Beiträge von Malte

    Kein Witz: Die Stadt Kiel will am Theodor-Heuss-Ring ernsthaft so einen Staubsauger aufstellen lassen, um die Stickoxid-Werte an der Station DESH052 in den Griff zu bekommen. Ich schmeiße dazu einfach mal etwas Lektüre ins den Beitrag:

    Der Staubsauger soll in unmittelbarer Nähe zur Messstation aufgestellt werden und wird, wie sollte es auch anders sein, dabei den Radweg blockieren. Der Radverkehr soll über den Gehweg umgeleitet werden. Angesichts des mäßigen Verkehrsaufkommens ist das dort sicherlich eine einigermaßen mögliche Lösung, wenngleich ich wette, dass es mit den Sichtverhältnissen zur nächsten Einmündung, die erfahrungsgemäß nicht so ganz superselten frequentiert wird, wieder kritisch wird:

    Man könnte das Ding ja auch einfach auf die Fahrbahn stellen — schließlich ist es der Kraftverkehr, der diese ganze Schadstoffproblematik überhaupt verursacht, und wenn man für das Teil einfach einen Fahrstreifen sperrte und Anstalten machte, das Verkehrsaufkommen angemessen zu reduzieren, hätte man die Messwerte wahrscheinlich direkt im Griff und könnte den Staubsauger ausgeschaltet lassen:D

    Abgesehen davon wundere ich mich auch ein bisschen, dass man direkt vor der Messstation die Stickoxide beiseite saugen möchte. Da könnte man das messen auch gleich bleiben lassen, denn die Modelle zeigen ja, dass die Luft entlang dieser autogerecht ausgebauten Verkehrsschlagader — Überraschung! — ziemlich schlecht ist, da nützt der Staubsauger mit einem Wirkungsbereich von… keine Ahnung… hundert Metern wahrscheinlich eher wenig.

    Aber man kann damit zwei Dinge demonstrieren: Man tut etwas und die Messwerte gehen im besten Fall runter.

    Morgen um 11 Uhr soll das Teil aufgestellt werden. Ich werde das zeitlich leider nicht einrichten können, am Abend aber mal vorbeischauen.

    Als Vorgeschichte zu diesem Thema empfehle ich die Lektüre des Nachbarthreads: Ich wurde am 30. August 2018 beim Missachten einer roten Ampel erwischt, an der ich beim Umschalten von grünes auf rotes Licht nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte. Mein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde am Amtsgericht Hamburg verhandelt und verlief eher ernüchternd — als Radfahrer dürfe ich mich einer grünen Ampel nur so langsam nähern, dass ich rechtzeitig vor dem Umschalten auf rotes Licht anhalten könne. Im Zweifelsfall wäre Schrittgeschwindigkeit angesagt.

    Aus der Nummer komme ich nun nicht mehr heraus. Ich habe den Einspruch nicht zurückgenommen und bekomme stattdessen für weitere 30 Euro die schriftliche Ausfertigung des Urteils.

    Gegen dieses Urteil besteht nun die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht. Drüben im Verkehrsportal hat Uwe W das freundlicherweise genau aufgeschrieben.

    Ich habe bis Montag, den 11. Februar 2019 Zeit, den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu stellen. Ab der Zustellung des schriftlichen Urteils habe ich dann vier Wochen Zeit, den Zulassungsantrag zu begründen.

    Sofern sich das OLG Hamburg mit der Sache befassen möchte, könnte man über diesen Weg endlich einmal in Erfahrung bringen, was denn nun das angestrebte Verhalten für Radfahrer bei Ampeln ohne Gelbphase ist.

    Die Kombination aus § 3. Abs. 1 StVO und § 1 Abs. 2 StVO lasse ich nicht gelten. Wenn der Verordnungsgeber wollte, dass ich vor Lichtsignalanlagen mit Schrittgeschwindigkeit radle, hätte er das deutlich gemacht, aber ich habe weder in den Begründungen der Änderungsverordnungen der Straßenverkehrs-Ordnung noch den einschlägigen Kommentaren auch nur einen Hinweis darauf gefunden, dass er derartiges im Sinn hatte. Sogar im benachbarten Österreich müssen Radfahrer lediglich an so genannten ungeregelten Kreuzungen auf zehn Kilometer pro Stunde herunterbremsen, nicht aber vor grünen Ampeln.

    Das Kostenrisiko beträgt für diesen Schritt maximal hundert Euro, das heißt, mit dem Bußgeld von 60 Euro und den Gebühren und Auslagen von 25,50 Euro sowie der Ausfertigung des Urteils für 30 Euro sind wir dann bei 215,50 Euro. Das wird langsam ziemlich happig, aber Recht haben gibt es nunmal nicht umsonst.

    Problematisch ist für mich nun nicht unbedingt der finanzielle Aspekt, auch wenn ich mir mit dem Geld sicherlich schöneres vorstellen könnte, es mangelt mir eher an Hilfe, um die Begründung wasserdicht zu formulieren.

    Darum zwei Fragen:

    1. Besteht grundsätzliches Interesse innerhalb dieser Hamburger Fahrradwelt, die Frage nach Schrittgeschwindigkeit vor roten Ampeln weiter nach oben zu eskalieren?
    2. Hat jemand das notwendige juristische Hintergrundwissen oder kennt jemand jemanden, der jemanden kennt?

    Oha. Ich hätte gedacht: Eine .de-Domain kostet 40ct pro Monat (Das zahle ich und ist eigentlich noch teuer), Server halt je nachdem. Für 15€ kriegt man schon einen ganz ordentlichen vServer, für 40€ auch eigene Hardware.

    Ich zahle bei manitu (Vorsicht, der Link führt über deren Partnerprogramm) und United Domains etwas mehr und betreibe da einen „echten“ Server. Mit V-Servern komme ich bei dem ganzen Umfang an Projekten leider nicht mehr aus.

    Wenn du mit der Werbung nichts verdienst, dann ist das auch keineswegs for-profit, egal wie man's definiert.

    Da bin ich mir nicht so sicher, da möchte ich lieber die endgültige Definition abwarten. Die Grenze zwischen einem geschäftsmäßigen und einem kommerziellen Betrieb liegt nach meinem Verständnis nicht unbedingt bei den fehlenden Einkünften oder der Behauptung, es wäre alles nur hobbymäßig.

    die Hamburger Fahrradstaffel nimmt nach eigener Aussage ja schon großzügige "virtuelle Gelbphasen" an. Und zieht nur die Radfahrer raus, die nach Meinung der Beamten die virtuelle Gelbphase verpasst/missachtet haben. Auch dann wirft man im Zweifel meist keinen qualifizierten Rotlichtverstoß vor.


    Die Rücksichtnahme auf die "virtuelle Gelblichtphase" ist schon eine Ermessensentscheidung nach OWi-Gesetz, auf die auch in den Antworten des Bundesministeriums hingewiesen wird.

    Und vermutlich hat die Richterin am AG sich gesagt: "na wenn die Rennleitung schon den deutlichen Rotlichtverstoß geahndet hat, dann wird da was dran sein", hat sich auf eine Einstellung durch die Rennleitung "verlassen".

    Tja — ich hatte es hier ja schon mal geschrieben, in dem Bericht beim NDR behauptete damals einer der Beamten, es würden nur deutliche Rotlichtverstöße von mehr als drei Sekunden geahndet. Wenn man die Kontrolle unter dieser Prämisse anlegt, braucht man natürlich keine geeichte Stoppuhr, sondern verlässt sich auf das Zeitgefühl der Beamten und nimmt dann halt auch Radfahrer mit, die nach 2,5 Sekunden über rotes Licht gefahren sind.

    An dieser Stelle noch mal die Frage: Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass ich vorsätzlich im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte nach drei Sekunden über eine rote Ampel sause? Bonus: Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit für ein Manöver bei Malte Hübner, wenn er auch noch weiß, dass nebenan gerade die Beamten ihre Beobachterposition eingenommen haben?

    Das passt doch alles vorne und hinten nicht.

    Zusammen mit den ganzen Rückmeldungen über Facebook und andere Wege habe ich das Gefühl, dass da mehrfach Verstöße unter einer Sekunde geahndet wurden, also das, was das Bundesministerium in seiner Antwort auch nicht unbedingt gutheißt, weil der bebußte Radfahrer sein Fehlverhalten nicht erkennen könnte, weil es nunmal abwegig wäre, sich mit dem Rad in Schrittgeschwindigkeit einer grünen Ampel zu nähern.

    Die Regelung, so schlimm sie auch ist, gilt nur für for-profit-Seiten.

    Kommt drauf an, ob hier tatsächlich eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde gelegt wird oder wie beim Telemediengesetz wieder nur der „geschäftliche Betrieb“ erkannt werden muss, der ja relativ weit ausgelegt wird.

    Du hast hier irgendwo Werbung (sehe ich nicht, denk adblocker)? Schalt sie ab. Problem (für dich) erledigt.

    Rein interessehalber: wie hoch sind deine Werbeeinnahmen, was kostet dich das Serverhosting?

    Ich schalte hier Werbung, allerdings ausschließlich für meine eigenen Projekte oder andere Themen, die ich für unterstützenswert halte. Geld verdiene ich damit keinen Cent. Auf der anderen Seite stehen Unkosten von insgesamt knapp 250 bis 300 Euro im Monat, angefangen von den Serverkosten über Domainnamen bis zu den Lizenzgebühren für diverse Dienste, die ich in Anspruch nehme.

    Die Hamburger CDU will nun ein neues Verkehrskonzept vorlegen. Mit Unterstützung der Hamburger Morgenpost landet man schon mal einen Quick Win und verkauft bereits die Ankündigung der Ankündigung des Verkehrskonzeptes als Erfolg: So will die CDU den Auto-Frust bekämpfen

    Was bislang bekannt ist: Die Arbeitsweise und Aufstellung der Luftmessstationen soll überprüft, die Fahrverbote wieder gestrichen werden und natürlich wird die so genannte Parkplatzvernichtung gestoppt.

    Wie auch immer das funktionieren soll — ich bin gespannt. Zumal ja das so genannte Radverkehrskonzept eher zur ständigen gebetsmühlenartigen Beteuerung gehörte, dass man alles viel besser könne als Rot-Grün, man aber genauere Vorschläge schuldig blieb. Oppositionsarbeit kann manchmal recht einfach sein.

    Julia Reda hat etwas über den aktuellen Stand der Sache geschrieben — und es sieht, wie sollte man es anders erwarten, absolut schlimm aus: Article 13 is back on – and it got worse, not better

    Ich glaube, man kann ohne Übertreibung behaupten: Wenn dieses Gesetzesvorhaben auch nur einigermaßen ernsthaft umgesetzt werden soll, war es das mit dem Internet in der heutigen Form. Ich kann mir den ganzen Aufwand nicht leisten, ich sperre dann alles zu.

    Noch interessanter finde ich aber die Frage, was denn passiert, wenn sich mein Arbeitgeber diesen Aufwand auch nicht leisten kann. Wer finanziert denn den Strukturwandel unserer Digitalwirtschaft, wenn uns die Europäische Union in die Dedigitalisierung treibt? Kann ich mich dann auch mit verschränkten Armen wie die Braunkohlearbeiter in der Lausitz hinstellen und mich jeglicher Umschulung verweigern?

    Alles begann mit einem Tweet von @dwachsmu von einer Radfahrt durch das brandenburgische Wandlitz, nördlich von Berlin gelegen, wo sich einige Kraftfahrer ganz tüchtig mit dem Abstand beim Überholen verschätzten. Gleich in der ersten Antwort folgt der offenbar obligatorische Hinweis auf den rechts hinter den parkenden Kraftfahrzeugen gelegenen RAAAADWEEEEG.

    Nach einiger Zeit informierte die Brandenburger Polizei darüber, dass es ja „rechts von Ihnen“ einen Radweg gäbe, auf dem @dwachsmu ja hätte fahren können, wenn es ihm auf der Fahrbahn zu ungemütlich würde. Dass es sich dabei lediglich um einen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg handelt, auf dem man also mit dem Rad in Schrittgeschwindigkeit fahren darf, fand bei der brandenburgischen Social-Media-Abteilung leider keine hinreichende Würdigung.

    Dann mischte sich der Unabhängige in der Polizei e.V. ein, in dem offenbar auch Hamburger Polizeibeamte organisiert sind, und die Sache nahm etwas an Fahrt auf. In die Debatte, um es sich bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] um einen Radweg oder einen Gehweg handle, auf dem man überdies auch nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfe, warf man wortlos einen Screenshot von den Verkehrsschildern ein. Was auch immer das bedeuten sollte. Die Beamten konnten sich offenbar bis heute nicht von der Idee lösen, dass es sich nicht um einen gemeinsamen Fuß- und Radweg handeln könnte.

    Munter ging es dann weiter:

    Edit: Nun habe ich wohl zu früh den Absenden-Button gedrückt. Auf jeden Fall wundere ich mich angesichts dieser Äußerungen gar nicht mehr über meine Begegnungen mit der Polizei — ganz egal, ob ich mich über mangelhafte Verkehrsführungen für den Radverkehr durch Baustellen beschwere, ob ich als Geschädigter oder als Zeuge bei einem Verkehrsunfall zugange bin, ob ich beim Verkehrsausschuss ins Gespräch mit den Beamten komme oder sie bei einer dieser vielen Verkehrssicherheitsmaßnahmen antreffe: Ich höre mir quasi immer an, ich könne doch auch woanders langfahren und den bestens ausgebauten und breiten Radweg nutzen.

    Ich kann mich adhoc nicht daran erinnern, dass wirklich mal jemand ganz klar gesagt hätte: „Nein, das geht nicht, dass der Kraftverkehr Sie dort so sehr bedrängt und anhupt.“ Es kommt immer noch der Ratschlag, ich könne doch auch einen Umweg fahren oder entgegen der Verkehrsregeln auf dem Gehweg pedalieren oder absteigen und überhaupt, wüsste ich denn, wie sich Radfahrer im Straßenverkehr verhalten, das sind die letzten Rowdys!

    Tja. Und nach meinen Erfahrungen bei der Verkehrskontrolle Ende August gehe ich den Beamten vielleicht lieber aus dem Weg. Von Freund und Helfer ist bei den Gebaren der so genannten Unabhängigen in der Polizei nichts zu spüren, solange ich kein Auto fahre.

    Schriftliches Urteil abwarten, Anwalt konsultieren, Berufung einlegen. Mehr fällt mir nicht dazu ein, ohne straffällig zu werden.

    Gibt es die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen?

    Wenn ich das richtig verstanden habe — ich muss zugeben, dass ich mich mit diesem Aspekt nicht befasst habe — geht es für mich nicht weiter nach oben.

    Es bestand nur die Möglichkeit, bis zur Urteilsverkündung den Einspruch zurückzuziehen und für 30 Euro ein schriftliches Urteil zu bekommen. Mit dem kann ich dann das Oberlandesgericht anrufen, was aber nur die „Fortbildung der Rechtsprechung“ (???) betreiben wird, um mein Bußgeld komme ich damit nicht mehr herum.

    Physikalisch geht das alles. Und scheinbar ist es das, was das Gericht von uns Radfahrern erwartet.

    Ich hatte ja mit dem Gericht debattiert, dass ich auch mit 12,5 Kilometern pro Stunde oder mit Schrittgeschwindigkeit in die Verlegenheit geraten könne, nicht mehr rechtzeitig beim Umschalten auf rotes Licht bremsen zu können. Selbst wenn ich mein Fahrrad schiebe, muss ich beim Umschalten erstmal an die Bremsen greifen und zupacken, das sind inklusive Reaktionszeit auch bestimmt 50 bis 80 Zentimeter, die ich auf diese Weise in den Kreuzungsbereich stolpern kann. Ich gehe zwar selbst in Hamburg nicht davon aus, dass die Polizei sowas noch ahndet, andererseits… ich hätte auch nicht gedacht, dass solche Verstöße wie mein Rotlichtverstoß als solcher geahndet werden.

    Die Sache ist wohl schiefgegangen.

    Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, dass Radfahrer kraft § 1 StVO so langsam fahren müssen, dass sie vor einer auf rot umspringenden Ampel rechtzeitig anhalten können. Nach Meinung des Amtsgerichts hätte ich im unmittelbaren Kreuzungsbereich mit Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.

    Die ganze Verhandlung drehte sich, nachdem ich meine Personalien angegeben hatte und den Vorfall aus meiner Sicht geschildert hatte, nur noch um diesen einen Aspekt: Rot ist rot.

    Dass die Beamten, die zu diesem Termin nicht als Zeugen geladen waren, von ihrer Position aus meine Anfahrt nicht sehen konnten und freimütig zugaben, weder mit einer Stoppuhr ausgerüstet gewesen zu sein noch meine Geschwindigkeit einschätzen konnten noch die Dauer der Rotphase angeben konnten, trat unter diesem Aspekt zurück: Rot ist rot.

    Schließlich war ja unstrittig, dass ich bei rotem Licht in die Querungsfurt eingefahren bin und das Gericht zielte leider allein auf meine Geschwindigkeit ab: 24,5 Kilometer pro Stunde wären bei Weitem zu schnell für diese Situation, wenn ich nicht wüsste, wie lange die Ampel noch grünes Licht zeigen würde. Man wollte dann noch darauf hinaus ob ich ortskundig wäre und die Ampel zuvor beobachtet hatte, aber ich ließ mich nicht darauf ein, als radfahrender Verkehrseilnehmer auch noch zu einer ausführlichen Beobachtung der Ampelphasen zuständig zu sein, zumal ich mich mit meiner Kehrtwende am Bahnhof Dammtor nicht in die üblichen Ampelphasen eingliederte und auf dem Weg runter zum Neuen Jungfernstieg noch für ein paar Fotos anhielt — ich hätte ehrlich überhaupt nicht einschätzen können, ob die Ampel noch 1,5 oder 20 Sekunden grünes Licht zeigte.

    Abschnitt 2.4 der RiLSA war dem Gericht leider nicht bekannt und wurde dementsprechend auch nicht gewürdigt, weil ich mich als Verkehrsteilnehmer ohnehin nicht darauf hätte berufen können. Schade, das wäre meines Erachtens ein netter Hinweis darauf gewesen, dass der Verordnungsgeber offenbar nicht vorgesehen hat, dass Radfahrer vor jeder roten Ampel direkt anhalten müssen.

    Nun denn: Woher kommt denn die Vorschrift, als Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit, auf die wir uns mittlerweile herunterdiskutiert hatten, an rote Ampeln heranfahren zu müssen? Zunächst zitierte das Gericht aus § 3 StVO, dass ich als Fahrzeugführer nur so schnell fahren dürfe, dass ich mein Fahrzeug ständig beherrsche. Dazu zählt wohl auch, rechtzeitig vor einer direkt von grün auf rotes Licht umschaltenden Ampel anhalten zu können.

    Dann legte das Gericht noch mal die Allzweckwaffe § 1 StVO nach, laut der ich mich im Straßenverkehr nur so verhalten dürfe, dass ich die Verkehrsregeln einhalten könne. Das steht in § 1 StVO allerdings gar nicht drin, es geht in Absatz 2 nur um andere Verkehrsteilnehmer, aber nicht um die Verkehrsregeln an sich:

    Zitat von § 1 StVO

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Im Endeffekt lerne ich daraus: Ich darf mich als Radfahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit einer grünen Ampel nähern.

    Das Argument mit der Ortskundigkeit lasse ich hingegen nicht gelten: Es ist nicht meine Aufgabe als Verkehrsteilnehmer Beobachtungen über den Straßenverkehr auszuführen und mir gedankliche Notizen über die Abfolge der Ampelphasen zu machen — zumal ich aus meinen Erfahrungen aus Hamburg weiß, dass schon geringfügige Verzögerungen wie beispielsweise auf dem Radweg parkende Kraftfahrzeuge oder blind abbiegende Kraftfahrer dafür sorgen, dass man aus seinem angestammten Takt rausfliegt und plötzlich in einen ganz anderen Umlauf an drei weiteren roten Ampeln steht, die man sonst nur bei grünem Licht passiert hat.

    Und es ist auch nicht meine Aufgabe als Verkehrsteilnehmer herauszufinden, welche Signalgeber für den Radverkehr gelbes Licht zeigen und welche nicht. Ich bin schon ausreichend damit ausgelastet, den jeweils gültigen Signalgeber an einer mir unbekannten Kreuzung zu ermitteln, nachdem die Straßenverkehrsbehörden noch immer nicht alle Signalgeber für den Fußverkehr auf kombinierte Streuscheiben umgerüstet haben.

    Diese Problematik treibt beispielsweise die Stadt Kiel auf die Spitze, in dem man zwar an den meisten Kreuzungen diese so genannten Baby-Ampeln für den Radverkehr angebracht, aber nach dem Zufallsprinzip welche mit gelben Licht und welche mit zwei roten Lichtern bestellt hat. Super.

    Ich habe mir dann für weitere 30 Euro eine schriftliche Ausfertigung des Urteils gegönnt. Dann habe ich es schwarz auf weiß: Radfahrer dürfen sich nur langsam oder gar nur mit Schrittgeschwindigkeit einer grünen Ampel nähern. Mal sehen, für welche Formulierung sich das Gericht entscheidet.

    Natürlich wäre es dreist gelogen zu behaupten, ich hätte während des gestrigen Gran Fondos ausschließlich kaputte Radwege befahren, die zusätzlich zum Blauschild noch mit [Zeichen 101] und „Radwegschäden“ beschildert waren. Es hängt eher von der Region ab, mutmaßlich von der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder einer übergeordneten Behörde. Südwestlich von Kiel gab es kaum einen Weg, auf dem man vernünftig bei moderater Geschwindigkeit hätte fahren können. Südostlich von Kiel sah die Sache wieder besser aus, da brauchte ich nicht ständig die Kamera herausholen.

    Allerdings sind diese Buckelpisten auch der Grund, warum ich bei meinen Touren nie über eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 oder 19 Kilometern pro Stunde rauskomme: Mehr ist da einfach nicht drin. Wollte ich schneller fahren, müsste ich außerorts auf die Fahrbahn, aber dann wäre das halt keine entspannte Wochenendrunde mehr, sondern das ständige Gehupe und Abgestrafe, das ich an den restlichen fünf Tagen der Woche zu Genüge erlebe.

    Und das betrifft auch gar nicht nur Rennradfahrer, sondern auch „normale Menschen“, die im Zeitalter des elektrisch unterstützten Fahrrades locker ihre 25 Kilometer pro Stunde erreichen. Was sollen die denn machen, sich im so genannten Fahrradland Schleswig-Holstein die Federgabeln zu Bruch fahren? Zur Erinnerung: Die Landesregierung preist Radfahren in Schleswig-Holstein auf eine leicht von der Realität entkoppelten Art und Weise:

    Zitat

    Weites flaches Land, 13 ausgebaute Radfernwege, viele regionale Routen und Rückenwind – Schleswig-Holstein bietet beste Voraussetzungen für einen Radurlaub.

    Das mit dem Rückenwind ist sowieso Unsinn, denn sobald man sich einer der beiden Küsten Schleswig-Holsteins nähert, kommt er in der Regel von vorne. Aber gut, man kann in Schleswig-Holstein offenbar total super Radfahren, aber nicht auf den ländlichen Radwegen. Und in den Städten auch nicht so richtig. Und auf den Küstenpromenaden ist’s — aus gutem Grunde — verboten. Tjoa.

    Und ich muss noch nicht mal Rennradler oder Urlaubsradler sein, um mein Rad über solche außerörtlichen Wege regelmäßig zu bewegen. Meine Großeltern wohnten früher in Achterwehr, das von meiner Wohnung mit dem Auto etwa eine Viertelstunde entfernt ist, mit dem Rad immerhin noch in einer Dreiviertelstunde zu erreichen ist (während die Bahn, die seit einigen Jahren wieder in Achterwehr hält, vom Hauptbahnhof Kiel ebenfalls eine Viertelstunde braucht, hinzu kommt aber noch die Anreise zum Bahnhof). Nur: Auf den Radwegen nach Achterwehr mache ich mir ja wirklich das Material kaputt, da kann man nur im Bummeltempo fahren und beim dritten oder vierten Versuch gibt man das Vorhaben auf und steigt stattdessen ins Auto oder in die Bahn. Schade eigentlich.

    In der Hoffnung, nicht jedem Smartphone-Nutzer sofort sein Datenvolumen zunichte zu machen, habe ich die Fotos unter dem folgenden Knopf versteckt:

    Spoiler anzeigen

    Der Fahrzeugmangel an funktionstüchtigen BR 445 ist wohl wieder so groß, dass die Flügelung auf der Linie 7 teilweise ausfällt und auf der Linie 70 wieder die „alten“ Doppelstockwagen fahren. Heute hat es anscheinend noch nicht einmal für eine Elektrolokomotive gereicht, stattdessen fährt anscheinend schon den ganzen Tag Conny von der Westfrankenbahn zwischen Kiel und Hamburg.

    Ich finde, die ist mit der Lackierung und dem echten DB-Keks mal ein Foto wert: