang war nur davon die Rede, dass das blaue Schild abgebaut wird, der Unterschied zwischen einem blauen Schild und einem nicht vorhandenen Radweg muss wohl echt schwer zu verstehen sein — nicht nur bei BILD, sondern auch bei der FPD. Dass es an der Holsteiner Chausssee „wunderbar ausgebaute Radwege“ gibt, ist ja wohl eher ein Witz: Die Radwege im sanierten Bereich sind ganz okay, der Rest aber weder „wunderbar ausgebaut“ noch irgendwie sicher. Der Untertitel des Fotos („Der Opel Corsa klebt an der Eiche. Eine Radlerin nutzt den sicheren Radweg, der entfernt werden soll“) ist ja auch eher ein Witz, schließlich fährt die Radfahrerin ordnungswidrig nebenan auf dem Gehweg.

    Naja.

    Dann dachte ich mir, vielleicht gibt es ja doch noch neue Pläne, tatsächlich größere Änderungen an der Radverkehrsinfrastruktur vorzunehmen, man kann ja nie wissen, schließlich rezitiert BILD ja größere Maßnahmen mit der Verringerung der Fahrstreifen von vier auf zwei (obwohl auf dem Foto ohnehin nur zwei zu sehen sind und es im fraglichen Bereich auch nur zwei gibt), aber der einzige Treffer im Netz führte… zu BILD: SPD schickt Fahrradfahrer auf Holsteiner Chaussee

    In dem einen Monat alten Artikel war man sich auch nicht so ganz im Klaren, ob Radfahrer nun auf der Fahrbahn fahren dürfen oder sollen oder müssen, auch die Polizei, mit der man offensichtlich gesprochen hat, konnte BILD nicht verdeutlichen, worum es eigentlich geht.

    Ich warte ja nur noch darauf, dass ich morgens im Bus das Titelblatt der BILD mit meinem Foto stehe und nebenan steht: „Dieser Radfahrer will Ihnen das Auto wegnehmen!“ Irgendwie scheint das ja alles mit dieser Beschwerde aufgrund der eingangs erwähnten Kreuzung zu tun zu haben, an der ich ja mindestens etwas beteiligt war.

    Ich habe noch ein paar [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben] gefunden.

    Oddernskamp (da muss es aus der Gegenrichtung ja eigentlich auch noch ein Schild geben, aber das habe ich nicht gefunden):

    Quasi direkt daneben im Gazellenkamp:

    Ungefähr dort, wo die Kraftfahrzeuge abgestellt wurden, drückte dann jemand auf die Hupe.

    Gegenrichtung:

    Nochmal das Schild aus der Hoheluftchaussee bei Tageslicht. Das ist für Kraftfahrer bestimmt so toll zu erkennen wie die Werbung dahinter oder das große Werbeplakat weiter hinten:

    Das hier ist die Stelle beim Wördemannsweg, direkt neben dem [Radwegbenutzungspflicht aufgehoben] stand ja vor ein paar Tagen noch ein [Zeichen 240] wegen einer Arbeitsstelle.

    Dann hatte ich aus dem Bus beobachtet, dass hier auch noch ein Schild stand:

    Nun war ich mir nicht sicher: Wurde es geklaut? Oder hat jemand gemerkt, dass es dort echt sinnlos ist? Klar, das Schild auf der linken Straßenseite spricht sowieso nur die vorsichtigen Radfahrer an, die dort auf der linken Straßenseite fahren. Das ist dort dank [Zusatzzeichen 1022-10] auch erlaubt (2008 war es noch verboten), allerdings hat sich beim Kraftverkehr noch nicht herumgesprochen, dass man auch auf der Fahrbahn radeln darf. Jedenfalls war es nun weg und auch total sinnlos, wie der Blick in die Gegenrichtung zeigt:

    Aufgrund der Arbeitsstelle — es werden für den Ausbau der Bundesautobahn 7 schon mal die Versorgungsleitungen aus der Brücke herausgearbeitet und in dieses dicke Rohr verlegt — findet der Radverkehr beinahe ausnahmslos ordnungswidrig auf dem Gehweg statt. Man müsste also an dieser Stelle die Straße überqueren und dann feststellen: Oh, Radwegbenutzungspflicht aufgehoben! Na, dann fahre ich mal mitten auf der Straße weiter! Sofern aber überhaupt ein Radling Lust hat, an dieser Stelle Lust hat, auf die erlaubte linke Straßenseite zu wechseln, wird er das sicher bei der Bettelampel im Hintergrund versuchen, also das Schild ohnehin nicht bemerken.

    Nun bin ich mir unsicher: Entweder hat jemand gemerkt, dass das Schild dort ziemlich sinnlos ist oder ich habe mich total geirrt, jedenfalls steht es nun auf der anderen Seite der Arbeitsstelle an der Brücke. Sehr viel besser wird die Sachlage allerdings nicht:

    An dieser Stelle wird aus naheliegenden Gründen nunmal kein Radfahrer vorbeikommen. Die sind auch hier beinahe ausnahmslos ordnungswidrig auf dem rechtsseitigen Gehweg unterwegs, allenfalls ein paar Kampfradler wagen sich auf die Fahrbahn. Das wird hier also auch niemand sehen.

    Der Witz ist dann vermutlich auch noch, dass sich auf diesen Radweg auch in besseren Zeiten eher wenige Geisterradler verirrt haben werden, zumal das Geisterradeln an dieser Stelle auch gar nicht mit [Zusatzzeichen 1022-10] legitimiert wurde — der Radweg beginnt nämlich erst zwanzig Meter vorher:

    Das ist natürlich auch wieder total gigantisch: Man baut eine Aufleitung auf die Fahrbahn mit einem kurzen Radfahrstreifen Seitenstreifen, streicht das Piktogramm durch und stellt einen Signalgeber darauf. Man hätte ja versuchen können, ihn wenigstens an den rechten Rand zu stellen, aber sicherlich hat sich jemand sehr viel dabei gedacht.

    Wie auch immer: Der Gehweg, der hier auf der rechten Seite noch zu sehen ist, ist eigentlich ziemlich schmal, da habe ich tatsächlich noch keine Geisterradler gesehen. Die sind alle auf der anderen Straßenseite unterwegs, weil sich dort an der nächsten Kreuzung auch die Querungsmöglichkeit für Radfahrer und Fußgänger befindet. Es müsste also jemand vom Gehweg oder von der Fahrbahn auf die linke Straßenseite wechseln, dann um den Signalgeber herumkurven und dann dieses tolle Schild lesen. Und dann muss der Radling auch noch so kurzsichtig sein, dass er die folgende Absperrung nicht sieht, denn schließlich geht’s auf der linken Straßenseite sowieso nicht weiter, also werden auch hartnäckige Geisterradler auf dem rechten Gehweg bleiben.

    Warum spart man sich eigentlich nicht diese dämlichen Schilder? Die Kraftfahrer bemerken das ohnehin nicht und müssen weiterhin hupen. Radfahrer werden entweder § 2 Abs. 4 StVO bereits kennen und womöglich ohnehin bereits auf der Fahrbahn unterwegs sein oder die Verkehrsregeln eben nicht so genau kennen und sich von so einem Schild ganz bestimmt nicht dazu überreden lassen, auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Kommt zufällig jemand an der Hamburger Holstenstraße vorbei und könnte die tolle Umleitungsbeschilderung etwa dreißig Meter vor dieser Stelle fotografieren?

    Es wird ja leider nicht wesentlich besser. Hier ist der Radweg gesperrt, Radfahrer sollen vermutlich auf die Fahrbahn ausweichen. Oder doch ordnungswidrig auf den Radweg auf der anderen Straßenseite?

    Heute haben wir alles da: Eine Benutzungspflicht für den eigentlich mit Absperrelementen überbauten Radweg, einen erneuten Hinweis, mit dem Rad irgendwo links oder nach links zu fahren und eine Aufforderung, jetzt hier links abzubiegen. Achso, und falls es jemand noch nicht gemerkt hat: Der Schippenmann kündigt eine Arbeitsstelle an.

    Weiter geht’s: Auf dem linken Fuß- oder Radweg dürfen keine Fahrräder fahren, im Tunnel dürfen nur Fußgänger gehen.

    Und dann wundert sich die Polizei, dass sich hier kein Radfahrer an die Regeln hält?