Beiträge von Malte

    Mit dem Fahrradhelm habe ich auch noch was. Am Freitagmorgen wurde bei mir in meiner alten Heimat die mehr oder weniger berühmte Schwebefähre unter der Eisenbahnhochbrücke beschädigt: Aus ungeklärter Ursache fuhr der Fährführer (Fährkapitän? Keine Ahnung) los, obwohl ein kreuzendes Schiff kaum hundert Meter weit entfernt war.

    Eine Webcam hat aufgezeichnet, wie die an Stahlseilen aufgehängte Schwebefähre von dem kreuzenden Frachter mitgerissen wird und anschließend wie eine Schaukel hin und her schwingt. Ich kann’s kaum glauben, gerade weil ich selbst häufig mit dem Ding gefahren bin.

    Naja.

    Außer dem Mitarbeiter war nur ein weiterer Passagier an Bord — und der blieb dank seines Fahrradhelmes nur leicht verletzt. Man mag sich nun selbst ausmalen, was eine Stunde später passiert wäre, wenn vier Kraftfahrzeuge und zwei Dutzend Schüler mitgefahren wären.

    Gestern Abend gab’s dann plötzlich noch ein richtiges Winterwunderland, teilweise mit zehn Zentimetern Schnee:

    Heute morgen sah das dann schon wieder anders aus:

    Die Fahrbahn war prima geräumt worden, der Radweg leider nur stellenweise — und abwechselnd lag dann auch mal ein guter halber Meter Schnee drauf, der von der Fahrbahn oder vom Gehweg hinübergeschoben wurde. Ich bin dann zum Entsetzen der Kraftfahrer tatsächlich trotz Radweg mitten auf der Straße gefahren.

    Ich mag ja die Karte des zu räumenden Radwege-Netzes. Die Kieler Straße wird überhaupt nicht geräumt, die Hoheluftchaussee wird nicht geräumt (wie auch, da passt ja kein Räumfahrzeug lang), stattdessen aber irgendwas südlich von Altona, wo es überhaupt keinen Radweg gibt? Wenigstens das Ding aus Niendorf scheint ja ein Teil des Velorouten-Netzes zu sein, wobei ich mich ja frage, welchem normalen Radfahrer es was bringt, wenn vielleicht ein Viertel oder ein Fünftel seiner Route geräumt ist.

    Die Umleitung wurde aber von der Behörde angeordnet, was etwas anderes ist. Bei einer solchen Anordnung hat die Behörde Maßnahmen zu treffen, die Radfahrende vor der vermeintlichen Gefahr der Fahrbahnbenutzung schützen, wie z.B. ein Tempolimit.


    Über eine Geschwindigkeitsbegrenzung lässt sich der Artikel ja leider nicht aus und ich vermute mal, dass die Höchstgeschwindigkeit tatsächlich reduziert wird. Dennoch wird aber nach den Bauarbeiten wieder der alte Zustand hergestellt.

    Irgendjemand hat nun heute Nacht den Schnee teilweise beiseite geschoben. Das war aber definitiv kein Winterdienst, sondern private Räumdienste, weil man deutlich erkennen konnte, wo die einzelnen Zuständigkeitsbereiche an den Grundstücksgrenzen verlaufen. Der eine hatte ein bisschen geräumt, der andere nur gestreut und der Dritte dann den Kram auf den Radweg gekehrt:

    Ansonsten muß sich eine Behörde tatsächlich fragen lassen, warum sie bei bekannter Gefahrenlage nicht eingegriffen hat.

    Nach Argumentation des Gesetzgebers kann die Gefährdung für Radfahrer im Straßenverkehr vermindert werden, wenn man sie anstatt auf der gefährlichen Fahrbahn auf einem (bestens ausgebauten und breiten) Radweg fahren lässt. Dazu muss ein solcher Radweg aber erst einmal vorhanden sein. Wenn es keinen Radweg gibt, weil der gerade im Bau begriffen ist, kommen Radfahrer kaum umhin, sich dem Risiko des Fahrbahnradelns auszusetzen. Dann kann sich die Behörde zwar trotzdem fragen lassen, warum sie für die Zeit der Bauarbeiten keine Umleitung oder ein Fahrbahnverbot für den Radverkehr aufgestellt hat, aber das ist noch immer keine Argumentation gegen die Benutzungspflicht an der betroffenen Strecke.

    Mir fallen in Berlin beispielsweise eine Handvoll Strecken ein, bei denen eine Benutzungspflicht womöglich gerechtfertigt wäre — aber weil man in der DDR damals nicht besonders viel von Radwegen hielt, gibt es nunmal keine Radverkehrsinfrastruktur und demnach keine Benutzungspflicht. Die Behörde ist nicht verpflichtet, eine Radverkehrsinfrastruktur herzustellen und einen blauen Lollie aufzustellen, wenn es auf der Fahrbahn gefährlich ist.

    Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist laut BVerwG nur statthaft, wenn ohne eine solche die Verkehrsteilnehmer einer deutlich das Normalmaß des Straßenverkehrs hinausgehenden Gefährdung ausgesetzt wären. Die Behörde zeigt durch die Umleitung auf "die Straße", dass dies nicht der Fall ist. Oder will sie ernsthaft behaupten, dass diese Gefährdung lediglich während der Umbauphase nicht, im Normalfall aber schon, vorhanden sei?

    Es kann nach wie vor sein, dass die Fahrbahn ganz besonders gefährlich ist, aber wenn kein Radweg zum Ausweichen vorhanden ist, dann bleibt eben nicht viel anderes übrig, als den Radverkehr auf die gefährliche Fahrbahn zu schicken und die Radwegbenutzungspflicht anschließend nach Ende der Arbeiten wieder einzuführen.

    Eine Ausweichstrecke ist außerorts für Radfahrer nicht unbedingt leicht herzustellen. Es mangelt in der Regel an Parallelstraßen oder weiteren Straßenteilen, auf denen der Radverkehr geführt werden könnte. Und wenn man sich dann eine Umleitung für Radfahrer überlegt, dann ist die meistens mindestens vier Mal so lang und führt über matschige Wege mit unbrauchbarer Beschilderung (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3).

    Nach deiner Argumentation dürfte ja ohnehin keine Radwegbenutzungspflicht bestand haben, weil ein einziges blockierendes Kraftfahrzeug genügte, um den Radverkehr für ein paar Meter auf die Fahrbahn zu verlegen, so dass das blaue Schild ja überflüssig wäre.

    Ein Blick in die Niederlande oder nach Dänemark (Kopenhagen) zeigt doch eindeutig, dass sicherer Radverkehr nichts mit Helmen zu tun hat.

    Von sicherem Radverkehr ist Deutschland aber noch weit entfernt. Und wenn man unterstellt, dass Helme einen gewissen Schutz mit sich bringen, können Fahrradhelme ein Baustein im Sicherheitskonzept für Radfahrer sein, wenn die Infrastruktur an seine Grenzen stößt.


    Dann sollte man jetzt schon mal die Autofahrer darauf vorbereiten ...

    Ich erinnere mich noch daran, wie vor ein paar Jahren mal eine buckelige Überlandstraße zwischen Wedel und Pinneberg saniert wurde. Dort durfte auf der Fahrbahn nur 60 Kilometer pro Stunde gefahren werden und viel mehr war stellenweise auch nicht drin. Bevor es allerdings mit der Fahrbahn losging, wurde der gemeinsame Fuß- und Radweg erneuert — und in jenem Zeitraum war die Straße überhaupt nicht mehr für normale Radfahrer befahrbar.

    Das ging damit los, dass man zuerst in Wedel und sieben Kilometer weiter kurz vor Pinneberg den Radweg sperrte. Ab jenem Zeitpunkt musste man also eigentlich auf der Fahrbahn fahren — die Kraftfahrer sind vor Freude gar ausgerastet, denn während dieser sieben Kilometer war überhaupt nichts von Bauarbeiten zu erkennen, der gemeinsame Fuß- und Radweg sah aus wie immer und trotzdem fuhren ein paar Radfahrer mitten auf der Straße! Dann wanderte die Arbeitsstelle langsam von Süden nach Norden und man wurde mit der Hupe aufgefordert, so bald wie möglich wieder auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg zu fahren. Das wurde mir irgendwann so blöd, dass ich lieber mit dem Auto gefahren bin.

    Ist natürlich nur ein kleines Problem. Dafür ist die Lösung hoffentlich einfach: Der Footer sollte mindestens so hoch sein wie ein normaler Bildschirm (evtl. abzgl. der Höhe eines kurzen Beitrags). Dann könnte der Browser bei einer "normalen" Auflösung immer so weit nach unten scrollen, dass nur noch ungelesene Beiträge sichtbar sind.

    Uff. Ich habe das testweise mal ausprobiert, aber das macht optisch ja nicht ganz so viel her. Ich kenne auch kein anderes Forum, das sich eines solchen Tricks bedient. Wenn du willst, kann ich dir unten ein Werbebanner oder irgendeinen Platzhalter einblenden, der für etwas mehr Abstand vom letzten Beitrag sorgt ;)

    Der Winter kam dann ja doch ein bisschen überraschend :rolleyes: Angeblich sollte es doch dieses Mal einen ganz hervorrangenden Winterdienst in der Hansestadt Hamburg geben, der sogar die Radverkehrsinfrastruktur berücksichtigt. Nun bleibe ich bei meinem täglichen Arbeitsweg eher außerhalb der Innenstadt, konnte aber nicht erkennen, dass jemand Anstalten gemacht hätte, wenigstens die so genannten Velorouten oder gar die Hauptverkehrswege für Radfahrer freizuhalten.

    Stellvertretend für einige weitere Kilometer ungeräumter Radwege mal ein Bild vom Eidelstedter Platz:

    Da stellt sich auch nicht so richtig die Frage, ob man auf der Fahrbahn fährt oder auf dem benutzungspflichtigen Radweg — am Sonntagabend erstreckte sich auf einer Länge von knapp fünfzig Metern auf dem abgebildeten Radweg ein Trümmerfeld aus Überbleibseln des Jahreswechsels, darunter mehrere Glasscherben. Und ich habe nicht den Eindruck, dass sich seitdem jemand die Mühe gemacht hätte, dort mal zu kehren ?(

    Gehweg mit Radfahrer frei wäre agO etwas unzumutbar wegen Schrittgeschwindigkeit.


    So etwas gibt es entlang der B 431 in der Nähe von Glückstadt. Das kapiert natürlich auch kein Rad- oder Kraftfahrer…

    Dort bin ich Anfang August mal langesaust und die Kraftfahrer haben sich natürlich prima über den Fahrbahnradler gefreut, der trotz bestens ausgebautem und breitem Radweg mitten auf der Straße gefahren ist…

    Außerhalb geschlossener Ortschaften ist doch kein Gehweg erforderlich...

    Außerhalb geschlossener Ortschaften ist ja auch kein Radweg erforderlich. Woran erkenne ich denn abgesehen von lustigen Markierungen, was das sein soll?

    Dazu noch die roten Pflastersteine und der Breitstrich. Das deutet alles auf Radweg hin.

    Dann habe ich noch mal ein paar Beispiele.

    Außerorts in der Nähe von Kiel. Rote Markierungen der Insel, aber kombinierte Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer. Anschließende Führung des nicht-motorisierten Verkehrs auf einem Seitenstreifen? ?(

    Hier dachte man wohl, das Schild reiche mit den beiden Pfeilen auch über die Einmündung hinweg. Rechts ein gemeinsamer Fuß- und Radweg für beide Richtungen, links ein Einrichtungsradweg? ?(

    Die Fortsetzung des Sonderweges aus dem Bild aus der Nähe von Achterwehr. Ist das hier in Ermangelung einer roten Verkehrsinsel dann doch plötzlich ein Gehweg? ?(

    In der Nähe vom Aschberg findet sich dieser Weg. Hier hing früher mal ein Zeichen 240, das sich aber wohl nicht mit dem schlechten Ausbauzustand der Oberfläche des gemeinsamen Fuß- und Radweges in Einklang bringen ließ. Nun fehlt das Zeichen 240 — und es handelt sich plötzlich um einen reinen nicht-benutzungspflichtigen Radweg, so dass Fußlinge am linken Fahrbahnrand laufen sollen? ?(