1x "Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall."
Trike? Oder wie?
Ich vermute mal, da fiel ein abgestelltes Rad gegen ein Auto und hat eine Delle hinterlassen.
1x "Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall."
Trike? Oder wie?
Ich vermute mal, da fiel ein abgestelltes Rad gegen ein Auto und hat eine Delle hinterlassen.
Der FDP-Radverkehrsexperte Wieland Schinnenburg hat eine kleine Anfrage an den Hamburger Senat gestellt: Buß- und Verwarnungsgelder sowie Strafen für Radfahrer
Im Anhang gibt es eine interessante Tabelle, die ich mir nachher mal genauer zu Gemüte führen werde.
Darf auch nicht fehlen: Fußgängerüberweg mit unzulässiger Fahrradfurt am Eidelstedter Platz. Die Fahrradfurt darf nicht markiert werden, wenn Radfahrer keine Vorfahrt haben und ich sehe hier nicht, woraus die Vorfahrt für Radfahrer gegenüber dem Kraftverkehr auf der Nebenfahrbahn resultieren sollte. Fußgänger bekommen hier einen Fußgängerüberweg, dessen Notwendigkeit ich eigentlich ebenfalls bezweifle, und die ganze Sache sorgt allenfalls für Missverständnisse.
Die Stelle wurde im Zuge des Umbaus deutlich entschärft da der Schlenker wegfällt. Wenn es Probleme gibt, dann mit Autofahrern die sich nich träumen lassen, das ein geübter Radfahrer mit Unterstützung von 0.75% Gefälle schneller als 40km/h werden kann.
Ich frage mich ja sowieso, warum man diese Auf- und Abfahrten zu den Autobahnen nicht besser absichert (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10). Dort wird ja, sofern es der Verkehr ermöglicht, mit fünfzig Kilometern pro Stunde (oder auch etwas mehr) abgebogen. Offenbar geht man davon aus, dass es mit § 9 Abs. 3 StVO an dieser Stelle nicht so richtig funktioniert und spendiert Fußgängern darum einen Fußgängerüberweg — der dann hin und wieder mal mit Zeichen 350 beschildert wird, hin und wieder aber auch nicht.
Radfahrer, die aber ungleich schneller als Fußlinge sind und bekanntlich „wie aus dem Nichts angeschossen“ kommen und somit erst später in das Sichtfeld des abbiegenden Verkehrs geraten, müssen aber darauf vertrauen, dass § 9 Abs. 3 StVO bei ihnen funktioniert. Das Zeichen 205 steht teilweise auch weit von der eigentlichen Querung abgesetzt und die Verkehrsführung ist auch Jahre nach den Streetview-Aufnahmen meistens kaum verbessert worden.
Vielleicht muss man sich schon freuen, dass man wenigstens nicht den Radfahrern ein kleines Zeichen 205 spendiert hat, wie man es ja außerorts gerne probiert. Obwohl: Dann wäre die Sache wenigstens einigermaßen klar.
Die Kreuzung an der Holsteiner Chaussee zur Autobahnauffahrt ist auch toll: Dort hat mir ja damals, als der ACE zum ersten Mal diese Radfahrer-müssen-schieben-Pressemitteilung rausgebracht hat, trotz Blickkontaktes die Vorfahrt genommen, weil es dort eben auch so aussieht, als führen Radfahrer direkt über den Fußgängerüberweg. Durch die Windschutzscheibe hindurch wird ja leider nur unzureichend differenziert. Auch dort gilt eigentlich relativ unzweifelhaft § 9 Abs. 3 StVO, aber die Zeichen 205, die das verdeutlichen könnten, stehen leider erst hinter dem Fußgängerüberweg.
Immerhin klappt das auf der anderen Seite besser, dort scheint auch am Lenkrad problemlos zu erkennen zu sein, dass Radfahrer hier Vorfahrt haben.
Ich nehme auch gern mal den Parkstreifen/die Busspur (je nach Uhrzeit) um diesen verkackten Radweg nicht benutzen zu müssen.
Der Radweg dort nebenan ist echt der Hammer. Das ist auch so eine der Stellen, wo Radlinge nebenan auf dem Gehweg unterwegs sind, weil das Ding einfach so buckelig ist, dass überhalb von 12 Kilometern pro Stunde irgendwann die Felge bricht.
Auf der Nordseite wird der Radweg ja gerade saniert — aber auch nur dort, wo man unter dem Radweg an irgendwelchen Leitungen arbeiten musste.
Ich denke, manchmal wäre es einfacher, wenn man die Fußgängerfurten (oder Zebrastreifen) auch über die Radwege hinweg führen würde. Es ist mir völlig unklar, warum man das in Deutschland fast nie macht.
Fußgängerüberwege sollen eigentlich genau aufgrund dieser ganzen Problematik auch über Radwege markiert werden. Macht man halt auch nirgendwo.
Aber sind die sog. Schutzbereiche nicht eine "Erfindung" von Richtern?
Das möchte ich so nicht behaupten, aber es spielt natürlich primär erst dann eine Rolle, wenn etwas passiert ist; also sich ein Unfall zugetragen hat oder ein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt.
Für den Fahrbahnverkehr ist beispielsweise relativ klar, dass der geschützte Bereich an der gestrichelten Linie der Fußgängerfurt beginnt. Bei roter Ampel über die Haltinie zu fahren ist noch kein Rotlichtverstoß, solange man vor dem geschützten Bereich zum Stehen kommt — das können an anderen Kreuzungen ja auch mal deutlich mehr als diese bummeligen fünfzig Zentimeter sein.
Und da die Ampelanlage sicherstellen soll, dass Fußgänger irgendwie sicher die Straßenseite wechseln können, halte ich es für möglich, dass der geschützte Bereich in diesem Beispiel auch über den Radweg reicht — die Ampel wurde ja schließlich nicht aufgestellt, damit Fußgänger lediglich die Fahrbahn überqueren können und anschließend am Fahrbahnrand warten müssen, bis der Radweg frei ist.
Nur ist das eben alles ein solches Durcheinander, dass niemand durchblickt. Und dass dann unter anderem die Polizei in der Grundschule erzählt, man müsse nur an Ampeln rechts vom Radweg halten, macht die Sache nicht besser.
Hat man immerhin jetzt schriftlich: Fahrbahnampel gilt nicht für Fahrradfahrer. Oder doch?
Angesichts der Wildwuchses, der einem in Kombination mit § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO begegnet, und der Tatsache, dass es auch so etwas wie einen geschützten Bereich gibt, der in der Mitteilung der Polizei wohl vollkommen außer Acht gelassen wurde, ist das allenfalls eine Einzelmeinung zu einer bestimmten Konstellation. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob man hier nicht doch irgendwie einen geschützten Bereich herbeikonstruieren könnte — dass Fußgänger bei grüner Fußgängerampel nicht mal die Fahrbahn verlassen können, kann ja auch nicht so ganz das Wahre sein.
Das ist ja auch absolut gigantisch. Wenn dort ein Radling auf dem Radweg fährt wie aus dem Nichts angeschossen kommt, muss der querende Fußgänger auf der Fahrbahn warten, wenn ihm die einzelne Gehwegplatte zwischen Fahrbahn und Radweg nicht reicht.
Malte: Dann hat man immer noch den drohenden Konflikt mit § 10 , auch außerhalb von Hamm.
"Ich würde da als Radfahrer nicht auf einem Vorrang beharren."
Ja, beim Abbiegen des Radfahrers auf die Fahrbahn nach rechts sicherlich. Aber wenn der Radling geradeaus will, sehe ich hier § 9 Abs. 3 StVO als einschlägig ein. Wenn man dem OLG Hamm folgt, gilt § 10 StVO ja jedes mal beim Überqueren einer Fahrbahn, damit steht der Senat zum Glück ganz alleine da.
Die Mutter aller Rechtsabbiegerunfallstellen darf natürlich nicht fehlen:
Doormannsweg-Fruchtallee
Für wirklich alle Verkehrsteilnehmer die beschissenste Stelle die ich in Hamburg kenne.
Ach, stimmt ja! Da hatte ich vor anderthalb Jahren ja auch schon mal ein tolles Erlebnis und mir war schon damals nicht klar, was an dieser Stelle denn eigentlich so wahnsinnig kompliziert ist.
Billhorner Deich - freier Rechtsabbieger
Da wird mit Geschwindigkeiten abgebogen, bei denen man realistisch gesehen kaum eine Chance hätte, rechtzeitig anzuhalten.
Und auch dürfen und sollen Radfahrer in beide Richtungen über die Fahrradfurt neben dem Fußgängerüberweg fahren.
Ich finde, man sollte sich einfach mal entscheiden: Entweder beschleunigt man den abbiegenden Kraftverkehr oder man bastelt dort einen Fußgängerüberweg mit bevorrechtigter Fahrradfurt hin. Beides zusammen kann meines Erachtens nicht funktionieren.
Ich hätte als Kraftfahrer dort auch nicht zwingend erkannt, dass dort ein Radweg die Straße quert (ne Furt wäre toll!).
Eine Furt verbietet sich, weil es irgendeine hier nicht existente Vorfahrtregelung suggeriert. Von dort kommend muss man Radlinge schließlich nicht über die Fahrbahn lassen — es gilt ja ganz einfach rechts vor links, nur kapiert leider niemand, dass rechts vor links auf Fahrräder auf unscheinbaren Radwegen einschließt.
Das entspringt aber, mit Verlaub, Deiner Fantasie
Naja, wie soll man denn sonst vom Gazellenkamp zum Siemersplatz fahren? Außerdem hängt hängt unter dem [Zeichen 205] noch ein [Zusazzeichen 1000-32] — irgendwann war das Geisterradeln ja offenkundig vorgesehen.
Im Netz und insbesondere hinter dem Lenkrad gibt es ja offenkundig immer wieder Probleme wenn im Bereich einer Kreuzung eine Fahrradfurt neben einem Fußgängerüberweg verläuft. Dank der hartnäckigen Aufklärungsarbeit des Automobil Club Europa ist mittlerweile offenbar jeder Kraftfahrer davon überzeugt, dass Radfahrer an Fußgängerüberwegen absteigen müssen — dumm nur, wenn man nicht unterscheidet, ob ein Radfahrer eine Fahrbahn über einen Fußgängerüberweg überquert, wo er ja keine zusätzlichen Vorfahrtsrechte genießt, oder ob er nebenan über eine Fahrradfurt rollt und ohnehin kraft § 8 StVO oder § 9 Abs. 3 StVO bevorrechtigt ist.
Das führt mittlerweile leider auch hin und wieder zu blöden Situationen, in denen dann am Lenkrad direkt auf den offenbar renitenten Radfahrer draufgehalten wird. Ich war heute am frühen Abend Zeuge einer vorsätzlich herbeigeführten Gefahrensituation, bei der nach meiner Auffassung dieses Missverständnis eine Rolle spielte.
Die Kreuzung Kiwittsmoor–Fibigerstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone, es gilt dort rechts vor links. Ein Kraftfahrer kam vom Kiwittsmoor und wollte nach rechts in die Fibigerstraße abbiegen, nebenan auf dem unbeschilderten Radweg war ein Radfahrer zugange. Es war absehbar, dass sich beide im Kreuzungsbereich träfen, aber anstatt den Radling hindurchfahren zu lassen, drückte der Kraftfahrer auf die Hupe und fuhr ihn beinahe über den Haufen — zum Glück konnte der Radfahrer noch rechtzeitig bremsen, auf Rettungswagen und den ganzen Kram habe ich momentan nicht so viel Lust. Zum Abschied brüllte der Kraftfahrer noch etwas durchs hastig geöffnete Fenster — mutmaßlich wollte er darauf hinweisen, dass er dem Glauben verfallen war, der Radfahrer müsse an dieser Stelle absteigen. Muss er aber natürlich nicht, der Radfahrer hätte sogar kraft § 9 Abs. 3 StVO Vorfahrt gehabt. Und das richtig lustige ist dann ja, dass man auch von links kommend einen Radfahrer „über den Zebrastreifen“ rollen lassen muss, weil der Radweg nunmal an der Vorfahrtsregelung der Kreuzung teilnimmt und rechts vor links demnach auch auf dem Radweg gilt. Nur kapiert das am Lenkrad natürlich kein Mensch — und ich würde als Radfahrer dort auch auf keinen Fall ausprobieren wollen, ob man mir meine Vorfahrt zugesteht.
Total gigantisch ist auch der Abzweig ins Klotzenmoor. Hier kann man wieder mit Blick in die Verwaltungsvorschriften überlegen, ob der doch recht weit von der Fahrbahn abgesetzte Radweg wohl noch an der Vorfahrt der Straße teilnimmt oder nicht. Eigentlich gilt aber dennoch § 9 Abs. 3 StVO: Man biegt ab, also lässt man Rad- und Fußlinge passieren. Damit an der Stelle stete Verwirrung herrscht, hat man sich überlegt, dass man die Vorrechte der Fußgänger noch mit einem Fußgängerüberweg hervorhebt, der an dieser Stelle aber eigentlich überflüssig ist. Für den Radverkehr hingegen hat es nur für ein Zeichen 205 gereicht — dumm nur, dass der Fahrbahnverkehr überhaupt nicht sehen kann, dass er an dieser Stelle eigentlich Vorrang hat. Dazu müsste er ja ein positives Vorfahrtszeichen bekommen, was sich an dieser Stelle aber verbietet, da es im Umfeld eines Fußgängerüberweges vollkommen zu recht unzulässig ist. Kapiert natürlich auch wieder kein Mensch.
Total großartig ist auch der Bereich Oddernskamp–Gazellenkamp–Julius-Vosseler-Straße mit gleich fünf Fußgängerüberwegen und Fahrradfurten. Fangen wir mal an:
Aber Moment: Da fehlt ja noch ein Aspekt!
Auf dieser Aufnahme ist zu sehen, dass für Radfahrer von links und rechts noch eine Zwangsbeglückung mit kleinen Zeichen 205 erfolgt. Abbiegende Kraftfahrer müssen zwar eigentlich Radfahrer nach § 9 Abs. 3 StVO durchlassen, die Radfahrer dürfen aber eigentlich nicht fahren, weil sie ein Zeichen 205 haben.
Und dann wundert man sich, warum das alles nie so richtig funktioniert.
Kennt ihr noch mehr lustige Stellen?
Jemand fuhr über rot: Radfahrer von Transporter erfasst
Der Vorfall hat sich wohl am Glockengießerwall zugetragen. Mir ist allerdings nicht ganz klar, wie jetzt nach dem Umbau der Kreuzung die Lichtzeichen geschaltet sind.
Den Hamburger Wördemannsweg humpelt ja seit geraumer Zeit eine Arbeitsstelle hin und her, vermutlich im Zusammenhang mit der Verbreiterung der Bundesautobahn 7. Meistens ist die Fahrbahn auf einen Fahrstreifen verengt und der Verkehr durch die Arbeitsstelle wird mit einer Lichtzeichenanlage geregelt.
Blöd nur, dass es im Bereich der Arbeiten fünf Einmündung gibt: Flamingoweg, Theodor-Schäfer-Damm, Imbekstieg, Olloweg und Nienredder. Meistens umfasst der lichtzeichengeregelte Bereich nur eine oder zwei Einmündungen, aber trotzdem müsste man noch zusätzliche Signalgeber installieren. Macht man natürlich nicht, kostet ja Geld und macht Mühe — und auch bei intelligenter Steuerung, die aber noch teurer ist, wird der Durchsatz verringert.
Also macht man wieder das hier:
Das klappt natürlich… nicht so gut. Kann man erst einmal auch niemandem verdenken, schließlich ist die Ampel nunmal nicht sichtbar und diese Beschilderung nicht nur Unfug, sondern auch zu Recht nicht zulässig. Immerhin darf man hier nur in die eine Richtung abbiegen, in der es gerade mal fünf Meter bis zur Lichtzeichenanlage sind, sehr viel kann also eigentlich nicht schiefgehen, aber diese Regelung ist wohl der Grund, warum mir dort in den letzten Monaten mehrmals Kraftfahrer im Bereich der Arbeitsstelle entgegen kamen.
Dumm nur, wenn die verbliebene Fahrbahn direkt neben der Aufgrabung echt zu schmal ist, damit Radfahrer und SUV aneinander vorbei passen. #ScheißRadfahrer und so. Naja.