Diese Haltelinienstrategie ist ja zumeist üblich, aber wenn es denn doch mal anders ist, halten die meisten Radfahrer eh nicht an der sinnvoll platzierten Haltelinie sondern weiterhin "am Bordstein". So meine Erfahrung.
Das Problem in Deutschland ist, dass Radfahrer Zwitterwesen sind (für Verkehrsplaner). Mal gelten diese Regeln, dann mal wieder diese und dann jene. Eigentlich gehört für den Radverkehr (immer dann, wenn es exklusive Radverkehrsanlagen gibt) eine eigene, klar für den Radverkehr gültige Verkehrsregelung her (Beschilderung, Signalisierung, Vorfahrt usw.).
wie wird eigentlich die Vorfahrt unter den Radwegen untereinander geregelt?
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Eigentlich gehört für den Radverkehr (immer dann, wenn es exklusive Radverkehrsanlagen gibt) eine eigene, klar für den Radverkehr gültige Verkehrsregelung her (Beschilderung, Signalisierung, Vorfahrt usw.).
Neben den Verkehrsregeln, die jedem Bürger eingängig und leicht verständlich sein müssen, müssen die Radverkehrsanlagen entsprechend gestaltet sein. Keine 40 cm breiten "Schutz"-Streifen neben Parkplätzen, usw . . . Was nützen gute Regeln, wenn die sich nicht anwenden lassen auf den Flächen. Immer noch kann jeder Hobbypolitiker in einem Unterausschuss entscheiden, ob Radfahren in der Fußgängerzone gefährlich sei oder nicht. In der einen Stadt ist es erlaubt, in der nächsten bei gleichen Rahmenbedingungen nicht. In der einen Stadt müssen Radler Gehwege befahren, in der nächsten womöglich sogar einseitig im Zweirichtungsverkehr, in einer anderen auf der Fahrbahn, in wieder einer anderen dürfen sie sowohl als auch . . .
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Diese Haltelinienstrategie ist ja zumeist üblich, aber wenn es denn doch mal anders ist, halten die meisten Radfahrer eh nicht an der sinnvoll platzierten Haltelinie sondern weiterhin "am Bordstein". So meine Erfahrung.
So ist es. Einer von unzähligen Nachteilen des Prinzips Radweg. Dabei wäre es so einfach: Die Hälfte der Fahrbahn für den Radverkehr, die andere für den Kraftfahrzeuverkehr. Dann noch dieselbe Regelung beim öffentlichen Parkraum... -