Wenn man auf der Bahre irgendwo landet, ist’s auch egal, wer dort gerade Dienst schiebt...
Ich glaube, es ist jetzt ungefähr das fünfte Mal in diesem Jahr, dass ich diesen Begriff falsch einsetze
Wenn man auf der Bahre irgendwo landet, ist’s auch egal, wer dort gerade Dienst schiebt...
Ich glaube, es ist jetzt ungefähr das fünfte Mal in diesem Jahr, dass ich diesen Begriff falsch einsetze
Donnerwetter:
Das muss man sich mal vorstellen: Ein Drittel der Kraftfahrer verletzt seine Sorgfaltspflichten beim Abbiegen so extrem, dass die Polizei eine Anzeige schreiben musste — es hat also nicht einmal mehr für eine freundliche Belehrung gereicht. Man kann ja von der Berliner Polizei halten was man will, aber die sind offenbar etwas engagierter als ihre Hamburger Kollegen, was das Thema Fahrrad angeht.
In Hamburg habe ich mir ja unlängst von einem Beamten erklären lassen müssen, als Radfahrer dürfe ich mich über das Echo der Kraftfahrer nicht wundern, wenn ich trotz Radweg mitten auf der Straße führe und Kraftfahrer damit provoziere.
Hmm.
Für Klickpedale gibt es übrigens von Shimano Pedalplatten mit Reflektoren, die man auf der einen Seite einklickt. Damit hat man auf einer Seite Bärentatze, auf der anderen Seite Klickpedal und insgesamt die Reflektoren, die im Verkehr vorgeschrieben sind. Nach kurzer Eingewöhnung durchaus brauchbar.
Ich habe die Dinger an beiden Rädern mit A-530-Pedalen — ohne Systemschuhe ist’s deutlich rutschiger, mit Systemschuhen hingegen gar kein Problem.
Ich würde jetzt sagen, Du solltest dringend den Neurologen wechseln. Aber in einer Uniklinik geht das natürlich nicht mal eben so einfach.
Wenn man auf der Bahre in den Untersuchungsraum gebracht wird, bekommt man eben, was gerade Dienst schiebt, da ist dann nicht viel mit Wechseln.
50% länger, dafür wahrscheinlich wesentlich entspannter:
Entspannter als diese Hoppel-Baustelle an der Stresemannstraße bestimmt — aber leider immer noch weitab von der eigentlichen Definition von „entspannt“.
Von Kilometer 0,7 bis Kilometer 1,95 fährt man auf einem buckeligen Radweg die Kieler Straße hoch, muss regelmäßig auf den Gehweg ausweichen, weil auf dem Radweg jemand parkt, und biegt anschließend ordnungswidrig gegen die vorgesehene Fahrtrichtung ab.
Anschließend bis Kilometer 3,56 den Holstenkamp rauf und runter. Gibt schönere Strecken, aber okay. Man muss halt zwischen Kilometer 3,0 und 3,25 extrem auf Kraftfahrzeuge aufpassen, die einfach so auf den Radweg auffahren, um dort „nur mal kurz“ zu parken.
Dann bis Kilometer 4,48 die Riegerstraße lang. Ist wegen des Kopfsteinpflasters leider keine Alternative für die tägliche Tour.
Die Überfahrt über die Bahrenfelder Chaussee ist momentan bei Kilometer 4,48 nicht möglich, wenn ich das auf meinem Video richtig sehe. Man muss sich also etwas drumherumschlängeln.
Die Von-Sauer-Straße ist ganz in Ordnung, dann folgt aber bei Kilometer 5,06 wieder die totale Übersehstrecke, weil dort mit Vollgas zur Autobahn abgebogen wird. Eine weitere Gefahrenstelle befindet sich gleich auf der anderen Seite bei Kilometer 5,22.
Anschließend folgt der Osdorfer Weg und die Osdorfer Landstraße bis Kilometer 6,68 — kann man entlangfahren, ja, aber eine schöne Strecke ist das definitiv nicht. Meistens parken dort auch Kraftfahrzeuge halb auf dem Radweg und es gibt regelmäßige Überseh-Punkte.
Der Rest der Strecke ist dann meines Erachtens tatsächlich relativ entspannt.
Ich muss mir mal überlegen, was denn tatsächlich eine Alternativstrecke wäre, auch wenn ich zum Glück nicht regelmäßig diese Relation befahren muss.
11:58Deine Erfahrungswerte in allen Ehren, aber das ist doch arg defensiv gedacht. Der stand ja schon fast als du die Bremse betätigt hast. Langsam weiterrollen und Blickkontakt suchen, wäre möglich gewesen.
Ich weiß nicht. Tatsächlich tue ich mir schwer, in solchen Situationen vorbeizufahren, wenn ich mich neben oder hinter dem Wagen befinde, weil selbst bei Stillstand von beiden Beteiligten dann die bange Frage im Raum steht, wer denn nun zuerst fährt. Wie gesagt: Wenn beide gleichzeitig auf die Idee kommen, jetzt doch noch mal weiterzufahren, dann liege ich wieder unter dem Auto und alle fragen: „Warum hat Malte nicht gewartet? War doch klar, dass das passiert!“
Aber just bei diesem Wagen konnte ich dank der abgedunkelten Scheiben gar nicht erkennen, was der Kraftfahrer dort am Lenkrad treibt. Spielt er am Smartphone? Oder baut er tatsächlich Blickkontakt auf? Oder hat er „nur so“ angehalten, um dann durch den nicht-abgedunkelten Bereich der Seitenscheiben zu sehen, dass da niemand ist und führe gleich im nächsten Moment weiter?
Weiß man halt im Endeffekt erst hinterher. Aber ja, tatsächlich bin ich extrem vorsichtig, was solche Situationen angeht. Mittlerweile wird man ja sogar trotz Blickkontakt überfahren, wenn beide Teilnehmer denken: „Oh, cool, er hat mich wahrgenommen, dann kann ich jetzt ja fahren.“ Wenn ich dann schätze, dass sowas in 0,5 bis 1 Prozent der Fälle wieder schiefgehen wird, dann liege ich in zwei Wochen wieder im Krankenhaus.
Nun lerne ich ja dazu und setzte mir vor dem nächsten Unfall einen Fahrradhelm auf. Im Februar kam ich wieder einigermaßen bewusstlos im UKE an, allerdings dauerte die Untersuchung so lange, dass meine Eltern aus dem anderthalb Stunden entfernten Rendsburg anreisen und gewisse Dinge wie meinen Fahrradhelm schon mal mit nach Hause nehmen konnten. Ihr könnt euch sicherlich denken, was ich mir während meines dreißigstündigen Aufenthaltes mehrfach angehört habe. Ich musste sogar noch darauf hinweisen, dass mein Helm es doch bitte in den Entlassungsbericht schaffen möge, man weiß ja schließlich nie, ob der Unfall nicht plötzlich vor dem Oberlandesgericht Schleswig verhandelt wird…
Ich habe noch mal nachgeforscht: Da der Neurologe keine Kenntnis davon hatte, dass ich einen Helm getragen hatte, war er sich natürlich ganz sicher, dass ich mit Helm selbstverständlich keine Gehirnerschütterung bekommen hätte.
Ich will nun nicht aufgrund dieses einzelnen Beispiels behaupten, dass solche Aussagen grundsätzlich anzuzweifeln wären, aber ein bisschen lustig ist das schon.
Hat zufällig jemand die aktuelle Ausgabe von „Dein SPIEGEL“ zu Hause und könnte ein Auge riskieren, ob die Fahrrad-Themen einen Aufreger wert sind?
Ich bin heute nach Feierabend mal im Optional-PvP-Modus von der Sternbrücke in Hamburg bis kurz vor Lurup gefahren. Entlang der Stresemannstraße, der Bahrenfelder Chaussee und der Luruper Chaussee befindet sich laut Medienberichten momentan „Hamburgs schlimmste Baustelle“ und „eine Zumutung für alle Autofahrer“. Details zu der Arbeitsstelle finden sich beim LSBG, prinzipiell handelt sich um eine knapp fünf Kilometer lange Baumaßnahme, die in zwei Abschnitte unterteilt ist: Im Osten führt eine Einbahnstraße nach Westen, anschließend beginnt eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung. Die jeweils andere Fahrtrichtung hat eine Umleitung bekommen (die man sich als nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer auch mal ansehen sollte, weil man da teilweise ziemliche Umwege beim Überqueren von Kreuzungen in Kauf nehmen muss).
Ich bin dort heute mal langgefahren und habe meine Fahrt auf einem 25-minütigen Video auf YouTube hochgeladen.
Und bevor es jemand bemängelt: Ja, ich habe mich nicht an die Verkehrsregeln gehalten. Ich bin tatsächlich so gefahren, wie es ein normaler Radling ohne Radverkehrspolitik-, Radverkehrsforum- oder Verkehrsportal-Ausbildung täte. Vielleicht gebe ich mir auch noch mal den Hardcore-PvP-Modus auf der einstreifigen Fahrbahn, aber das traue ich mich nicht so richtig.
Falls ihr nicht das komplette Video sehen wollt, folgt unterhalb eine Liste mit eventuell sehenswerten Stellen.
Dann passiert eine Weile erstmal nichts, man kann aber bestaunen, wie sich relativ viele Radfahrer mit relativ wenig Platz zufrieden geben. Man stelle sich vor, welcher Radverkehrsanteil in Hamburg möglich wäre, gäbe es eine vernünftige Infrastruktur.
Jetzt wird es endlich spaßig, ab 8 kann man sich das eigentlich ganz ordentlich reinziehen:
Nun passiert erstmal nicht so viel, das kann man schön überspringen:
Ab Minute 13:22 beginnt der zweite Teil der Arbeitsstelle:
Und tatsächlich wüsste ich allzu gerne, was man hier wohl wirklich angeordnet hat.
- Für den möglichen positiven Nutzen von Helmen rufe ich Zeugen auf, die sich jeden Tag über den Unterschied informieren (müssen, das ist kein Spaß), am lebenden Objekt: Das medizinische Personal auf Unfallstationen und in Reha-Kliniken - die haben eine ziemlich klare Meinung, welchen Unterschied es macht, ob ein Kopf aus zwei Metern Höhe mit oder ohne Helm auf den Boden aufschlägt. (Ich habe mit diesen Zeugen intensiv zu tun gehabt, in meiner Zeit in BaWü.)
Ich habe allerdings nach zwei Aufenthalten im Krankenhaus das Gefühl, dass diese Personengruppe eine ordentlich verschobene Sicht auf dieses Helm-Thema hat.
Anfang September wurde ich einigermaßen durcheinander ins Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf eingeliefert, nachdem mich ein Kraftfahrer an einer Engstelle beinahe überfahren hätte und anschließend mit der Faust ins Gesicht niederschlug. Im Krankenhaus kamen von den vielen Informationen von der Unfallstelle allerdings nur „Radfahrer“ und „bewusstlos“ an, weswegen man mir mehrfach erklärte, dass ich mit einem Helm keine Kopfschmerzen hätte. Ich gehe allerdings davon aus, dass ich mit einem Fahrradhelm zusätzlich zu der Gehirnerschütterung noch eine gebrochene Nase oder einen angeknacksten Kiefer bekommen hätte, weil der Typ seinen Schlag tiefer positioniert hätte. Dennoch bin ich auf der persönlichen Strichliste des Neurologen wohl als einer jener Radfahrer gelandet, die mit Helm keine Gehirnerschütterung bekommen hätten.
Gleich am nächsten Tag wurde ich noch einmal ambulant behandelt und hörte mir die selben Weisheiten ein weiteres Mal an.
Nun lerne ich ja dazu und setzte mir vor dem nächsten Unfall einen Fahrradhelm auf. Im Februar kam ich wieder einigermaßen bewusstlos im UKE an, allerdings dauerte die Untersuchung so lange, dass meine Eltern aus dem anderthalb Stunden entfernten Rendsburg anreisen und gewisse Dinge wie meinen Fahrradhelm schon mal mit nach Hause nehmen konnten. Ihr könnt euch sicherlich denken, was ich mir während meines dreißigstündigen Aufenthaltes mehrfach angehört habe. Ich musste sogar noch darauf hinweisen, dass mein Helm es doch bitte in den Entlassungsbericht schaffen möge, man weiß ja schließlich nie, ob der Unfall nicht plötzlich vor dem Oberlandesgericht Schleswig verhandelt wird…
Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass das Personal bei einigen Unfällen recht gut abschätzen kann, ob ein Helm etwas genutzt hätte oder nicht. Aber ich glaube inzwischen, dass viele Personen aus dieser Gruppe relativ vorschnell aus dem Zusammenhang „Radfahrer“ und „Gehirnerschütterung“ Dinge schließen, die dem eigentlichen Unfallverlauf nicht entsprechen.
Und ansonsten: Ich glaube schon, dass es sinnvoll sein kann, sich als Verkehrsteilnehmer überdurchschnittlich sichtbar zu positionieren. Das sehe ich mit meiner einigermaßen knallig-roten Jacke als erfüllt an. Ich weigere mich aber zu akzeptieren, dass deutsche Städte inzwischen so gefährlich sind, dass die Polizei für die dunkle Jahreszeit sogar Fußgängern das Tragen einer Warnweste empfiehlt. Ja, unsere Infrastruktur ist ganz witzig, was beispielsweise das Verstecken von Radfahrern hinter parkenden Autos angeht. Und ich bin durchaus der Meinung, dass es für einen Kraftfahrer, der vor dem Abbiegen gewissenhaft seinen Schulterblick praktiziert, leichter ist, einen Radfahrer mit Warnweste zu erkennen als mich mit roter Jacke oder gar der schwarzen Winterjacke.
Und ich weiß auch, dass dieses Problem der Infrastruktur weder von heute auf morgen noch von heute auf in zehn Jahren geändert wird. Aber mein momentaner Eindruck ist, dass mir eine Warnweste überhaupt nichts bringt. Ich habe an jedem meiner Räder eine Photonenkanone sondergleichen, die eigentlich jeden abbiegenden Kraftfahrer über den rechten Außenspiegel erblinden lassen müsste. Trotzdem werde ich nicht wahrgenommen — und ich habe den Eindruck, dass das daran liegt, dass gerade am Lenkrad die Unaufmerksamkeit momentan drastisch ansteigt. Wenn ich morgens zur Arbeit fahre, werde ich regelmäßig von Kraftfahrern „übersehen“, die mit ihrem Smartphone zugange sind oder erst gar keinen Schulterblick praktizieren. Ich denke, dass sind Aspekte, die man unbedingt und sofort in Angriff nehmen sollte, bevor auch hier das Gewohnheitsrecht einsetzt.
Die Anzahl der Kraftfahrer, die mich wegen ungünstiger Sichtachsen oder wegen meiner schwarzen Jacke irgendwie „übersehen“ haben, die kann ich an einer Hand abzählen. Ganz oft war das eben nicht „übersehen“, sondern „nicht geguckt“ — und dagegen müsste man endlich mal etwas unternehmen, anstatt irgendwo die Beleuchtung der Radfahrer zu kontrollieren oder Warnwesten zu empfehlen.
Einen habe ich noch:
Wo geht es denn eigentlich lang?
Als Ortsunkundiger ist man mitunter ziemlich aufgeschmissen. Da endet plötzlich ein Radweg und führt woanders wieder weiter oder man will eigentlich nach links abbiegen, kann aber dank eines Drängelgitters nicht die Fahrbahn überqueren. Oder man steht an einer Kreuzung, will geradeausfahren und merkt plötzlich, dass man auf der anderen Seite der Kreuzung auf einem benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Straßenseite weiterfahren soll.
Solche Späßchen gibt es allerdings auch für Kraftfahrer, die stellenweise kilometerweit nicht nach links abbiegen dürfen — solche Verkehrsregelungen werden allerdings im Regelfall pünktlich ausgeschildert, während man wohl davon ausgeht, dass ortsunkundige Radfahrer an jeder Kreuzung den Feldstecher zücken.
Hat eigentlich jemand einen Unterschied bemerkt, ob man als Warnwesten-Träger auf dem Rad besser wahrgenommen wird?
Ich fahre seit dem 1. April wieder mit so einer ziemlich roten Jacke, die zwar nicht reflektiert, aber auch nachts auf Distanz noch gut zu erkennen ist. Dennoch habe ich in den letzten neun Tagen nicht ansatzweise das Gefühl bekommen, dass man mich irgendwie besser wahrgenommen hätte als im Vergleich zu meiner schwarzen Winterjacke. Insofern fühle ich mich da ein wenig in meinem Verdacht bestätigt, dass dieses Übersehen nicht primär ein Problem der dunkel gekleideten Radfahrer ist, sondern eher daran liegt, dass man im Auto einfach nicht aufpasst und stattdessen neuerdings eher mit dem Smartphone als mit dem Außenspiegeln zugange ist.
Jetzt im Frühjahr werden ja wieder diese ganzen Radfahren-ist-ja-so-toll-Artikel wiederverwertet. Und mir fällt immer mehr auf, dass Radfahren gar nicht so einfach ist, wie immer behauptet ist. Klar, das Radfahren an sich verlernt man angeblich nie, aber die Verkehrsregeln für Radfahrer sind in Deutschland irgendwie total kompliziert — zusammen mit den Straßenverkehrsbehörden, die offenbar einen Gefallen daran gefunden haben, für den Radverkehr unklare Situationen einzurichten, kann man dort auch als ehemaliger Radverkehrspolitik-Autor dumm herumstehen.
Die Wahl des richtigen Straßenteils
Mit einem Auto fährt man auf der Fahrbahn.
So einfach kann es sein. Abgesehen von Verkehrsberuhigten Bereichen, die bekanntlich ohne Fahrbahn auskommen, gibt es mit dieser Regelung eigentlich keine Probleme.
Und mit dem Fahrrad? Mit dem Fahrrad fährt man auch erstmal auf der Fahrbahn. Wenn es rechts einen Radweg gibt, darf man auch dort fahren. Mit der entsprechenden Beschilderung muss man aber auch auf diesem Radweg fahren. Mit der entsprechenden Beschilderung kann auch das Fahren auf einem Gehweg erlaubt oder vorgeschrieben sein.
Das gleiche Problem gibt’s noch für die linke Straßenseite: Da darf ein vorhandener Radweg nur mit der entsprechenden Beschilderung befahren werden und Erlaubnisrecht und Erlaubnispflicht ist bezüglich der rechten Straßenseite vertauscht.
Als Bonus kommen dann noch lustige Straßenverehrsbehörden daher, die auf Gehwegen, auf denen man nicht fahren darf, Fahrradpiktogramme markieren lassen oder eine inkonsistente Beschilderung veranlassen, so dass man überhaupt gar nicht mehr weiß, wo man eigentlich fahren darf und wo nicht.
§ 9 Abs. 3 StVO und § 10 StVO an Kreuzungen
Gegeben sei eine solche Kreuzung. Wenn ein Radling auf dem Radweg von rechts nach links im Bild fahren will, muss ein abbiegendes Fahrzeug ihn durchlassen — da gilt § 9 Abs. 3 StVO (von der berühmten Mindermeinung des OLG Hamm, dass auch für diesen Fall bereits § 10 StVO vorsieht, einmal abgesehen).
Wenn der Radfahrer aber nach rechts abbiegen will, muss er dazu vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln. In diesem Fall gilt dann plötzlich § 10 StVO und er müsste theoretisch abwarten, bis der Fahrbahnverkehr abgebogen ist. Das ist allerdings eine ziemlich praxisfremde Regelung, die der Gesetzgeber so wahrscheinlich auch nicht vorgesehen hat.
Welche Ampel gilt?
Während der Fahrbahnverkehr relativ wenig Probleme hat, an einer Ampel seinen Signalgeber zu finden, hat man in § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO ein ganz lustiges Ratespiel, das immerhin im Vergleich zu der vorigen Fassung der Straßenverkehrs-Ordnung vereinfacht wurde. Abhängig von der Ausgestaltung der Kreuzung gilt dann entweder dieser oder jener Signalgeber oder vielleicht auch der da drüben.
Diese Regelung kapiert einfach kein Mensch.
Gilt überhaupt eine Ampel?
Für den Fahrbahnverkehr ist — bis auf wenige Ausnahmen — ganz klar, dass die Lichtzeichenanlage gilt. Mit Haltlinien wird sogar signalisiert, wo man auf grünes Licht zu warten hat. Und mit dem Rad? Öhm, tja: Da hält sich hartnäckig das Gerücht, man müsse nur Signalgeber beachten, die rechts vom Radweg stehen — ist natürlich Unfug, auch wenn sogar die Polizei regelmäßig so etwas behauptet. Maßgeblich ist vielmehr, ob man den geschützten Bereich einer Kreuzung durchquert — und diesen Bereich zu definieren fällt sogar Land- oder Oberlandesgerichten immer wieder schwer. Im Endeffekt läuft alles auf ein lustiges Ratespiel hinaus, ob man warten muss oder nicht.
An dieser Kreuzung dürfte der Radweg eher nicht vom geschützten Bereich betroffen sein, dennoch wurde dort extra eine Haltlinie auf dem Radweg appliziert. Nachdem die Oberfläche des Radweges erneuert wurde, gibt es allerdings keine Haltlinie mehr, obwohl sich der geschützte Bereich nicht verändert haben dürfte. Oder dort: Als Radling auf dem Radweg warten oder nicht?
Geradeaus oder nicht geradeaus?
Geklaut aus dem Nachbarthread: Hier will man mit dem Rad auf dem Radweg geradeaus fahren, also von rechts im Bild nach links im Bild. Der Radweg macht aber einen lustigen Schlenker — sorgt der nun dafür, dass man zwei Mal abbiegt und dadurch gegenüber des abbiegenden Fahrbahnverkehrs wartepflichtig ist oder fährt man trotz des lustigen Hin und Hers doch noch geradeaus, so dass § 9 Abs. 3 StVO gilt?
Es ist Krieg auf der Straße!
Das Netz zwitschert es in die facebook-Kommentare: Auf Deutschlands Straßen herrscht Krieg. Und das bringt Radfahrer in eine ganz komische Situation: Man will eigentlich ordnungsgemäß auf der Fahrbahn fahren, wird aber dennoch vorsätzlich gefährdet, weil hinter der Windschutzscheibe jemand meint, es gäbe irgendwo einen Radweg, auf dem man doch bitteschön fahren möge.
Und sonst so?
Das war erstmal alles, was mir so auf die Schnelle eingefallen ist. Kennt ihr noch weitere Regelungen?
Danke für den Hinweis, ich habe das Zertifikat eben erneuert. (Nun kapiere ich auch, warum mich mein alter Zertifikats-Provider vor ein paar Tagen telefonisch sprechen wollte )
Statt direkt letsencrpyt nutze ich allerdings dieses Ding hier:
letsencrypt installiert zu viel Kram auf meinem Server, das mag ich nicht leiden.
höchstrichterlich
Wann hat sich denn der Bundesgerichtshof mehrfach mit dieser Frage befasst? Dein Gesprächspartner spielt doch eher auf die zivilrechtlichen Urteile von irgendwelchen Landgerichten an, nachdem der Radfahrer an einem Unfall zu einem Teil mitschuldig ist, weil er am Fußgängerüberweg keine Vorrechte hat. Das hat doch mit dieser aktuellen Fragestellung überhaupt nichts zu tun.
Der Weltuntergang naht:
Und auf facebook blubbert schon der übliche Shitstorm — Morddrohungen inklusive.
Was ich ja bei sowas immer ganz interessant finde: Weiß die Behörde überhaupt, dass mit Schrittgeschwindigkeit einhergeht? Oder geht man wie in Eckernförde davon aus, man habe sich da eine Tempo-20-Zone angeordnet?
Ich finde es ja immer wieder interessant, wenn ein Bus eine Panne hat und sich dann gerade noch so in die nächste Bushaltestelle retten kann. Dort steht er dann mit eingeschalteter Warnblinklichtanlage und wartet auf seinen Werkstattwagen.
Und was sagt die Straßenverkehrs-Ordnung dazu? In § 20 Abs. 4 StVO steht:
[stvo]An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.[/stvo]
Das macht natürlich niemand — und vermutlich kennt auch kaum jemand diese Regelung. Schon die Sache mit dem Schulbus und der Warnblinklichtanlage geht ja meistens schief — vermutlich auch deshalb, weil in ungefähr 90 Prozent der Fälle das Warnblinklicht eine Panne ankündigt und gar nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung beabsichtigt ist.
Total gut haben das diese beiden Busse während der Radreisemesse in Hamburg gelöst:
Und dann steht dahinter noch ein Bus, bei dem man nicht erkennen kann, ob er nun auch die Warnblinklichtanlage eingeschaltet hat oder ob er jetzt gleich aus der Haltestelle losfahren will. Da gab’s dann bei jedem zweiten Kraftfahrzeug eine plötzliche Vollbremsung:
Und der Senat dieser Stadt wollte sich für Olympia bewerben ...
Ich gehe davon aus, dass die so genannten Radschnellwege zum Teil auch in dieser hier zu sehenden Qualität gebaut worden wären.
Auf der östlichen Seite der Hoheluftchaussee wurden die Radwege erneuert. Das funktionierte dieses Mal offenbar auch mehr oder weniger freiwillig, anscheinend wurde nicht an irgendwelchen Versorgungsleitungen unterhalb des Radweges gearbeitet.
Die Radwegbreite wurde bei einem knappen Meter belassen und ich bin gespannt, ob die lustigen roten Platten in einem halben Jahr genauso uneben sind wie der schwarze Belag, der vorher dort drauf war.
Ein Glück für die Behörde, dass ein renitenter Kampfradler die blauen Schilder weggeklagt hat — sonst wäre man mit einer kilometerweiten Unterschreitung der Mindestmaße langsam echt in Kalamitäten geraten.