Beiträge von Malte

    Es ist echt nicht zu fassen. Und das alles jeden Tag zwei Mal?

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    Und hier eine Ansicht der Fahrplanauskunft für Freitagmorgen, den 27. Oktober 2017, ohne Fahrradmitnahme:

    Bei der Bahn geht heute auch nicht so ganz viel:

    Und so sieht’s dann heute am Hauptbahnhof aus:

    Und wenn dann die gebuchte Verbindung ausfällt und man auch noch ein Fahrrad dabei hat, puh, ich glaube, dann steht man ganz am Ende der Nahrungskette.

    Ich will jetzt nicht zu viel Herumjammern, aber ich habe Death.bike und Cycleways.info heute erstmal abgeschaltet. Bei Death.bike hing ich sowieso mehrere Monate hinterher, weil ich aufgrund von technischen Problemen keine neuen Einträge ergänzen konnte, aber whatever, die Rückmeldungen waren ja insgesamt eindeutig genug: Diese plakative Darstellung von tödlichen Unfällen schürt eher Angst vor dem Radfahren als dass sie irgendwelche wissenschaftliche Überlegungen ermöglicht.

    Gleiches gilt für Cycleways.info — ich wollte dort eigentlich Gefahrenstellen im Straßenverkehr auflisten und beschreiben, aber auch dort gilt wohl: Der Radfahrer fühlt sich am wohlsten, wenn er von Gefahrenstellen nichts weiß. Diese Ansicht teile ich nicht so richtig, ich glaube nicht, dass sich jemand hinsetzt und seine täglichen Routen auf Gefahrenstellen überprüft, um dann doch lieber das Auto zu nehmen, aber… naja. Ich kann nicht andauernd irgendwelche Projekte betreiben, wenn die Meinung der Community einstimmig konträr ist.

    Das soll auch gar kein Jammern oder Fingerzeigen werden, ich wollt’s nur erwähnen — nicht dass sich jemand wundert, warum die beiden Seiten nicht mehr funktionieren.

    Weil es wieder so schön passt: Da parkt ein DHL-Lieferant relativ dreist trotz Parkplätzen auf dem Gehweg und die Polizei meint, die Post habe ja Sonderrechte, das ginge ja schon in Ordnung:

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    Schauen wir doch mal nach, was § 35 StVO zu den Sonderrechten weiß:

    [stvo](7a) Fahrzeuge von Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach § 11 des Postgesetzes in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung erbringen oder Fahrzeuge von Unternehmen, die in deren Auftrag diese Universaldienstleistungen erbringen (Subunternehmer), dürfen abweichend von Anlage 2 Nummer 21 (Zeichen 242.1) Fußgängerzonen auch außerhalb der durch Zusatzzeichen angeordneten Zeiten für Anlieger- und Anlieferverkehr benutzen, soweit dies zur zeitgerechten Leerung von Briefkästen oder zur Abholung von Briefen in stationären Einrichtungen erforderlich ist. Ferner dürfen die in Satz 1 genannten Fahrzeuge abweichend von § 12 Absatz 4 Satz 1 und Anlage 2 Nummer 62 (Zeichen 283), Nummer 63 (Zeichen 286) und Nummer 64 (Zeichen 290.1) in einem Bereich von 10 m vor oder hinter einem Briefkasten auf der Fahrbahn auch in zweiter Reihe kurzfristig parken, soweit dies mangels geeigneter anderweitiger Parkmöglichkeiten in diesem Bereich zum Zwecke der Leerung von Briefkästen erforderlich ist. Die Sätze 1 und 2 gelten nur, soweit ein Nachweis zum Erbringen der Universaldienstleistung oder zusätzlich ein Nachweis über die Beauftragung als Subunternehmer im Fahrzeug jederzeit gut sichtbar ausgelegt oder angebracht ist. § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anhang 3 Nummer 7 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ist für die in Satz 1 genannten Fahrzeuge nicht anzuwenden.[/stvo]

    Vom Parken auf Geh- oder Radwegen steht dort nichts.

    (Und weil es so schön ist: Auch die Post-Fahrräder, die mir auf der Kieler Straße andauernd auf der falschen Seite entgegen kommen, haben keine Sonderrechte.)

    Kann man irgendwo heraus bekommen für welche Last so ein Gehweg ausgelegt ist? Wenn dort Fahrzeuge drauf gefahren/geparkt werden, welche zu schwer sind, müsste es sich eigentlich um, eine Sachbeschädigung handeln. Der Weg ist öffentliches Eigentum.

    Das wird man sicherlich irgendwie herausbekommen, allerdings vermutlich nicht in der Form von wegen „Tragfähigkeit: 2,8 Tonnen“ oder so — @DMHH?

    Wenn man sich aber mal anschaut, wie so ein Gehweg aufgebaut ist, beispielsweise während einer Baumaßnahme, dann kann man schön erkennen, dass der Unterbau relativ überschaubar ist. Das Ding trägt dann zwar auch ein Kraftfahrzeug und vielleicht einen kleinen Laster, aber irgendwann geht’s dann halt mal kaputt. Tjoa, Sachbeschädigung? Bestimmt, aber vermutlich lässt sich nicht mehr rechtssicher feststellen, wer denn nun für den Schaden tatsächlich verantwortlich ist.

    Wie auch immer: 40 Tonnen darauf abzustellen halte ich für gewagt, selbst wenn es dank des aufgeschulterten Parkens nur die Hälfte sein sollte.

    Auf twitter gibt es eine recht ermüdende Diskussion mit der Polizei Hannover, die einen Falschparker an der Kreuzung nicht abschleppen möchte:

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    Und da erkennt man dann auch wieder alle Facetten dieser Problematik. Natürlich kommt man da irgendwie noch an dem Falschparker vorbei, da ist doch genug Platz und sowieso und überhaupt. Aber für Fußgänger und Radfahrer bestehen dort extrem ungünstige Sichtbeziehungen zu anderen Verkehrsteilnehmern, die nunmal äußerst problematisch sind — das brauche ich in einem Radverkehrsforum wohl nicht weiter auszuformulieren.

    Für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte ist das natürlich noch mal schwieriger, weil da hinten der Kantstein nicht mehr so freundlich abgesenkt wurde.

    Und überhaupt spielt sich das ganze zwischen Sperrfläche, abgesenktem Bordstein und dem berühmten Fünf-Meter-Radius ab — aber für die Polizei Hannover fällt das noch unter „Ermessensspielraum“.

    Schon wieder gefunden auf facebook — Thering stellt auch mal sinnvolle Anfragen, beispielsweise zu Dooring-Unfällen: Drucksache 21/9402

    Aber auch da sind die Fragen und Antworten ein bisschen komisch:

    Zitat

    5. Welche Regelungen welcher verkehrsrechtlichen Normen auf Bundesebene dienen dazu, die aus der „door zone“ für den Radverkehr resultierende Unfallgefahr zu minimieren?
    Die §§ 1 und 14 der Straßenverkehrs-Ordnung.


    Hätte er das nicht selbst nachlesen können?

    Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember sollen zwischen Hamburg, Kiel und Flensburg endlich die neuen Elektrotriebwagen zum Einsatz kommen. Die Dinger habe ich drüben im Velo-und-Bahn-Thread schon ein paar mal fotografiert, am Sonnabend kam ein solcher Zug auf der Linie RB77 in Neumünster angefahren, als wir eigentlich in den Zug nach Kiel umsteigen wollten. Es handelt sich offenbar um einen Testbetrieb mit Fahrgästen, bevor man die Teile auf den Linien RE 7 und RE 70 einsetzt.

    Ab Dezember sollen die Züge dann im Halbstundentakt zwischen Kiel und Hamburg rollen; wenn ich das richtig verstanden habe, fährt wenigstens ein Zug pro Stunde als Doppeltraktion und wird in Neumünster geteilt, eine Hälfte fährt dann nach Kiel weiter, die andere nach Flensburg.

    @Malte 1 und ich griffen zur Kamera und stürmten rein, @Nathanael und @Lischen-Radieschen blieben ein wenig ratlos am Bahnsteig zurück. Der Zug bestand aus drei Wagen, vorne und hinten gab es jeweils ein Mehrzweckabteil.

    Los geht’s im nördlichen Wagen. Der untere Teil des Doppelstockwagens ist als Mehrzweckabteil ausgelegt und zusammen mit der Toilette vorrangig für Fahrgäste mit Rollstühlen konzipiert. Hier finden zwei größere Rollstühle Platz, mit der Gegensprechanlage lässt sich Hilfe beim Ein- und Aussteigen rufen:

    Blick in die Gegenrichtung mit Sitzplätzen für Begleitpersonen oder andere Fahrgäste. Im Hintergrund die Toilette, …

    … die nun von beiden Seiten anfahrbar ist, weil die Tür zum Gang zeigt. Das halte ich ein wenig unglücklich, da die Breite des Ganges doch recht beschränkt ist. Bislang befand sich die Tür dort, wo auf dem zweiten Foto die beiden Sitze angebracht wurden, und konnte auch von breiten Elektrorollstühlen angesteuert werden. Auch in der zweiten Hälfte des Abteils gilt: Wenn da auf der linken Seite ein paar Fahrräder stehen, kommt da kein Rollstuhlfahrer mehr zur Toilette. Ich weiß nicht, ich halte das für unglücklich konstruiert.

    Ebenfalls unglücklich: Es gibt im Mehrzweckabteil auch künftig keine Steckdosen. Das hätte ich ja nicht nur hinsichtlich der E-Bikes, sondern auch für Rollstühle ganz sinnvoll gehalten — wobei tatsächlich die Frage ist, wer denn wohl die ganze Zeit sein Ladegerät mitschleppt.

    Auch nicht so ganz der Knaller aus meiner Sicht: Über dem Mehrzweckabteil befindet sich die erste Klasse. Das heißt, man sitzt nicht in der Nähe seines Rades, sofern man denn keine Erste-Klasse-Tickets kauft, und muss dann gegebenenfalls noch durch den halben Zug marschieren. Das wird sich zwar selbst im Hochsommer noch in Grenzen halten, aber es sind eben die kleinen Dinge, die den Fahrgastwechsel an den Bahnhöfen verlangsamen. Ohne mich da genauer auszukennen vermute ich allerdings, dass das Oberdeck aufgrund der zusätzlichen Elektrik etwas kürzer ist und man die 1. Klasse lieber dort untergebracht hat; vermutlich hat das eben auch noch Vorteile bei der Zusammenstellung der Wagen eines Zuges.

    Auch ganz interessant: Wenn es mal voller wird, kann man im Treppenhaus bequem an der Wand lehnen…

    … während auf der anderen Seite hinter dem Führerstand aus Platzgründen sogar eine Wendeltreppe eingebaut wurde. Ich vermute ja tatsächlich, dass die ganze Elektronik im Triebwagen recht viel Platz beansprucht, so dass man zu diesen Lösungen greifen musste:

    So, schnell raus in die andere Richtung. Der Triebwagen auf der anderen Seite trägt witzigerweise die Nummer 4, obwohl der heutige Zug lediglich aus drei Wagen gebildet wurde. Das bedeutet aber auch, dass künftig vermutlich der RE 7 zwischen Hamburg und Flensburg lediglich aus vier Wagen gebildet wird, was im Vergleich zum momentanen Platzangebot aus sechs (?) Wagen mit nur einem Mehrzweckabteil ein deutlicher Rückschritt ist. Ich vermute allerdings, dass die Nachfrage zwischen Flensburg und Neumünster nicht so groß ist und das Platzangebot zwischen Neumünster und Hamburg aufgrund der Flügelung mehr als ausreichend sein wird. Mal sehen.

    Hier gibt es nun unten zunächst einmal das Familienabteil mit zwölf Plätzen. Das ist echt mal eine coole Idee:

    Dahinter ist dann noch genügend Platz für mehrere Räder:

    Oben drüber wieder die erste Klasse:

    Ich bin ja mal gespannt, wie sich die Dinger fahren.

    Es lässt sich nun nicht direkt berechnen, ob es mehr oder weniger Stellfläche für Fahrräder gibt, da die Züge ja teilweise in Doppeltraktion gefahren werden. Zusammenaddiert ergeben die beiden Flächen der Mehrzweckabteile, die für Fahrräder genutzt werden können, ungefähr die Größe eines Mehrzweckabteils aus den bisherigen Zügen; sofern aber als Doppeltraktion gefahren wird, hätte man gleich doppelt so viel Platz. Ich bin mir aber nicht sicher, ob der Zug, der nicht in Flensburg geteilt wird, als Doppeltraktion zwischen Hamburg und Kiel fährt, denn dann hätte man zwar doppelt so viel Platz für Fahrräder, aber auch insgesamt vier Abteile der ersten Klasse, die nie und nimmer ausgelastet werden.

    Vor ein paar Tagen habe ich zufällig den neuen ICE 4 durch Hamburg-Dammtor fahren sehen. Der fährt ja seit einiger Zeit zwischen Berlin, Hamburg und München hin und her und bietet ein paar Stellplätze für Fahrräder, die man aber bislang noch nicht buchen kann.

    Okay, ab in die S-Bahn und hinterher nach Altona — wir haben Prettyface locker abgehängt.

    Naja — die Fahrradstellplätze sind der übliche Standard, die man schon aus dem InterCity und beispielsweise aus dem Metronom kennt. Interessant wird es sicherlich, wenn hier noch zwei renitente Fahrgäste auf den Plätzen sitzen wollen und überhaupt kein Durchkommen mehr ist. Am Ende des Zuges ist zwar kein Durchgangsverkehr mehr, aber für das Ein- und Ausladen der Räder oder den Fahrgastwechsel wäre das schon blöd:

    Naja — und durch diese hohle Gasse muss man durch:

    Während beim InterCity-Fahrradwagen die Tür wenigstens hauptsächlich für Fahrräder vorgesehen ist, müssen hier vor allem Fahrgäste ein- und aussteigen und irgendwie noch acht Fahrräder durch. Wenn sich die Reiseradler so geschickt anstellen, wie ich das bislang mitbekommen habe, wird das hier ein echter Engpass.

    Rotlicht-, Handy- und Gurtkontrolle an der Ost-West-Straße:

    Ich weiß nicht. Klar, Rücksicht gilt auch für Radfahrer, bliblablubb. Aber könnte man für eine solche Kontrolle nicht einfach den Seitenstreifen an der Kontrollstelle nutzen? Oder soll das dem Überraschungsmoment dienen, dass man die Einsatzfahrzeuge in zweiter Reihe auf dem Gehweg versteckt?

    Nächstes Problem: Wie nutzt man diese tollen Fahrradhalterungen mit einem Lowrider?

    Ich konnte das Vorderrad überhaupt nicht weit genug in die Halterung einhaken — entweder scheuert’s dann am Lowrider oder zwischen Lowrider und Gabel. Und beim Scheuern würde es wohl nicht bleiben: Spätestens beim Anfahren und Bremsen wird die Fahrradhalterung ordentlich zwischen Lowrider und Vorderradgabel arbeiten, dann kann ich das Ding irgendwann wegwerfen.

    Nun gehört ein Lowrider spätestens im Fernverkehr zur Standardausrüstung der zu transportierenden Fahrräder: Wie macht man das denn da? Stahlrahmen fahren, dem sowas nichts ausmacht?

    Ich bin da vorhin noch mal mit der Kamera entlanggefahren. Weil es aber prinzipiell das gleiche ist wie immer und ich mit ein paar Leuten gequatscht habe, die ich jetzt nicht mühsam aus dem Video herausschneiden möchte, zeige ich „nur“ ein paar Fotos daraus.

    Es geht mal wieder Richtung Norden. Hier kümmert sich der abbiegende Kraftverkehr vom Sportplatzring mal wieder nicht so richtig um die Farbe seiner Ampel und fährt bei rotem Licht noch in die Kreuzung ein, um dort mit dem querenden Radverkehr aneinander zu geraten:

    Diese Zufahrt zum ehemaligen MediMax hat sich zu einer absolut brandgefährlichen Stelle entwickelt. Ich hatte leider zu selten eine Kamera dabei, aber diese Zufahrt ist momentan echt mein Tipp für den nächsten schweren Unfall in dieser Baumaßnahme. Abbiegende Kraftfahrer achten zwar auf den entgegenkommenden Radverkehr und lassen den im Regelfall auch ohne Erziehungsmaßnahmen durch, haben aber gar kein Auge für den Rad- und Fußverkehr in der „richtigen“ Fahrtrichtung. Da ist vor ein paar Tagen echt beinahe jemand über die Motorhaube geflogen.

    Showdown an der Zufahrt zur Autobahn Richtung Norden. Für den Gegenverkehr ist das Abbiegen in diese Zufahrt untersagt; wenn man aus Eidelstedt Richtung Norden auf die Autobahn möchte, muss man entweder über den Volkspark oder über das Dreieck Nordwest fahren — bei den Navigationsgeräten und auch bei Google ist das natürlich nicht angekommen und weil man heutzutage häufig „nach Navi“ und nicht nach der Beschilderung fährt, biegen hier teilweise mehrere Fahrzeuge pro Ampelumlauf rechts ab.

    Aus der Ferne betrachtet sieht das dann so aus — es geht um die Zufahrt im Hintergrund:

    Grünes Licht, es geht los. Der Wagen ganz vorne macht Anstalten nach rechts abzubiegen:

    Oh, Radfahrer im Gegenverkehr? Huch? Und auch noch einer in der richtigen Richtung? Huch? Im Video kann man hören, dass das nicht so ganz geräuschlos von statten ging, aber man kennt das ja, immer diese pöbelnden Radfahrer, nä?

    Darfs noch eine Gefahrensituation sein? Bitteschön, hier ist der Baumarkt.

    Der Typ da vorne fährt auf dem falschen Streifen und gibt dort noch ordentlich Gas. Das ist an der Stelle natürlich mehr als lebensgefährlich, denn natürlich rechnen ausfahrende Kraftfahrer trotz der popeligen Beschilderung nicht mit Radverkehr aus der falschen Richtung (ob sie mit Radverkehr in der richtigen Richtung rechnen, sei mal dahingestellt, whatever).

    Und dann sind das eben diese Sekunden, in denen man sich entscheiden muss: Links vorbei, rechts vorbei? Wird der Kraftfahrer noch nach rechts schauen und bremsen? Oder nicht? Oder doch? Der Radfahrer vorne entscheidet sich für diese in jenem Fall lebensbejahende Variante und zieht ruckartig nach links rüber:

    Der Kraftfahrer bremst zwar ab, aber das geht irgendwie noch gut.

    Nächster Versuch. Nun legt sich die Dame vor mir mit dem Typen an. Sie will vor ihm langfahren, aber er ist schon wieder mit irgendwas anderem beschäftigt und fährt weiter:

    Na — ich will doch einen Fahrradlenker fressen, wenn das helle Rechteck neben dem Lenkrad nicht ein Smartphone war. Gelten ab heute nicht verteuerte Tarife für die Handynutzung am Lenkrad? Das ist doch auch mal wieder so ein Beispiel, warum man sich mit der aufmerksamkeitsheischenden Technik nicht am Lenkrad ablenken lassen sollte.

    Naja, hier dann das übliche: Wenn man den Leuten beibringt, auf der linken Straßenseite zu fahren, dann… guess what, fahren sie halt auf der linken Straßenseite weiter:

    Jeden Donnerstag im November gibt’s ab 18 Uhr einen Vortrag zum Thema Verkehr:

    Die Vortragsreihe ist mit insgesamt 60 Euro leider nicht unbedingt günstig, aber eventuell ist ja für den einen oder anderen etwas dabei.

    Malte
    18. Oktober 2017 um 22:27




    In Deutschland unterwegs als Radfahrer…

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    … und als Fußgänger:

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    Ob es solche Filme auch für den Kraftverkehr gibt?