Beiträge von Malte
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Das Feedback zur Fahrradsternfahrt ist auch eher so Hass, Hass, Hass, Hass und Unverständnis. Vielleicht hatte Frank Drieschner doch Recht: „Wir“ sollten Autofahrer nicht weiter provozieren.
Ich bin von Wedel losgefahren und es war bis Altona einfach unerträglich. Vorne vier Motorradpolizisten, die Kreuzungen und Einmündungen absicherten, aber weiterfuhren, sobald sich das Teilnehmerfeld näherte. Dann vorne ein Einsatzfahrzeug, hinten ein Einsatzfahrzeug. Sobald das erste Einsatzfahrzeug außer Sichtweite war, versuchten Kraftfahrer aus dem Querverkehr durchs Teilnehmerfeld zu fahren: Mal ganz locker, indem man einfach die Bremse loslässt und rollt, mal relativ aggressiv. Aber: Es ging. Niemand wurde totgefahren.
Dann kam der Sülldorfer Kirchenweg, auch bekannt als Sülldorfer Autobahn. Der Gegenverkehr wurde offenbar angehalten, fand das nicht so ganz geil, aus den Seitenstraßen kamen klischeehaft SUVs auf dem Weg zum Bäcker, die gar kein Verständnis für eine Fahrrad-Demonstration hatten. Total toll: Der Sülldorfer Kirchenweg war ziemlich bergig, dort gab’s dementsprechend riesige Lücken im Teilnehmerfeld. Und nun erklär mal als dünnes Hemd namens Malte Hübner, warum ein Kraftfahrer jetzt nicht mit Vollgas weiterfahren darf. Ich bin echt froh, nicht aufs Maul bekommen zu haben.
Dann weiter nach Altona. Ging einigermaßen.
Am Altonaer Balkon hielt uns die Polizei leider direkt auf der Kreuzung vor dem Altonaer Balkon an und es war nicht so ganz klar, ob es jetzt gleich weitergeht. Die eine Hälfte der Teilnehmer strömte vom Altonaer Balkon hinunter auf die Kreuzung, weil man glaubte, es ginge nun weiter, die andere Hälfte wollte auf den Balkon rauf, um die Kreuzung freizumachen. Ging halt alles nicht voran.
Der Kraftverkehr hatte dafür kein Verständnis, pöbelte die Teilnehmer an, pöbelte die Polizeibeamten an, hupte und versuchte mit der Stoßstange durchs Teilnehmerfeld zu stoßen. Prima. Ihr könnt euch ja ausmalen, was dort alles passiert ist.
Dann ging’s irgendwann weiter. Keine zweihundert Meter später holt mich der nächste Rentner beinahe vom Rad, der bei grüner Ampel losfahren wollte und überhaupt nichts mehr merkte, aber ganz genau wusste, dass er jetzt durchs Teilnehmerfeld fahren darf.
So ging’s dann fröhlich weiter bis zu den Elbbrücken. Große Kreuzungen wurden mal gesichert, mal nicht. Mal stand die Polizei mit einem querstehenden Einsatzwagen und Hütchen dort, mal war eine vierstreifige Straße nicht abgesichert und es hing nur vom guten Willen der vorne wartenden Kraftfahrer ab, ob hier das Chaos losbricht oder nicht. Tja: Und dann passieren halt solche Sachen, dass einer mit dem Auto über den Radweg nach vorne ins Teilnehmerfeld fährt — und wenn das einer vormacht, machen’s alle nach.
Von den Elbbrücken ging’s über Harburg und die Köhlbrandbrücke ganz entspannt wieder zu den Elbbrücken zurück. Dort war dann wieder Chaos: Riesige Kreuzungen, riesige Lücken, keine Absicherung seitens der Polizei. Kraftfahrer fuhren durch die Lücken, wurden von renitenten Radfahrern aufgehalten, man ging sich gepflegt an die Gurgel. Ich stand zum Glück auf der anderen Seite der Kreuzung, sicherte dort ein bisschen ab, wurde aber glücklicherweise nur wüst beschimpft und nicht angefahren.
Und das stinkt mir einfach.
Bei der Critical Mass übernehmen engagierte Teilnehmer das Corken. Diese Teilnehmer fahren aber nicht bei der Sternfahrt mit, dennoch muss jemand corken. Die Polizei lässt seit zwei Jahren regelmäßig verlauten, dass Corken von den Teilnehmern nicht gewünscht wäre, aber irgendjemand muss den Job nunmal übernehmen. Nur hat ein normaler Corker weder die rechtliche Legitimation noch die notwendige Autorität, also gibt’s jedes Mal Stress.
Ich hielte es für vernünftig, wenn man bei der Polizei diese Radtour im nächsten Sommer einfach nicht mehr genehmigt. Ich halte es nicht aus, dass es jedes Mal diese Reibereien zwischen Teilnehmern und Kraftfahrern gibt, irgendwann wird da nicht nur jemand über den Haufen gefahren, irgendwann bleibt mal jemand tot.
Ich habe mit einigen Polizeibeamten gesprochen, die diese Aggressivität natürlich auch wahrnehmen — nur: Mehr Personal wird nicht bereitgestellt.
Dann machen wir’s doch einfach so: Im Juni 2018 kann die Sternfahrt nicht stattfinden, weil die Polizei die Teilnehmer nicht gegenüber dem Kraftverkehr schützen kann. Das wäre doch mal ein ehrliches Statement, das die Aggressivität auf Hamburgs Straßen unmissverständlich abbildet.
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Die Beiträge zur Hamburger Fahrradsternfahrt habe ich hierher verschoben: Fahrradsternfahrt in Hamburg
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Wenn die LSBG da zuständig ist: ampel@lsbg.de
Die verweisen dann wieder zum PK 27, den Spaß hatte ich schon mal.
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Aha. Auf den 20 Zentimetern zwischen Bordstein und rechtsabbiegendem Radweg sind die Fußgänger also geschützt?. Oder sind es, man mag die Üppigkeit kaum fassen, gar 40?Machen wir mal 100 draus. Aber nein, sind sie natürlich nicht — aber das ist eher ein Problem dieses Konstruktes und nicht der Argumentation dahinter

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Tja.... was da wohl passiert sein könnte?

Ich komme nicht drauf

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Ab wann kann ich da eigentlich erkennen, für wen diese Ampel gelten soll?
Ich möchte auch an dieser Stelle das Konstrukt des geschützten Bereiches ins Spiel bringen, den man als rechts abbiegender Radfahrer an dieser Kreuzung meines Erachtens nicht durchfährt.
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Ich muss zunächst um Entschuldigung bitten für das „Gaga“ in der Überschrift — mir ist einfach nichts besseres dazu eingefallen.
Es geht um den Knotenpunkt Holsteiner Chaussee / Autobahnauffahrt am Höffner-Möbelhaus. Das sah dort früher mal ganz anders aus, mittlerweile gibt es nicht nur Radfahrstreifen, sondern sogar noch rote Radfahrstreifen.
Vor allem aber gibt es eigene Signalgeber für den Radverkehr, wobei einer davon nach meiner Kenntnis im letzten Jahr vier Mal (?) von abbiegenden Kraftfahrern umgebügelt wurde. Tja, kann passieren.
Nun wurde offenbar in den letzten zwei Wochen irgendetwas geändert, die Ampelschaltung ist jetzt jedenfalls… total gaga.
Hier geht’s los. Der vordere Signalgeber für den Radverkehr zeigt grünes Licht, die Fußgängerampel, die diese Furt absichert, ist bereits auf rot umgesprungen. Egal, uns interessiert eher der Kram im Hintergrund: Dort zeigt die Fahrradampel rotes Licht, die Fußgängerampel noch grün. Interessant.
Vor mir befindet sich eine Kontaktschleife, das kann man ein bisschen erkennen, allerdings ist es mir jetzt bei insgesamt drei Versuchen mit zwei verschiedenen Fahrrädern plus Anhänger nicht gelungen, diese Schleife auszulösen.
Man braucht auch gar nicht beleidigt zur Betteltaste zu laufen, um grünes Licht anzufordern, denn die Betteltaste steuert ja den Signalgeber für Fußgänger — und der ist ja schon grün:
Das heißt: Man muss momentan einen ganzen Umlauf warten, bis der abbiegende Kraftverkehr wieder grünes Licht hat, dann zu Fuß zum Bettelknopf laufen, der dann nämlich auch die Fahrradampel einschaltet, dann wieder aufs Rad steigen und bei grüner Fahrradampel weiterfahren.
Ist da jetzt nur die Ampelschaltung verunglückt oder weiß jemand dazu genaueres? @Blaue Sau? @Hane? @Rad? @Wahl-HHer? Ich werde sonst mal dem PK 27 schreiben, die sind bestimmt schon beunruhigt, so lange keine meiner Sorgen mehr im Posteingang gefunden zu haben.
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Ist dies noch ein Benutzungspflichtiger?
Hier hängen noch überall blaue Schilder. Das ist hier meines Erachtens schwieriger als in der Hoheluftchaussee: Hier gibt’s pro Fahrtrichtung drei statt zwei Fahrstreifen, die Verkehrsbelastung ist ungleich größer und die Radwege sind zwar schlecht, aber nicht so ganz grottig wie im @Kampfradler-Gebiet.Hätte es hier nicht auch ein ein Bumper getan, um sicherzustellen, dass dort auf ein sinnvolles Maß heruntergebremst wird?
Ich bin unentschlossen, ob solche Bumper an diesen Stellen eine gute Idee sind. Meine Vermutung ist, dass abbiegende Kraftfahrer dann so sehr mit diesem Hindernis (oder dessen geschickter Umfahrung) beschäftigt sind, dass man als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer schon wieder keine Beachtung findet.Mein Vorschlag wäre gewesen, diesen freilaufenden Streifen zurückzubauen und das Rechtsabbiegen um eine 90-Grad-Kurve zu ermöglichen. Das senkt allerdings nicht nur Geschwindigkeit und Unfallpotenzial, sondern auch die Leistungsfähigkeit dieser Verbindung, weswegen das wohl nicht in Frage kam.
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Einer der Unfallschwerpunkte auf meinem Weg zur Arbeit wurde „verschlimmbessert“. Am freilaufenden Rechtsabbiegerstreifen von der Fruchtallee in den Doormannsweg wurde man bislang mit hoher Wahrscheinlichkeit „übersehen“, nun gibt es dort plötzlich eine Lichtzeichenanlage:
Da möchte ich ja glatt mutmaßen, dass diese Stelle dort doch nicht so ganz unauffällig war, wie die Polizei vor einigen Monaten mal auf Nachfrage behauptet hatte, einfach so aus präventiven Gründen nimmt man in Hamburg ja eher nicht das Geld in die Hand, um eine solche Gefahrenstelle zu entschärfen.
Ich muss zugeben: Ein bisschen ulkig finde ich das ja schon. Meines Erachtens passen diese freilaufenden Rechtsabbiegestreifen nicht mit einer Querungsmöglichkeit für Radfahrer und Fußgänger zusammen: Entweder schafft man eine leistungsfähige Abbiegemöglichkeit für den Kraftverkehr, der dieses Angebot mit entsprechend hoher Geschwindigkeit und entsprechend geringer Fehlertoleranz nutzt, oder man lässt nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sicher queren.
Leider hat diese Lösung für den Radverkehr auch gleich wieder drei Nachteile:
- Beim Geradeausfahren entlang der Fruchtallee wartet man nun zwangsläufig mindestens einmal: Entweder auf der Dreiecksinsel oder vor der neuen Lichtzeichenanlage. Wenn’s ganz blöd kommt, nimmt man auch gleich beide Ampeln bei rotem Licht mit. Allerdings bezieht sich diese Beobachtung auf die Ampelschaltung gegen 21.30 Uhr, es mag tagsüber, insbesondere im Berufsverkehr, ganz anders aussehen.
- Vormittags sind dort teilweise so viele Radfahrer unterwegs, dass die Dreiecksinsel gerammelt voll ist. Mit der Schleusung durch die neue Lichtzeichenanlage wird sich diese Situation bestimmt nicht verbessern.
- Der radelnde Querverkehr kann aufgrund von Punkt 2 nicht weiter in den Doormannsweg fahren, weil die Radfahrer entlang der Fruchtallee im Weg stehen.
Da hat man diesen Knotenpunkt eben wieder auf die Leistungsfähigkeit des Rechtsabbiegestreifens programmiert — aber immerhin wird man dann hoffentlich mit dem Rad nicht mehr so doll „übersehen“.
Achso, und dem abbiegenden Fahrbahnverkehr müsste noch mal jemand ein
verpassen. -
Verwechselst Du da nicht
- das indirekte Linksabbiegen nach StVO (mit der Geradeausfurt über die Querstraße, dann vom gegenüberliegenden Fahrbahnrand unter Beachten des Querverkehrs weiter nach links, §9(2) Satz 1+2 StVO) mit
- dem Abbiegen über eine nach links führende Radfurt (wer über eine Radverkehrsführung abbiegen will, muss dieser auch im Kreuzungsbereich folgen, §9(2) Satz 3 StVO)
?
Das verwechsle ich bestimmt — das wird in Hamburg mittlerweile ja total durcheinandergewürfelt. Da macht jeder Bezirk sein eigenes Ding und baut das mal so und mal so.
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Beim ADFC Hamburg gefunden: Welche Ampel gilt für den Radverkehr
Ulf hat dort leider ausgespart, dass es insbesondere in Hamburg noch Aberhunderte Ampeln gibt, die seit Jahresbeginn auf eine Nachrüstung oder einen Austausch der Streuscheiben warten, an denen also momentan immer der Signalgeber für den Fahrbahnverkehr gilt.
Und der ganze Kram um das indirekte Linksabbiegen für den normalen Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht mehr verständlich — zumal hier mittlerweile auch jeder einzelne Bezirk seine eigene Signalisierung bastelt: Mal gibt es einen Signalgeber, mal ein rotes Licht, mal nur ein grünes Licht, mal gar nichts, mal soll die Fußgängerampel gelten, mal der Signalgeber für den Fahrverkehr, mal soll ein Signalgeber gelten, den man überhaupt nicht einsehen kann, dann gilt wieder alles und doch nichts.
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Beim Dynamo steht explizit "oder Akku oder Batterie"
Das erfährt man aber erst auf der Webseite. Die Grafik wird alleinstehend mit „lässt keine Fragen offen“ beworben:
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Diese Grafik wird momentan von diversen Polizei-Twitter-Konten herumgereicht:
Ist halt sowieso weder aktuell (der zweite rote Reflektor ist mittlerweile nicht mehr vorgeschrieben) noch richtig (der Dynamo ist ebenfalls nicht vorgeschrieben), aber immerhin verstehe ich jetzt, warum vor ein paar Tagen jemand im Aufzug bemängelte, dass mein Fahrrad nicht verkehrssicher wäre, weil, *Trommelwirbel*, die Schutzbleche fehlen.
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Das wäre in Deutschland meines Erachtens relativ eindeutig § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: