Dazu fällt mir dann aber auch nicht mehr viel ein: https://twitter.com/HDDA04/status/1093181338344148994
Beiträge von Malte
-
-
Warum hat man Ding eigentlich nicht auf die Sperrfläche an der Mittelleitplanke gestellt, die genau dort beginnt. Da würde es überhaupt niemanden behindern.

Ich nehme mal an, aufgrund der möglichen Unfallgefahr, wenn Kraftfahrer über die Sperrfläche geradeaus fahren, wenn es mit dem Einfädeln aus der B404 nicht funktioniert hat. Da könnte man natürlich auch wieder auf die Verkehrsregeln pochen, aber… naja.
-
Ja, ungefähr so habe ich mir die Sache vorgestellt: https://twitter.com/Uli_Schippels/status/1093088846319964162
Ich fahre da heute Abend mal vorbei und sehe mir die Sache aus der Nähe an.
-
Die Deutsche Bahn hat beim spanischen Anbieter Talgo 23 Fernverkehrszüge gekauft, die ab 2023 auf Euro- und InterCity-Strecken eingesetzt werden sollen:
- Deutsche Bahn kauft in Spanien Züge für 550 Millionen Euro
- Talgo: Deutsche Bahn unterzeichnet Rahmenvertrag über Talgo 230
- Spanisches Unternehmen baut die neuen EuroCitys
Bei den Fernverkehrszügen scheint es sich ja um relativ „normale Züge“ zu handeln, die an der einen Seite mit Steuerwagen, an der anderen Seite mit Lokomotive fahren. Auf Experimente mit Doppelstockwagen und ähnliches wird man sich bei Talgo wohl auch nicht einlassen.
Mal sehen, wie es um die Fahrradmitnahme bestellt ist. Im InterCity-Rollmaterial war ja jeweils im Steuerwagen und in einigen Mittelwagen hinreichend Platz für Fahrräder.
-
-
Julia Redas Artikel gibt es natürlich auch auf deutsch: Artikel 13 ist wieder auf der Zielgeraden – und er ist schlimmer als je zuvor
-
Wenn man sich mit dem Fahrrad einer Ampel im Schrittempo nähern muß, dann muß man das auch mit einem Auto/LKW.
Oder umgekehrt.
Den Gleichheitssatz sehe ich hier aber nicht anwendbar, weil der Fahrbahnverkehr ja in der Regel eine Gelbphase bekommt, der Radverkehr aber nicht.
-
- The costs of Luxembourgs free public transport plan
- Deutsche Umwelthilfe: Diskreditieren, kriminalisieren, finanziell austrocknen
- Nicht verzagen, Scheuer fragen
- Dank Tempolimit: Zahl der Verkehrstoten in Frankreich erreicht historischen Tiefstand
- Tempolimit: Die Illusion von Freiheit
- Die Bahn ist nicht zu billig, sondern zu teuer
- Parkplätze sollen zu Rad-Abstellplätzen werden
- Anne Will zu Dieselfahrverboten: Grenzwertig
- Debatte über Stickoxide: Die Falle hat wieder zugeschnappt
- Von Rädern: Grüner Pfeil für Radfahrer
- Am Ende waren sich Müller und Kretschmann in nahezu allem einig
- Experten wollen Grenzwert-Halbierung: 335 Städten drohen Fahrverbote
- Deutschland stirbt den politischen Erstickungstod
- Verkehrsforum 2019: Neue Regeln für den Radverkehr
- Streit über Tempolimits hat Tradition in Deutschland
- Warnsystem „Bike Flash“ ist verboten – Wie reagiert Osnabrück?
- "Geschwindigkeit ist der Killer Nummer eins"
- Feinstaub: Danke, Stammtisch!
- Tempolimit senkt Unfallzahlen drastisch
- Blaupause für die Fahrradstadt
- Kakophonie um Feinstaub und Fahrverbote: Sorgen Sie endlich für Klarheit, Herr Minister Scheuer!
- Gefährlicher Feinstaub: "Direkt ins Gehirn"
- Poller sollen weg: Neuer Radweg in Lichterfelde gefordert
- "Im Straßenverkehr herrscht ein eher archaisches Gesellschaftsbild"
- Berlin: Milliardenschwere Verkehrswende
- Billiger und nutzloser Angriff auf Grenzwerte
- Die einen sagen so, die anderen so - und Sie?
- StadtRad startet kommende Woche in Hamburg neu durch
- How dirty air could be affecting our gut health
-
- All the Bad Things About Uber and Lyft In One Simple List
- Exercise as good as medicine in bringing blood pressure down
- Verkehrsminister Scheuer rät Städten zum Widerstand
- Bild.de verbreitet Messwert-„Gaga“-Unsinn des Verkehrsministers
- "Die Grenzwerte würden nur strenger"
- Wut auf Hamburgs Bettelampeln: Hier sehen Fußgänger und Radfahrer rot
- Scheuer rät Städten zum Widerstand gegen Fahrverbote – und befürchtet Proteste
- Deutsche wollen für die Umwelt nicht aufs Auto verzichten
- Frankfurt: Kostenlose Parkplätze sollen stadtweit abgeschafft werden - für Besucher wird es teurer
- Scheuer warnt vor Gelbwesten-Protesten auch in Deutschland
- "Der Diesel hat Zukunft"
- On Germany's autobahns, ‘Geschwindigkeitsbeschraenkung’ is a four-letter word to many
- Nichts gegen das Auto
-
Ich will ja den Elan nicht bremsen, aber meiner Meinung nach kommt er zu früh. Ohne die Urteilsbegründung kommt man bei der Formulierung nicht weit.
Nein, da hast du vollkommen recht — ich mag nur nicht meiner Anfrage warten, bis das Urteil auf dem Tisch liegt und die vierwöchige Frist beginnt, dann geht das nämlich erst recht schief. Aber du hast recht, bislang kann ich nicht mehr tun als das Interesse potenzieller Mitstreiter abklopfen und in den nächsten Tagen auf der Geschäftsstelle vorsprechen, um die Beschwerde anzumelden.
Wenn die Urteilsbegründung etwas vermeintlich Angreifbares enthält, könnte sich die Investition in einen Kommentar der StVO lohnen. Zum Einen hilft er bei der Argumentation selbst und zum Anderen wirkt der Einspruch gleich professioneller, wenn er ein paar Referenzen auf Urteile u.ä. enthält.
Ich habe hier nur den dicken Hentschel im Regal stehen, aber der ist schon von 2013. Mal sehen, ob ich mir da noch was neueres zulege oder ob es der Gang in die Bibliothek tun muss.
-
- Andreas Scheuer rät Kommunen zum Widerstand gegen Fahrverbote
- Wie seriös ist die Deutsche Umwelthilfe?
- Nach Umbau: Mehr Fahrradfahrer am Winterhuder Leinpfad
- Radler und Fußgänger spielen Doppelpass
- Umfrage: Fast zwei Drittel wollen nicht aufs Auto verzichten
- Sobald es schneit, sind Radfahrer benachteiligt
- Kulturschock Tempolimit - Interview mit einem Verkehrsökologen
- CDU: „Parkplatzverhinderung“ schuld an Innenstadt-Problemen in Hannover
- CDU vermutet Filz bei Millionen-Kampagne zum Radfahren
-
Kein Witz: Die Stadt Kiel will am Theodor-Heuss-Ring ernsthaft so einen Staubsauger aufstellen lassen, um die Stickoxid-Werte an der Station DESH052 in den Griff zu bekommen. Ich schmeiße dazu einfach mal etwas Lektüre ins den Beitrag:
- Kiel testet mobile Absauganlage
- Statt Fahrverboten: Kiel testet Stickoxid-Absauganlage
- Mit dem Luftstaubsauger gegen das Diesel-Fahrverbot
- Absauganlage: Kämpfer weist CDU-Vorwürfe scharf zurück
- Stickstoffdioxid-Belastung an Kieler Messstation steigt
- Trittauer Absauganlage soll Kieler Stickoxide unter den Grenzwert bringen
Der Staubsauger soll in unmittelbarer Nähe zur Messstation aufgestellt werden und wird, wie sollte es auch anders sein, dabei den Radweg blockieren. Der Radverkehr soll über den Gehweg umgeleitet werden. Angesichts des mäßigen Verkehrsaufkommens ist das dort sicherlich eine einigermaßen mögliche Lösung, wenngleich ich wette, dass es mit den Sichtverhältnissen zur nächsten Einmündung, die erfahrungsgemäß nicht so ganz superselten frequentiert wird, wieder kritisch wird:
Man könnte das Ding ja auch einfach auf die Fahrbahn stellen — schließlich ist es der Kraftverkehr, der diese ganze Schadstoffproblematik überhaupt verursacht, und wenn man für das Teil einfach einen Fahrstreifen sperrte und Anstalten machte, das Verkehrsaufkommen angemessen zu reduzieren, hätte man die Messwerte wahrscheinlich direkt im Griff und könnte den Staubsauger ausgeschaltet lassen

Abgesehen davon wundere ich mich auch ein bisschen, dass man direkt vor der Messstation die Stickoxide beiseite saugen möchte. Da könnte man das messen auch gleich bleiben lassen, denn die Modelle zeigen ja, dass die Luft entlang dieser autogerecht ausgebauten Verkehrsschlagader — Überraschung! — ziemlich schlecht ist, da nützt der Staubsauger mit einem Wirkungsbereich von… keine Ahnung… hundert Metern wahrscheinlich eher wenig.
Aber man kann damit zwei Dinge demonstrieren: Man tut etwas und die Messwerte gehen im besten Fall runter.
Morgen um 11 Uhr soll das Teil aufgestellt werden. Ich werde das zeitlich leider nicht einrichten können, am Abend aber mal vorbeischauen.
-
Als Vorgeschichte zu diesem Thema empfehle ich die Lektüre des Nachbarthreads: Ich wurde am 30. August 2018 beim Missachten einer roten Ampel erwischt, an der ich beim Umschalten von grünes auf rotes Licht nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte. Mein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde am Amtsgericht Hamburg verhandelt und verlief eher ernüchternd — als Radfahrer dürfe ich mich einer grünen Ampel nur so langsam nähern, dass ich rechtzeitig vor dem Umschalten auf rotes Licht anhalten könne. Im Zweifelsfall wäre Schrittgeschwindigkeit angesagt.
Aus der Nummer komme ich nun nicht mehr heraus. Ich habe den Einspruch nicht zurückgenommen und bekomme stattdessen für weitere 30 Euro die schriftliche Ausfertigung des Urteils.
Gegen dieses Urteil besteht nun die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht. Drüben im Verkehrsportal hat Uwe W das freundlicherweise genau aufgeschrieben.
Ich habe bis Montag, den 11. Februar 2019 Zeit, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu stellen. Ab der Zustellung des schriftlichen Urteils habe ich dann vier Wochen Zeit, den Zulassungsantrag zu begründen.
Sofern sich das OLG Hamburg mit der Sache befassen möchte, könnte man über diesen Weg endlich einmal in Erfahrung bringen, was denn nun das angestrebte Verhalten für Radfahrer bei Ampeln ohne Gelbphase ist.
Die Kombination aus § 3. Abs. 1 StVO und § 1 Abs. 2 StVO lasse ich nicht gelten. Wenn der Verordnungsgeber wollte, dass ich vor Lichtsignalanlagen mit Schrittgeschwindigkeit radle, hätte er das deutlich gemacht, aber ich habe weder in den Begründungen der Änderungsverordnungen der Straßenverkehrs-Ordnung noch den einschlägigen Kommentaren auch nur einen Hinweis darauf gefunden, dass er derartiges im Sinn hatte. Sogar im benachbarten Österreich müssen Radfahrer lediglich an so genannten ungeregelten Kreuzungen auf zehn Kilometer pro Stunde herunterbremsen, nicht aber vor grünen Ampeln.
Das Kostenrisiko beträgt für diesen Schritt maximal hundert Euro, das heißt, mit dem Bußgeld von 60 Euro und den Gebühren und Auslagen von 25,50 Euro sowie der Ausfertigung des Urteils für 30 Euro sind wir dann bei 215,50 Euro. Das wird langsam ziemlich happig, aber Recht haben gibt es nunmal nicht umsonst.
Problematisch ist für mich nun nicht unbedingt der finanzielle Aspekt, auch wenn ich mir mit dem Geld sicherlich schöneres vorstellen könnte, es mangelt mir eher an Hilfe, um die Begründung wasserdicht zu formulieren.
Darum zwei Fragen:
- Besteht grundsätzliches Interesse innerhalb dieser Hamburger Fahrradwelt, die Frage nach Schrittgeschwindigkeit vor roten Ampeln weiter nach oben zu eskalieren?
- Hat jemand das notwendige juristische Hintergrundwissen oder kennt jemand jemanden, der jemanden kennt?
-
Oha. Ich hätte gedacht: Eine .de-Domain kostet 40ct pro Monat (Das zahle ich und ist eigentlich noch teuer), Server halt je nachdem. Für 15€ kriegt man schon einen ganz ordentlichen vServer, für 40€ auch eigene Hardware.
Ich zahle bei manitu (Vorsicht, der Link führt über deren Partnerprogramm) und United Domains etwas mehr und betreibe da einen „echten“ Server. Mit V-Servern komme ich bei dem ganzen Umfang an Projekten leider nicht mehr aus.
Wenn du mit der Werbung nichts verdienst, dann ist das auch keineswegs for-profit, egal wie man's definiert.
Da bin ich mir nicht so sicher, da möchte ich lieber die endgültige Definition abwarten. Die Grenze zwischen einem geschäftsmäßigen und einem kommerziellen Betrieb liegt nach meinem Verständnis nicht unbedingt bei den fehlenden Einkünften oder der Behauptung, es wäre alles nur hobbymäßig.
-
die Hamburger Fahrradstaffel nimmt nach eigener Aussage ja schon großzügige "virtuelle Gelbphasen" an. Und zieht nur die Radfahrer raus, die nach Meinung der Beamten die virtuelle Gelbphase verpasst/missachtet haben. Auch dann wirft man im Zweifel meist keinen qualifizierten Rotlichtverstoß vor.
Die Rücksichtnahme auf die "virtuelle Gelblichtphase" ist schon eine Ermessensentscheidung nach OWi-Gesetz, auf die auch in den Antworten des Bundesministeriums hingewiesen wird.Und vermutlich hat die Richterin am AG sich gesagt: "na wenn die Rennleitung schon den deutlichen Rotlichtverstoß geahndet hat, dann wird da was dran sein", hat sich auf eine Einstellung durch die Rennleitung "verlassen".
Tja — ich hatte es hier ja schon mal geschrieben, in dem Bericht beim NDR behauptete damals einer der Beamten, es würden nur deutliche Rotlichtverstöße von mehr als drei Sekunden geahndet. Wenn man die Kontrolle unter dieser Prämisse anlegt, braucht man natürlich keine geeichte Stoppuhr, sondern verlässt sich auf das Zeitgefühl der Beamten und nimmt dann halt auch Radfahrer mit, die nach 2,5 Sekunden über rotes Licht gefahren sind.
An dieser Stelle noch mal die Frage: Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass ich vorsätzlich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte nach drei Sekunden über eine rote Ampel sause? Bonus: Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit für ein Manöver bei Malte Hübner, wenn er auch noch weiß, dass nebenan gerade die Beamten ihre Beobachterposition eingenommen haben?
Das passt doch alles vorne und hinten nicht.
Zusammen mit den ganzen Rückmeldungen über Facebook und andere Wege habe ich das Gefühl, dass da mehrfach Verstöße unter einer Sekunde geahndet wurden, also das, was das Bundesministerium in seiner Antwort auch nicht unbedingt gutheißt, weil der bebußte Radfahrer sein Fehlverhalten nicht erkennen könnte, weil es nunmal abwegig wäre, sich mit dem Rad in Schrittgeschwindigkeit einer grünen Ampel zu nähern.
-
Die Regelung, so schlimm sie auch ist, gilt nur für for-profit-Seiten.
Kommt drauf an, ob hier tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde gelegt wird oder wie beim Telemediengesetz wieder nur der „geschäftliche Betrieb“ erkannt werden muss, der ja relativ weit ausgelegt wird.
Du hast hier irgendwo Werbung (sehe ich nicht, denk adblocker)? Schalt sie ab. Problem (für dich) erledigt.
Rein interessehalber: wie hoch sind deine Werbeeinnahmen, was kostet dich das Serverhosting?
Ich schalte hier Werbung, allerdings ausschließlich für meine eigenen Projekte oder andere Themen, die ich für unterstützenswert halte. Geld verdiene ich damit keinen Cent. Auf der anderen Seite stehen Unkosten von insgesamt knapp 250 bis 300 Euro im Monat, angefangen von den Serverkosten über Domainnamen bis zu den Lizenzgebühren für diverse Dienste, die ich in Anspruch nehme.
-
Die Hamburger CDU will nun ein neues Verkehrskonzept vorlegen. Mit Unterstützung der Hamburger Morgenpost landet man schon mal einen Quick Win und verkauft bereits die Ankündigung der Ankündigung des Verkehrskonzeptes als Erfolg: So will die CDU den Auto-Frust bekämpfen
Was bislang bekannt ist: Die Arbeitsweise und Aufstellung der Luftmessstationen soll überprüft, die Fahrverbote wieder gestrichen werden und natürlich wird die so genannte Parkplatzvernichtung gestoppt.
Wie auch immer das funktionieren soll — ich bin gespannt. Zumal ja das so genannte Radverkehrskonzept eher zur ständigen gebetsmühlenartigen Beteuerung gehörte, dass man alles viel besser könne als Rot-Grün, man aber genauere Vorschläge schuldig blieb. Oppositionsarbeit kann manchmal recht einfach sein.
-
Julia Reda hat etwas über den aktuellen Stand der Sache geschrieben — und es sieht, wie sollte man es anders erwarten, absolut schlimm aus: Article 13 is back on – and it got worse, not better
Ich glaube, man kann ohne Übertreibung behaupten: Wenn dieses Gesetzesvorhaben auch nur einigermaßen ernsthaft umgesetzt werden soll, war es das mit dem Internet in der heutigen Form. Ich kann mir den ganzen Aufwand nicht leisten, ich sperre dann alles zu.
Noch interessanter finde ich aber die Frage, was denn passiert, wenn sich mein Arbeitgeber diesen Aufwand auch nicht leisten kann. Wer finanziert denn den Strukturwandel unserer Digitalwirtschaft, wenn uns die Europäische Union in die Dedigitalisierung treibt? Kann ich mich dann auch mit verschränkten Armen wie die Braunkohlearbeiter in der Lausitz hinstellen und mich jeglicher Umschulung verweigern?
-
Ich habe meinen Eingangsbeitrag noch mal umgeschrieben — den habe ich heute morgen in der Bahn offenbar versehentlich abgeschickt, anstatt ihn heute Abend auf der Rückfahrt fertigzustellen.
-
Alles begann mit einem Tweet von @dwachsmu von einer Radfahrt durch das brandenburgische Wandlitz, nördlich von Berlin gelegen, wo sich einige Kraftfahrer ganz tüchtig mit dem Abstand beim Überholen verschätzten. Gleich in der ersten Antwort folgt der offenbar obligatorische Hinweis auf den rechts hinter den parkenden Kraftfahrzeugen gelegenen RAAAADWEEEEG.
Nach einiger Zeit informierte die Brandenburger Polizei darüber, dass es ja „rechts von Ihnen“ einen Radweg gäbe, auf dem @dwachsmu ja hätte fahren können, wenn es ihm auf der Fahrbahn zu ungemütlich würde. Dass es sich dabei lediglich um einen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg handelt, auf dem man also mit dem Rad in Schrittgeschwindigkeit fahren darf, fand bei der brandenburgischen Social-Media-Abteilung leider keine hinreichende Würdigung.
Dann mischte sich der Unabhängige in der Polizei e.V. ein, in dem offenbar auch Hamburger Polizeibeamte organisiert sind, und die Sache nahm etwas an Fahrt auf. In die Debatte, um es sich bei
![Zeichen 239 [Zeichen 239]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-239.png)
um einen Radweg oder einen Gehweg handle, auf dem man überdies auch nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfe, warf man wortlos einen Screenshot von den Verkehrsschildern ein. Was auch immer das bedeuten sollte. Die Beamten konnten sich offenbar bis heute nicht von der Idee lösen, dass es sich nicht um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg handeln könnte.Munter ging es dann weiter:
- Sicherlich richtig, aber im Sinne der Diskussion nicht Gegenstand der eigentlichen Frage: Auch auf unbeschilderten Radweg könne man mit dem Rad fahren
- Klassiker: Wenn ein Radweg vorhanden ist, könne man den auch nutzen, anstatt sich und andere zu gefährden
- Losgelöst von jeglichen Statistiken und Untersuchungen über Unfälle und Sicherheit im Straßenverkehr geht wieder die Empfehlung raus: Der gesunde Menschenverstand sage aus, dass man auf dem Radweg und nicht auf der Fahrbahn fährt, darum eine generelle Benutzungspflicht auch ohne Zeichen 237 eingeführt werden müsse.
- Wichtige Erkenntnis: Im ADFC sind Fahrradlobbyisten. Das ist eine ganz schön schwere Tatsachenbehauptung, für die sich die Beamten hoffentlich mit hinreichenden Beweisen rückversichert haben, denn nach meiner Kenntnis handelt es sich bei den meisten ADFC-Ortsverbänden eher um harmlose Organisatoren von Radtouren.
- So genannte Fahrradaktivisten würden regelmäßig zum Problem, weil sie auf ihr „vermeintliches Recht“ bestünden. Eingebettet in den Gesamtkontext des Fadens bedeutet das wohl, dass Radfahrer nicht auf dem freigegebenen Gehweg fahren, sondern sich lieber über übergriffige Kraftfahrer auslassen, von denen sie dann auf der Fahrbahn für das vermeintliche Fehlverhalten sanktioniert werden.
- Wer von „automobiler Gewalt“ spricht, verlasse den Boden des sachlichen Gesprächs. Ob das auch im Zusammenhang mit Rennen mit Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr gilt?
- Man dürfe nicht immer auf sein Recht bestehen. Das soll wohl auf die bei der Polizei beliebte Argumentationsgrundlage mit § 1 StVO hindeuten: „Wenn ein Radweg vorhanden ist, ist dieser, (sic!) zu verwenden, anstatt den Kraftverkehr zu behindern.“
- In einem anderen Diskussionsfaden, in dem ein bisschen gegen Fahrradlobbyisten ausgeteilt wird, kommt plötzlich ein seltsamer Spruch, dass Polizeibeamte bei der nächsten Wahl ihre Erfahrungen berücksichtigen werden — keine Ahnung, was das heißen soll. Weil Radfahrer gerne eine Ahndung von übergriffigen Kraftfahrern wünschen, wählen Polizeibeamte die AfD?
Edit: Nun habe ich wohl zu früh den Absenden-Button gedrückt. Auf jeden Fall wundere ich mich angesichts dieser Äußerungen gar nicht mehr über meine Begegnungen mit der Polizei — ganz egal, ob ich mich über mangelhafte Verkehrsführungen für den Radverkehr durch Baustellen beschwere, ob ich als Geschädigter oder als Zeuge bei einem Verkehrsunfall zugange bin, ob ich beim Verkehrsausschuss ins Gespräch mit den Beamten komme oder sie bei einer dieser vielen Verkehrssicherheitsmaßnahmen antreffe: Ich höre mir quasi immer an, ich könne doch auch woanders langfahren und den bestens ausgebauten und breiten Radweg nutzen.
Ich kann mich adhoc nicht daran erinnern, dass wirklich mal jemand ganz klar gesagt hätte: „Nein, das geht nicht, dass der Kraftverkehr Sie dort so sehr bedrängt und anhupt.“ Es kommt immer noch der Ratschlag, ich könne doch auch einen Umweg fahren oder entgegen der Verkehrsregeln auf dem Gehweg pedalieren oder absteigen und überhaupt, wüsste ich denn, wie sich Radfahrer im Straßenverkehr verhalten, das sind die letzten Rowdys!
Tja. Und nach meinen Erfahrungen bei der Verkehrskontrolle Ende August gehe ich den Beamten vielleicht lieber aus dem Weg. Von Freund und Helfer ist bei den Gebaren der so genannten Unabhängigen in der Polizei nichts zu spüren, solange ich kein Auto fahre.