In Lüneburg geizt man ja bekanntlich nicht mit Fußgängerüberwegen. Grob aus dem Bauch heraus geschätzt komme ich an deutlich mehr Fußgängerüberwegen vorbei als in Hamburg oder Kiel oder auch anderen Städten, die ich nicht so gut kenne.
Die Uelzener Straße, die unweit unserer Wohnung verläuft, bietet momentan auf einer Länge von 1,1 km ganze sieben Fußgängerüberwege. Vier davon sind als Provisorium ausgeführt, deren Verschleiß ich regelmäßig beim örtlichen Mängelmelder reklamiere, nach den Baumaßnahmen werden wohl fünf Fußgängerüberwege übrig bleiben. Der Rest meiner Wege in die Innenstadt oder zum Bahnhof wird ebenfalls mit rechts und links mit diversen Fußgängerüberwegen flankiert.
Das klappt auch alles nicht sooo richtig gut, gerade die provisorisch angelegten (und unzulässigerweise mit gelben Markierungen applizierten) Fußgängerüberwege, die hier und da aufploppen und rasch wieder verschwinden, sorgen für so manches Missverständnis.
Schwierig wird es, ich glaube, ich hatte es schon mal erwähnt, immer dann, wenn eine rot Fahrradfurt neben einem Fußgängerüberweg verläuft: Dort habe ich auf dem Rad im Regelfall Vorfahrt, weil die rot markierte Fahrradfurt normalerweise im Verlauf einer vorfahrtsberechtigten Straße liegt, da kümmert mich als Radfahrer der danebenliegende Fußgängerüberweg recht wenig.
Andere Verkehrsteilnehmer stellt das offenbar vor große Herausforderungen: Durch die Windschutzscheibe scheint die rot markierte Fahrradfurt nahezu unsichtbar zu sein und auch bei diversen Ortsterminen der Vergangenheit, die vom ADFC oder von den Grünen organisiert wurden, gab es unterschiedliche Interpretationen über den eigentlich glasklaren Sachverhalt, ob man denn vielleicht doch absteigen müsse, weil das ja irgendwie doch zum Fußgängerüberweg gehöre.
Nun ja.
Eine schwierige Stelle ist auch das Ding hier, nach meinem Empfinden wird man hier auch gerne mal „übersehen“, entweder aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse, die hier tatsächlich sehr undankbar sind, oder aber wieder aufgrund der Kombination von Fahrradfurt und Fußgängerüberweg. Dank § 9 Abs. 3 StVO müssen Radfahrer und Fußgänger auf jeden Fall durchgelassen werden, dazu hätte es nicht einmal des Fußgängerüberweges bedurft. Und damit das auch der allerletzte kapiert, gibt es obendrein noch ein gelbes Blinklicht.
Vor ein paar Wochen geriet ich in einer lokalen Telegram-Gruppe erneut in die Verlegenheit, die Verkehrsregeln an dieser Stelle zu erklären, weil sich die lieben Radfahrer hier angeblich nie und auf gar keinen Fall an die Regeln hielten (nämlich: nicht abstiegen und schoben) und im Laufe des Gesprächs wurde mir von mehreren langgedienten Kraftfahrern erklärt, dass Radfahrer hier bei roter Ampel warten müssten. Die Polizei müsse sich hier mal hinstellen und die ganzen Rotlichtverstöße aufnehmen.
Und ich kann dem Gedanken ja sogar für ein paar Meter folgen: Es gibt ja auch durchaus Kreuzungen, in denen der so genannte freilaufende Rechtsabbiegefahrstreifen lichtsignalgeregelt ist — und wenn Fußgänger und Radfahrer „da hinten“ rotes Licht haben, dann haben sie’s auch „hier vorne“. Okay.
Aber kann man sich als ortskundiger Kraftfahrer auch nach Jahrzehnten so sehr vertun und ernsthaft glauben, dass die beiden Signalgeber dort im Hintergrund Einfluss auf die Querungsfurt im Vordergrund haben?