Beiträge von Malte

    Nachdem mir vor ziemlich genau zwölf Monaten der örtliche Pizzadienst mein Schneeweißchen zerlegt hat, muss langsam mal was neues her. Momentan fahre ich immer nur mit so einem Crossrad herum, das mit dem Monoporter hinten dran zwar auch für längere Touren taugt, aber dort stören mich dann wieder die fehlenden Schutzbleche und vor allem die Akkubeleuchtung.

    Nun habe ich tatsächlich vom Fahrradmarkt überhaupt gar keine Ahnung. Ich kenne ein paar Marken, ich habe mir bei ein paar Händlern was angeschaut, aber ich habe keine Ahnung.

    Also, Voraussetzungen sind:

    • Weiß. Andere Farben komme nicht in Frage.
    • Hochwertiger Nabendynamo. Scheinwerfer und Rücklicht habe ich noch vom alten Fahrrad. Auf das ständige, uuuh, ich muss mich beeilen, der Akku ist bald leer, bäh, darauf habe ich keine Lust mehr.
    • Scheibenbremsen müssen sein, hydraulisch wäre noch besser.
    • Kettenschaltung, kein Riemen.
    • Schutzbleche.
    • Pedale sind egal, beziehungsweise baue ich mir da eh wieder Shimano A530 dran.
    • Rennradlenker wäre super. Ha, und das wird bestimmt lustig mit den hydraulischen Scheibenbremsen, oder?
    • Gepäckträger, an den man Taschen montieren kann.

    Sehe ich das richtig, dass ich nicht drumherumkomme, mir das aus einzelnen Komponenten selbst zusammenzustellen? Oder in welcher Ecke müsste ich da nachsehen? Lokale Händler werden natürlich bevorzugt :) Einsatzgebiet sind dann Touren von zwanzig bis
    Kilometer. Preislich gesehen darf es auch etwas kosten.

    20.01.2017, 07:53
    13-Jähriger auf dem Rad beim Queren der Leunastraße an einem Fußgängerüberweg von LKW schwer (am Fuß) verletzt:

    Hier der (freie) Blick (quasi aus dem Führerhaus des LKWs) auf den Zebrastreifen den der Junge von links nach rechts benutze.

    Ich schau mir das nachher noch mal an, ob die Verkehrsführung immer noch so gigantisch war. Ich hatte früher zu Schilderwiki-Zeiten das mal bemängelt, weil die Fahrradfurt dem Radfahrer Vorfahrt signalisiert, die er dort gar nicht hat. Dass dieses Zick-Zack mit dem benutzungspflichtigen Radweg auch nicht geht, versteht sich von selbst. Ich war aber schon lange nicht mehr in der Ecke unterwegs.


    Verlangen die im zweiten Satz wirklich, dass optisch eine Vorfahrtstraße markiert wird, obwohl tatsächlich rechts vor links gilt?


    Es soll ja nicht nur optisch eine Vorfahrtstraße markiert werden, die Fahrradstraße soll ja auch eine Vorfahrtstraße sein.

    Der Standardfall soll also eine Über- oder Unterführung für querende Straßen sein. Wahrscheinlich noch inklusive Auf- und Abfahrten. Was für ein Quatsch!


    Ich halte das nicht pauschal für Quatsch. Je nachdem, wo die Trasse entlangführt, verliert ein Radschnellweg mit ständigen Kreuzungen und Wartezeiten seine namensgebende Eigenschaft. Wenn ein Radschnellweg nicht wesentlich schnellere Verbindungen ermöglicht, kann man ja auch gleich die „normalen“ Routen wählen.

    Du leitest aus einem vergilbten Strich auf einem schwer definierbaren Radwegrudiment ab, Fußgänger daran hindern zu dürfen, ungefährdet den geschützten und für sie vorgesehenen Fußweg zu erreichen, obwohl diese Grün haben/hatten?
    Interessant. Das würde ich niemals. Ich würde dann doch eher von ausgeprägter Regelunkenntnis und völligem Desinteresse bei Malermeister Klecks und StVB ausgehen. Und warten, zumindest dann, wenn ein Fußgänger auch nur entfernt den Anschein erweckt, da möglicherweise gleich entlanggehen zu wollen.

    Die einzige Lösung besteht eigentlich in einer Nachfrage bei der Behörde, wo genau man diesen geschützten Bereich angedacht hat. Rein vom Gefühl her und meiner Erfahrung mit anderen Kreuzungen ginge ich allerdings davon aus, dass der Radweg nicht durch den geschützten Bereich führt.

    Andererseits habe ich mir heute morgen an dieser Stelle auch wieder gedacht, dass wir eigentlich eine recht theoretische Diskussion führen, denn weder Behörde noch Planer noch Malermeister werden sich darüber Gedanken gemacht haben. Aber, wie wir schon in einem anderen Thread festgestellt haben: Diese neue Infrastruktur ist ohnehin vollkommen überlastet.

    Wie viele Radfahrer halten dort eigentlich in der Praxis bei der gezeigten Signalsituation auf der Mittelinsel an?

    Ich habe da noch nie jemanden anhalten sehen. Das liegt aber auch einerseits daran, dass nach meiner Kenntnis die hintere Fußgängerampel kurz nach der im Foto dargestellten Situation auf grünes Licht schaltet und anschließend länger grünes Licht zeigt als die Fahrradampel im Vordergrund.

    Andererseits fährt eigentlich nur ein Bruchteil der Radfahrer hier über die Fahrbahn, weil man im Sinne der Verkehrsregeln auf der anderen Straßenseite ohnehin nur nach links abbiegen kann. Dort geht’s zur Schanze und wenn man zur Schanze möchte, kann man auch eine Kreuzung weiter nördlich queren, da spart man sich dann das Gehampel auf die andere Straßenseite.

    Oder gilt die auch unter Polizisten verbreitete alte Mär: Ampel links vom Radweg?

    Ich habe heute morgen noch mal ein Foto geschossen, leider etwas schräg, weil man ansonsten wegen der tiefstehenden Sonne nicht viel gesehen hätte:

    Die Haltlinie befindet sich zwischen Fahrbahn und dem fahrbahnbegleitenden Radweg, der geschützte Bereich muss also zwischen Haltlinie und Fahrbahn beginnen, dementsprechend sind meines Erachtens die auf dem fahrbahnbegleitenden Radfahrer nicht vom Schutzbereich der Lichtzeichen betroffen.

    Dass die Haltlinie dort eine ähnliche Fehlplatzierung wie an der Hohelufthcaussee und am Schlump ist, klar, darüber brauchen wir nicht diskutieren.

    Trotzdem sieht man aber: Es ist jedes Mal ein Ratespiel, welche Ampel gilt.

    Wie schaut es seit Jahreswechsel aus mit dem leidigen Radweg entlang An der Alster an der Ampel rüber zur Lohmühlenstraße? Stadtauswärts müsste dann weit vor der Kreuzung die Fahrbahnampel beachtet werden? Und stadteinwärts bei Fahrbahnrot immer warten?

    Stadtauswärts hängt doch die Baby-Ampel für den Radverkehr, stadteinwärts müsste man drüber streiten, inwiefern der Radweg durch den geschützten Bereich der Lichtzeichenanlage führt, an einer potenziellen Gültigkeit der Fahrbahnampel hat sich aber mit dem Jahreswechsel nichts geändert.

    Besser noch: ein grüner Pfeil für Radfahrer. Radfahrerampeln sind ja weiterhin zulässig, wenn es eine Führung gibt (oder?).

    Geht an dieser Stelle aber nicht: Erstens biegt der Radverkehr ja nicht ab, sondern folgt nur dem Schlenker der Radverkehrsführung geradeaus, zweitens bin ich mir recht sicher, dass es dann auch keine kreuzenden Fußgängerströme quer über den Radweg geben dürfte.