Oder gilt die auch unter Polizisten verbreitete alte Mär: Ampel links vom Radweg?
Ich habe heute morgen noch mal ein Foto geschossen, leider etwas schräg, weil man ansonsten wegen der tiefstehenden Sonne nicht viel gesehen hätte:

Die Haltlinie befindet sich zwischen Fahrbahn und dem fahrbahnbegleitenden Radweg, der geschützte Bereich muss also zwischen Haltlinie und Fahrbahn beginnen, dementsprechend sind meines Erachtens die auf dem fahrbahnbegleitenden Radfahrer nicht vom Schutzbereich der Lichtzeichen betroffen.
Dass die Haltlinie dort eine ähnliche Fehlplatzierung wie an der Hohelufthcaussee und am Schlump ist, klar, darüber brauchen wir nicht diskutieren.
Trotzdem sieht man aber: Es ist jedes Mal ein Ratespiel, welche Ampel gilt.