Beiträge von Malte

    Ein kurzes Update: Für Administratoren in diesem Forum — also nur für mich — wird jetzt etwas Werbung eingeblendet. Es handelt sich dabei um ein statisches JPEG-Bild im Format 468 mal 60 Pixel.

    Die Werbung wird von meinem eigenen Server geladen, auf den außer mir niemand Zugriff hat. Als Open-Source-Adserver-Software kommt Revive Adserver zum Einsatz. Die Übertragung der Daten erfolgt selbstverständlich über eine verschlüsselte Verbindung.

    Ich werde jetzt eine Weile „an mir selbst ausprobieren“, wie die Sache funktioniert und dann irgendwann im Laufe der Zeit Hinweise auf die nächste Critical Mass für Gäste einblenden ;)

    Die Sache mit den schief sitzenden Helmen spricht meines Erachtens auch für diesen ganzen Aktionismus im deutschen Straßenverkehr: Die Hauptsache ist, dass etwas getan wird, auch wenn es eigentlich nicht helfen wird. Und man ist zwar wild entschlossen, die Gesundheit des Nachwuchses zu schützen, so dass man am liebsten auch für die Busfahrt einen Helm aufsetzen möchte, aber man befasst sich keine drei Minuten damit, den Helm vernünftig einzustellen, so dass auch tatsächlich eine gewisse Schutzwirkung eintreten könnte.

    Ich bin ja langsam tatsächlich gespannt, wie sich die Grindelallee für den etwas schnelleren Kampfradler eignen wird. Die Hochbord-Radwege werden ja vermutlich kein blaues Schild bekommen, wenigstens wüsste ich nicht, wie man das nun begründen sollte. Leider lässt sich ja erkennen, dass bereits während der Umbaumaßnahmen die kaum ein paar Tage alten Radwege schon zum Abstellen von Kraftfahrzeugen Verwendung finden.

    Es wird in beiden Fahrtrichtungen den lustigen Wechsel zwischen Seitenstreifen und Hochbord-Radweg geben. Ich gehe mal davon aus, dass es hier im Forum eine ganze Reihe von Teilnehmern gibt, die nicht auf diesem Hochbord-Radwegen fahren wollen — soweit man das während der Umbaumaßnahmen beurteilen kann, hat sich die Situation nämlich nur unwesentlich verbessert, auch wenn mittlerweile die holperigen und handtuchbreiten Oberflächen der alten Radwege gegen rote Steine ausgetauscht wurden.

    Fährt man dann einige hundert Meter auf diesem Streifen, ordnet sich dann rechtzeitig auf dem rechten Fahrstreifen ein, um dann ein kurzes Stück auf der Fahrbahn zu fahren, um anschließend wieder auf dem Streifen zu radeln, um anschließend wieder auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln? Oder bleibt man am besten gleich auf dem rechten Fahrstreifen?

    Die Behörden werden sich ja nach wie vor weigern, den Streifen mit einem blauen Schild als Radfahrstreifen auszuschildern, so dass keine Benutzungspflicht gegeben ist. Nach meiner Interpretation von § 2 StVO besteht auch keine Benutzungspflicht durch das Rechtsfahrgebot, da dieser Streifen kein Teil der Fahrbahn ist. Theoretisch könnte man also permanent auf dem rechten Fahrstreifen fahren, was aber leider umgehend sanktioniert würde.

    Oder lässt man mal die Kampfradelei bleiben und fährt doch einfach auf dem Hochbord-Radweg, wo dann die üblichen Probleme in Gestalt unachtsam geöffneter Türen und Fußgängern und Außengastronomie warten?

    Ich frage mich ja sowieso, ob es irgendwann noch einmal Verbesserungen an der übrigen Infrastruktur geben wird. In Richtung Norden lassen sich die Radwege an der Hoheluftchaussee kaum vernünftig befahren und diese Führung des Radverkehrs bis zum Bahnhof Dammtor ist ja auch ein Witz: Da jagt man die Radfahrer auf die linke Straßenseite rüber, wo dann beide Fahrtrichtungen einer stark befahrenen Radfahrer-Achse auf einem buckeligen Radweg von 2,5 Metern Breite Slalom fahren dürfen, um anschließend wieder auf die andere Straßenseite durch die Fußgänger am Bahnhof Dammtor zu fahren. Bescheuerter geht es ja kaum noch.

    Heute morgen soll wohl ein Radfahrer verunglückt sein, offenbar im Zusammenhang mit einem Linienbus. Im Netz oder in den einschlägigen sozialen Netzwerken findet sich dazu allerdings nichts, weiß jemand dazu genaueres?

    Los geht es mit der Kreuzung Rugenbarg–Böttcherkamp in Hamburg. Die Kreuzung wurde vor einiger Zeit umgebaut, so dass der Radverkehr im Bereich der Kreuzung und der angrenzenden Bushaltestellen auf einem Streifen anstatt auf dem Hochbordradweg geführt wird. Nicht angefasst wurden allerdings leider die Signalgeber an den Kreuzungen, was aufgrund der neuen Infrastruktur zu Problemen führt. Hier fährt prinzipiell jeder zweite Radfahrer über eine rote Ampel.

    So sieht’s nämlich aus, wenn man von Norden anradelt:

    Man fährt also auf einer Radverkehrsführung, wird kurz vor der Kreuzung sogar auf das Fahrbahn-Niveau geführt — es gilt allerdings nicht die prominent platzierte Fahrbahnampel, sondern einer der beiden Signalgeber im Hintergrund, denn die sind mit besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr ausgerüstet:

    Kommt man also hier angesaust, müsste man in der folgenden Konstellation bereits abbremsen:

    Oder erst dann, wenn auch der zweite Signalgeber rotes Licht zeigt? Wer weiß das schon genau, denn das regelt die Straßenverkehrs-Ordnung natürlich nicht. Solche Fälle sind überhaupt nicht vorgesehen. Spätestens nun ist aber Schluss mit Radeln:

    Nun hat man noch eine gewisse Zeit, um als Radfahrer bei grüner Fahrbahnampel einen Rotlichtverstoß zu begehen, bis dann endlich mal komplett Klarheit herrscht:

    Dummerweise hat man aber auch als gemütlicher Radfahrer gar nicht genügend Zeit, um sich über § 35 Abs. 2 Nr. 6 StVO genügend Gedanken zu machen — fährt man auf die Kreuzung zu, sieht man eigentlich erst im letzten Moment, wie es um die Signalgeber bestellt ist, weil der Radweg eine leichte Kurve beschreibt:

    Und auch wenn es in diesem Fall keine Rolle spielt: Fußgänger- und Radfahrerfurt grenzen nicht aneinander:

    Das gleiche Bild in der anderen Fahrtrichtung:

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    Auch im folgenden Bild müssen Radlinge an der Haltlini anhalten…

    … auch wenn die Piktogramme in den Signalgebern eigentlich noch gar nicht genau zu erkennen sind:

    Das sich das Anhalten bei der roten Fußgänger- und Radfahrampel aber lohnt, beweist ja häufig die Kurzsichtigkeit am Lenkrad: Sobald der mittlere Signalgeber auf rotes Licht schaltet, glauben viele Kraftfahrer unbekümmert abbiegen zu können, denn schließlich darf bei roter Ampel ja kein Radfahrer mehr fahren. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass am Lenkrad tatsächlich eine so tiefe Kenntnis der Straßenverkehrs-Ordnung vorhanden ist, sondern dass hier lediglich der eigene Vorteil abgeschätzt wird.

    Klarheit herrscht erst an dieser Stelle:

    Und auch hier grenzen Fahrrad- und Fußgängerfurt nicht aneinander — was aber auch hier keine Rolle spielt.

    Bekanntlich halten sich Radfahrer nie an die Regeln und fahren ständig über rote Ampeln. Das mag man hin und wieder zurecht bemängeln, allerdings ist das mit den roten Ampeln für Radfahrer auch echt eine komplizierte Angelegenheit. § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO sagt:

    [stvo]Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.[/stvo]

    Das ist zwar schon kurios genug, wenn man das mal mit der relativ eindeutigen Regelung für Fußgänger und Kraftfahrzeuge vergleicht, aber immerhin ein deutlicher Fortschritt zu früheren Regelungen.

    In der Straßenverkehrs-Ordnung gemäß der 45. Änderungsverordnung hieß es hingegen noch:

    [stvo]Radfahrer haben die Lichtzeichen für Fußgänger zu beachten, wenn eine Radwegfurt an eine Fußgängerfurt grenzt und keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind.[/stvo]

    Das war damals, also im Jahr 2009, noch ganz großes Kino, denn der Gesetzgeber hatte noch nicht gemerkt, dass er 1997 die allgemeine Radwegbenutzungspflicht aus § 2 Abs. 4 StVO herausgestrichen hatte — es gab schlicht gar keine Regelung, welcher Signalgeber für einen Radfahrer gilt, der „trotz Radweg mitten auf der Straße“ fährt, wie man so schön sagt, also neben einer Radwegfurt auf der Fahrbahn fährt. „Trotz-Radweg-Fahrbahnradler“ hätten also theoretisch auf der Fahrbahn anhalten müssen, wenn irgendwo eine Fußgängerampel rotes Licht zeigt, die Fahrbahnampel aber noch grün leuchtet. Vermutlich hätte man das drei oder vier Mal versucht und wäre dann entweder von einem überraschten Kraftfahrer totgefahren oder verprügelt worden.

    Und es ist natürlich auch relativ bezeichnend, dass wir uns hier immer wieder das Maul zerreißen über Kraftfahrer, die das mit dem Radweg seit 1997 nicht mitbekommen haben, wenn auch der Gesetzgeber vierzehn Jahre brauchte, bis er merkte, dass das mit den Ampeln noch nicht so ganz hinhaut — mit der 46. Änderungsverordnung galt nunmehr:

    [stvo]Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.[/stvo]

    Das klingt doch nach einer soliden Regelung, oder? Wer auf der Fahrbahn fährt, beachtet die Fahrbahnampel. Wer auf einer Radverkehrsführung unterwegs ist, beachtet eben die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer.

    Der Gesetzgeber hat dann gerade noch so mitbekommen, dass es wohl auch die Konstellation geben kann, dass ein Radfahrer auf einer Radverkehrsführung fährt, es aber keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer gibt und dadurch besonders blöde Situationen entstehen könnten — man denke da ein einen grünen Pfeil, der konfliktfreies Abbiegen nach rechts signalisiert, während die Fahrbahnampel noch grünes Licht zeigt und der Radfahrer noch geradeaus fahren dürfte, also mit dem grünen Pfeil in Konflikt geriete. Darum hat man hinten in § 53 StVO den Absatz 6 hinzugefügt:

    [stvo]An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.[/stvo]

    Nun wird es kompliziert: Für Radfahrer auf Radverkehrsführungen gelten die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer. Gleichzeitig galten aber bis zum 31. August 2012 die Lichtzeichen für Fußgänger an Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer. Das bedeutet: Ganz unabhängig davon, ob ein Radfahrer diese Radverkehrsführung befährt oder nicht — auch für Radfahrer auf der Fahrbahn gilt die Fußgängerampel, wenn es eine Radverkehrsführung gibt, aber keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer.

    Gigantisch, oder? Und damit es nicht langweilig wurde, gab es ja noch die Debatte um den Zitierfehler, so dass man gar nicht so richtig wusste, welche der Regelungen eigentlich gilt. Ich behaupte mal, wir alle haben in jenem Zeitraum von 2009 bis 2013 aberhunderte Male eine rote Ampel überfahren, ohne es eigentlich zu merken. Aber das macht ja nichts, Radfahrer halten sich ja eh nie an die Regeln.

    Seit der Neufassung heißt es nun:

    [stvo]Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.[/stvo]

    Man hat also § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO mit der Sonderregelung aus § 53 Abs. 6 StVO verschmolzen und das Datum noch etwas nach hinten verschoben, damit die Behörden noch vier Jahre länger Zeit zur Umrüstung der Signalgeber haben. Und ich bin mir sicher, dass an dieses Datum auch noch weiter nach hinten schieben wird. Auch hier gelten die Unterschiede aus der 46. Änderungsverordnung: Wer auf einer Radverkehrsführung fährt, muss die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr beachten. Für den Fall, dass keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind, gelten auch für den Fahrbahnradler bis Ende 2016 die Signalgeber für den Fußverkehr… also unter der Voraussetzung, dass eine Radfahrer- an eine Fußgängerfurt grenzt.

    Man muss also auch als Fahrbahnradler „mitten auf der Straße“ anhalten, wenn es nebenan eine Radverkehrsführung mit Fußgängerampel gibt und die beiden Furten aneinandergrenzen. Aber ehe man das erkannt hat, ist man wahrscheinlich schon auf der anderen Seite der Kreuzung und hat theoretisch einen Rotlichtverstoß begangen — den die Polizei aber nicht ahnden kann, weil die Beamten diese Regelung vermutlich selbst nicht begreifen.

    Zur Veranschaulichung sollen in diesem Thread nun einige Fotos von ganz besonders gelungenen Situationen gezeigt werden, an denen die gesetzlichen Regelungen an ihre Grenzen stoßen.

    Ja, die meine ich. Und auch gestern hatte es dort die bekannten Aufkleber im Türraum.

    Ich komme gerade aus der S-Bahn, bin mit vier verschiedenen Wagen gefahren und habe keinen einzigen Aufkleber gesehen ?( Wo fährst du denn? Ich bin mit der S3 von der Elbgaustraße bis Altona gefahren, dann einmal kurz mit der S31 bis Dammtor und wieder zurück, dann wieder mit der S3 zur Elbgaustraße. Vielleicht notiere ich mir nächstes Mal die Wagennummern.

    Die Bürgerinitiative „Rettet den Klosterstern“ hat davon offenbar noch nichts mitbekommen. Falls die nicht wieder mit ihrer erzkonservativen Gefolgschaft dort auftauchen, könnte das ja sogar ein sachlicher Termin werden, bei dem nicht einmal Gehörschutz notwendig wäre.

    Ach, in dem verlinkten Artikel steht:

    Zitat

    Gruppe 4 besteht, von einem Journalisten und einem ebenfalls zur Beobachtung anwesenden Studenten abgesehen, aus einem Radfahrer aus Lokstedt und zwei Eppendorferinnen mittleren Alters, die sich nicht ohne Weiteres einem Lager zuordnen lassen.

    Wer von uns war das?

    Nach meinem Erleben führt die Abschaffung der allgemeinen RWBP eher dazu, dass bessere Radverkehrsanlagen gebaut werden, da sie attraktiv genug sein müssen, dass sie freiwillig benutzt werden. Und zumindest hier in HH wurde noch nie so viel Geld in den Radverkehr investiert, wie aktuell. Dass die Investitionen bei weitem noch nicht ausreichen, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich ist das von hinten durch die Brust ins Auge; aber so kann das in einem Rechtsstaat schon einmal laufen.

    Ich glaube aber nicht, dass die Abschaffung der generellen Radwegbenutzungspflicht und jene Investitionen in einem direkten Zusammenhang stehen. Bei der Stadt Hamburg — und auch in anderen Städten — hat sich einfach das Bewusstsein gebildet, dem Radverkehr in Zukunft mehr Platz einräumen zu müssen.

    Ich wollte nun glatt schreiben, gäbe es einen Zusammenhang bezüglich der Attraktivität, mit der man die Radlinge anlocken möchte, dann hätte man ja nicht wieder diese Schmalspur-Radwege parallel zu den Hauptstraßen angelegt, allerdings bin ich mir gerade nicht so ganz sicher, ob nicht ohnehin jegliche Radwege für den normalen Radfahrer so attraktiv sind, dass er freiwillig darauf fährt. Die meisten Radfahrer bevorzugen schließlich auch einen Gehweg gegenüber der Fahrbahn…

    Das hier klingt ja schon mal sehr viel nüchterner: Bei blauem Radweg-Schild hat der Radfahrer keine Wahl

    In dem Artikel bemängelt die Stadt Köln, durch die überzogene Berichterstattung wäre der Eindruck entstanden, es müsse generell nicht mehr auf Radwegen gefahren werden, hat aber einen Absatz später Probleme, die Rechtslage mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2010 in Einklang zu bringen.

    Der Rest des Artikels bringt allerdings wenig erhellendes: Man wird die Anordnung der blauen Schilder überprüfen und gegebenenfalls abmontieren.

    Es bleibt eigentlich alles beim alten.